Wasser für die Tagebaue: RWE muss zahlen

23. Oktober 2025 | Braunkohle, Flüsse & Gewässer, Garzweiler, Hambach, Klimawandel, Wasser

BUND veröffentlicht Rechtsgutachten zur Rheinwassertransportleitung

BUND-Aktive protestieren am Ort der geplanten Rheinwasserentnahme. Bei Rheinkilometer 712,6 will RWE ein gigantisches Entnahmebauwerk errichten und jährlich bis zu 340 Millionen Kubikmeter Wasser entnehmen. [Foto: Dario Deilmann]

  • 5 Cent für jeden Kubikmeter Rheinwasser
  • keine Ausnahme von der Entgeltpflichtigkeit für RWE
  • Haftungslösung für alle Langzeitschäden überfällig

In Nordrhein-Westfalen ist nach gegebener Rechtslage nichts dafür ersichtlich, dass die RWE Power AG von der Verpflichtung zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts zur Befüllung der Braunkohlentagebaurestlöcher im Hambach und Garzweiler befreit werden kann. Das ist das zentrale Ergebnis eines vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Auftragnehmer war die Frankfurter Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte.

Die RWE Power AG plant den Bau und Betrieb einer 45 Kilometer langen Rheinwassertransportleitung zu den Braunkohlentagebauen Hambach und Garzweiler. Ab 2030 sollen jährlich bis zu 340 Millionen Wasser aus dem Rhein entnommen und in das ehemalige Braunkohlenrevier geleitet werden. Ziel ist es, damit die Restlöcher zu Seen zu entwickeln, die zum Zwecke der Braunkohlengewinnung großräumig leergepumpten Grundwasserleiter beschleunigt wiederaufzufüllen und die ansonsten trockenfallenden geschützten Feuchtgebiete zu erhalten. Da die Rheinwassertransportleitung noch 70 Jahre nach Tagebauende betrieben werden soll, könnte durch das Wasserentnahmeentgelt ein Milliardenbetrag zustande kommen. In der Vergangenheit hatte RWE verlautbaren lassen, dass es sich bei den Maßnahmen um "behördlich angeordnete Benutzungen" handele, weshalb der Konzern die Gebühr nicht zahlen müsse.

Gegenstand des vom BUND beauftragten Rechtsgutachtens war daher die Klärung der Fragen, nach und mit welchen Maßgaben die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen entgeltpflichtig ist und unter welchen Bedingungen eine solche Entnahme für den Zweck der Restlochbefüllung entgeltfrei gestellt werden kann.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Das Rechtsgutachten zeigt: RWE ist ohne Wenn und Aber zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Anstatt die Verantwortung für die wasserwirtschaftlichen Langzeitfolgen der Braunkohlengewinnung auf die Allgemeinheit abwälzen zu wollen, muss RWE endlich zu seiner Verantwortung der dauerhaften Nachsorge stehen. Da das Land NRW die Rheinwasserentnahme offenbar in Kürze zulassen will, ist die Entgeltpflicht bereits im Genehmigungsbescheid festzulegen.“ 

Relevant für die Entstehung der Entgeltpflicht ist gemäß Gutachten, dass RWE durch eine Zulassungsentscheidung überhaupt die Möglichkeit der Wasserentnahme und damit die Teilhabe an der knappen, staatlich bewirtschafteten Ressource Wasser eröffnet wird. Die Wasserentnahme ist nicht als behördlich angeordnet zu beurteilen, sondern als eine freiwillig eingegangene Verpflichtung zur fortdauernden Einhaltung der bergrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen, zu der auch die Übernahme entsprechender Nachsorgepflichten gehörte. Dies war bereits zu Beginn des Gewinnungsbetriebs und der Aufnahme der Bergbautätigkeit durch das Unternehmen klar. 

Rechtsanwalt Tobias Kroll von der Kanzlei PNT Partner (Frankfurt): „Die Befüllung der Tagebaurestlöcher mit Wasser dient der Wiedernutzbarmachung und damit der Herstellung eines nachbergbaulichen Zustandes. Sie erfolgt im Rahmen eines behördlich abgestimmten, zum Teil auch vorgegebenen Rahmens. In erster Linie ist die Renaturierung aber eine bergrechtliche Pflicht der RWE, die durch das eigene unternehmerische Interesse an der Aufnahme der Bodenschatzgewinnung begründet ist. Die abschlussbetriebsplankonforme Wasserhaltung in Form der Flutung erfolgt im eigenen Interesse der RWE, wenn sie nach dem Ende des Braunkohleabbaus aus ihren Pflichten nach dem Bundesberggesetz entlassen werden will. Die Entnahme von Wasser aus dem Rhein erfolgt daher im Kern, fortdauernd und vorrangig aus dem ureigenem wirtschaftlichen Interesse der RWE, das mit der Braunkohlegewinnung verbunden ist.“

Da die Kosten der Bewirtschaftung von Gewässern angesichts der Folgen des Klimawandels zunehmend steigen werden, wäre eine Befreiung von Wasserentnahmeentgelten auch rechtspolitisch nicht vertretbar. Die Nutzung der aus dem Tagebau stammenden Braunkohle zur Energiegewinnung und die dadurch bedingte Freisetzung von CO2 hat selbst unmittelbar zum Klimawandel beigetragen. RWE ist damit mitursächlich für die steigenden Kosten der erforderlichen Gewässerbewirtschaftung.

Die RWE Power AG hat über Jahrzehnte hinweg durch das Abpumpen von Grundwasser den Gewässerhaushalt in der Niederrheinischen Bucht zerstört. Die geplanten Reparaturmaßnahmen sind wiederum mit weiteren massiven Eingriffen verbunden. „Da ist es das Mindeste, dass der Verursacher dafür auch dauerhaft zur Kasse gebeten wird. Darüber hinaus muss die Landesregierung endlich eine verursachergerechte Haftungslösung für alle Langzeitschäden des Braunkohlenbergbaus vorlegen“, so BUND-Geschäftsleiter Jansen.

Hintergrund:

Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) erhebt das Land für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt in Höhe von 5 cent/m3. Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wie etwa der Renaturierung von Fließgewässern.

Die RWE Power AG plant, zur künstlichen Befüllung der Braunkohlerestlöcher Garzweiler und Hambach mit Wasser eine 45 Kilometer lange Pipeline vom Rhein bis zu den Tagebauen zu bauen. Über ein Entnahmebauwerk bei Dormagen sollen bis zu 18 Kubikmeter Wasser pro Sekunde entnommen und in die Braunkohlegruben bzw. Feuchtgebiete geleitet werden. Pro Jahr summiert sich dies auf etwa 340 Millionen Kubikmeter. Diese Menge entspricht in etwa dem Fünffachen des Wasserverbrauchs der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Hoffnung ist, dass die Restseen 40 Jahre nach Tagebauende ihren geplanten Endwasserspiegel erreichen. Weitere 30 Jahre soll die Rheinwassertransportleitung laut RWE danach weiterbetrieben werden, um Wasserverluste auszugleichen. Mit einem Volumen von 4,3 (Hambach) bzw. 1,5 Milliarden Kubikmetern (Garzweiler) würden die Braunkohleseen nach dem Bodensee zu den größten Seen Deutschlands gehören.

 

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