Hambacher Sündenwäldchen: RWE täuschte Öffentlichkeit und Gericht

05. März 2025 | Braunkohle, Hambach, Naturschutz

BUND fordert von Landesregierung Aufklärung

Ein erheblicher Teil des Sündenwäldchens wurde bereits gerodet. [Foto: Dirk Jansen] Ein erheblicher Teil des Sündenwäldchens wurde bereits gerodet. [Foto: Dirk Jansen]

  • Täuschung des Gerichts offensichtlich
  • RWE verstößt gegen Genehmigungsauflagen
  • Bezirksregierung Arnsberg untätig

Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert von der Landesregierung eine Aufklärung der Umstände rund um die umstrittene Rodung des sogenannten Sündenwäldchens für den Tagebau Hambach. Noch vor dem Ende der offiziellen Rodungsperiode hatte die RWE Power AG die Rodungsarbeiten eingestellt, nachdem etwa vier Fünftel des Waldes bereits zerstört worden waren. Dabei hatten sowohl RWE als auch die Bezirksregierung Arnsberg in dem vom BUND geführten Klageverfahren mit der zwingenden Notwendigkeit eines Abschlusses der Rodungsarbeiten bis Ende Februar argumentiert. Diesem Argument der vermeintlichen Eilbedürftigkeit konnte der BUND nie folgen.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Jetzt haben wir auch von RWE den Beweis für diese bewusste Täuschung - auch des Gerichts - bekommen. Es ist müßig darüber nachzudenken, wie das Oberverwaltungsgericht ohne den künstlich herbeigeredeten Zeitdruck entschieden hätte. Mit der Abweisung unseres Eilantrags am 28. Januar konnte RWE somit bereits großflächig Fakten schaffen. Und uns wurde der weitere Rechtsweg abgeschnitten.“

Der BUND sieht das als Beleg für ein „perfides Zusammenspiel“ der Bezirksregierung Arnsberg und des RWE. Im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) für einen Rodungsstopp wurde von der Beklagten (Bezirksregierung) und der Beigeladenen (RWE) immer argumentiert, dass wenn die Rodungsarbeiten nicht bis zum 28. Februar abgeschlossen werden könnten, die gesamte weitere Betriebsplanung des Tagebaus inklusive des Zeitplans zur Befüllung des Restsees nach dem Bergbauende hinfällig sei.

Auch liegt die Vermutung nahe, dass unschöne Bilder von einem Polizeieinsatz zur Waldräumung im Bundestagswahlkampf vermieden werden sollten. Der BUND kritisiert insbesondere auch die Rolle der Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. So ist in der bergrechtlichen Zulassung festgelegt, dass die Inanspruchnahme des Tagebauvorfeldes auf das betrieblich erforderliche Maß zu beschränken und die ökologischen Funktionen möglichst lange zu erhalten sind. „Mit der vorzeitigen schnellen Zerstörung des Großteils des Sündenwäldchens unter Inkaufnahme der Tötung geschützter Tiere wie überwinternder Fledermäuse oder Haselmäuse hat RWE gegen die Auflagen in der Hauptbetriebsplanzulassung verstoßen. Und die Bezirksregierung bleibt untätig“, so Jansen.

Dem BUND drängt sich deshalb die Vermutung auf, die Bergbehörde verstehe sich nach wie vor als unkritischer Erfüllungsgehilfe des RWE. „Das ist für uns ein Fall für die fachaufsichtlich zuständige Wirtschaftsministerin Mona Neubaur“, sagte der BUND-Experte Jansen. „Wir fordern eine umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit. Es kann nicht angehen, dass das RWE weiterhin nach Gutdünken wertvolle Natur zerstören darf.“

 

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