BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND-Verbandsklagen

Klagen sind für den BUND das letzte Mittel, um als "Anwalt der Natur" gegen rechtswidrige Vorhaben vorzugehen.

[Quelle: Landesbüro der Naturschutzverbände] [Quelle: Landesbüro der Naturschutzverbände]

In Nordrhein-Westfalen steht den anerkannten Naturschutzvereinigungen seit dem Jahr 2001 die naturschutzrechtliche Verbandsklage zur Verfügung; flankiert von den Rechtschutzmöglichkeiten bei Verletzung von Beteiligungsrechten und den Möglichkeiten nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz seit dem Jahr 2006. Damit kann auch der BUND gegen bestimmte Zulassungsentscheidungen die so genannte Verbandsklage erheben. Ohne eine direkte Betroffenheit nachweisen zu müssen, kann der BUND deshalb als „Anwalt der Natur“ auftreten.

Von dieser Möglichkeit macht der BUND sehr zurückhaltend und bewusst Gebrauch. Zu der von einigen Interessenvertretern befürchteten Klageflut kam es nicht. Die anerkannten Naturschutzverbände bekommen jährlich mehr als 800 neue beteiligungspflichtige Genehmigungsverfahren auf den Tisch (s. Abb.). Dazu kamen in 2022 778 Fälle, in denen die Verbände an der Änderung oder der Aufstellung von Flächennutzungs- oder Bebauungspläne beteiligt wurden. 99 der erfassten Beteiligungen entfielen auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen, wovon der Großteil (73 %) allerdings auf freiwillige Beteiligungen entfiel.

Die Verfahren werden von dem gemeinsam mit den anerkannten Naturschutzverbänden LNU und Nabu unterhaltenem Landesbüro der Naturschutzverbände koordiniert. In den wenigsten der Verfahren kommt es zu einer Klage durch die jeweiligen Vereine. Angesichts von etwa 35.000 Klagen die pro Jahr bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden, machen die Umweltklagen nur einen verschwindend kleinen Anteil aus.

Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes bestätigt, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Klage dafür sorgt, dass Umweltbelange in Verwaltungsentscheidungen besser berücksichtigt werden. Die BUND-Klagen waren dafür überdurchschnittlich erfolgreich. In fast der Hälfte der Fälle erhielt der BUND ganz oder zumindest teilweise Recht, bzw. die Klage wurde einer außergerichtlichen Einigung zugeführt. 

Die nachfolgende Übersicht enthält alle BUND-Klagen, Eilanträge, Verbandsklagen, Verfassungsbeschwerden und Klagen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz, die in den letzten Jahren geführt wurden bzw. werden.

 

Offene Verfahren

26. August 2021: Das OVG Münster gibt der Normenkontrollbeschwerde des BUND statt und hebt den Bebauungsplan gegen das Kohlekraftwerk Datteln 4 auf. [Foto: Dario Deilmann] 26. August 2021: Das OVG Münster gibt der Normenkontrollbeschwerde des BUND statt und hebt den Bebauungsplan gegen das Kohlekraftwerk Datteln 4 auf. [Foto: Dario Deilmann]

Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wölfin Gloria (Dezember 2023)

Der BUND hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 7 i. V. m § 45a Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für den Abschuss der Wölfin Gloria eingelegt. Mit Beschluss vom 21.12.2023 stellte die 28. Kammer des VG Düsseldorf die aufschiebende Wirkung der Klage bis zu einer abschließenden Entscheidung in diesem Eilverfahren wieder her. Am 17. Januar 2024 bestätigte das Gericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

28 K 9312/23, 28 L 3345/23

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Plangenehmigung Siegrenaturierung Siegburg Zange (Dezember 2023)
Die beim OVG in Münster eingereichte Klage richtet sich gegen die Plangenehmigung vom 15.11.2023 der Bezirksregierung Köln in deren Folge der Siegverlauf in einer Sekundäraue abgesenkt und das FFH-Gebiet der Sieg auf der Lauffläche von 1 ha mit Aushub verfüllt werden soll. Es sollen 200.000 cbm Boden im Naturschutzgebiet gelöst und ca. 173.000 cbm davon als Verfüllmasse eingesetzt werden, um ca. 5 ha förmlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet zu aufzufüllen, um dort ein Gewerbegebiet ("Zange II") einschließlich einer Spielbank zu ermöglichen. 20 D 226/23.AK

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Bebauungsplan für Gewerbegebiet newPark, Datteln (Dezember 2023)

Der BUND hat am 1. Dezember 2023 beim OVG in Münster Normenkontrollantrag für den Bebauungsplan Nr. 100 – newPark der Stadt Datteln eingereicht. OVG 10 D 212/23.NE

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Baugenehmigung in einem Landschaftsschutzgebiet, Rhein-Sieg-Kreis (Juni 2023)

Der BUND hat beim Verwaltungsgericht Köln am 30. Juni 2023 Klage gegen den Rhein-Sieg-Kreis eingelegt. Mit dieser wird beantragt, die Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle in Neunkirchen-Seelscheid aufzuheben. Die Genehmigung wurde aufgrund des § 35 Abs. 1 BauGB erteilt, ohne dass nach Ansicht des BUND die Voraussetzungen für die Privilegierung vorliegen. 2K3588_23

 

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss A44/A 3 Autobahnkreuz Ratingen–Ost (Juni 2023)

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)  hat am 26.06.2023 beim Bundes­verwaltungsgericht in Leipzig  Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregie­rung Düsseldorf, eingelegt. Die Klage richtet sich gegen den Planänderungsbeschluss vom 10.05 2023, mit dem die Behandlung des Straßenabwassers im Bereich des Kreuzes Ratin­gen-Ost neu geregelt werden soll. Der BUND befürchtet, dass durch die Fehlauslegung der Regenwasserbehandlungsanlage im Falle von Starkregen eine Gefährdung der Gewässer sowie der Trinkwassergewinnung in der nahe gelegenen Wasserschutzzone wahrscheinlich werde. BVerwG  9 A 8.23

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Normenkontrollantrag wegen Bebauungsplan Horn-Bad Meinberg (Februar 2023)

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster einen Antrag auf Normenkontrolle wegen des Bebauungsplans BE 10 - "Der Industriepark Lippe" der Stadt Horn-Bad Meinberg eingereicht. Mit dem Antrag wird beantragt, den Bebauungsplan  für unwirksam zu erklären. Die Klage richtet sich vor allem gegen den Bau eines neuen Logistikzentrums des US-Konzern Amazon. Az. OVG NRW 2 D 37/2023 NE001

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Klage für Gewässerschutz (Dezember 2022)

Der BUND NRW e.V. hat am 21.12.2022 beim OVG in Münster Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die mangelhafte Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere die Entscheidung des Landes über die Annahme des Maßnahmenprogramms Nordrhein-Westfalen 2022-2027 und den damit zusammen aufgestellten Bewirtschaftungsplan Nordrhein-Westfalen 2022-2027. Az.: 20 D 211/22.AK

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Talbrücke A 45 'Büschergrund', Verrohrung eines Gewässers im NSG als vorbereitende Maßnahme, Kreis Siegen-Wittgenstein (Oktober 2022)

Der BUND erhebt Klage beim VG Arnsberg gegen den Landkreis Siegen-Wittgenstein. Klagegegenstand ist eine aus Sicht des BUND zu Unrecht erteilte wasserrechtliche Plangenehmigung zur Verrohrung eines Gewässers als vorbereitende Maßnahme zur Sprengung der Talbrücke Büschergrund an der BAB 45. 
Aufgrund der massiven Eingriffe in ein angrenzendes Naturschutzgebiet im Rahmen der Sprengung und dem damit verbunden Ersatzneubau der Brücke ist aus Sicht des BUND ein Planfeststellungsverfahren mit UVP für das gesamte Vorhaben der Sprengung sowie des Neubaus inklusive der damit einhergehenden  Brückenerweiterung notwendig. Damit fällt die Zuständigkeit an das Fernstraßenbundesamt, so dass der vorliegende Bescheid unzulässig ist.

Am 7.12.2022 erweiterte der BUND die Klage auf den Bescheid des Beklagten vom 15.06.2022 auf Erteilung von naturschutzrechtlichen Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans Freudenberg und naturschutzrechtlicher Ausnahme von den Verboten des gesetzlichen Biotopschutzes. Im Januar 2023 wurde zudem ein Eilantrag zum Stopp vorbereitender Maßnahmen eingereicht. ... mehr

 

Klage gegen Bebauungsplan der Stadt Herne (Juni 2022)

Der BUND reicht beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage ein gegen die von der Stadt Herne erteilte Baugenehmigung sowie den zugehörigen Bauvorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses in einem Bereich, den der Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet ausweist. Am 27.04.2023 hob das Gericht daraufhin die Baugenehmigung auf. Die Berufung wurde zugelassen und von der Beklagten eingelegt. ... mehr

6 K 2333/22, 6 K 3437/22
 

 

Generalerneuerung BAB 3 Sankt Augustin, Königswinter (2022)

Der BUND erhebt beim VG Köln (Az. 21 K 3576/22) Klage gegen das Fernstraßen-Bundesamt und beantragt, den Bescheid des FBA zur Gesamtinstandsetzung der A 3 zwischen dem AK Bonn-Siegburg und der AS Siebengebirge aufzuheben. Die etwa 190 Millionen Euro teure Maßnahme war als vermeintlicher "Fall unwesentlicher Bedeutung" trotz massiver Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft ohne Planfeststellung/Plangenehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung zugelassen worden. Die Klage wurde an das OVG verwiesen. 11 D 14/23.AK

 

Bauarbeiten für den "Burghof" im FFH-Gebiet Siebengebirge (2022)

Der BUND beantragt beim VG Köln den Stopp des Umbaus des seit 33 Jahren leer stehenden "Burghofs"  im FFH-Gebiet Siebengebirge zu einer Ferienanlage mit 8 Ferienwohnungen und mehreren Übernachtungszimmern. Der Kreis Siegburg hatte zuvor einen Benehmensentscheid erlassen; eine naturschutzrechtliche Befreiung für die Baumaßnahme wurde nicht erteilt.

