
Lützerath retten - Räumung stoppen
Am 12. November demonstrierten 3.000 Menschen in Lützerath gegen die angekündigte Räumung.
Seit vielen Jahren arbeitet der BUND erfolgreich gegen die Kohle und für den Klimaschutz - mit Aktionen, auf politischem Parkett und nicht zuletzt auch vor Gericht.
Das ist nur möglich, weil Sie uns dabei unterstützen. Möglichkeiten dafür gibt es viele - indem Sie mitmachen bei den Aktionen oder die Klagen finanziell unterstützen. Alle unsere Klagen finanzieren wir über Spenden.
Damit wir auch in Zukunft gemeinsam Erfolge feiern können ist jeder Beitrag willkommen.
Seit Jahren wehrt sich der BUND juristisch gegen die Enteignung seines Grundstücks im geplanten Abbaugebiet des Braunkohlentagebaus Hambach. Im November 2024 konnten wir einen weiteren Teilerfolg verbuchen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die vorzeitige Besitzeinweisung für unwirksam erklärt. Damit hat die RWE Power AG vorerst keinen Zugriff auf die Wiese.
35.000 Menschen haben am 14. Januar 2023 gemeinsam gegen die unnötige Räumung und Zerstörung der Siedlung Lützerath am Braunkohlentagebau Garzweiler demonstriert. Organisiert wurde die Großdemo von einem Bündnis aus Alle Dörfer bleiben, BUND, Fridays for Future und Greenpeace. Trotz der Massenproteste hielt die Landesregierung an ihrem Kurs fest und nach wenigen Tagen war der Ort geräumt und zerstört. Dabei hatten der BUND und verschiedene Energie-Institute zuvor belegt, dass die Kohle unter Lützertah zur Sicherung der Energieversorgung auch in der damaligen Krisensituation nicht benötigt würde. Auch ein Jahr später war unter der ehemaligen Ortlage kein einziges Gramm Braunkohle gefördert worden.
Am 12. November demonstrierten 3.000 Menschen in Lützerath gegen die angekündigte Räumung.
Am 4. Oktober 2022 haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und seine Parteifreundin und Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, gemeinsam mit dem Energiekonzern RWE eine Vereinbarung über die zukünftige Kohlenutzung in Nordrhein-Westfalen getroffen. Danach wird der Ausstieg aus der Braunkohle auf das Jahr 2030 vorgezogen, Keyenberg und die vier weiteren vom vom Tagebau Garzweiler bedrohten Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnitts sowie drei Höfe (Eggeratherhof, Roitzerhof, Weyerhof) bleiben erhalten. Am 1. Dezember beschloss der Deutsche Bundestag auf Basis der Vereinbarung eine Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes.
Das ist ein großer Erfolg des langjährigen Widerstandes gegen Garzweiler II. Allerdings wird mit der Vereinabrung auch der Weg frei gemacht für die Förderung von 280 Millionen Tonnen Braunkohle - deutlich mehr, als das Klima verträgt. Und die Siedlung Lützerath soll zerstört werden. Die Proteste müssen also weiter gehen. mehr
Nach langjährigen Protesten des BUND und der Klimabewegung steht mit dem Regierungswechsel in NRW 2022 fest, dass der Kohleausstieg bis 2030 vollzogen wird und Keyenberg sowie vier weitere Dörfer vor dem Tagebau Garzweiler gerettet sind.
Doch noch gibt es keine abschließende Klarheit, was mit Lützerath passieren wird. Der Widerstand geht deshalb weiter.
Das Oberverwaltunsgericht in Münster hat der Normenkontrollbeschwerde des BUND im August 2021 stattgegeben und hat den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 für nichtig erklärt.
Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Kohlemeiler stillgelegt und abgerissen werden.
Begleitet von Protesten des BUND und der gesamten Klimabewegung ist am 30. Mai 2020 das Skandalkraftwerk Datteln 4 ans Netz gegangen. Der BUND wird aber in seinem Widerstand nicht nachlassen, bis dieses Kraftwerk wieder abgeschaltet wird.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hebt auf Antrag des BUND die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser des Trianel Kohlekraftwrks Lünen auf. Ohne eine solche Erlaubnis darf das Kraftwerk nicht betrieben werden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf der Kohlemeiler allerdings noch weiter betrieben werden.
