Der Schutzstatus
Die Wildkatze ist in Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) aufgeführt und gilt damit als „streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse“.
Damit einhergehend ist die Erhaltung und Entwicklung der Art sowie die Verpflichtung Monitoring zu betreiben. Die FFH-Richtlinie verbietet zudem jegliche Schädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zielen die Verbotstatbestände auf Tier- und Pflanzenarten sowie auf einzelne Exemplare. Die Ausnahmen von den Verboten werden gewährt, wenn die Populationen der betroffenen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet auch mit der Ausnahmeregelung in einem guten Erhaltungszustand verweilen können. Maßgeblich ist der aktuelle Erhaltungszustand, nicht dagegen ein gewünschter günstiger Erhaltungszustand.
Die Umsetzung der FFH-ichtlinie erfolgt über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Nach diesem zählt die Wildkatze zu den besonders geschützten Arten. Dies bedeutet ein Fang- oder Tötungsverbot von aus der Natur entnommenen Exemplaren, das Verbot jeder absichtlichen Störung der Art und ein Verbot jeder Beschädigung oder Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Bundesweit ist die Wildkatze in Kategorie 3 der Roten Liste (von 2020) als gefährdet gelistet. Und auch in der Roten Liste NRWs von 2010 findet sich diese Eingruppierung wieder.
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) bestimmt in Deutschland die jagdbaren Tierarten und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Dort ist die Europäische Wildkatze als jagdbare Art aufgeführt, steht jedoch unter ganzjähriger Schonzeit. Auch in NRW taucht die Wildkatze mit der Novellierung des Jagdgesetzes 2019 wieder als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit auf.
Schutzmaßnahmen
Ohne eine Vernetzung ihrer isolierten Restlebensräume haben die Wildkatzen kaum eine Möglichkeit, neue Waldgebiete zu besiedeln, sich genetisch mit anderen Populationen auszutauschen und langfristig in Deutschland zu überleben. Außerdem müssen die bereits besiedelten Lebensräume für die Wildkatze optimiert und die Waldbewirtschaftung stärker auf die Lebensweise der Wildkatze ausgerichtet werden.
Es gibt Möglichkeiten, die Wildkatze aktiv in ihrer Ausbreitung zu unterstützen.
- Im Rahmen des neuen Projekts "Wildkatzenwälder von morgen" sollen unsere Wälder lebenswerter für Wildkatze und Co. und gleichzeitig klimarobuster gemacht werden.
- Im Rahmen des Projekts "Vorsicht Wildkatze" wollen wir über die Gefahren der Verwechslung zwischen Haus- und Wildkatzen aufklären.
- Es gibt zahlreiche Maßnahmenkataloge von Wildkatzenexpert*innen, wie die Forst- und Landwirtschaft die Wildkatze schützen und fördern kann. So gibt es von Matthias Herrmann einen ausführlichen Katalog, von Manfred Trinzen & Carsten Arndt ein „Ampelsystem“, von Erretkamps oder von Olaf Simon ein Handbuch zu dieser Thematik.
- In den einzelnen Bundesländern gibt es zum Schutz der Wildkatze im Forst unterschiedlich stark geförderte Forstmaßnahmen.
- Im Rahmen des BUND Projekts „Wildkatzensprung“ wurden lebensraumverbessernde und lebensraumvernetzende Maßnahmen konzipiert und umgesetzt.
- Biotopverbund: Die Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt befasst sich u.a. auch mit der Vernetzung von Lebensräumen. Dies kann über vielfältige Weise geschehen. Die besten Beispiele sind Querunghilfen wie Grünbrücken oder das Anlegen von strukturreichen Habitaten. Für die Wildkatze wird dies im Rahmen des BUND Projekts „Rettungsnetz Wildkatze“ in Form von Waldkorridoren gemacht. So konnten bisher 11 grüne Wald-Korridore in ganz Deutschland gebaut werden. Und es geht noch weiter.