Düsseldorf | Nach Mitteilung des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will die RWE Power AG ab dem 13. Januar mit Rodungsmaßnahmen für die Erweiterung des Braunkohlentagebaus Hambach beginnen. Dies gehe aus der schriftlichen Erwiderung des Konzerns auf die neue Klage des Umweltverbandes hervor. Der BUND hatte am 3. Januar 2025 beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt, die neue Hauptbetriebsplanzulassung aufzuheben und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Gleichzeitig wurde der Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit welcher bevorstehende Rodungsmaßnahmen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen.
Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Öffentlich behauptet RWE, einen Zeitplan für Rodungen nicht nennen zu können. Dabei liefen schon seit Langem konkrete Vorbereitungen, um Anfang Januar erste Bäume zu fällen. Erst die BUND-Klage hat dies verhindert. Gegenüber dem Oberverwaltungsgericht sagte RWE jetzt lediglich zu, eine Rodung von Bäumen im sogenannten Sündenwäldchen längstens bis zum 13. Januar aussetzen zu wollen. Diese perfide Täuschung der Öffentlichkeit ist unerträglich. Ernüchternd ist, dass die Landesregierung nicht einschreitet.“
Die RWE Power AG will nach eigenen Angaben noch im Januar Fakten schaffen. Dabei wurden die in der Hauptbetriebsplanzulassung vom 20. Dezember 2024 vorgeschriebenen Artenschutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel eine aktuelle Kartierung der für Fledermäuse wichtigen Höhlenbäume und deren Besatzkontrolle. Damit soll dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot Folge geleistet werden. Offenbar will die RWE Power AG diese Vorgaben umgehen. Damit besteht die Gefahr, dass letztlich nur solche Bäume von der Rodung verschont bleiben, in denen Fledermäuse überwintern, der übrige Baumbestand aber gefällt wird. „Genau das aber plant RWE. Eine solches Vorgehen ist der Gipfel des Naturfrevels“, so Jansen. Auch fehle bis heute ein funktionaler Ersatz für die dann zerstörten Ökokorridore zur Vernetzung der verinselten Waldbereiche.
Der BUND hofft jetzt, dass das Oberverwaltungsgericht zeitnah die Zwischenverfügung erlässt, um zu verhindern, dass noch vor einer gerichtlichen Entscheidung große Schäden an der Natur verursacht werden. Die Rodungen müssen zumindest solange unterbunden werden, bis die artenschutzrechtlichen Fragen geklärt sind.
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