Was der BUND durch seine Klage juristisch erreicht hat, wurde jetzt auch politisch beschlossen: Der Hambacher Wald und die übrigen Flächen der Bürgewälder im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Hambach bleiben erhalten. Etwa 1 Milliarde Tonnen Kohlendioxid werden der Atmosphäre dadurch erspart. Das ist ein großartiger Erfolg des BUND und all derer, die sich friedlich für die Hambi-Rettung eingesetzt haben. Sorgen bereiten uns allerdings die RWE-Planspiele, den Wald zur Materialgewinnung östlich zu umbaggern.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig folgte dem BUND-Antrag und hat das klageabweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wegen der Genehmigung zum Betrieb des Trianel Kohlekraftwerks Lünen aufgehoben. Der langjährige Rechtsstreit des BUND gegen die Bezirksregierung Arnsberg geht damit in die nächste Runde. Der BUND hatte das Kraftwerk schon einmal vor Gericht zu Fall gebracht. Doch die Landesregierung erteilte eine neue Genehmigung.
Die Planungen zum Bau eines neuen Braunkohlen-Kraftwerks in Bergheim Niederaußem liefen seit Jahren. Der BUND hatte im Genehmigungsverfahren seine fachliche und juristische Kritik vorgebracht und die Rücknahme des Genehmigungsantrages gefordert. Kurz vor der Hauptversammlung 2019 gab RWE endlich auf und verkündete das Kraftwerks-Aus. Zigmillionen Tonnen Treibhausgase werden so eingespart.
Sieben Monate lang hat der BUND in der Kommission Wachstum Strukturwandel, Beschäftigung ("Kohle-Kommission") für einen schnellen Kohleausstieg und den Umstieg auf erneuerbare Energien gekämpft. Am 26. Januar 2019 stand das Ergebnis: Der Kohleausstieg kommt, und er beginnt im Rheinland. Bis 2022 sollen die ersten Braunkohlenkraftwerke abgeschaltet werden.
Am 5. Oktober 2018 verkündete das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster seine Entscheidung: bis auf weiteres darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Ein großartiger Erfolg des BUND, der seit langem vor Gericht gegen den Tagebau Hambach kämpft.
Am nächsten Tag feiern 50.000 Menschen gemeinsam mit uns diesen Rodungsstopp. Es ist die größte Demo, die das Rheinische Braunkohlenrevier jemals erlebt hat.
Im Eilbeschwerdeverfahren um den vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Wald hat der BUND einen wichtigen Etappensieg errungen. RWE erklärte am 17. Dezember 2017 verbindlich einen Rodungsverzicht auf Basis der aktuellen Genehmigung. Das Land NRW erteilte daraufhin keine neue Rodungserlaubnis. Die Rodungssaison 2017/2018 war damit endgültig vorbei.
Ende März 2018 erteilte die Bezirksregierung Arnsberg dann eine erneute Rodungsgenehmigung. Der BUND zog erneut vor Gericht.
Auf Antrag des BUND hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster am 28.11.2017 einen Rodungsstopp im Hambacher Wald verfügt. Das Gericht hat das Land NRW im Wege einer Zwischenentscheidung verpflichtet, sicherzustellen, dass RWE die Fällarbeiten einstellt. Das Rodungsverbot gilt zunächst so lange bis das OVG über die BUND-Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Oktober 2017 entschieden hat.
Erstmals seit vierzig Jahren schweigen damit die Kettensägen im Wald. Doch der Kampf bis zur endgültigen Rettung des Hambi geht weiter.
Im Juli 2016 hat das Landeskabinett eine neue Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier abgesegnet. Damit wurde erstmals die Verkleinerung eines genehmigten Tagebaus festgeschrieben. In Garzweiler II sollen 400 Millionen Tonnen Braunkohle im Boden bleiben, der Ort Holzweiler bleibt erhalten. Das ist zwar insgesamt nicht ausreichend, aber ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer kohlefreien Zukunft.
Die rot-grüne Landesregierung hatte die Tagebauverkleinerung im Fühjahr 2014 auch unter dem Eindruck der erfolgreichen BUND-Verfassungsbeschwerde beschlossen.
