BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Rechtswidriger Hotelneubau am Flughafen Köln/Bonn? - BUND klagt

06. November 2020 | Freiraumschutz, Mobilität, Naturschutz

BUND erhebt Untätigkeitsklage gegen die Stadt Köln zur Einsicht in die Umweltgutachten zum Hotelbau am Flughafen Köln/Bonn

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat jetzt beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Stadt Köln erhoben. Hintergrund ist, dass die Stadt Köln Auskünfte über den umstrittenen Bau eines Hzotels auf dem Flughafengelände verweigert. Die Bauaktivitäten am Flughafen Köln/Bonn sind stets von großer Brisanz. Das Gebiet ist potenielles Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiet und auf jeden Fall von diesen umgeben. Es sind daher sehr hohe Schutzerfordernisse zu erfüllen. Zahlreiche Arten des FFH- und  Vogelschutzgebietes „Wahner Heide“ haben auf dem Flughafengelände, das einst mitten in die Heide hineingebaut wurde, ihren Lebensraum.

Der Naturschutzverband hat mit Schreiben vom 5. Juli 2020 an die Stadt Köln die Einsicht in die Umweltgutachten und Bauunterlagen zum Hotelbau auf dem Flughafen Köln/ Bonn beantragt. Dafür hat er bei der Stadt Köln als Baugenehmigungsbehörde eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt. Diese wurde zunächst gar nicht beantwortet. Daraufhin hat der BUND am 5.8.2020 ein Mahnschreiben an die Stadtverwaltung Köln geschickt sowie Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Köln gegen die Stadt Köln erhoben, auch dort ohne Rückmeldung. Immerhin kam es in der Folge zu einer Eingangsbestätigung der UIG-Anfrage seitens der Stadt Köln mit Datum vom 11. August 2020. Eine Akteneinsicht wurde jedoch bis heute nicht ermöglicht.

Das UIG-Gesetz setzt eine Frist für die Akteneinsicht, sie beträgt einen Monat. Nur in Ausnahmefällen kann die Frist zwei oder gar drei Monate betragen. Diese Fristen sind alle verstrichen. „Die Lösung, geltendes Recht durch Untätigkeit zu umgehen, kann aber unmöglich geduldet werden!“, ärgert sich der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Umso wichtiger ist es, dass die Bürger*innen wachsam sind und für ihre Bürger*innenrechte bzw. die Rechte der Natur auch eintreten.

Der BUND befürchtet, dass der Hotelbau ohne die nötigen Umweltgutachten rechtswidrig genehmigt bzw. erstellt wird. Um das überprüfen zu können, hatte er die Akteneinsicht nach dem UIG beantragt. Sein Informationsrecht wird er nun über den Rechtsweg einfordern. Ob anschließend eine Klage gegen die Baugenehmigung erhoben werden wird, wird abzuwarten sein. Das hängt wesentlich von den Inhalten der Umweltgutachten im Genehmigungsverfahren ab.

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