Hambacher Sündenwäldchen: RWE verschiebt erneut geplanten Rodungsbeginn

09. Januar 2025 | Braunkohle, Braunkohle - Leitentscheidung, Hambach, Naturschutz

BUND ruft zu weiteren Protesten auf

Transparent im Sündenwäldchen. [Foto: Hubert Perschke] Transparent im Sündenwäldchen. [Foto: Hubert Perschke]

  • RWE will Sündenwäldchen jetzt ab spätestens 1. Februar roden
  • noch keine Entwarnung für andere Biotope
  • noch keine Gerichtsentscheidung

Düsseldorf | Nach der Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Erweiterung der sogenannten Manheimer Bucht für den Tagebau Hambach hat die RWE Power AG erneut den Beginn der geplanten Rodung des sogenannten Sündenwäldchens verschoben. Gleichzeitig hält der Kohlekonzern aber daran fest, noch innerhalb der am 28. Februar endenden Rodungsperiode den Kahlschlag vollenden zu wollen.

In einer Mitteilung an das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster sicherte RWE zu, dass bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, spätestens jedoch bis einschließlich 31. Januar 2025, Rodungsmaßnahmen im Sündenwäldchen unterbleiben werden. Allerdings betonte RWE auch, dass alle sonstigen Grün- und Baumbeseitigungen und sonstige Maßnahmen außerhalb und insbesondere östlich des Sündenwäldchens von dieser Zusicherung ausgeschlossen seien.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Hätte der BUND nicht am 3. Januar seine Klage eingereicht, wäre das Sündenwäldchen schon längst Geschichte. Der zeitliche Aufschub bedeutet aber nicht, dass Entwarnung gegeben werden kann. RWE will schon ab dem 14. Januar wichtige ökologische Lebenslinien zwischen dem Sündenwäldchen und dem FFH-Waldgebiet Steinheide zerstören. Wir rufen deshalb zu weiteren Protesten auf.“

Insbesondere auch das Manheimer Fließ und die alte A4-Trasse sind wichtige „Fledermausautobahnen“. Diese stellen auf einer Strecke von etwa zwei Kilometern den wichtigen Biotopverbund zwischen dem Hambacher Wald und der Steinheide dar. Werden diese Verbindungslinien zerstört, droht die ökologische Verinselung. Das steht im Widerspruch zu den Plänen der Landesregierung einer Waldvernetzung, zumal ein alternativer Ökokorridor noch nicht existiert. Der BUND sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen das Artenschutzrecht und hofft auf den Erfolg seines Antrags auf Erlass einer Zwischenverfügung für einen generellen Rodungsstopp.

Am 8. Januar hatte RWE noch öffentlich erklärt, keinen Zeitplan für die Rodungen zu haben. Im Klageverfahren mit dem BUND verkündeten die RWE -Anwälte jedoch zeitgleich einen Rodungsbeginn ab dem 14. Januar. Die Stillhaltezusage wurde jetzt bis zum Monatsende verlängert.

 

Hinweis:

Am kommenden Sonntag, 12. Januar, 12 Uhr, findet ein weiterer Spaziergang zum Schutz des Sündenwäldchens und weiterer ökologisch unverzichtbarer Grünstrukturen statt. Treffpunkt ist die Kirche in Kerpen-Manheim (alt).

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