BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

A 45-Brücke: BUND erhebt Klage

03. Oktober 2022 | Mobilität, Naturschutz

Verrohrung der Wending im Kontext des geplanten A45-Brückenneubaus „Büschergrund“ - BUND NRW erhebt mit Unterstützung des NABU Klage gegen rechtswidrige Genehmigung des Kreises-Siegen-Wittgenstein

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt Klage gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein im Zusammenhang mit dem Abriss und Erweiterungs-Neubau der A45-Talbrücke „Büschergrund“ eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die vom Kreis erteilte wasserrechtliche Plangenehmigung zur Verrohrung des in einem Naturschutzgebiet gelegenen Wendingbaches.

Der Sanierungsbedarf der Brücken an der A45 ist schon seit Jahren bekannt und wurde seitens der schwarz-gelben Vorgängerregierung verschleppt, was unter anderem zur Vollsperrung der Rahmedetalbrücke geführt hat. „Schnelles Handeln ist gefordert, es darf aber nicht sein, dass geltendes Umwelt- und Naturschutzrecht übergangen wird, um die Versäumnisse der Vergangenheit auszubaden“, so die Naturschutzverbände BUND und NABU. Insbesondere in Zeiten der Klimaveränderungen sind Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten, um die Widerstands- und Funktionsfähigkeit der Natur zu erhalten.

Die Talbrücke Büschergrund bei Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein muss ebenfalls erneuert werden. In Kürze sollen die Vorbereitungen im Tal anlaufen. Unter der Talbrücke befindet sich das schöne und aus naturschutzfachlicher Sicht wertvolle Naturschutzgebiet „Wending- und Peimbachtal“, das von vielen Spaziergängern zur Naherholung gerne genutzt wird. Ein Teil dieses Naturschutzgebietes wird für die Erneuerung der Talbrücke für ca. 8-10 Jahre 3 m hoch zugeschüttet. Für die Sprengungen der Fahrbahnen kommt noch ein 4 m hohes Fallbett hinzu. Für die gesamte, ca. 8-10 Jahre andauernde Bauzeit soll die Wending auf einer Länge von 90 Meter verrohrt werden. Gegen die Art und Weise der Verrohrung der Wending regt sich heftiger Widerstand der Kreisverbände von BUND und NABU.

Konkret wehren sich die Naturschutzverbände gegen eine wasserrechtliche Genehmigung des Kreises-Siegen-Wittgenstein zur Verrohrung des Wendingbaches im Naturschutzgebiet „Wending- und Peimbachtal“ unter der Talbrücke Büschergrund. „Die Verrohrung des Baches über mehrere Jahre stellt einen enormen Eingriff in das Naturschutzgebiet und den gewachsenen Biotopverbund dar. “ so die Prof. Dr. Klaudia Witte, Vorsitzende des NABU KV Siegen-Wittgenstein. Die gültige Rechtslage erfordert im Fall eines Neubaus bzw. der hier geplanten Erweiterung der Talbrücke Büschergrund eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine anschließende Planfeststellung. Nur auf diese Weise können die Belange von Umwelt, Natur und Gewässer im Rahmen der Entscheidung über die Vorgehensweise beim Brückenbau in dem erforderlichem Umfang berücksichtigt werden. Dem wird der Genehmigungsbescheid des Kreises nicht gerecht; dieser ist aufgrund des Zusammenhangs mit dem Autobahnbau nicht zuständig. Hier hätte das Fernstraßenbundesamt prüfen und entscheiden müssen. Die Naturschutzverbände haben in ihren Stellungnahmen auf die Rechtssituation hingewiesen. Diese Hinweise wurden nicht berücksichtigt und letztlich eine rechtswidrige Genehmigung erteilt. „Ein solches Vorgehen stellt nicht nur einen Verfahrensfehler dar, die damit einhergehende Rechtsunsicherheit gefährdet auch die zügige und rechtssichere Umsetzung der Baumaßnahme“, so Klaus Brunsmeier Vorstandsmitglied des BUND NRW.

Der die Klage vertretende Rechtsanwalt Dirk Teßmer erläutert: „Der Gesetzgeber sieht bei Großvorhaben die Durchführung von Planfeststellungsverfahren vor, da mit diesen eine beschleunigte und einheitliche Entscheidungsfindung durch eine zentral zuständige Behörde gewährleistet ist“.
Wolfgang Weber-Barteit von der BUND-Kreisgruppe ergänzt: „Vor dem Hintergrund der allseits für wichtig gehaltenen Beschleunigung unverständlich“. Dies ist nicht die erste Unstimmigkeit rund um das Naturschutzgebiet Wending. Bereits im August hatten die Naturschutzverbände auf Verfahrensfehler seitens der Behörden hingewiesen, die eine Verlegung einer Gasleitung ohne Beteiligung der Naturschutzverbände erteilt hatten. (Artikel SZ 30 August 2022)

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