Rund um das Thema Testamente
Der BUND NRW ist als eingetragener Verein von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt auch für die BUND NRW Naturschutzstifung als 100-prozentige Tochter des Vereins.
Ihr Testament ist ein sehr persönliches Dokument. Sie überlegen, auch eine gemeinnützige Organisation wie den BUND Landesverband NRW oder die BUND NRW Naturschutzstiftung mit einem Vermächtnis zu bedenken? Das ist ein großer Vertrauensbeweis in unsere Arbeit. Und dieses Vertrauen möchten wir gern zurückgeben: Dr. Jochen Behrmann begleitet Sie auf Ihrem individuellen Wege zum fertigen Testament, Rebekka Kunath verantwortet die Betreuung des Nachlasses.
In Telefonaten, E-Mails oder im persönlichen Gespräch stellen wir sicher, dass Ihr Testament genau das beinhaltet, was Ihnen am Herzen liegt. Dabei werden wir von einer externen Fachanwältin für Erbrecht unterstützt. Wo auch immer Sie gerade im Prozess der Testamentserstellung stehen, sind wir für Sie da. Melden Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner Dr. Jochen Behrmann, und lassen Sie sich kostenlos juristisch beraten.
Der BUND NRW ist als eingetragener Verein von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt auch für die BUND NRW Naturschutzstifung als 100-prozentige Tochter des Vereins.
Der BUND NRW setzt Gelder aus Testamenten und Erbschaften sorgsam ein.
Auch 2023 konnten wir gemeinsam wichtige Erfolge erzielen. Zum Beispiel zum Schutz der Moore und von Gartenschläfer und Wildkatze.
Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND NRW oder die BUND NRW Naturschutzstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.
Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin der/des Verstorbenen. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag oder einen festgelegten Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.
Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der kostenlosen BUND-Vorsorgemappe, die unser Bundesverband in Berlin Ihnen gerne zuschickt.
Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.
Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.
Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.
Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.
Nein, der BUND NRW (und auch die BUND NRW Naturschutzstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Falls Sie den BUND NRW in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband NRW e.V.
Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf
Vereinsregister: Düsseldorf VR 54 63
Für die BUND NRW Naturschutzstiftung folgende:
BUND NRW Naturschutzstiftung
Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf
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