Braunkohlentagebau Hambach: BUND mit neuer Klage

03. Januar 2025 | Braunkohle, Hambach

Zusätzlicher Eilantrag zum Stopp geplanter Rodungen

  • neuer Hauptbetriebsplan zugelassen
  • Waldvernetzung in Gefahr
  • RWE-Planungen nicht alternativlos

Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster eine neue Klage gegen den Braunkohlentagebau Hambach eingereicht. Gleichzeitig wurde der Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit welcher bevorstehende Rodungsmaßnahmen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen.

Hintergrund von Klage und Eilantrag ist die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans für die RWE Power AG, der die Fortführung des Tagebaus ab dem 1. Januar 2025 regelt. Dieser war dem BUND trotz eines frühzeitig gestellten Antrags bis heute nicht übermittelt worden. Da sich jedoch die Gerüchte über möglicherweise bereits am kommenden Montag startende Rodungen verdichteten, sah sich der Umweltverband zum Handeln gezwungen.

Der neue Hauptbetriebsplan umfasst die weitere Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den nächsten drei Jahren. In dessen Geltungsbereich liegen wichtige Grünzüge und ein etwa sechs Hektar großes Waldstück, das sogenannte „Sündenwäldchen“. Diese sind sehr bedeutsam für den ökologischen Austausch des Hambacher Waldes mit den umliegenden Waldbereichen. Zugleich leben dort streng geschützte Tierarten wie Fledermäuse.

Das Ziel der neuen BUND-Klagen ist es, diese Biotopverbundstrukturen zu retten. Zwar hat die Landesregierung beschlossen, im Süden des Tagebaus eine neue Waldvernetzung zu gestalten, deren Realisierung steht jedoch noch aus. Zudem gibt es starke Zweifel, ob der angedachte neue Ökokorridor seine ihm zugedachte Funktion erfüllen kann. Deshalb hält es der BUND für unverantwortlich, bestehende und nachweislich beispielsweise von Bechsteinfledermäusen stark genutzte Grünkorridore und Trittsteinbiotope zu zerstören. Es droht die ökologische Verinselung des Hambacher Waldes und der streng geschützten Fledermauspopulation.

RWE hält die Gewinnung von Material in der Manheimer Bucht für alternativlos. Damit soll die Rekultivierung der Innenkippe des Tagebaus und die Stabilität der Tagebauböschungen gewährleistet werden. Der BUND wirft dem Bergbaukonzern und der Landesregierung hingegen vor, nicht ernsthaft alle alternativen Möglichkeiten in Betracht gezogen zu haben.
 

Mehr Informationen:
www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/im-fokus/biotopverbund-rheinisches-revier/waldvernetzung-in-gefahr/


Ansprechpartner:

Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW
+49 172 29 29 733
dirk.jansen(at)bund.net

 

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