Stieleichen-Hainbuchenwälder wie hier in der Manheimer Bürge sind von herausragendem naturschutzfachlichen Wert. [Foto: Dirk Jansen]
Durch die erfolgreichen BUND-Klagen 2017 sowie 2018 und die anschließenden politischen Vereinbarungen konnten im Süden des Braunkohlentagebaus Hambach etwa 650 Hektar historisch alte Waldgebiete (Merzenicher Erbwald, Hambacher Forst, Manheimer Bürge, Teile der Steinheide) gerettet werden. Diese Areale sind Teile der vor der bergbaulichen Inanspruchnahme einst etwa 4.100 Hektar umfassenden Bürgewälder. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind sie von herausragender Bedeutung. Mit ihrem hohen Anteil an naturnahen Stieleichen-Hainbuchenwälder mit teilweise 200 Jahre alten Eichen besitzen sie als artenreicher Refugialraum auch nach Einschätzung der Landesregierung eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund. Leitarten sind unter anderem Bechsteinfledermaus, Mittelspecht und Springfrosch.
Neben der Bechsteinfledermaus konnten hier 13 weitere Fledermausarten festgestellt werden. Etliche von ihnen sind in ihrem Bestand stark gefährdet, allesamt werden sie im Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) geführt und gelten somit nach § 7 (2) Nr. 14b Bundesnaturschutzgesetz zu den „streng geschützten Arten“.
Auch geschützte Säugetiere wie die Haselmaus sind hier zu Hause. Verschiedene Nachweise zeigen, dass auch die seltene und gleichgfalls streng geschützte Wildkatze hier wieder heimisch wird.
Vernetzung von existenzieller Bedeutung
Das so genannte "Sündenwäldchen" (auch "Sportplatzwäldchen") bei Manheim beherbergt viele Quartierbäume streng geschützter Fledermäuse. RWE will es zerstören. [Foto: Dirk Jansen]
Neben der naturschutzrechtlichen Sicherung dieser Waldgebiete als Wildnisentwicklungsgebiete gemäß BUND-Vorschlag ist deren Wiedervernetzung von existenzieller Bedeutung.
Diese Vernetzung ist zum einen zur Sicherstellung des ökologischen Austauschs notwendig. So nutzt zum Beispiel die Bechsteinfledermaus die Bäume und Sträucher entlang der alten BAB4-Trasse sowie des Manheimer Fließ als Leitlinie, um zwischen Hambacher Forst/Manheimer Bürge und Steinheide zu pendeln. Das etwa 6 Hektar große „Sünden“- oder „Sportplatz“-Wäldchen in Manheim (alt) diente der Bechsteinfledermaus dabei auch als Quartier. Als Teil der ehemalig großräumigen Manheimer Bürge verfügte dieses Waldstück über eine vergleichbar gute Biotopstruktur wie die übrigen Altwälder. Das Waldstück wies z.B. eine große Zahl geeigneter Fledermaus-Quartierbäume auf. In 2025 wurde das Sündenwäldchen vollständig gerodet; auch die übrigen Strukturen östlich des Wäldchens existieren nicht mehr.
Die Altwälder mit ihrem hohen Artenreichtum fungieren aber auch als Quellgebiete für die Wiederbesiedlung der Waldstandorte in der übrigen Tagebaufolgelandschaft. Eine effektive Vernetzung über ausreichend dimensionierte Verbindungskorridore ist also essenziell.
Es sollte deshalb vorrangiges Ziel sein, die noch bestehenden Vernetzungsstrukturen zu erhalten und zu erweitern.
Waldvernetzung beschlossen
"Sündenwäldchen", Manheimer Fließ und alte A4-Trasse haben eine wichtige Funktion als Trittsteinbiotop und Verbundstruktur zum Hambacher Wald (im Hinhtergrund). [Foto: Dirk Jansen]
Sowohl im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN als auch in den Leitentscheidungen 2021/2023 wurde festgelegt, die teils verinselten Altwaldbereiche „großflächig“ wieder zu vernetzen und sie in öffentliches Eigentum zu überführen. Die Waldvernetzung sei „zur langfristigen Entwicklung und Sicherung der Waldfunktion des Hambacher Forstes“ umzusetzen. Hierzu sollen insbesondere Verbindungsflächen bzw. ökologische Trittsteine zwischen dem Hambacher Forst, dem Merzenicher Erbwald und der Steinheide geschaffen werden.
Von einem Erhalt der existierenden Verbindungsstrukturen (Manheimer Fließ) und ökologischen Trittsteine („Sündenwäldchen“) war dabei keine Rede. Vielmehr hatte zuletzt auch der Braunkohlenausschuss mit der Änderung des Braunkohlenplans Hambach den Weg dafür bereitet, dass die so genannte „Manheimer Bucht“ zur Gewinnung von Abraummaterial bis vor die Manheimer Kirche erweitert wird. Deshalb wurden auch das Manheimer Fließ und das „Sündenwäldchen“ abgebaggert. Mit seinen verschiedenen Klagen versuchte der BUND, dieses Vorhaben doch noch zu stoppen - leider vergebens.
Nach den derzeitigen Überlegungen der Behörden soll die Wiedervernetzung über einen neu zu schaffenden bis zu 250 Meter breiten Waldkorridor nördlich der Hambachbahn und Autobahn A4 erfolgen.