Nachdem die Kreisverwaltung für den beklagten Ausnahme- und Befreiungsbescheid nicht die Klärung durch die bereits absehbare Klage abwarten wollte und deshalb den "Sofortvollzug" angeordnet hatte,  hat der BUND am 25.1.2023 nach der Klageerhebung auch einen "Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung" gestellt. Nach Erteilung der Baugenehmigung durch die Stadt Königswinter hat der BUND am 30.06.2023 Klage und einen Antrag zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim VG Köln eingereicht.

Mit Datum vom 5.10.23 hat die 14. Kammer des VG Köln in einer Einzelrichterentscheidung den Eilantrag des BUND NRW zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung der naturschutzrechtlichen Klage gegen den Ausnahme- bzw. Befreiungsbescheid der Kreisverwaltung zurückgewiesen. Die diesbezüglich vom BUND beim OVG eingereichte Beschwerde war erfolgreich: Mit Beschluss vom 23. Januar 2024 stellte das OVG die aufschiebende Wirkung der BUND-Klage wieder her.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Befreiungs- und Ausnahmebescheid des Kreises wiederherzustellen und damit die Bauarbeiten zu stoppen, hat am 5.2.2024 auch die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND NRW gegen die Baugenehmigung der Stadt Königswinter wiederhergestellt.

14 L 1264/22, 14 L 137/23, 14 K 356/23, 8 L 1233/23, 8 K 3589/23, 21 B 1144/23

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Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet, Rhein-Sieg-Kreis (2022)

Der BUND hat beim VG Köln einen Eilantrag gestellt, um verschieden Veranstaltungen mit bis zu mehreren tausend Teilnehmenden auf der Rheininsel Grafenwerth zum Schutz der Umwelt zumindest vorläufig zu verhindern. Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Nach Auffassung des BUND sind die genannten Konzerte dort aus diesem Grund verboten und gefährdeten zudem verschiedene geschützte Tierarten. Außerdem beeinträchtigten sie das an die Insel angrenzende FFH-Gebiet. Dem Begehren des BUND ist das Gericht am 24.05.2022 im Ergebnis gefolgt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplanten Konzerte gegen Verbote zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets verstoßen. Die Durchführung der Konzerte sei deshalb nur möglich, wenn der Rhein-Sieg-Kreis infolge einer naturschutzrechtlichen Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erteile. Eine solche habe der Veranstalter, der in dem Eilverfahren genau wie die Stadt Honnef beigeladen ist, bislang noch nicht einmal beantragt. Die gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln gerichtete Beschwerde des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW am 3. Juni 2022 zurückgewiesen. In der Hauptsache ist die Klage noch nicht entschieden. 14 L 466/20, 14 K 466/20, 14 L 797/22

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Baugenehmigung in einem Landschaftsschutzgebiet in Bielefeld (2021)

Der BUND hat im September 2021 beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen die Stadt Bielefeld eingereicht. Die Klage richtet sich gegen den genehmigten Bau einer großen Reitsportanlage im Landschaftsschutzgebiet. Der Bau dieser mit circa drei Hektar Flächenversiegelung verbundenen Anlage stände im Widerspruch zu den Festsetzungen im hier rechtsgültigen Landschaftsplan Bielefeld-West. Der BUND führt an, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage für die bei solchen Bauten im Außenbereich notwendige „Privilegierung“ als landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt. Am 13. Dezember 2021 ordnete die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die aufschiebende Wirkung der Klage an (Az. 9 L 760/21). Das Vorhaben sei im Außenbereich, der grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll, unzulässig. Das Gericht begründet den Beschluss vor allem mit Zweifeln an der Anerkennung der Anlage als „privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb“. Sowohl die Stadt Bielefeld als Beklagte als auch Barbara Hagedorn als Beigeladene haben auf Rechtmittel gegen den Baustopp-Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden verzichtet.

Auf die mündliche Verhandlung vom 20. September 2023 hat die 9. Kammer des VG Minden die Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der "SL Riding Ranch" und die naturschutzrechtliche Ausnahme aufgehoben. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. ...mehr

9 K 5297/21

 

Hauptbetriebsplan Braunkohlentagebau Hambach (2021)

Der BUND hat am 12. März 2021 beim VG Köln Klage gegen die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus von 2021 bis 2024 eingelegt. Am 21. Dezember 2020 hatte die Bezirksregierung Arnsberg auf Antrag der RWE Power AG den Hauptbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach zugelassen und unter Verweis auf eine mögliche BUND-Klage die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Dem BUND wurde der Bescheid erst am 12. Februar aufgrund einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) übermittelt. 14 K 1352/21    ... mehr

 

Landesentwicklungsplan (2020)

Der BUND klagt gegen die von der Landesregierung im Juli 2019 durchgeführte Änderung des Landesentwicklungsplans. Dazu wurde beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster beantragt, die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan“ vom 12. Juli 2019 für unwirksam zu erklären. Gleichzeitig wurde eine  umfassende Mängelrüge bei der Landesplanungsbehörde eingereicht. Der BUND macht einen „totalen Abwägungsausfall“ bei der Änderung etlicher Bestimmungen geltend. Dies führe in vielen Politikfeldern aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes zu gravierenden Verschlechterungen. 11 D 133_20.NE  ...mehr

 

Befreiung vom Landschaftsschutz Insel Grafenwerth, Rhein-Sieg-Kreis (2020)

Am 24. Januar erhebt der BUND NRW Klage beim VG Köln gegen den Befreiungsbescheid der unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für die geplanten Baumaßnahmen zur Freizeitnutzung auf der Insel Grafenwerth.  Das Landschaftsschutzgebiet Grafenwerth ist vollständig von einem Fauna-Flora- Habitat-Gebiet (FFH) umgeben und hat auch die Aufgabe, den Umgebungsschutz des FFH-Gebietes zu gewährleisten.

Nach der Anordnung des Sofortvollzugs der von der Kreisverwaltung ausgesprochenen Befreiung von den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes reicht der BUND am 3. Februar einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ein. Mit Beschluss vom 22. Mai gibt das VG Köln dem BUND in weiten Teilen recht und bestätigt größtenteils die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND NRW.  Für zwei Bauabschnitte gilt damit ein Baustopp. Das Hauptsacheverfahren läuft noch.

VG Köln: Az. 14 L 202/20

 

Zugang zu Umweltinformationen (2019)

Der BUND hat am 18.02.2019 beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, erhoben. Die  Klage richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen begehrt wurde. Dabei geht es um einen Antrag der Fa. Ruhrmann Logistik auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Umschlag und zur zweitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Dortmund.

VG Arnsberg: 7 K 649/19

 

Kletterwald Troisdorf (2018)

Der BUND legte am 19.11.2018 beim VG Köln Klage gegen eine vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Ausnahmeerlaubnis vom Landschaftsplan zur Nutzung eines Waldgebiets für einen Kletterwald ein. Begründet wird die Klage mit rechtswidrigen Beeinträchtigungen des betroffenen Landschaftsschutzgebietes sowie der Pufferfunktion des angrenzenden Vogelschutzgebietes "Wahner Heide".VG Köln 14 K 7745/18

Am 22.03.2019 hat der BUND dazu einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung eingereicht. Mit Beschluss vom 18.04.2019 hat das VG Köln die aufschiebende Wirkung der BUND-Klage wiederhergestellt. 2 L 557/19

 

Grundabtretung Tagebau Hambach (2018)

Auf Antrag der RWE fasst die Bezirksregierung Arnsberg am 07.05.2018 den Grundabtretungsbeschluss ("Zwangsenteignung") eines BUND-Grundstücks im Tagebaufeld Hambach. Damit wird dem BUND das Eigentum an seinem Grundstück in Kerpen-Manheim entzogen und an die RWE Power AG für den Tagebau Hambach übertragen. Am 18.06.2018 legt der BUND dagegen beim VG Köln Klage ein. 14 K 4496/18

Mit Beschluss vom 22.08.2018 verfügte die Bezirksregierung Arnsberg zudem die vorzeitige Einweisung der Grundabtretungsbegünstigten (RWE) in den Besitz des BUND-Grundstücks zum 1.4.2020. Auch gegen diesen Beschluss hat der BUND beim VG Köln Klage eingereicht. 14 K 6238_18

Nach mündlicher Verhandlung am 12. März 2019 wurden die Klagen abgewiesen. Die Berufungsverfahren sind am OVG Münster anhängig. 21 A 3448/19, 21A_345019

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Hauptbetriebsplan Tagebau Hambach (2018)