Am 17. Dezember 2013 verkündet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein "historisches Urteil": Die vom BUND eingelegte Verfassungsbeschwerde wegen der Zwangsenteignung der BUND-Obstwiese im Tagebau Garzweiler hat Erfolg, die Grundabtretung war verfassungswidrig. Damit setzte sich der BUND nach einem langjährigen Rechtsstreit durch. Als Folge des bahnbrechenden Urteils steigen die Anforderungen an Grundabtretungen zugunbsten des Bergbaus. Auch das Bundesberggesetz muss geändert werden.
Am 25. April 2008 hat der BUND zudem Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 eingereicht. Am 12. Juni 2012 hob das Oberverwaltungsgericht Münster daraufhin den Genehmigungsbescheid auf. Ende Juni 2013 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung. Das umstrittene Milliardenprojekt hat trotz eines neuen Genehmigungsanlaufs bis heute keinen Strom produziert.
Die Klage des BUND gegen das Trianel Kohlekraftwerk Lünen (TKL) hat Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnt den Antrag der Genehmigungsbehörde auf Zulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 1. Dezember 2011 ab. Damit ist die vom BUND erstrittene Aufhebung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids und der 1. Teilgenehmigung für das Kohlekraftwerk Lünen rechtskräftig. Anstatt das Projekt aufzugeben, ändert die TKL jedoch das Vorhaben und beantragt eine neue Genehmigung.
Mehr als vier Jahre lang hatte der BUND gemeinsam mit seinen Kreisgruppen Krefeld und Duisburg, dem Niederrheinischen Umweltschutzverein (NUV) aus Krefeld und der Duisburger Bürgerinitiative Saubere Luft gegen das in Uerdingen geplante Trianel-Kohlekraftwerk in Krefeldund für eine zukunftsfähige Lösung gekämpft. 21.500 Unterschriften gegen das Kraftwerk wurden gesammelt, umfangreiche Einwendungen geschrieben. Schließlich gab der Vorhabensträger auf und plante stattdessen das von uns geforderte GuD-Kraftwerk.
Düsseldorf, 23.04.2010 – Als „großartigen Erfolgt der Anti-Kohlekraftwerks-Bewegung und wichtiges landespolitisches Signal“ begrüßten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Aktionsbündnis ASTR(H)EIN das heute vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG beschlossene Aus für das geplante 400-Megawatt-Kohlekraftwerk in Düsseldorf. Wie die Stadtwerke soeben mitteilten, sollen - wie vom BUND lange gefordert – jetzt der Genehmigungsantrag zurückgezogen und stattdessen Planungen für ein wesentlich umweltfreundlicheres Gaskraftwerk mit Kraft-Wärme-Koppelung vorangetrieben werden. Dazu wollen die Stadtwerke einen dreistelligen Millionenbetrag in Erneuerbare Energien investieren.
Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW und Sprecher des Düsseldorfer Aktionsbündnis Sauberer Strom am Rhein – ASTR(H)EIN: „Wir begrüßen die Entscheidung der Stadtwerke Düsseldorf und sehen uns in unserem Widerstand bestätigt: Kohlekraftwerke haben keine Zukunft. Mit dem Aus für den Kohleblock ist eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einer CO2-neutralen Landeshauptstadt aus dem Weg geräumt worden.“ Der Stadt Düsseldorf und ihren Bürgerinnen und Bürgern blieben jetzt ein jährlicher Ausstoß von 2,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid, mehr als 160 Tonnen des extrem gesundheitsschädlichen Feinstaubs, 1.800 Tonnen Stickstoffdioxid und ein giftiger Cocktail aus Blei, Quecksilber, Arsen und anderen Schwermetallen erspart.
Seit 2007 hatten BUND und ASTR(H)EIN gegen den geplanten Kohleblock im Düsseldorfer Hafen mobil gemacht. Im Februar 2009 fasste der Stadtrat daraufhin einen einstimmigen Beschluss gegen das Kohlekraftwerk. Auch die von den Kraftwerksgegnern entwickelten Vorschläge für ein klimaneutrales Düsseldorf finden inzwischen breite Unterstützung der Stadt.
„Wir werden den weiteren Weg einer Energiewende in Düsseldorf auch weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten“, kündigte Jansen an. „Düsseldorf kann so Vorreiter für den Klimaschutz im Lande werden. Die heutige Entscheidung ist aber auch ein deutliches Signal an die ewiggestrigen Kohlebefürworter. Es geht auch anders.“
BUND-Bestellkorb