BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Braunkohle – das letzte Kapitel

30. Juni 2022 | Braunkohle, Klimawandel, Energiewende

Koalitionsvertrag eröffnet Weg für Lützerath-Moratorium

Die RWE-Pläne sehen die Inanspruchnahme der "Holzweiler Bucht" vor. Lützerath, der Eggerather Hof sowie der Roitzerhof sollen danach verschwinden. [Quelle: RWE Power AG]

Der zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarte Koalitionsvertrag enthält in Sachen Braunkohle etliche der vom BUND lange geforderten Punkte. Auch wenn sich die Koalitionäre nicht auf ein vorgezogenes Zieldatum für die angestrebte Klimaneutralität einigen konnten und kein klimaschutzkompatibles Restbudget für die Braunkohle festgelegt wurde, rückt der endgültige Kohleausstieg jetzt deutlich näher. Der beschlossene Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen bis 2030, die Ankündigung einer zeitnahen neuen - und dieses Mal finalen - Leitentscheidung sowie die Rettung der fünf Garzweiler-Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnittes sind nicht zuletzt auch ein Erfolg der Klimabewegung. Diese Leitentscheidung, so die Landesregierung, soll das letzte Kapitel für den Braunkohletagebau in Nordrhein-Westfalen sein.

Auch die klare Aussage, die  Tagebaufolgekosten vollständig der RWE Power AG anzulasten und zur aktuellen Bewertung sämtlicher Tagebaufolgekosten ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben, entspricht einer BUND-Forderung, die unter Rot-Grün damals nicht umsetzbar war. Weitere wichtige Punkte wie den Vergabeprozess für Strukturwandel-Projekte transparenter zu gestalten, Arbeit und Struktur der Zukunftsagentur Rheinisches Revier zu verbessern und den Strukturwandel besser mit der Braunkohle- und der Regionalplanung zu verzahnen, begrüßt der BUND ebenfalls. Dies gilt auch für die Betonung der Wichtigkeit eines gesamträumlichen Wasserkonzepts und des Ökosystemverbunds. Das Bekenntnis zu einer in öffentlichem Eigentum stehenden großflächigen Waldvernetzung im südlichen Teil des Tagebaus Hambach und zum dauerhaften Erhalt des Hambacher Waldes ist gleichfalls positiv, muss jetzt aber durch entsprechende Projekte und Entscheidungen umgesetzt werden.

Weiter Streit um Lützerath

Doch wie steht es mit der Debatte um den Erhalt Lützeraths? Die RWE Power AG hat noch am 23. Juni gegenüber dem Braunkohlenausschuss deutlich gemacht, dass sie an ihren Plänen zur Zerstörung Lützeraths festhalten will. Bis August 2022 wird es danach noch eine Bandrückung vor Lützerath geben; der Tagebau wird danach einen „temporären Stand“ 200 Meter vor der Ortslage erreichen. Nach Übergabe der noch bewohnten landwirtschaftlichen Anwesen im September 2022 soll der Rückbau der Aufbauten erfolgen und die bergbauliche Inanspruchnahme von Lützerath mit dem Schaufelradbagger beginnen. Das aber widerspräche den Festlegungen im Koalitionsvertrag.

Danach soll wegen des vorgezogenen Kohleausstiegs die Tagebauplanung für Garzweiler zeitnah angepasst werden. Die weitere Tagebauführung in Garzweiler und Hambach soll unter Berücksichtigung aller Massenbedarfe so gestaltet werden, dass die Flächeninanspruchnahme auf ein Minimum begrenzt wird. Hierzu soll die Massenbilanzierung transparent evaluiert werden. Mit der RWE Power AG soll ein Einvernehmen darüber hergestellt werden, welche Tagebauflächen bis zur Fertigstellung der neuen Leitentscheidung noch genutzt und welche anderweitigen Eingriffe bis dahin noch erfolgen werden.

Landesregierung muss Moratorium vereinbaren

Deshalb erwartet der BUND, dass die Landesregierung mit RWE vereinbart, dass zumindest bis zur Verabschiedung der fünften und letzten Braunkohle-Leitentscheidung keine irreversiblen Fakten geschaffen werden. Letztendlich kann erst die aufgrund des neuen Tagebaudesigns notwendig werdende Massenbilanzierung Klarheit darüber bringen, welche Flächen überhaupt noch benötigt werden, um die Restlochgestaltung zu gewährleisten. Aus Klimaschutzsicht ist eh klar, dass die Braunkohle unter Lützerath oder in der „Holzweiler Bucht“ im Boden bleiben muss, soll das Restbudget an Braunkohle nicht überschritten werden.

Zum 1. Januar 2023 benötigt die RWE Power AG die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans. Ansonsten steht der Tagebau still. Insofern sollte es auch im Interesse des Bergbautreibenden liegen, hier ein Einvernehmen mit der Landesregierung zu erzielen. Für den BUND ist dabei nur eine Verlängerung der Zulassung innerhalb der Grenzen des bisherigen Hauptbetriebsplans exklusive Lützerath eine tragfähige Option.

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