Der BUND reichte am 20. April 2018 beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Aufhebung der Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020 ein. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die bergrechtliche Zulassung für den Tagebau Hambach auf Antrag der RWE Power AG am 29. März 2018 erteilt und gleichzeitig deren sofortige Vollziehung angeordnet. Dagegen ging der BUND mit einem Eilverfahren und in der Hauptsache vor. Nach der Klageabweisung durch das VG Köln ist das Berufungsverfahren beim OVG anhängig. 21 A 3449/19  mehr

 

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Uniper Kohlekraftwerk Datteln IV (2017)

Der BUND hat am 20. Februar 2017 beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine neue Klage gegen das umstrittene Uniper-Kohlekraftwerk Datteln IV eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die von der Bezirksregierung Münster am 19. Januar 2017 erteilte neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb des seit einem Jahrzehnt umkämpften Kohlemeilers. Denn auch mit der neuen Genehmigung können die grundlegenden Mängel des Vorhabens nicht geheilt werden. Das Kraftwerk hätte an diesem Standort nie errichtet werden dürfen. Es führt nach wie vor zu zu hohen Schadstoffeinträgen in die benachbarten Natura-2000-Schutzgebiete. 8 D 1317.AK  mehr

 

Braunkohletagebau Hambach, Kreis Düren sowie Rhein-Erft-Kreis (2015)

Im März 2015 hat der BUND beim Verwaltungsgericht (VG) Köln Klage gegen die Zulassung des dritten Rahmenbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 eingereicht. Die Klage greift die bergrechtliche Zulassung der Bezirksregierung Arnsberg vom 12.12.2014 an, die sich auf eine Abbaufläche von 994 Hektar erstreckt. Davon erfasst werden 226 Hektar Waldflächen, so auch insbesondere der bis zu 12.000 Jahre alte Hambacher Wald mit Eichen- und Buchenbeständen, die dem Lebensraumtyp 9160 nach Anhang I der FFH-Richtlinie entsprechen. Der BUND macht geltend, dass diese Flächen den Anforderungen an ein potenzielles FFH-Gebiet und an ein faktisches Vogelschutzgebiet entsprechen, weshalb ihre Zerstörung aus europarechtlichen Gründen unzulässig sei. Auch habe die Zulassung unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Wege einer Planfeststellung erfolgen müssen. Am 24. November 2017 wies das VG Köln die BUND-Klage in erster Instanz ab. Das OVG Münster ließ auf Antrag des BUND die Berufung zu. Mit einer Entscheidung wird in 2019 gerechnet.

Mit einem Eilantrag vom 22. August 2017 hat der BUND ferner einen Rodungsstopp beantragt. Dem wurde am 25. Oktober 2017 in Teilen statt gegeben; gegen den Beschluss des VG legte der BUND Beschwerde beim OVG ein und beantragte ferner den Erlass einer Zwischenverfügung. Dem folgte das OVG und verfügte einen Rodungsstopp. mehr

 

Normenkontrollantrag Steinkohlekraftwerk Datteln IV, Kreis Recklinghausen (2015)

Seit Jahren gehen der BUND und private Kläger gerichtlich gegen die Zulassung des Steinkohlekraftwerks Datteln IV vor. In der Zwischenzeit sind der Bebauungsplan sowie der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid vom OVG aufgehoben worden. Um den Bau des Kraftwerks weiterhin zu ermöglichen, beschloss der Rat der Stadt Datteln im Mai 2014 erneut einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 105a). Bereits zuvor war die 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (TA Emscher-Lippe) zur Festlegung des Kraftwerkstandorts am 04.04.2014 wirksam geworden. Neben privaten Klägern hat auch der BUND gegen diesen Bebauungsplan im Jahr 2015 beim OVG NRW ein Verfahren auf Normenkontrolle eingeleitet. 10 D 4015.NE

Am 26. August 2021 erklärte das OVG den Bebauungsplan für unwirksam, eine Revision wurde nicht zugelassen. Nachdem eine Beschwerde dagegen Erfolg hatte, muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden. 4 BN 50.21

Außerdem ist noch eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Hafens am Dortmund-Ems-Kanal sowie für die Umgestaltung des Ölmühlenbaches seit Mai 2007 anhängig. Über diese Klagen wurde bis heute noch nicht entschieden. mehr


 

Abgeschlossene Verfahren

Export von Brennelementen (2021)

Der BUND legt am 7. Juli 2021 eim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertr. durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dieses vertr. durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wegen der Drittanfechtung einer atomrechtlichen Ausfuhrgenehmigung für unbestrahlte Urandioxid-Brennlemente  ein. Die Genehmigung bezieht sich auf den Export von 52 Urandioxid-Brennelementen an das die Blöcke 1 und 2 des Atomkraftwerks Doel in Belgien. Der für den 13. Juli 2023 vorgesehene Termin für die mündliche Verhandlung wurde aufgehoben. Das Verfahren wurde von den Parteien für erledigt erklärt, weil die Advanced Nuclear Fuels GmbH erklärt hat, keine weiteren Brennelemente von Lingen nach Doel mehr zu exportieren. Damit entfiel das sog. Fortsetzungsfeststellungsinteresse. Das VG Frankfurt erließ deshalb am 7.2.2024 einen Einstellungsbeschluss. 6K1906_21.F  ...mehr

 

Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Hochwasserschutzanlage Himmelgeister Rheinbogen, Düsseldorf (2020)

Der BUND hat im Juli 2020 beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Sanierung des Himmelgeister Deichs in Düsseldorf eingelegt. Dieser war von der Bezirksregierung erlassen worden und sieht die Sanierung des etwa 1.900 Meter langen Deichs auf der vorhandenen Trasse vor. Damit wird die Chance zur Schaffung neuer Hochwasserrückhalteflächen verworfen. Die Maßnahme verstößt gegen verschiedenen wasserrechtliche Vorgaben. Zudem bedrohen die Baumaßnahmen den Bestand gefährdeter Wildbienen-Arten. Nach der mündlichen Verhandlung am 3. Februar 2022 erklärte der 20. Senat des OVG den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Deiches für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Beklage legte dagegen Beschwerde ein. Diese wurde im Mai 2023 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. ...mehr

 

CO-Pipeline (2018)

Der BUND hat am 17.10.2018 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen den Planänderungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen eingelegt. Dieser war von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen worden. Der BUND kritisiert v.a. die fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung. Am 2. Mai 2023 hat das VG Düsseldorf die Klage abgewiesen. Der BUND hat auf weitere Rechtsmittel verzichtet.  ...mehr

 

Beseitigung einer Allee in Dülmen (2018)

Gegen die vom Kreis Coesfeld erteilte Befreiung von den Vorgaben des Naturschutzrechts für die Beseitigung einer Baum-Allee im Zuge des Neubaus der Südumgehung Dülmen legte der BUND am 20.07.2018 beim VG Münster Klage ein. Am 22. Februar 2023 gab das VG Münster der Klage statt und hob den Befreiungsbescheid auf, eine Berufung wurde nicht zugelassen. Inzwischen haben der Kreis Coesfeld und die Stadt Dülmen mitgeteilt, auf einen Berufungs-Zulassungsantrag verzichten zu wollen. Am 12. April 2023 hat das Urteil Rechtskraft erlangt.

 

Erweiterung einer Deponie ThyssenKrupp Steele Europe AG, Dinslaken Wehofen-Nord (2019)

Der BUND erhebt beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster Anfechtungsklage ) gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord und gegen die eingeschlossene wasserrechtliche Erlaubnis und wasserrechtliche Duldungsanordnung. Die Klage wurde einvernehmlich per Vergleich für erledigt erklärt.

Az. 20 D 37/19

 

Trianel Kohlekraftwerk Lünen (2014)

Der BUND hatte zum Jahresende 2014 beim Oberverwaltungsgericht in Münster zwei neue Klagen gegen das Trianel-Kohlekraftwerk Lünen eingereicht. Die Klagen richten sich gegen  den Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 22.11.2013 auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Kraftwerks-Abwasser in die Lippe und den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid vom 20.11.2013 nebst der ersten und siebten Teilgenehmigung. Am 16. Juni 2016 hat das OVG Münster die BUND-Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen (8 D 99/13.AK), nachdem Trianel zahlreiche Verbesserungen umgesetzt hatte; eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen hat der BUND Beschwerde eingelegt. Die Revision wurde schließlich vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das BVerwG hob am 15.05.2019 das 2016er-Urteil des OVG auf; das Verfahren wurde an dieses Gericht zurück verwiesen. Am 20. Januar 2023 ging das immissionsschutzrechtliche Verfahren ohne Urteil zu Ende: Der BUND und alle anderen Beteiligten erklärten das Verfahren für erledigt.

Am 14.01.2020 hob des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die wasserrechtliche Erlaubnis auf. Gegen das Urteil hat die Gegenseite Rechtsmittel angekündigt und Berufungszulassungsbeschwerde eingereicht..

