Braunkohlentagebau Hambach: Rechtliche Bewertung des OVG-Urteils vom 28. Januar 2025

31. Januar 2025 | Braunkohle, Hambach

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 28.01.2025 den Eilantrag des BUND zum Stopp der geplanten Rodung des sogenannten Sündenwäldchens für den Braunkohletagebau Hambach abgelehnt. Damit darf die RWE Power AG den Tagebau zur Gewinnung von Sand und Kies nach Süden in die sogenannte Manheimer Bucht erweitern und den Wald roden. Aus Sicht des BUND unverzichtbare ökologische Lebensadern zur Vernetzung des zunehmend isolierten Hambacher Waldes mit dem Waldgebiet der Steinheide gehen damit verloren. Für den BUND ist der OVG-Beschluss nicht nachvollziehbar.

Rechtsanwalt Dirk Teßmer hat den BUND in diesem Verfahren vor Gericht vertreten und eine rechtliche Bewerung des Beschlusses vorgelegt.

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