Wildnisentwicklungsgebiet Hambacher Wald

Der BUND-Vorschlag, den Hambacher Wald als Wildnisentwicklungsgebiet auszuweisen und damit auch formal unter Schutz zu stellen, wird Realität. Am 9. Juni 2026 einigten sich der BUND, das Land NRW, RWE und die Region auf ein entsprechendes Vorgehen. Das ist ein Meilenstein zur ökologischen Wiederherstellung der von der Braunkohle geschundenen Region.

Foto: Andrea Bowinkelmann/MUNV

Nach jahrzehntelangem Kampf gegen den Braunkohlentagebau Hambach und für den Erhalt der wertvollen Bürgewälder ist die Zukunft des “Hambi” nun gesichert. Nach zwei Jahre dauernden Verhandlungen haben sich das Land NRW, die Region, RWE Power und BUND auf gemeinsame Empfehlungen zur großflächigen Waldvernetzung im südlichen Teil des Tagebaus Hambach und zum dauerhaften Erhalt des Hambacher Waldes geeinigt. Am 9. Juni 2026 wurde die Verständigung in Düsseldorf unterzeichnet.

Im Kern sieht die Einigung vor, den Hambacher Wald zeitnah als Wildnisgebiet zu behandeln und ihn sich damit einer ungestörten ökologischen Entwicklung zu überlassen. Im zweiten Schritt soll er dann bis spätestens 2035 auch formal als Wildnisentwicklungsgebiet gemäß Paragraf 40 Landesnaturschutzgesetz ausgewiesen werden. Damit stünde er auch automatisch komplett unter Naturschutz. Über zwei neu zu schaffende 250 Meter breite Ökokorridore soll die Wiedervernetzung mit dem bereits geschützten Waldgebiet der Steinheide und dem Merzenicher Erbwald hergestellt werden. Letzterer soll zudem als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die Überführung der Bürgewälder und Vernetzungskorridore in öffentliches Eigentum soll deren dauerhaften Schutz sichern.

Übersichtskarte der Gebietskulisse gemäß der gemeinsamen Empfehlungen.

40 Jahre Widerstand gegen den Tagebau

Der Weg zu der Verständigung war lang. Schon Mitte der 1970er Jahre gab es Proteste gegen den Tagebau Hambach. Seit Anfang der 1980er Jahre hat sich der BUND gegen den Tagebau engagiert, seit den 1990er Jahren auch juristisch. Letztlich mit Erfolg: 2017 und 2018 konnte der BUND wir vor Gericht Rodungsstopps erwirken, Zehntausende Menschen der Klimabewegung demonstrierten friedlich für eine Rettung des „Hambi“ und den Ausstieg aus der Braunkohle. Aber auch die Waldbesetzungen und die teils gewaltsamen Umstände der Räumung sorgten für Schlagzeilen und Debatten. Der Hambacher Wald wurde letztlich weltweit zu einem Symbol der Klimabewegung. Damit wurde der Weg frei für den vorgezogenen Braunkohlenausstieg und die politischen und vertraglichen Verständigungen zur Verkleinerung des Tagebaus Hambach. Die Abbaufläche wurde um 1.700 Hektar verkleinert, 1,1 Milliarden Tonnen Braunkohle bleiben im Boden, etwa 650 Hektar Wald wurden vor einer Rodung gerettet. 

Jetzt ist es Zeit, dass der „Hambi“ wieder nur Wald sein darf. Wir freuen uns deshalb, dass der BUND-Vorschlag, den Hambacher Wald als Wildnisentwicklungsgebiet zu sichern, auf eine breite Zustimmung gefallen ist.

Intensive Verhandlungen - offene Fragen

Die gemeinsame Erklärung ist ein Kompromisspapier, dem eine intensive zweijährige Debatte vorausging. Auch wenn die Erklärung von einigen als “historisch” bezeichnet wurde, betrachtet der BUND einige Punkte nach wie vor mit einiger Skepsis. So hätten wir uns eine noch frühere endgültige Schutzausweisung und eine zeitnahe Überführung der Waldflächen in öffentliche Hand gewünscht. Auch die Waldflächen jenseits des Hambacher Waldes eignen sich als Wildnisentwicklungsbiete. 

Wir halten es für wichtig, die gerettete Natur erlebbar zu machen. Wildnisentwicklungsgebiet bedeutet aber, dass sich der Wald ungestört von jeglichen Nutzungen natürlich entwickeln kann. Das schließt alle Zweckentfremdungen und auch „harte“ touristische Infrastruktur im Wald und seinem Umfeld aus. 

Es wird deshalb darauf ankommen, die im Rahmenplan Neuland Hambach angedachten touristischen Erschließungsmaßnahmen naturverträglich zu planen und zu realisieren. Das gilt sowohl für den Radrundweg „Hambach Loop“ als auch für die in Manheim-Alt geplante Kultur- und Eventfläche. Letztere muss in besonderer Weise die vorrangigen ökologischen Funktionen des Vernetzungskorridors zwischen dem Hambacher Wald und der Steinheide beachten und darf diese nicht beeinträchtigen. 

Das Motto „Natur Natur sein lassen“ muss nach Ansicht des BUND nicht nur für den Hambacher Wald gelten, sondern auch für die Vernetzungskorridore. Wir lehnen dort deshalb forstliche Maßnahmen ab und wünschen uns eine freie, natürliche Entwicklung. „Mehr Natur, weniger Mensch“ muss die Devise sein. Wildkatze, Bechsteinfledermaus und Co. werden es uns danken.

Jetzt gilt es, die Empfehlungen zügig umzusetzen und bis zum Jahresende 2026 in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu konkretisieren.

Dokumentation

Tagebau, Wald, Wildnis .- Schutz für den Hambacher Wald. BUND-Informationsveranstaltung am 10. Juli 2026 in Kerpen-Buir

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Gemeinsame Erklärung “Großflächige Waldvernetzung im südlichen Teil des Tagebaus Hambach und dauerhafte Erhaltung des Hambacher Waldes” vom 9. Juni 2026.

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