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Kapazitätserweiterung Fa. Suez, Herne (2018)

Der BUND hat am 05.09.2018 beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen den immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 10.07.2018  betreffend eine wesentliche Änderung der thermische Bodenreinigung- und Abfallbehandlungsanlage der Fa. Suez in Herne eingereicht. Der Kläger hält die Erhöhung des genehmigten Jahresdurchsatzes von bislang 48.000 t/a auf 65.000 t/a sowie die damit einher gehenden Umweltbelastungen für unzulässig. Mit Datum 30.10.2020 wurde seitens des Betreibers eine Anzeige zur Teilstilllegung der thermischen Anlage und der Behandlung und Lagerung von gefährlichen Abfällen eingereicht. Das OVG hat daraufhin auf Antrag aller Beteiligten das Gerichtsverfahren an 23.06.2021 „ruhend“ gestellt. Im Juli 2022 wurde das Verfahren im Einvernehmen zwischen Kläger und Beklagter eingestellt, da das Projekt endgültig aufgegeben wurde.

 

Bebauungsplan in Erwitte (2021)

Am 23. November 2021 hat der BUND beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster einen Antrag auf Normenkontrolle des von der Stadt Erwitte im beschleunigten Verfahren erlassenen Bebauungsplans „An der alten Kläranlage“ in Erwitte-Bad Westernkotten eingereicht. Dieser sah vor, auf einer 0,5 ha großen Waldfläche mit ehemals Fichtenbestand, der aufgrund schwerer Schädigung durch Trockenheit und Borkenkäfer im Sommer 2018 gefällt werden musste, keine Wiederbewaldung zuzulassen, sondern dort vier Bauplätze einzurichten. Mit Beschluss vom 7. April 2022 hat das OVG den Bebauungsplan für unwirksam erklärt; eine Revision wurde nicht zugelassen.

Das Oberverwaltungsgericht konstatierte durchgreifende formelle Mängel. Bemängelt wurde insbesondere, dass keine vertiefende Umweltprüfung erfolgte, obwohl der Bereich an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) sowie ein Vogelschutzgebiet angrenzt. Im Rahmen einer FFH-Vorprüfung wurde eine Beeinträchtigung des Gebietes nicht ausgeschlossen. Der Bebauungsplan hätte demzufolge nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden dürfen. ...mehr

Az.: 2 D 378/21.NE

 

Baumschutz in Castrop-Rauxel (2019)

Der BUND hat am 1. Oktober 2019 beim VG Gelsenkirchen Klage gegen die Stadt Castrop-Rauxel wegen der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällung von Laubbäumen für ein Wohngebiet eingelegt. Bei der angegriffenen Ausnahmegenehmigung geht es u.a. um die Fällung einer etwa 250 jährigen Eiche. Die streitgegenständliche Fällgenehmigung ist u.E. rechtswidrig und verletzt objektives Umweltrecht. Die Voraussetzungen des § 6 der Baumschutzsatzung der Stadt Castrop-Rauxel in der Fassung vom 29.11.2018 für die Erteilung einer Genehmigung zur Fällung der Eiche liegen nicht vor.
Gegen die Fällung des schützenswerten Laubbaums gibt es erheblichen Widerstand auch in der örtlichen Bevölkerung. So wurde ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Baumes als Naturdenkmal durchgeführt und die dazu gesammelten 5.563 Unterschriften am 9.9.2019 übergeben. Bundesweit bekannt geworden ist der Fall durch die seit Monaten laufende Baumbesetzung. Im Eilverfahren gab das VG Gelsenkirchen dem BUND am 21. Februar 2020 recht. Es zeichnet sich eine Verhandlungslösung ab, die den dauerhaften Erhalt der Eiche garantiert und die Mängel am Bebauungsplan behebt. Am 27.07.2021 hat die Stadt Castrop-Rauxel den Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“ bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist zwischen den Beteiligten abgestimmt und setzt insbesondere fest, dass die „alte Eiche“ erhalten wird. Der BUND hat den Rechtsstreit im März 2022 für erledigt erklärt.

VG Gelsenkirchen Az.: 6 K 4412/19 und 6 L 62/2

 

Baugenehmigung in einem Landschaftsschutzgebiet, Rhein-Sieg-Kreis (2021)

Der BUND erhebt am 19. Juli 2021 beim VG Köln Klage den Baubescheid des Rhein-Sieg-Kreises zum Bau eines Wohnhauses in einem Landschaftsschutzgebiet, unmittelbar an der Grenze zum europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Wiesen bei Dreisel“ und unter Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope. Ein Artenschutzbeitrag fehlt. Damit wurden zahlreiche Schutzgüter übergangen bzw. unzureichend berücksichtigt.  Mit Beschluss vom 09.09.2021 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln ihren „Hängebeschluss“ vom 05.08.2021 bestätigt. Damit bleibt der Baustopp für ein Wohnhaus in Windeck-Dreisel bestehen. Die vom Kreis erteilte Baugenehmigung sei mit großer Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig erteilt worden. Am 9. November 2021 teilte das Verwaltungsgericht Köln  mit, dass die beklagte Baugenehmigung des Kreises für das Gebäude „In der Ädel“ in Windeck-Dreisel nun von der Baubehörde der Kreisverwaltung aufgehoben wird. Am 21.02.2022 teilte das VG Köln den Beschluss mit, dass das in der Hauptsache erledigte Verfahren eingestellt wird. ...mehr

 

Untätigkeitsklage gegen die Stadt Köln zur Einsicht in die Umweltgutachten zum Hotelbau am Flughafen Köln/Bonn (2020)

Wegen der fortdauernden Weigerung der Stadt Köln, dem BUND gemäß Umweltinformationsgesetz Auskünfte über den umstrittenen Bau eines Hotels auf dem Flughafengelände zu übermitteln, hat der Umweltverband am 4. November 2020 beim VG Köln Untätigkeitsklage erhoben.  Die Bauaktivitäten am Flughafen Köln/Bonn sind stets von großer Brisanz. Das Gebiet ist potenzielles Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiet und auf jeden Fall von diesen umgeben. Es sind daher sehr hohe Schutzerfordernisse zu erfüllen. Zahlreiche Arten des FFH- und  Vogelschutzgebietes „Wahner Heide“ haben auf dem Flughafengelände, das einst mitten in die Heide hineingebaut wurde, ihren Lebensraum.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit dem Urteil 13 K 6005/20 vom 6.5.2021 die Stadt Köln verpflichtet, die vom BUND mit Schreiben vom 5.7.2021 begehrten Umweltinformationen zum Bau des Hotels am Flughafen Köln/Bonn zur Verfügung zu stellen.

 

Erdwärmeverbund Emsaue (2019)

Der BUND beantragt bei VG Münster, 1.) die Plangenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 22.02.2019 zur Realisierung des Ems-Auen-Schutzkonzepts (EASK) – Projekt Greven- aufzuheben, hilfsweise für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären und 2.) die wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb des geplanten Erdwärmeverbundes aufzuheben. Gerügt wird neben der mangelnden behördlichen Zuständigkeit die Verletzung einschlägiger Vorschriften des UVP- und Wasserrechts sowie des Naturschutzrechts. Nachdem die Stadt Greven das Projekt aufgegeben hat, schlossen die streitenden Parteien einen außergerichtlichen Vergleich, der wesentliche Fortschritte zur Renaturierung der Emsaue beinhaltet. Danach erklärte der BUND die Hauptsache für erledigt.

VG Münster Az. 7 K 857/19

 

Fichtenkahlschlag im FFH-Gebiet Siebengebirge (2019)

Per Eilantrag begehrte der BUND beim Verwaltungsgericht Köln den Stopp eines 65 Hektar großen Einschlags von Fichten im FFH-Gebiet Siebengebirge ohne vorherige FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die Kreisverwaltung reagierte inhaltlich auf den Antrag und erarbeitete ergänzende Naturschutzmaßnahmen für den Einschlag. Insofern war der Antrag in der Sache  bereits in Teilen erfolgreich. Nachdem das VG Köln den Antrag danach ablehnte, legte der BUND wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache am 3. Oktober 2019 Beschwerde ein. mehr

Am 19. Dezember 2019 hat das Oberverwaltungsgericht auf den einstweiligen Rechtsschutzantrag des BUND hin entschieden, dass das Fällen von borkenkäferbefallenen Fichten im Stadtwald von Bad Honnef weitergehen darf.  mehr

Aktenzeichen: 21 B 1341/19 (VG Köln­ 14 L 1800/19)

 

Muldenversickerung Viersen (2018)

Der BUND reicht am 23.02.2018 beim VG Düsseldorf Klage gegen den Kreis Viersen ein. Die Klage richtet sich gegen einen Bescheid betreffend die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung stark belasteter Niederschlagswässer von den Dachflächen einer Tierhaltungsanlage. Der beklagte Kreis Viersen hat den angefochtenen Bescheid im laufenden Verfahren aufgehoben, sodass sich der Rechtsstreit erledigt hatte.

 

Hauptbetriebsplan Tagebau Hambach 2018-2020 (2018)

Der BUND reichte am 23.06.2018 beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag ein, mit dem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner bereits am 20. April 2018 eingereichten Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus Hambach von 2018 bis 2020 durchgesetzt werden sollte. Das VG Köln lehnte den Antrag am 31.07.2018 ab. Dagegen legte der BUND am  01.08.2018 beim OVG in Münster Beschwerde  ein. Am 5.10.2018 gab das OVG dieser in Teilen statt und verfügte einen Rodungsstopp. mehr

 

Räumungen Hambacher Wald (2018)

Der BUND legte im September 2018 mehrere Eilanträge für die Unterbindung jedweder Rodungen im Hambacher Wald ein. Mit den Anträgen an das Oberverwaltungsgericht sowie die Verwaltungsgerichte Köln und Aachen sollten jegliche Baumfällungen und -schädigungen im Zusammenhang mit den Baumhaus-Räumungen untersagt werden, bis über den Schutzstatus des Waldes und die Zukunft des Braunkohlentagebaus endgültig entschieden ist. Die Gerichte lehnten die Anträge unter Verweis auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und zweifelhafte Rügebefugnis ab bzw. der BUND zog die Anträge nach rechtlichen Hinweisen zurück.

