BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Rechtsstreit um Himmelgeister Deich in Düsseldorf ist beendet

23. Juni 2023 | Lebensräume, Naturschutz, Wasser

BUND fordert schnelle Realisierung einer rheinfernen Deichvariante

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für eine Rheindeichrückverlegung im Himmelgeister Rheinbogen frei gemacht. [Foto: Dirk Jansen] Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für eine Rheindeichrückverlegung im Himmelgeister Rheinbogen frei gemacht. [Foto: Dirk Jansen]

 

•          Bundesverwaltungsgericht lehnt Revision ab

•          Urteil stärkt ökologischen Hochwasserschutz

•          Win-Win-Situation für Düsseldorf

Der Rechtsstreit um die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Sanierung des Deiches im „Himmelgeister Rheinbogen“ in Düsseldorf ist beendet. Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat die Beschwerde der Behörde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 3. Februar 2022 zurückgewiesen. Damit hat sich der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) juristisch voll durchgesetzt. Der Umweltverband erwartet jetzt von der Bezirksregierung und der Stadt Düsseldorf, dass die Planungen für eine ökologische Deichvariante schnell aufgenommen und umgesetzt werden.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Dem Urteil kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Damit ist klar, dass die Rückgewinnung früherer Überschwemmungsgebiete in Zeiten des Klimawandels von besonderer Bedeutung ist. Im Zuge von Deichsanierungsmaßnahmen müssen deshalb ein wirksamer Hochwasserschutz und die Verbesserung der Ökologie des Rheins und seiner Auen miteinander gedacht und umgesetzt werden.“

Der BUND hatte mit seiner Klage insbesondere geltend gemacht, dass die geplante Sanierung des alten Deiches im Himmelgeister Rheinbogen gegen das wasserrechtliche Verbesserungsgebot und gegen die Vorgabe zur Wiederherstellung früherer Überschwemmungsgebiete verstoße. Dem könnte aber durch die Wahl einer rheinferneren Deichvariante entsprochen werden. Diese war von der Bezirksregierung Düsseldorf allerdings aus finanziellen Gründen verworfen worden. Eine vertiefte Abwägung fand nicht statt.

Rechtanwalt Tobias Kroll: „Das Urteil hebt besonders hervor, dass auch Hochwasserschutzplanungen die ökologischen Vorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie beachten und umsetzen müssen. Eventuell gegen eine Rheindeichrückverlegung sprechende wirtschaftliche Gründe können allein nicht ausreichend sein, um davon abzuweichen.“

Für den BUND steht fest, dass die Planung einer rheinfernen Deichvariante grundsätzlich vorzugswürdig ist, wie dies schon in den frühen 2000er Jahren festgestellt wurde. Dadurch ließen sich bis zu 113 Hektar zusätzlicher Hochwasserrückhalteflächen schaffen.

Michael Süßer von der BUND-Kreisgruppe Düsseldorf: „Davon kann Düsseldorf gleich mehrfach profitieren: Das beliebte Erholungsgebiet im Himmelgeister Rheinbogen wird ökologisch aufgewertet und der Hochwasserschutz gestärkt. Die BUND Kreisgruppe Düsseldorf wird die jetzt anstehende Rückverlegung des Deichs im Himmelgeister Rheinbogen unterstützen und konstruktiv begleiten."

BVerwG 10 B 2.23, 20 D 122/20.AK

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