BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Braunkohlenkraftwerke - Klimakiller Nr. 1

Braunkohle ist der klimaschädlichste aller Energieträger. Und die RWE-Braunkohlenkraftwerke im Rheinland sind europaweit die größten Klimasünder. Allein in 2022 haben die RWE-Meiler 56 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 ausgestoßen.

Das RWE-Braunkohlenkraftwerk Neurath. © D. Jansen

RWE-Braunkohlenkraftwerke bleiben Klimakiller Nr. 1 in NRW

Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor das Energieland Nr.1. NRW hat damit auch eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. 27,5 Prozent der gesamten CO2-Emissionen Deutschlands  stammen aus NRW. Damit leistet NRW den Haupanteil an Deutschlands Beitrag zum Klimawandel. Die Energiewirtschaft trägt dabei die Hauptverantwortung: Etwa 45 % der jährlichen Treibhausgasemissionen (THG) stammten 2019 von RWE, Uniper und Co. Mit 69,8 Terawattstunden erzeugten Stroms kam die Braunkohle 2018 auf einen Anteil von etwa 50 % der NRW-Bruttostromerzeugung. [Quellen: LANUV THG-Emissionsinventar, energieatlas.nrw.de]

Trotz des inzwischen beschlossenen Kohleausstiegs entfielen im Corona-Jahr 2020 mit 43,62 Mio. t  noch etwa 22 Prozent aller Kohlendioxidemissionen Nordrhein-Westfalens auf die drei  RWE-Großkraftwerke Neurath, Niederaußem und Weisweiler sowie die vier RWE-Fabriken. Das Kraftwerk Neurath ist mit 18,67 Mio. Jahrestonnen CO2  Deutschlands Klimakiller Nummer 1. In 2021 stiegen die durch die RWE-Braunkohlengroßkraftwerkeverursachten CO2-Emissionen auch 52,7 Millionen Tonnen an.

Wer es mit dem Klimaschutz ernst meint, muss daher zuerst und v.a. auch den Anteil der Braunkohle an der Stromerzeugung verringern. Gerade jetzt besteht die Chance für eine zukunftsfähige Weichenstellung – weg von der Braunkohle, hin zu effizienten und umweltfreundlichen Energiestrukturen. Der hiesige Kraftwerkspark ist vollständig überaltert und muss durch umweltfreundliche und effiziente Technologien ersetzt werden. Die Braunkohlenkraftwerke sind z.T. schon seit Mitte der 60er Jahre am Netz und dies mit Wirkungsgraden von etwa 30 %. Mit Fug und Recht kann man sie als "energietechnische Dinosaurier" bezeichnen. Aber auch angeblich moderne Braunkohlenkraftwerke sind klimaschutzpolitisch nicht zu tolerieren.

2015: Überführung von Kraftwerken in die Sicherheitsbereitschaft

2015 hatte die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen des neuen Strommarktgesetzes bis 2022 Braunkohlenkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 2,7 Gigawatt in eine "Sicherheitsbereitschaft" zu überführen.  1,5 GW entfielen dabei auf Kraftwerke im Rheinland. Die Sicherheitsbereitschaft der von RWE gemeldeten Anlagen der 300-MW-Klasse beginnt für die Blöcke P und Q in Frimmersdorf am 1.10.2017, für die Blöcke E und F in Niederaußem am 1.10.2018 sowie für den Block C in Neurath am 1.10.2019. Nach Ablauf von jeweils vier Jahren sollen die Anlagen endgültig stillgelegt werden. Auch wenn vielen Beobachtern klar war, dass diese Blöcke zur Absicherung der Stromversorgung untauglich sind, lohnt sich der Deal für die Braunkohlenkonzerne. Das "goldene Ende" der Kraftwerke wird mit jährlich 230 Millionen Euro versüßt, die der Stromkunde aufbringen muss. Auch klimaschutzpolitisch war die Vereinbarung eine Mogelpackung. Vier der fünf Kraftwerksblöcke hatte RWE sowieso zur Stilllegung vorgesehen.

2020: Kohleausstiegsgesetz

Mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2020 wurde der weitere Ausstiegspfad definiert. Dieser weicht von den Empfehlungen der Kohlekommission ab, welche die Stilllegung von 3,1 GW bis Ende 2020 gefordert hatte. Gemäß KVBG sollen bis 2022 2,538 Gigawatt (GW) Braunkohlekraftwerke stillgelegt werden:

  • zum 31. Dezember 2020: Niederaußem D
  • zum 31. Dezember 2021: Niederaußem C, Neurath B, Weisweiler E oder F
  • zum 1. April 2020: Neurath A
  • zum 31. Dezember 2022: Frechen/Wachtberg (Brikettierung), Neurath D, Neurath E

Spätestens 2038 soll das letzte Braunkohlenkraftwerk vom Netz gehen. Abweichend von den Empfehlungen der sogenannten Kohlekommission ist allerdings kein stetiger Abschaltpfad vorgesehen: Zwischen 2022 und 2025 sind gar keine Stilllegungen geplant, ein Großteil der Abschaltungen wird auf die Zeit nach 2030 verschoben:

  • zum 1. Januar 2025: Weisweiler E oder F
  • zum 1. April 2028: Weisweiler G oder H
  • zum 1. April 2029: Weisweiler H oder G
  • zum 31. Dezember 2029: Niederaußem G oder H
  • zum 31. Dezember 2033: Niederaußem H oder G
  • zum 31. Dezember 2038: Niederaußem K (BoA 1), Neurath F (BoA 2), Neurath G (BoA 3)

Insgesamt sollen die Braunkohlekraftwerke bis 2038 damit auch deutlich mehr CO2 ausstoßen als von der Kohlekommission vorgeschlagen. Zudem sind inakzeptabel hohe Entschädigungen für die Kraftwerksbetreiber vorgesehen.

Kohlekraftwerkebereithaltungsgesetz und RWE-Vereinbarung 2022

Mit dem Eckpunktepapier zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier haben sich Bund, Land und RWE im Oktober 2022 auf ein früheres Abschalten der Braunkohlenkraftwerke im Rheinland verständigt.

Allerdings wurden mit dem aufgrund der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise in 2022 verschiedene Gesetze und Verordnungen erlassen, die einigen Blöcken, die bereits in der Sicherheitsbereitschaft waren, wieder den Marktzugang ermöglichen. Auch wurde der Betrieb zweier Kraftwerksblöcke, die eigentlich Ende 2022 stillgelegt werden sollten, bis zum 31.03.2024 verlängert (siehe Kraftwerksliste).

Das führt trotz des vorgezogenen Kohleausstiegs zu Mehremissionen. Bezogen auf ganz Deutschland ermittelte Aurora Research durch die gemäß Ersatzkraftwerke­bereithaltungsgesetzes (EKBG) wieder in den Markt eintretenden Kohlekraftwerke ein Plus von 61 Mio. t C02 zwischen 2022 und 2024. Dazu tragen Braunkohlekraftwerke 28 Mio. t bei.
 

 

 

Kraftwerksemissionen RWE

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CO2-Emissionen der RWE-Braunkohlengroßkraftwerke insgesamt

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Kraftwerksstilllegungen

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