 

Neubau B 474 - OU Datteln, Kreis Recklinghausen (2009)

Der BUND hatte im Juli 2009 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Ortsumgehung Datteln erhoben. Im laufenden Gerichtsverfahren hatte der Vorhabensträger im Frühjahr 2010 ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren beantragt mit dem Ziel, der vom BUND u.a. gerügten unzureichenden Behandlung artenschutz-  und naturschutzrechtlicher Belange zu begegnen. Der Planergänzungsbeschluss wurde im Mai 2011 erteilt. Ein weiteres Planergänzungsverfahren ist seit Dezember 2012 eingeleitet. Am 17. Januar 2013 wies das OVG die Klage ab (OVG 11 D 70/09.AK). Nach erfolgreicher Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des BUND hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil auf (BVerwG 9 B 14.13) und verwies die Klage erneut zur Behandlung an das OVG zurück. Dieses wies die Klage am 29. März 2017 erneut zurück; eine Revision wurde nicht zugelassen. Nach Vorlage der Urteilsbegründung hat der BUND Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision eingelegt.  Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat am 08.03.2018 entschieden, die Revision nicht zuzulassen.

 

 

Flughafen Köln/Bonn: Klage gegen Landebahnsanierung (2017)

Am 17. Oktober 2017 hat der BUND  wegen einer als "Sanierung" betitelten Baumaßnahme an einer Landebahn des Flughafens Köln/Bonn Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Die Klage richtet sich gegen den Ausnahme- bzw. Erlaubnisbescheid vom 26.09.2017 der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises. Der Bescheid erlaubt massive Eingriffe in die gesetzlich geschützten Biotope und in das Grundwasser. Nach dem gerichtlichen Verhandlungstermin am 23.1.2018 einigten sich die streitenden Parteien auf einen Vergleich. mehr  

 

Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes für den Abbruch und Neubau des Horstmannstegs in Hennef (Rhein-Sieg-Kreis) (2016)

Am 19.12.2016 hat der BUND NRW gegen die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des Landschaftsplanes für den Abriss des alten Horstmannstegs und den Neubau einer Brücke mitten in einer ganzen Schutzgebietsansammlung Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln erhoben. Der Neubau soll durch gesetzlich geschützte Biotope, ein Naturschutzgebiet, ein Landschaftsschutzgebiet, ein europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), einen Biotopverbundkorridor mit herausragender Bedeutung und einen „Trittstein“ gemäß Wasserrahmenrichtlinienumsetzung geführt werden. Überdies sind Artenschutzkonflikte mit einigen FFH-Anhang-IV-Arten, u.a. mit dem Falter Maculinea teleius, nicht ausgeschlossen. Zudem wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Am 21.11.2017 fand vor dem VG Köln die mündliche Verhandlung der BUND-Klage statt. Das Verwaltungsgericht Köln folgte dem BUND und stellte den Befreiungsbescheid in vielfacher Hinsicht in Frage. Die Kreisverwaltung Siegburg nahm daraufhin ihren Bescheid noch in der Verhandlung zurück. mehr

 

Errichtung eines Bestattungswaldes im Naturschutzgebiet „Wald an der Burg Heimerzheim“, Rhein-Sieg-Kreis (2015)

Mit Klageerhebung vom 15.11.2015 beim VG Köln griff der BUND die Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzgebiets (NSG) „Wald an der Burg Heimerzheim“ zu Gunsten der Nutzung des Schutzgebiets als Bestattungswald an. Der BUND macht geltend, dass durch diese Nutzung wesentliche Schutzgüter des NSG wie der Greifvogelschutz, aber auch der Schutz von Fledermäusen gefährdet sind. Das Verwaltungsgericht Köln hat am 5. September 2017 nach öffentlicher Verhandlung den Befreiungsbescheid vom 9. Oktober 2015 des Rhein-Sieg-Kreises für die Errichtung eines Friedwaldes in den Schutzgebieten um die Burg Heimerzheim in Swisttal aufgehoben. Damit wurde der Klage vom 15. November 2015 des BUND NRW stattgegeben.   mehr (BUND RSK)  

 

 

Errichtung einer Windenergieanlage in Haltern-Lavesum (2016)

Mit dem am 6.7.2016 eingereichten Eilantrage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der WEA-Anlage wurde die Aufhebung des Genehmigungsbescheides sowie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des BUND-Widerspruchs beantragt. Begründet wird dies wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlicher Bedenken. Der Eilantrag wurde vom VG Gelsenkirchen am 23.01.2017 abgewiesen. Eine Klage im Hauptsacheverfahren wurde nicht geführt.

 

Baumfällungen an der Mercatorstraße in Duisburg, Stadt Duisburg (2015)

Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes hat der BUND im März 2015 versucht, die Fällung von 19 Platanen an der Mercatorstraße in Duisburg zu verhindern. Die Bäume sollten einem Umbau der in der Duisburger Innenstadt am Hauptbahnhof gelegenen Mercatorstraße weichen, der durch Bebauungsplan vom Rat der Stadt beschlossen worden war. Für die Fällung der unter dem Alleenschutz des Landschaftsgesetzes NRW stehenden Bäume war eine Befreiung durch die untere Landschaftsbehörde erteilt worden. Der Antrag des BUND auf einstweiligen Rechtsschutz beim VG Düsseldorf (Az. 25 L 898/15) scheiterte bereits an der Zulässigkeit, da weder das BNatSchG noch das nordrhein-westfälische Landesrecht Naturschutzverbände ndie Befugnis einräumen, gegen Befreiungen vom Alleenschutz Rechtsbehelfe einzulegen.

 

Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan der Stadt Meerbusch – Neubau der Verlängerung der K 9n, Rhein-Neuss-Kreis (2014)

Im Januar 2014 reichte der BUND beim OVG NRW einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan 281 „Meerbusch-Osterath,Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n, 2. Bauabschnitt“ der Stadt Meerbusch ein. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst neben dem Teilstück der Kreisstraße auchein angrenzendes Neubaugebiet. Neben Mängeln bei der Beteiligung der Öffentlichkeit kritisiert der BUND die Immissionsberechnungen, so insbesondere die zu erwartende Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub sowie eine fehlerhafte Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Vorschriften. Am 8. Okttober 20151 erklärte das OVG Münster den Bebauungsplan für unwirksam (2 D 35/14.NE).

 

Eilantrag zum Schutz der Felspartien am oberen Eselsweg im Siebengebirge, Rhein-Sieg-Kreis  (2013)

Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Königswinter sollte diese verpflichtet werden, bereits begonnene Felssicherungsmaßnahmen am Eselsweg im FFH-Gebiet Siebengebirge sowie den Ausbau des Weges und seine Wiedereröffnung zu unterlassen, bis eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, bei der der BUND als anerkannter Naturschutzverband beteiligt wird. Das VG Köln wies mit Beschluss vom 13.12.2013 (Az: 14 L 1659/13) den Antrag zurück, u.a. mit der Begründung, dass eine Klärung der damit verbundenen fachlichen Fragen – z. B. durch Sachverständige – in einem Eilrechtsschutzverfahren nicht vorgenommen werden.

 

Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan „Bioenergiezentrum Xanten“, Kreis Wesel (2013)

Im März 2013 stellte der BUND beim OVG Münster einen Antrag auf Normenkontrolle mit dem Antrag, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Xanten „Bioenergiezentrum Xanten“ für unwirksam zu erklären. Dieser sah die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Bioenergiezentrum“ vor sowie die Festsetzung, dass auf der ausgewiesenen Fläche nur Anlagen und Gebäude zulässig seien, die als Biogasanlagen, Lager- oder Bevorratungsgebäude für Biomasse, als Gebäude für Technik und Maschinen sowie als Betriebsleiterwohnung dienen. Der BUND hatte sich zu einem gerichtlichen Vorgehen entschlossen, weil sich auf der beplanten Fläche nach Aufgabe einer militärischen Nutzung ausgeprägte Magerrasenkulturen befinden, das Gebiet einer Vielzahl von Vogelarten ungestörten Lebensraum und Nahrung bietet sowie eine insektenreiche Hochstaudenflur aufweist. Das beplante Gebiet grenzt ferner unmittelbar an ein Naturschutzgebiet und liegt nur 150 m entfernt von einem Wasserschutzgebiet. Am 6. Mai 2014 erklärte das OVG den Bebauungsplan für unwirksam (2 D 14/13.NE).