Die Biotopverbindung zwischen Hambacher Forst/Manheimer Bürge und Merzenicher Erbwald soll ein ebenfalls etwa 250 Meter breiter Uferbereich des künftigen Sees übernehmen. Dieser Bereich soll langfristig unter Naturschutzaspekten beplant werden.
Wiedervernetzung in Gefahr
Die Kiesgrube Forster Feld verhindert den Biotopverbund zwischen Hambacher Wald und Steinheide (im Hintergrund). Sie soll jetzt um fast 14 Hektar vergrößert werden. [Foto: Dirk Jansen]
Während die Wiedervernetzung im Westen gelingen kann, wenn der entsprechende Bereich von intensiven Freizeitnutzungen freigehalten wird, sind die Planungen für die Verbindung zur Steinheide im Osten fraglich.
Um eine weitere Fragmentierung und Verinselung der Hambacher Bürgewälder zu vermindern, muss der Verbundkorridor so dimensioniert sein, dass er den verschiedenen waldgebundenen Zielarten (z.B. Bechsteinfledermaus, Wildkatze) gerecht wird. Ob ein maximal 250 Meter breiter Streifen unmittelbar entlang von A4, Hambachbahn und DB-Strecke, der zudem von diversen Straßen gequert und sowohl im Westen als auch im Osten von expandierenden Abgrabungsflächen begrenzt wird, tauglich ist, darf bezweifelt werden. Zuletzt (16.09.2024) war von der Bezirksregierung Arnsberg sogar noch die Erweiterung des Tagebaus Forster Feld am Rand der Steinheide um weitere 13,6 Hektar genehmigt worden.
Insbesondere aber sind Konflikte mit der im Bereich der Manheimer Kirche geplanten Eventfläche gemäß des Rahmenplans Hambach vorprogrammiert. Dabei muss klar sein: Zur Waldwiedervernetzung ist es zwingend erforderlich, dass die neu zu schaffenden Verbindungskorridore ihren naturschutzfachlichen Zweck auch voll entfalten können. Im Zweifel muss dies Vorrang vor touristischen Nutzungen haben.
In Manheim-Alt ist ein Kulturpark mit Eventfächen, Gastronomie und Parkpätzen geplant. [Quelle: Neuland Hambach]
Neue BUND-Klage
Stummer Protest gegen die geplante Rodung des Sündenwäldchens. [Foto: Dirk Jansen]
Am 3. Januar 2025 hat der BUND NRW beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster eine neue Klage gegen den Braunkohlentagebau Hambach eingereicht. Gleichzeitig wurde der Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit welcher bevorstehende Rodungsmaßnahmen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen.
Hintergrund von Klage und Eilantrag ist die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans für die RWE Power AG, der die Fortführung des Tagebaus ab dem 1. Januar 2025 regelt. Zwar war dieser dem BUND trotz eines frühzeitig gestellten Antrags bis dahin nicht übermittelt worden. Da sich jedoch die Gerüchte über möglicherweise bereits unmittelbar bevorstehende Rodungen des Sündenwäldchens verdichteten, sahen wir uns zum Handeln gezwungen. Erst danach wurde der Zulassungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht.
Der neue Hauptbetriebsplan umfasst die weitere Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den nächsten drei Jahren bis 2028. In dessen Geltungsbereich liegen alle oben beschriebenen Grünzüge und das etwa sechs Hektar große sogenannte „Sündenwäldchen“. Das Ziel der neuen BUND-Klagen war es, diese existierenden Biotopverbundstrukturen zu retten.
RWE hält die Gewinnung von Material in der Manheimer Bucht für alternativlos. Damit soll die Rekultivierung der Innenkippe des Tagebaus und die Stabilität der Tagebauböschungen gewährleistet werden. Der BUND wirft dem Bergbaukonzern und der Landesregierung hingegen vor, nicht ernsthaft alle alternativen Möglichkeiten in Betracht gezogen zu haben.
Sündenwäldchen gerodet
Ende Februar 2025 hat RWE den Großteil des Sündenwäldchens vernichtet. [Foto: Dirk Jansen]
Am 28. Januar hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster den Eilantrag des BUND zum Stopp der geplanten Rodung des Sündenwäldchens abgelehnt. Eine Auseinandersetzung mit den naturschutzfachlichen Fragen verweigerte das OVG. Stattdessen folgte das Gericht vorbehaltlos den Ausführungen der RWE Power AG, ohne diese ansatzweise zu hinterfragen. Damit durfte die RWE Power AG den Tagebau zur Gewinnung von Sand und Kies nach Süden in die sogenannte Manheimer Bucht erweitern. Aus Sicht des BUND unverzichtbare ökologische Lebensadern zur Vernetzung des zunehmend isolierten Hambacher Waldes mit dem Waldgebiet der Steinheide gehen damit verloren. Ende Februar schaffte RWE Power dann Fakten: Begleitet von Protesten wurde ein Großteil des Waldes gerodet. Eine Fortsetzung der BUND-Klage im Hauptsacheverfahren wurde damit sinnlos.
Im Herbst 2025 war das Sündenwäldchen dann endgültig Geschichte.
Die Manheimer Bucht verhindert eine funktionale Wiedervernetzung der Wälder.