"Bergrecht endlich novellieren"
BUND zum Jahrestag des "Garzweiler-Urteils" -Kritik an Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach
16.12.2014 | Zum ersten Jahrestag des "Garzweiler-Urteils" am 17. Dezember 2014 fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine umfassende Reform des Bergrechts. Der Umweltverband legte ein 10-Punkte-Papier mit wesentlichen Kernpunkten vor. Dazu gehören der Ausschluss der bergbaulichen Inanspruchnahme besiedelter Gebiete für Braunkohlentagebaue und das Verbot bestimmter umweltgefährdender Bergbautätigkeiten wie des Frackings.
"Die Politik muss endlich handeln und das antiquierte und undemokratische Bergrecht an das 21. Jahrhundert anpassen", forderte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. "Spätestens nach dem vom BUND erstrittenen Garzweiler-Urteil darf es ein Weiter-so-wie-bisher nicht mehr geben."
Am 17. Dezember 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht die vom Land Nordrhein-Westfalen gegen den BUND durchgesetzte Zwangsenteignung einer Streuobstwiese im Braunkohlentagebaufeld Garzweiler II für verfassungswidrig erklärt. Zwar hatten die Verfassungsrichter die bisherigen Regelungen des Bundesberggesetzes nicht aufgehoben, aber massive Zweifel angemeldet, ob die Rechte der Bergbaubetroffenen und der Umweltschutz ausreichend berücksichtigt würden. Insofern sieht der BUND den Gesetzgeber in der Pflicht, neue Regelungen zu treffen. Auch vor dem Hintergrund der andauernden Debatte um die umstrittene Fracking-Technologie zur Erdgasförderung seien grundlegende Reformschritte notwendig, die weit über die derzeit diskutierten Vorschläge der Bundesregierung hinausgehen.
Erst seit 1980 existiert mit dem Bundesberggesetz eine bundesrechtliche Regelung, die eine Vielzahl zuvor existierender Einzelvorschriften bündelt. Diese stammten zum Teil noch aus rechtshistorischen Zeiten des nationalsozialistischen Deutschen Reichs bzw. fußten auf dem Allgemeinen Berggesetz für die Preußischen Staaten von 1865.
"Die Möglichkeit zur Gewinnung von Bodenschätzen durch die Zwangsumsiedlung auf der Lagerstätte wohnender Menschen wurde so zum Beispiel erst 1937 etabliert", sagte der Bergrechtsexperte Dirk Teßmer. Bis heute profitierten Bergbauunternehmen wie RWE Power auch dadurch, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten bergbaubetroffener Grundeigentümer vollkommen unzureichend seien. Durch die so genannten "gebundenen Entscheidungen" habe der Bergbautreibende de facto einen Genehmigungsanspruch. Anders als sonst im Umweltrecht üblich, sehe das Bundesberggesetz zum Beispiel keine umfangreiche Abwägung aller dem Bergbauvorhaben entgegen stehender Belange vor.
"Noch immer sollen im Rheinland Tausende für einen überflüssigen und schädlichen Energieträger umgesiedelt werden", kritisierte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND in NRW. "Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie das Garzweiler-Urteil endlich ernst nimmt und sich im Bundesrat für eine Stärkung der Belange des Allgemeinwohls und der Betroffenen einsetzt." Auch im eigenen Regierungshandeln müsse ein Umdenken erkennbar werden.