 

A 44 – Eilantrag für einen Baustopp, Kreis Mettmann (2013)

Im August 2013 stellte der BUND beim VG Düsseldorf einen Antrag auf einstweilige Anordnung zum Stopp sämtliche Bauarbeiten an der planfestgestellten Trasse der Bundesautobahn A 44 im Bereich um Velbert, bis durch die Planfeststellungsbehörde die in den Ausführungsunterlagen vorgenommenen Änderungen als unbedenklich eingestuft würden. Die beanstandeten Änderungen betrafen Nebenwege zu Ausgleichsflächen, Bauwerken und landwirtschaftlichen Flächen. Das Gericht wies den Antrag des BUND mit Beschluss vom 27.08.2013 (Az.: 16 L 1378/13) zurück mit der Begründung, dass das Vorhaben durch diese Änderungen nicht hinsichtlich Umfang, Zweck oder Auswirkungen in seinen wesentlichen Grundzügen geändert worden sei; der Planfeststellungsbeschluss sei auch nicht unvollständig und der BUND habe diesbezüglich keinen Anspruch auf Planbefolgung.

 

Braunkohletagebau Hambach, Kreis Düren und Rhein-Erft-Kreis  (2012)

Eine weitere Klage im Zusammenhang mit dem Braunkohleabbau reichte der BUND NRW gegen den für den Zeitraum 10.12.2011 bis 31.12.2014 geltenden Hauptbetriebsplan für die Betriebsbereiche Hambach und Bergheim im Dezember 2012 ein. Da dieser auch die mit dem Betrieb des Tagebaus verbundenen Waldrodungen bis Ende 2014 umfasst, verlangt der BUND seine Aufhebung. Denn durch die Fäll- und Rodungsarbeiten werden die Lebensräume zahlreicher europarechtlich geschützter Tierarten wie z. B. der Bechsteinfledermaus oder des Mittelspechts zerstört. Da eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Hauptbetriebsplan nicht vorliegt, ist nach Ansicht des BUND die Fortführung der Rodungen unzulässig. Die Klage wurde aus formalen Gründen abgewiesen (1 K 2863/12).

 

Legehennenbetrieb in Fröndenberg, Kreis Unna (2012)

Mit Klage vom 07.10.2012 gegen den Kreis Unna wendete sich der BUND gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines zusätzlichen Legehennenstalls mit (weiteren) 19.800 Hennenplätzen, mit der der dort bereits vorhandene Betrieb eine Gesamtzahl an Hennenplätzen von 59.400 erreichen würde. Die Klage rügt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde und macht geltend, dass die im angrenzenden NSG „Wulmke“ vorhandenen Lebensgemeinschaften und Biotope durch Stickstoffeinträge, andere luftgetragene Schadstoffe und Betriebsabwässer beeinträchtigt werden können. Zum Jahresende 2012 führte der BUND Gespräche mit der Genehmigungsbehörde und dem Vorhabenträger über mögliche Änderungen bzw. Auflagen zur Reduktion der zu erwartenden Emissionen. Bei einem außergerichtlichen Termin mit dem Betreiber und dem Kreis Unna wurde eine 7-Punkte-Vereinbarung unterzeichnet. Der BUND zog daraufhin seine Klage zurück.

 

Müllverbrennungsanlage Iserlohn, Märkischer Kreis (2012)

Mit der im August 2012 gegen das Land NRW eingereichten Klage wurde der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid, mit dem die Bezirksregierung Arnsberg dem Märkischen Kreis gestattet, in der von ihm betriebenen Müllverbrennungsanlage Verbrennungsdauer und -temperatur sowie bestimmte Abgastemperaturen abzusenken, angegriffen. Der BUND bemängelt, dass trotz des zu erwartenden deutlich erhöhten Schadstoffausstoßes eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde. Der BUND hat die Klage später wg. Erledigung zurückgezogen.

 

Wirksamer Vogelschutz am Gebäude Drachenfelsplateau, Rhein-Sieg-Kreis (2011)

Nach einer Klage des BUND hob das VG Köln die vom Rhein-Sieg-Kreis für den Neubau des Besucherzentrums auf dem Drachenfelsplateau bei  Königswinter erteilte Befreiung von den Vorgaben der Schutzgebietsverordnung für das Naturschutz- und FFH-Gebiet Siebengebirge auf. Das mitten in diesem  Schutzgebiet geplante Vorhaben sah die Errichtung eines Gebäudes mit vollverglasten Fassaden vor, weshalb der BUND bereits während der  Ausschreibungen für das Projekt und auch im Rahmen seiner Beteiligung auf ein erhöhtes Vogelschlagrisiko hingewiesen und Alternativen aufgezeigt hatte. Das VG  Köln macht in seinem Urteil vom 24.07.2013 (14 K 4263/11) unmissverständlich klar, dass auch Handlungen, die außerhalb eines Schutzgebiets vorgenommen werden, zu dessen Beeinträchtigung führen können und nahm dies für die im FFH-Gebiet Siebengebirge lebenden und durch die Schutzgebietsverordnung geschützten Vögel an, die sich schließlich nicht an administrative Grenzen hielten.

 

Neubau einer S-Bahn-Strecke, Bonn (2011)

Auf die im März 2011 vom BUND beim OVG Münster eingelegte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland gegen eine eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine S-Bahn-Strecke folgten diverse Planänderungen: Die Anlage von Biotopflächen soll nun in Verbindung mit weiteren, bestehenden Landlebensräumen zu einem guten Erhaltungszustand der dort vorhandenen Populationen von u. a. Kreuzkröte und Zauneidechse führen. Auch Querungshilfen verschiedenster Art wurden inzwischen in die Planung aufgenommen. Gespräche zwischen der Vorhabenträgerin(Deutsche Bahn AG) und dem BUND führten dazu, dass die bemängelten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen überarbeitet wurden und der artenschutzrechtlichen Problemlage begegnet werden kann. Nach Abschluss einer Vereinbarung wurde die Klage für erledigt erklärt.

 

A 33, Kreis Güterloh (2011)

Die im Jahr 2011 vom BUND eingelegte Klage gegen das Land NRW wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 06.11.2012 (9 A 17.11) zurückgewiesen. Die Klage war gerichtet gegen die straßenrechtliche Planfeststellung des letzten Teilabschnitts der Autobahn A 33 zwischen Halle und Borgholzhausen. Zum Gegenstand der Klage hatte der BUND u. a. den reduzierten Umfang von Ausgleichsflächen auf der Grundlage einer umstrittenen Verwaltungsvorschrift gemacht. Die durch das Urteil bestätigte Trassenführung verläuft außerdem über lange Strecken direkt an der Grenze des Natura-2000-Gebietes „Tatenhauser Wald“, das insbesondere wegen dort vorhandener Bechsteinfledermaus-Kolonien ausgewiesen wurde. Das Vorbringen des BUND, der Lückenschluss der A 33 hätte auf einer weiter südlich verlaufenden Alternativtrasse weitaus verträglicher erfolgen können, wies das BVerwG als verspätet zurück. Auch eine später eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen.

 

Autoteststrecke Bilster Berg, Kreis Höxter (2011)

Im September 2011 erhob der BUND Klage gegen den Kreis Höxter, der eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt hatte für die Errichtung und den Betrieb einer Auto-Test- und Präsentationsstrecke in Bad Driburg. Der Standort, einca. 84 ha großes Gelände eines ehemaligen NATO-Munitionsdepots, ist mitten im Naturpark Teutoburger Wald-Eggegebirge gelegen. Neben Lärmbelastungen macht der BUND naturschutzrechtliche Bedenken geltend, insbesondere dass die Auswirkungen des Vorhabens auf Vorkommen streng geschützter Arten nicht hinreichend untersucht worden sind:Geburtshelferkröte, Haselmaus, Fledermausarten und Wildkatze, die allesamt inAnhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind. Die Klage wurde am 22. März 2013 vom VG Minden abgewiesen (11 K 2242/11).

 

Wasserrechtliche Plangenehmigung für die Verfüllung einer Tongrube – Klage wegen Verletzung des Mitwirkungsrechts, Kreis Coesfeld (2010)

Im November 2010 hatte der BUND Klage vor dem VG Münster gegen eine wasserrechtliche Plangenehmigung aus dem Jahr 2009 erhoben, die die Anhebung der Sohle einer ehemaligen Tongrube im Kreis Coesfeld genehmigte. Im Jahr 2009 hatte die Vorhabenträgerin die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I beantragt. Nur im Rahmen dieses Verfahrens erlangten die beteiligten Naturschutzvereinigungen Kenntnis von der wasserrechtlichen Plangenehmigung. 

Der BUND rügt mit seiner Klage deshalb auch die Verletzung seines - im Naturschutzrecht verankerten – Mitwirkungsrechts. Im Juli 2011 wurde ihm (während des laufenden Klageverfahrens) nachträglich die Möglichkeit zur Beteiligung geboten. Neben den Bedenken gegen den ersatzlosen Wegfall der ursprünglich geplanten Rekultivierungsmaßnahmen und der Unvereinbarkeit der Planung mit naturschutzrechtlichen und -fachlichen Vorgaben und Standards macht der BUND mit seiner Klage geltend, dass für diese Planung eine Vorprüfung nach dem UVPG sowie eine abfallrechtliche Planfeststellung hätten durchgeführt werden müssen. Denn mit der angefochtenen Plangenehmigung sollten Vorarbeiten für die Errichtung und den Betrieb einer Abfalldeponie gestattet werden. Die Klage wurde im Juni 2012 abgewiesen (7 K 2463/16).

