BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Erfolgreiche Landschaftsschutz-Klage

06. Oktober 2023 | Freiraumschutz, Landwirtschaft, Naturschutz

Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung für "Ridung Ranch" in Bielefeld auf

Der Vorstand des BUND Bielefeld begrüßt die klare Gerichtsentscheidung. Von links: Jürgen Birtsch, Petra Schepsmeier, Adalbert Niemeyer-Lüllwitz. Der Vorstand des BUND Bielefeld begrüßt die klare Gerichtsentscheidung. Von links: Jürgen Birtsch, Petra Schepsmeier, Adalbert Niemeyer-Lüllwitz.

Das Verwaltungsgericht Minden ist nach mündlicher Verhandlung der Klage des BUND NRW gegen den Bau einer Reitsportanlage im geschützten Außenbereich gefolgt. Nach dem gestern bekannt gegebenen Urteil hat das Gericht die Baugenehmigung für das Vorhaben SL Riding Ranch – auch in der Fassung der Nachtrags-Baugenehmigung vom 1.7.2022 – aufgehoben. Eine Berufung wurde vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Diese kann beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt werden.

Der Vorstand des BUND Bielefeld begrüßt diese klare Entscheidung. Jürgen Birtsch: „In der Sache folgt das Gericht damit vollumfänglich der von uns vorgetragenen Klagebegründung. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb – und damit die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet – liegen nicht vor. Vielmehr geht es hier klar um die Planung einer nicht genehmigungsfähigen Hobby-Reitsportanlage“.

In seiner Begründung kommt das Gericht zum Ergebnis, dass „nach Gesamtwürdigung aller Umstände“ das Vorhaben aus reiner Liebhaberei betrieben wird. Eine Absicht, hier einen nachhaltigen landwirtschaftlichen Betrieb für die Zukunft zu errichten, sieht das Gericht nicht, so Adalbert Niemeyer-Lüllwitz. Und weiter: „Erfreulich ist, dass mit diesem klaren Ergebnis einer möglichen negativen Vorbildwirkung entgegengetreten wird. Voraussetzungen für die Zulassung von Pferdebetrieben im geschützten Außenbereich sind danach an den Nachweis einer ernsthaft betriebenen Landwirtschaft geknüpft. Die Belange des Naturschutzes werden so gestärkt und dem beliebigen Verbrauch von Landschaft durch Investorenprojekte ein Riegel vorgeschoben“.  

„Die Baugenehmigung durch die Stadt Bielefeld war der Fehler“, ergänzt Petra Schepsmeier. „Das Gericht hat klargestellt, dass gerade bei solchen Vorhaben wegen der Missbrauchsgefahr eine besonders strenge Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nötig ist. Diese hat das Baudezernat vermissen lassen und dabei selbst die kritischen Hinweise der Landwirtschaftskammer völlig ignoriert, die dem Vorhaben ausdrücklich nicht zugestimmt hatte. So ist ein Schaden entstanden, der nun von uns Steuerzahlern getragen werden muss“.

Der BUND fordert deshalb den Rat der Stadt Bielefeld auf, die Umstände, die zu dieser rechtswidrigen Baugenehmigung geführt haben, umfassend durch eine unabhängige Stelle aufklären zu lassen. Außerdem solle die Stadt Auskunft darüber geben, welche Kosten der Fall schon verursacht hat und welche Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden.

Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden vom 20.9.2023, AZ 9 K 5297/21

Weitere Informationen: https://bielefeld.bund.net/themen-und-projekte/reitsportanlage-kontra-landschaftsschutz/

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