Erst am 12. Dezember 2014 hatte so zum Beispiel die Bezirksregierung Arnsberg die bergrechtliche Zulassung zur Fortführung des Tagebaus Hambach bis zum Jahr 2030 erteilt. Hierfür sollen noch etwa 2.200 Menschen in den Ortschaften Manheim und Morschenich umgesiedelt werden. Begründet wurde dies mit "dem Gemeinwohlziel der Gewinnung des Energieträgers Braunkohle zur Sicherstellung einer zuverlässigen Energieversorgung." Für den BUND zeugt eine solche Begründung von "akuter Realitätsverweigerung". Wer jetzt noch an der Braunkohle festhalte, habe die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Die 10-Punkte im Überblick:
- Bergbauliche Inanspruchnahme besiedelter Gebiete ausschließen
- Rechtskonstrukt des „bergfreien“ Bodenschatzes beseitigen
- „Gebundene Entscheidung“ durch eine Ermessensentscheidung mit Vorgaben zwingender Versagensgründe ersetzen
- Besondere Anforderungen an die Bedarfsfeststellung definieren
- Bergschadens- und Entschädigungsrecht novellieren
- Verbot besonders gefährlicher Bodeneingriffe
- Umfassende Umweltprüfung einführen
- Öffentlichkeitsbeteiligung und Klagerechte stärken
- Förderabgaben verbindlich erheben
- Sicherheitsleistungen festlegen
...das 10-Punkte-Papier „BUND-Kernforderungen zur Novellierung des Bergrechts
BUND setzt sich mit Verfassungsbeschwerde durch
Rechtsschutz Enteignungs- und Umsiedlungsbetroffener gestärkt /Aber noch kein Stopp von Garzweiler II / Stephan Pütz scheitert knapp
18.12.2013 | Mit einem lachenden und einem weinenden Auge verließen die Beschwerdeführer gestern den Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Zwar hatte sich der BUND mit seiner Beschwerde gegen die Zwangsenteignung durchgesetzt und damit einen großen Erfolg zur Stärkung des Rechtsschutzes in künftigen Verfahren erwirkt. Doch die Beschwerde von Stephan Pütz wurde mit 3 zu 5 Richterstimmen abgelehnt; RWE darf also vorerst weiterbaggern.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts gab der BUND-Beschwerde statt und bestätigte damit, dass die 2005 erfolgte Zwangsenteignung der BUND-Obstwiese im Tagebaufeld Garzweiler verfassungswidrig ist. Die Grundabtretung verletze das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz. Das Gericht kritisierte insbesondere die fehlende Gesamtabwägung im Hinblick auf die erforderliche Gemeinwohldienlichkeit der Grundabtretung zugunsten der RWE Power AG. Zudem werde der Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen Verletzungen des Grundrechts auf Eigentum nur genügt, wenn der Rechtsschutz gegen Eigentumsentzug so rechtzeitig eröffnet wird, dass noch keine Vorfestlegungen getroffen wurden und eine grundsätzlich ergebnisoffene Prüfung aller Enteignungsvoraussetzungen möglich ist. Das Gericht stellte klar heraus, dass die diesbezüglichen Regelungen des Bundesberggesetzes unzulänglich sind.
Daraus ergibt sich der Auftrag an den Gesetzgeber, das Bundesberggesetz zumindest diesbezüglich zu präzisieren. Damit wird die Hürde für RWE, Vattenfall und Co. bei zukünftigen Grundabtretungsverfahren deutlich höher. Die Anforderungen an die Begründung einer Gemeinwohldienlichkeit von Enteignungen steigen. Auch muss ein effektiver Rechtsschutz viel frühzeitiger möglich sein. Der BUND hat damit sein mit der Verfassungsbeschwerde angestrebtes Ziel, den Rechtsschutz Enteignungs- und Umsiedlungsbetroffener zu stärken, erreicht. Mit Beginn des Rechtsstreits war klar, dass die Obstwiese wegen der von RWE bereits 2008 geschaffenen Tatsachen nicht gerettet werden konnte. Klar ist aber auch, dass die zukünftigen juristischen Möglichkeiten, sich in Ost und West gegen Enteignungen erfolgreich zu wehren, seit der gestrigen Entscheidung deutlich gestiegen sind.
Im Verfahren des Immerather Bürgers Stephan Pütz konnte leider kein Durchbruch erzielt werden. In einer knappen Entscheidung kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die angegriffene Rahmenbetriebsplanzulassung für den Tagebau Garzweiler I/II nicht in sein Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) eingreife. Art. 11 GG schütze zwar das Verbleiben an dem frei gewählten Ort, berechtige aber nicht zum dauerhaften Aufenthalt an Orten, an denen Regelungen zur Bodennutzung einem Daueraufenthalt entgegenstehen. Ein eigenständiges Recht auf Heimat gewährleiste Art. 11 GG nicht. Zudem sei der Eingriff in das Eigentumsrecht des Beschwerdeführers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Ob es sich bei der energiepolitischen Grundentscheidung des Landes, mittelfristig Braunkohle zu fördern, um ein Konzept handelt, das energiepolitisch, ökonomisch und ökologisch sinnvoll sei, sei nicht vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.
Damit konnte das Ziel, die Aufhebung der Rahmenbetriebsplanzulassung zu erwirken und den Tagebau Garzweiler II zu stoppen, nicht erreicht werden. Allerdings bemängelten die Verfassungsrichter die gesetzlichen Regelungen für die Zulassung eines Braunkohlentagebaus. Ein Freibrief für die unveränderte Fortführung des Braunkohlentagebaus ergibt sich aus der Entscheidung nicht.
Es ist jetzt Aufgabe der Landesregierung, zum Beispiel in den anstehenden Entscheidungen zu den weiteren Umsiedlungsabschnitten im Tagebau Garzweiler II, zu entscheiden, ob der Tagebau noch energie- und klimaschutzpolitisch tragbar ist. Klar ist auch, dass der juristische Kampf gegen die allgemeinwohlschädlichen Tagebaue im Rheinland weiter geht.
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
- Urteil
- Das Garzweiler-Urteil: Analyse und Konsequenzen. Von Rechtsanwalt Dirk Teßmer.