 

Wasserrechtliche Planfeststellung zur Wiederherrichtung eines Sedimentationsbeckens u.a., Kreis Mettmann (2010)

Im April 2010 erhob der BUND Klage vor dem VG Düsseldorf gegen einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für die Wiederherstellung des Gewässers Eignerbach verbunden mit der Wiederherrichtung des Sedimentationsbeckens Eignerbach. Nach außergerichtlichen Verhandlungen zwischen dem BUND und dem Vorhabenträger über die einvernehmliche Änderung der Planung zugunsten des Artenschutzes hat der BUND die Klage zurückgezogen.

 

Klage gegen 380-kV-Hochspannungsfreileitung für Kraftwerk Lünen (2010)

Am 15. Januar 2010 erhob der BUND Klage gegen die Bezirksregierung Arnsberg und beantragte, den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 380-kV-Hochspannungsfreileitung auf dem Gebiet der Städte Lünen und Waltrop aufzuheben, hilfsweise festzustellen, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Begründet wurde die Klage v.a. mit artenschutzrechtlicher Bedenken insbesondere in Bezug auf das hohe Tötungsrisiko für die unmittelbar in Trassennähe lebenden Uhus. Am 19. Juli 2010 lehnte das OVG einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der BUND-Klage ab (11 B 212/10.AK), am 21. Juni 2013 folgte auch die Klageabweisung /11 D 8/10.AK). Das OVG begründete diese damit, dass der BUND in wesentlichen Punkten präkludiert sei und dass im Übrigen die Bedenken des BUND wegen der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Genehmigungsbehörde nicht griffen.

 

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Altholz u.a., Kreis Recklinghausen (2010)

Mit der im September 2010 vor dem VG Gelsenkirchen erhobenen Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung rügte der BUND insbesondere den Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und folglich die unzureichende Berücksichtigung naturschutz- und artenschutzrechtlicher Belange. Im Januar 2011 lehnte das VG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ab. Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies das OVG NRW mit Beschluss vom 01.03.2012 (8 B 143/11) zurück. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass einer Genehmigungsbehörde im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt sei, der gerichtlich nur beschränkt überprüfbar sei.

 

Verhinderung der Kormoranvergrämung im Naturschutzgebiet „Weseraue“, Kreis Minden-Lübbecke (2009)

Im Juni 2009 bestätigte das Verwaltungsgericht Minden die Versagung einer Befreiung von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung sowie einer artenschutzrechtlichen Befreiung durch den Kreis Minden-Lübbecke (1 K 774/09. Dieser hatte sich geweigert, einer Fischereigenossenschaft den Abschuss von Kormoranen im Naturschutzgebiet Weseraue zu gestatten. Die Entscheidung wurde Anfang 2011 rechtskräftig, nachdem das OVG den Berufungsantrag der Fischereigenossenschaft zurückgewiesen hat (8 A 1837/09.

 

Kormoranabschuss Siegaue (2009)

Das VG Köln stoppte nach einem Eilantrag des BUND den Abschuss von Kormoranen im Naturschutzgebiet (NSG) Siegaue, um die Mitwirkung der Naturschutzverbände im bislang unterbliebenen Befreiungsverfahren zu gewährleisten. Der Kreis hatte einer Fischereigenossenschaft den Abschuss von Kormoranen im NSG Siegaue allein auf der Grundlage einer artenschutzrechtlichen Ausnahme, aber ohne Durchführung einer Befreiung von dem im Schutzgebiet geltenden Tötungsverboten (und damit auch ohne Beteiligung der Naturschutzverbände) gestattet (Beschluss VG Köln vom 2.10.2009, 14 L 1446/09).

 

Wasserrechtliche Planfeststellung für die Verfüllung des Tweestroms, Kreis Kleve (2009)

Der BUND NRW hat mit seiner im Januar 2009 erhobenen Klage gegen den Kreis Kleve wegen einer wasserrechtlichen Planfeststellung die Verfüllung des Altrheinarmes „Tweestrom“ in Kleve erfolgreich verhindert. Mit seiner Entscheidung im August 2011 stärkt das VG Düsseldorf das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot (10 K 473/09). Der Tweestrom ist zudem Lebensraum des Bibers.

 

Braunkohletagebau Garzweiler II (2008)

Die Ende 2008 vom BUND beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegte Beschwerde wegen der Grundabtretung der BUND-Obstwiese im Tagebau Garzweiler II wurde im Jahr 2013 entschieden. Das höchste deutsche Gericht erklärte die Zwangsenteignung für verfassungswidrig (1 BvR 3386/08). Der Rechtsschutz gegen Großvorhaben, die mit Umsiedlungen und Enteignungen verbunden sind, wurde damit gestärkt. mehr

 

Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen (2008)

Im Jahr 2008 hatte der BUND auf der Grundlage des Umweltrechtsbehelfsgesetzes vor dem OVG Münster gegen einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid sowie die erste Teilgenehmigung für das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen geklagt. Das OVG Münster sah sich im Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzung veranlasst, den europäischen Gerichtshof (EuGH) um Entscheidung der Frage zu ersuchen, ob die im deutschen Umweltrechtsbehelfsgesetzvorgesehene Beschränkung der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Rechtsverletzungen mit Europarecht vereinbar ist. In seiner grundlegenden TRIANEL-Entscheidung von Mai 2011 entschied der EuGH im Sinne eines weiten Zugangs zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten (EuGH, Urteil vom 12.5.2011, Az. C-115/09). Das OVG prüfte in der Folge umfänglich die Vereinbarkeit des Vorbescheids mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben und hob den Bescheid im Dezember 2011 auf (OVG NRW, Urteil vom 1.12.2011, Az. 8 D 58/08.AK).

Die Entscheidung in einer weiteren Klage gegeneine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern des Kraftwerks in die Lippe erledigte sich damit; der Genehmigungsbescheid wurde aufgehoben.

 

EVONIK-Kohlekraftwerk in Herne (2008)

Die Anfang 2008 erhobene Klage des BUND gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zur Änderung des EVONIK-Steinkohlekraftwerks in Herne blieb vor dem OVG Münster im Dezember 2009 aus formalen Gründen (Stichwort „Einwendungs-Präklusion“) ohne Erfolg (8 D 10/08.AK). Die beim OVG Münster eingelegte Beschwerde gegen die im Urteil ausgesprochene Nichtzulassung der Revision wurde letztlich vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen; damit endete im Jahr 2011 der Rechtsstreit um die Erweiterung des Kraftwerks in Herne. Im Ergebnis war der BUND dennoch erfolgreich. Das Projekt wurde aufgegeben.

 

Kohlekraftwerk E.ON in Datteln (2008)

Die vom BUND bereits im April 2008 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhobene Klage gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung des Steinkohlekraftwerks in Datteln wurde im September 2009 auf weitere Teilgenehmigungen ausgedehnt, zugleich wurde ein Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klageerweiterung gestellt. Am 12. Juni 2012 hob das Oberverwaltungsgericht Münster daraufhin den Genehmigungsbescheid auf (8 D 38/08.AK). Ende Juni 2013 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung(7 B 42.12).

 

Bau einer 380 kV-Leitung (2008)

Per Eilantrag vom 26. Februar 2008 versuchte der BUND, den Bau einer Höchstspannungsleitung zur Anbindung des ebenfalls beklagten Kohlekraftwerks Datteln IV zu stoppen. Begründet wurde der Antrag u.a. mit natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken. Die später eingereichte Klage wurde vom OVG Münster am 19. August 2010 abgewiesen (11 D 26/08.AK). Begründet wurde das Urteil damit, dass der BUND seine Einwendungen nicht rechtzeitig vorgebracht habe und er deshalb präkludiert sei. Die vom BUND gegen die im OVG-Urteil ausgesprochene Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wurde vom vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig im Juni 2011 abgewiesen. Daraufhin erhob der BUND beim BVerfG in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde und stellte den Antrag, die Beschlüsse von OVG und BVerwG für verfassungswidrig zu erklären.

Hilfsweise solle die Sache an die Gerichte mit der Maßgabe zurückverwiesen werden, die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss neu zu entscheiden. In diesem Fall müssten sich die Gerichte endlich inhaltlich mit der Klage auseinandersetzen. Das BVerfG lehnte die Annahme der Beschwerde jedoch ohne Begründung ab.

 

Urftseebrücke im Nationalpark Eifel (2008)

Der BUND beantragte Ende 2008 einen Baustopp für den Bau einer Brücke im Nationalpark Eifel. Der BUND kritisierte unter anderem die fehlende Beteiligung der Naturschutzverbände sowie Beeinträchtigungen von seltenen Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter). Der Kreis Euskirchen lenkte daraufhin ein und stoppte vorläufig alle Bauarbeiten. Die Beteiligten einigten sich auf einen Kompromiss: Das Brückenbauwerk wurde zwar letztlich nicht verhindert, die Bauarbeiten wurden aber in eine für die Tiere weniger kritische Zeit verschoben. Kreis und Nationalparkforstamt sagten außerdem zu, die Naturschutzverbände zukünftig korrekt zu beteiligen.

 

A 4-Verlegung für den Braunkohletagebau Hambach (2007)

Im Jahr 2007 hatte der BUND gegen die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen und Düren geklagt. Die bisherige Trasse liegt im künftigen Abbaubereich des Tagebaus Hambach und wird durch die Planfeststellung verlegt und zugleich erweitert, dabei wird ein FFH-Gebiet zerschnitten. Im Mai 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen (BVerwG 9 A 73.07 vom 13. Mai 2009). Auch wenn die Autobahnverlegung nicht verhindert werden konnte, führte die Auseinandersetzung im Planverfahren zur Optimierung der Schutz- und Leiteinrichtungen für Fledermäuse und Amphibien unter anderem durch den Bau einer Grünbrücke.

