BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Erwitte: Rechtsstreit gewonnen

14. Mai 2022 | BUND, Freiraumschutz, Naturschutz

Bebauungsplan grundlegend fehlerhaft

In dem Normenkontrollverfahren des BUND Landesverbandes NRW gegen die Stadt Erwitte hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Aufhebung des Bebauungsplans „An der alten Kläranlage“ in Erwitte-Bad Westernkotten entschieden. Auf einer 0,5 ha großen Waldfläche mit ehemals Fichtenbestand, der aufgrund schwerer Schädigung durch Trockenheit und Borkenkäfer im Sommer 2018 gefällt werden musste, sollte keine Wiederaufforstung erfolgen, vielmehr sollten dort vier Bauplätze entstehen. Ein entsprechender Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren trotz Protesten von Anwohnern und der lokalen BUND-Gruppe Lippstadt/Erwitte vom Rat der Stadt Erwitte verabschiedet.

Dagegen klagte der BUND Landesverband NRW mit Unterstützung der BUND-Ortsgruppe Lippstadt/Erwitte. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte nun fest, dass der Bebauungsplan durchgreifende formelle Mängel aufweist und grundlegend formell fehlerhaft ist. Bemängelt wurde insbesondere, dass keine vertiefende Umweltprüfung erfolgte, obwohl der Bereich an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) sowie ein Vogelschutzgebiet angrenzt. Im Rahmen einer FFH-Vorprüfung wurde eine Beeinträchtigung des Gebietes nicht ausgeschlossen. Der Bebauungsplan hätte demzufolge nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden dürfen.

Die BUND-Ortsgruppe hofft nun, dass die Fraktionen im Erwitter Rat nicht weiter an einer Realisierung des einst gefassten Beschlusses festhalten. Bei einem Ortstermin an der Fredegrasstraße zeigte sich die Gruppe vom derzeitigen Zustand der Fläche angetan, auf der sich inzwischen auf natürlichem Weg eine vielfältige Vegetation aus Büschen und Sträuchern entwickelt hat und so ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tiere entstanden ist. Der BUND Lippstadt/Erwitte, spricht sich daher dafür aus, von einer regulären Wiederaufforstung der rechtlich als Wald festgesetzten Fläche abzusehen. Vielmehr solle es dem Bereich ermöglicht werden, sich in Ruhe neu zu entfalten, um als „wilde Insel“ in einer „aufgeräumten“ Umgebung einen wichtigen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt zu eisten.

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