Verfassungsbeschwerden gegen Garzweiler
Streit um Braunkohlentagebau Garzweiler II vor höchstem Gericht
05.12.2008 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Hintergrund ist die Zwangsenteignung des BUND für den Braunkohlentagebau Garzweiler II. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beschwerde wegen der Nicht-Zulassung der Revision in dem Enteignungs-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Dezember 2007 zurückgewiesen hatte, ruft der BUND damit das höchste deutsche Gericht an. Der BUND erhofft sich davon die Prüfung, inwieweit die Zwangsenteignung des BUND zugunsten des Tagebaus verfassungsgemäß war. Der BUND hält wegen der Allgemeinwohlschädlichkeit des Tagebauvorhabens diesen gravierenden Eingriff in die Grundrechte für verfassungswidrig. Zuvor hatte schon ein Privatkläger aus der vom Tagebau unmittelbar bedrohten Ortschaft Immerath das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender: "Der Begriff des Allgemeinwohls wurde durch die Verwaltungsgerichte pervertiert. Klimaschädigung, Landschaftszerstörung und Menschenvertreibung nur für den Profit des RWE, das muss aufhören. Die Gewinnung und Nutzung von Braunkohle dient entgegen der bisherigen Auffassung der Gerichte nicht dem Wohl der Allgemeinheit – im Gegenteil. Wir setzen auf das Bundesverfassungsgericht. Hier muss eine Neubewertung der durch das antiquierte Bergrecht erzwungenen Menschenvertreibung erfolgen. Bergrecht darf nicht Grundrecht brechen."
Der Widerstand von BUND und Betroffenen gegen das "Jahrhundertprojekt Garzweiler II" hält inzwischen mehr als 20 Jahre an. Im Jahre 1987 wurde das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Trotz etlicher Klagen und juristischer Teilerfolge konnte der Tagebau bislang nicht gestoppt werden. Der Widerstand kulminierte im Januar 2008, als Aktivist*innen die BUND-Obstwiese im Abbaufeld Garzweiler zehn Tage besetzten, ehe die RWE Power AG das BUND-Eigentum durch ein Großaufgebot der Polizei räumen ließ.
Für BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen ist es unfassbar, wie trotz fortschreitenden Klimawandels an diesem "Wahnsinnprojekt" festgehalten und die Grundrechte der Betroffenen "mit Füßen getreten" würden: "Wird Garzweiler II nicht gestoppt, wird der Klimawandel durch den unweigerlichen Ausstoß von 1,2 Milliarden Tonnen Kohlendioxid weiter angeheizt. Der Tagebau ist ebenso schädlich wie überflüssig. Dass die Stromversorgung der Bevölkerung auch ohne Garzweiler II uneingeschränkt zu gewährleisten ist, hatte der BUND im Prozess durch Gutachten bewiesen. Die Gerichte aber meinten, dass es nicht darauf ankomme, dass „ohne Garzweiler II die Lichter nicht ausgehen." Vielmehr sei es für die Tagebaugenehmigung und Enteignungen ausreichend, dass die Garzweiler-Kohle verstromt und dieser Strom genutzt werde. "Damit haben die Verwaltungsgerichte eine verfassungsrechtlich nicht haltbare Verkürzung des Prüfungsmaßstabes praktiziert", so Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Frankfurt), denn: "Ein Eingriff in das Eigentumsgrundrecht verlangt, dass eine Enteignung nur ausgesprochen werden darf, wenn die Durchführung des Vorhabens zur Erfüllung überwiegender Allgemeinwohlinteressen zwingend erforderlich ist". Das aber trifft auf den im höchsten Ausmaß klimaschädlichen Braunkohlestrom gerade nicht zu.
Der BUND hofft deshalb, dass dieser "klimaschutzpolitische Amoklauf" zu Lasten von Mensch, Natur und Umwelt durch das Verfassungsgericht beendet wird.
Ernüchtert ist der BUND über die "nicht nachvollziehbare Argumentation der Verwaltungsgerichte", die bislang letztendlich immer darauf hinauslaufe, den Vorrang des Bergbaus vor den Belangen von Mensch und Umwelt festzuschreiben. BUND-Anwalt Dirk Teßmer, der auch den Privatkläger aus Immerath juristisch vertritt: "Die bisherige Rechtsprechung führt dazu, dass gegenüber einem Braunkohlentagebauvorhaben effektiv kein Rechtsschutz möglich ist."
Die Verfassungsbeschwerde des Privatklägers wird mit dem Verstoß der Rahmenbetriebsplanzulassung gegen das verfassungsmäßige Recht, seinen Wohnsitz frei von staatlichen Zugriffen behalten zu dürfen, begründet. Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Recht seit langem anerkannt, die Verwaltungsgerichte sich aber geweigert, dieses auch auf den Fall der faktischen Zwangswirkung anzuwenden, den die Tagebaugenehmigung durch die sog. "Rahmenbetriebsplanzulassung" entfaltet.