 

Planfeststellungsverfahren Neubau K 50n -Vorgezogene Artenschutzmaßnahme (2007)

Mit einem Eilantrag versuchte der BUND Anfang des Jahres 2008 die Umsiedlung von Kammmolchen in ein neu angelegtes Kleingewässer durch den Kreis Steinfurt zu verhindern. Durch diese „vorgezogene Ausgleichsmaßnahme“ im Vorfeld des Planfeststellungsbeschlusses zur K 50n/Altenberge sollte ein Eingreifen artenschutzrechtlicher Verbotsbestimmungen vermieden werden. Der Antrag scheiterte aus formalen Gründen, weil sich die Klagebefugnis aus Sicht des VG Münster nicht auf die Verhinderung tatsächlicher Handlungen erstreckte (7 L 172/07).

 

Planfeststellungsverfahren Neubau A 30, Nordumfahrung Bad Oeynhausen (2007)

Der BUND hatte als Eigentümer einer überplanten Obstwiese zusammen mit einem weiteren Privatkläger vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen die Planfeststellung der A 30 (Nordumfahrung Bad Oeynhausen) geklagt. Die Klage wurde vom BVerwG abgewiesen. Gerügt worden war unter anderem ein Verstoß gegen europäisches Artenschutzrecht (Beeinträchtigung von Fledermaus- und Amphibienvorkommen). Der 9. Senat des BVerwG hielt die zu Grunde liegenden Ermittlungen von Arten durch die Verwaltung für ausreichend (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, Az. 9 A 14.07).

 

Planfeststellungsverfahren Regattabahn Duisburg (2006)

Eine Verbandsklage gegen die Erweiterung der Regattabahn Duisburg um einen Parallel- und einen Verbindungskanal scheiterte letztlich 2006 vor dem OVG Münster, das eine Eilentscheidung des VG Düsseldorf bestätigte (20 B 2319/06). Von den Ausbaumaßnahmen war eine ca. 12 ha große Fläche eines zum Teil bis zu 100 Jahren alten, höhlenreichen Laubwaldes aus Eichen und Buchen betroffen. Dieser Waldbestand mit Lebensräumen zahlreicher Fledermausarten ist mittlerweile abgeholzt worden.

 

Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für den Verkehrslandeplatz Windelsbleiche, Bielefeld (2006)

Der BUND unterlag am 12. Juni 2006 mit einem Eilantrag vor dem VG Minden (9 K 1897/06). Gegenstand war die Reichweite einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für den Bau einer parallelen Landebahn zu Gunsten des Verkehrslandeplatzes Windelsbleiche. Durch den Ausbau der Parallelrollbahn wurden Sandmagerrasenflächen von besonders wertvoller Ausprägung zerstört.

 

Weltjugendtag, Antrag auf Befreiung von Verboten, Rhein-Sieg-Kreis  (2004)

Der BUND erhob gegen die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Befreiung von den Verboten des Landschaftsgesetzes (Stichwort: „Kreuzkröte“) für die Abschlussveranstaltung des Weltjugendtages in der Hangelarer Heide Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Veranstalter gaben daraufhin ihre ursprüngliche Planung zugunsten eines anderen Standortes für die Veranstaltung auf.

 

Modellflugplatz Windeck contra Biotopschutz, Rhein-Sieg-Kreis (2004)

Per Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung von Bauarbeiten am Modellflugplatz Windeck-Leuscheid ohne vorherige Verbändebeteiligung versuchte der BUND die Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope zu stoppen. Der Flugplatz-Betreiber sicherte daraufhin ein Schutz der betroffenen Flächen sowie eitergehende Ausgleichsmaßnahmen zu. Das Verfahren wurde daraufhin als in der Hauptsache erledigt eingestellt (VG Köln 11 L 1343/04).

 

Ausbaggerung der Emmer im Bereich Schieder, Kreis Lippe (2004)

Per Eilverfahren und Anfechtungsklage beantragte der BUND die Aufhebung der von der Bezirksregierung Detmold erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des im Rahmen der See-Entschlammung anfallenden Abwassers in den Schieder-See. Mit Beschluss des VG Minden vom 5. März 2004 wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig abgewiesen (8 L 197/04). Nach einer Änderung des Vorhabens zog der BUND die Klage zurück.

 

B 64n und FFH-Gebiet „Grundlose Taubenborn“, Kreis Höxter (2004)

Der BUND erhob am 9. November 2004 Untätigkeitsklage gegen den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Hintergrund war, dass sich die Beklagte weigerte, das im Rahmen des Straßenbauvorhabens erstellte so genannte „Kammmolch-Gutachten“ zugänglich zu machen, obwohl gem. Umweltinformationsgesetz dafür ein Rechtsanspruch existiert. 2006 übermittelte der Landesbetrieb das Gutachten, womit sich die Klage erledigt hatte.

 

Sanierung Ronsdorfer Talsperre, Wuppertal (2002)

Der BUND erhob am 4. Juli 2002 Anfechtungsklage gegen die von der Bezirksregierung Düsseldorf für die Sanierung bzw. den Wiederanstau der Talsperre erteilte landschaftsrechtliche Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz. Nach einem gerichtlichen Erörterungstermin sowie einem Vor-Ort-Termin zog der BUND die Klage zurück.

 

Ortsumgehung Lügde, Kreis Lippe (2001)

Am 2. November 2001 erhob der BUND Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold für die Ortsumgehung Lügde (L 614). Der BUND begründete die Klage mit der fehlenden Planrechtfertigung, einer fehlerhaften Abwägung und dem Fehlen einer Umweltverträglichkeit- sowie FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet Emmertal. Mit Beschluss des VG Minden vom 17.05.2002 wurde die Klage als unzulässig weil verfristet abgewiesen (9 K 2718/01).

 

Beeinträchtigung EU-Vogelschutzgebiet Weseraue durch Fährverbindung (2002)

Mit einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des BUND-Widerspruchs wendete sich der BUND gegen die im Zuge der geplanten Wiederaufnahme des Fährverkehrs im EU-Vogelschutzgebiet vom Kreis Minden-Lübbecke erteilte Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung. Nach einem gerichtlichen Ortstermin einigten sich der BUND und der Kreis auf einen Vergleich, der insbesondere ein Besucherlenkungskonzept beinhaltet. Der BUND zog daraufhin seinen Antrag zurück.

Partizipationserzwingungsklagen

Von der Verbandsklage zu unterscheiden sind solche Klagen, in denen die anerkannten Naturschutzverbände die Verletzung ihres gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechtes beispielsweise durch Unterlassen der Beteiligung der Naturschutzverbände im Verfahren geltend machen. Diese Vorgehensweise besteht neben der Möglichkeit der Verbandsklage und bestand folglich bereits vor Einführung der Verbandsklagemöglichkeit. So genannte Partizipationserzwingungsklagen wegen unterbliebener Beteiligung wurden vom BUND vor Inkrafttreten des Landschaftsgesetzes in drei Fällen erhoben.

 

Bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan Tagebau Garzweiler I/II (2000)

Am 5. Januar 2001 erhob der BUND Anfechtungsklage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Garzweiler I/II  vom 22.12.1997. Begründet wurde die Klage u.a. mit der Verletzung der Beteiligungsfrist des Klägers wegen Unterlassung des gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zahlreicher Umweltschutzvorschriften. Am 10. Dezember 2001 hat wies das Verwaltungsgericht Aachen die Klage  als unbegründet ab (9 K 2800/00). Das OVG Münster gab danach dem BUND-Antrag auf Zulassung der Berufung statt, wies diese aber mit Beschluss vom 7. Juni 2005 ab (11 A 1193/02). Der BUND beschloss daraufhin, dass Verfahren nicht fortzuführen und stattdessen in aller Konsequenz das - letztendlich erfolgreiche - Grundabtretungsverfahren zu betreiben (siehe Verfassungsbeschwerde Garzweiler).

 

Anfechtungsklage gegen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan Tagebau Hambach (1996)

Im Mai 2006 ging das zehn Jahre dauernde Klageverfahren wegen unterbliebener Beteiligung gegen den Rahmenbetriebsplan zur Zulassung des Braukohletagebaus Hambach zu Ende. In letzter Konsequenz hatte der BUND vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf „Gewährleistung des gesetzlich zuständigen Richters“ erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai die Annahme der Verfassungsbeschwerde abgelehnt.

 

Eilantrag gegen bergrechtlichen Sonderbetriebsplan der Ruhrkohle AG zur „Reststoffverwertung“ im Bergwerk Haus Aden/Monopol (1993)

Der BUND wendete sich mit der Klage gegen die Verletzung seines Beteiligungsrechts durch die Umgehung abfallrechtlicher Bestimmungen. Durch die Umdeklaration zu einem „Wirtschaftsgut“ wurde dem unter Tage verbrachten Sondermüll die Abfalleigenschaft abgesprochen und die Reststoffe wurden so gemäß Bergrecht -  und damit ohne eigentlich erforderliches Planfeststellungsverfahren - eingelagert. Letztendlich wies das OVG Münster in zweiter Instanz die Klage am 18. Juli 1997 ab.

 

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