Den im Abbaugebiet Garzweiler II lebenden Menschen wurde ein solches Recht bislang mit der Begründung abgesprochen, dass ein umfänglicher Rechtsschutz in Bezug auf die Rechte der im Tagebaugebiet lebenden Menschen möglich sein soll, wenn der Bergbautreibende die Enteignung beantragt. "Dann aber steht der Bagger schon vor der Tür", sagt Rechtsanwalt Teßmer. "Zu diesem Zeitpunkt ist die Umsiedlung schon weit voran geschritten, die Orte sind verwüstet. Ein Wohnen unter zumutbaren Bedingungen ist dann nicht mehr möglich."
Nun ist es am Bundesverfassungsgericht anhand der beiden erhobenen Beschwerde zu klären, dass das Bergrecht nicht über den Grundrechten steht.
Mehr Infos:
- BUNDhintergrund Mit Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsenteignung, 5. Dezember 2008
- Chronologie des Rechtsstreits um Garzweiler II
RWE lässt BUND-Obstwiese räumen
"Braunkohlenutzung ist Verbrechen an Mensch und Umwelt"
11.01.2008 | Nach der Zwangsräumung der Obstwiese des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Bereich des Braunkohletagebaus Garzweiler kündigten die Umweltschützer weiteren Widerstand an. Es würden auch zukünftig alle rechtsstaatlichen Mittel genutzt, die Totalzerstörung von Natur, Landschaft und Grundwasser durch den Braunkohletagebau und die Zwangsvertreibung zigtausender Menschen zu beenden. Die fortgesetzte Nutzung der Braunkohle sei angesichts fortschreitenden Klimawandels ein "Verbrechen an den betroffenen Menschen und der Umwelt" und durch nichts zu rechtfertigen.
Ein Großaufgebot der Polizei hatte die 10-tägige Besetzung der Obstwiese durch BUND-Aktivisten am gestrigen Abend beendet. Die Umweltschützer ließen sich einzeln von mehreren Dutzend Einsatzkräften vom Gelände tragen. Unmittelbar nach der Zwangsräumung zerstörten RWE-Bagger die Wiese.
Der BUND bewertet die Aktion trotz des letztendlich negativen Ausgangs als Erfolg. "Auch wenn wir die Braunkohle-Bagger noch nicht aufhalten konnten, bestärkt uns die breite Unterstützung der betroffenen Bevölkerung in unserem Widerstand. Dass die Landesregierung die Räumung der Obstwiese mit dem Interesse der Sicherheit der Energieversorgung rechtfertigt, zeigt deren klimaschutzpolitische Ignoranz. Energieministerin Christa Thoben offenbart sich so als Erfüllungsgehilfin des RWE", sagte der BUND-Landesvorsitzende Paul Kröfges. Eine Realisierung von Garzweiler II führe unweigerlich zur Freisetzung von 1,3 Milliarden Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid. Bei unverändertem Festhalten am Klimakiller Braunkohle würden sämtliche Klimaschutzziele unerreichbar.
Die Umweltschützer kündigten an, wegen der Abweisung der Klage gegen die Grundabtretung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in kürze Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig einzulegen. Noch liege die schriftliche Urteilsbegründung des OVG allerdings nicht vor.
Trotz der gestrigen Zwangsräumung bleibt der BUND weiter Eigentümer des Grundstücks, denn dessen Enteignung ist wegen der anstehenden Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht nicht wirksam. "Dabei wird auch das völlig unzeitgemäße und undemokratische Bundesberggesetz wieder auf dem Prüfstand stehen. Dieses bevorzugt einseitig die privatwirtschaftlichen Interessen der Energiemultis vor dem Allgemeinwohl, hier soll Bergrecht Grundrechte brechen", sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. Der BUND appellierte deshalb an den Gesetzgeber, diesen "noch vom Preußischen Bergrecht abgeleiteten rechtlichen Anachronismus" abzuschaffen.
Die parallel betriebene Klage gegen die Zwangsräumung habe sich mit der gestrigen Zerstörung der Obstwiese zwar erledigt, der Rechtsstreit gegen die Enteignung indessen nicht. "Mit der Fortsetzung der Klage gegen die Enteignung hoffen wir, nun durch das Bundesverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Tagebaus Garzweiler bestätigt zu erhalten," gibt sich BUND-Anwalt Dirk Teßmer zuversichtlich. Das BVerwG hatte im Sommer 2006 bereits einmal ein Urteil des OVG Münster zum Tagebau Garzweiler aufgehoben.
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