BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND-Klage gegen Hauptbetriebsplan Hambach

Mit seiner Klage gegen die Zulassung des damaligen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Hambach konnte der BUND den Rodungsstopp im Hambacher Wald durchsetzen. Doch RWE will jetzt östlich des "Hambi" weiterbaggern. Dagegen wehrt sich der BUND vor Gericht.

Neue Hauptbetriebsplanzulassung schafft Fakten

Im Südosten des Hambacher Waldes dringt RWE Richtung Manheim vor. [Quelle: RWE Power AG]

Mit Datum vom 21. Dezember 2020 hat die Bezirksregierung Arnsberg auf Antrag der RWE Power AG einen neuen Hauptbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach von 2021 bis 2024 zugelassen und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Letzteres begründet die Bergbehörde damit, das eine neuerliche Klage des BUND NRW gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Vollziehbarkeit der Hauptbetriebsplanzulassung hemmen würde, und "es für die rechtmäßige Weiterführung des Tagebaus der Anordnung der sofortigen Vollziehung" bedürfe. Der BUND wurde aber weder im vorlaufenden Verfahren beteiligt, noch wurde ihm die Zulassungsentscheidung übermittelt. Zudem behauptet die Bergbehörde, die Zulassung stehe im Einklang mit dem Entwurf der neuen Leitentscheidung der Landesregierung und enthalte keine anderweitigen Vorfestlegungen.

Um die Hauptbetriebsplan-Zulassung naturschutz- und bergrechtlich bewerten zu können, hat der BUND über seinen Rechtsbeistand am 12. Januar 2021 mit einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz den Zulassungsbescheid sowie wesentliche, der Zulassungsentscheidung zugrunde liegende Antragsunterlagen angefordert. Dem Informationsgesuch ist die Bergbehörde nur sehr zögerlich nach mehreren Mahnschreiben nachgekommen - und das unvollständig. Am 12. Februar wurde der Zulassungs-Bescheid übermittelt. Erst am 9. März übermittelte die Bezirksregierung Arnsberg eine Kartendarstellung, aus der der geplante Abbaufortschritt sowie die diesbezüglichen Eingriffe/Zugriffe auf die Geländeoberfläche zu entnehmen sind. Bis heute (12. März) liegen dem BUND nicht alle angeforderten Unterlagen vor.

Mit dieser Salamitaktik hat die Bergbehörde eine frühzeitige und umfassende Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Betriebsplanzulassung verhindert. Der BUND hat deshalb am 12. März 2021 beim Verwaltungsgericht Köln fristwahrend Klage gegen das Land NRW eingereicht.

Gemäß Zulassungsbescheid findet nur noch "ein begrenzter Tagebaufortschritt in Richtung Südosten (Abbau und Vorfeldberäumung) statt". Auf rund 263 Hektar Fläche, davon rund 156 Hektar Vorfeldberäumung, darf sich der Tagebau danach bis Ende 2024 weiter in Richtung Manheim vorfressen. Im Westen des "Hambi" ist eine - wenn auch geringfügigere - Erweiterung Richtung Morschenich geplant. Auch wenn das BUND-Schutzgrundstück östlich des Hambacher Waldes nicht im Abbaubereich liegt, erfolgt damit der erste Schritt zur Schaffung der umstrittenen "Manheimer Bucht". Denn der Hauptzweck der Fortführung des Tagebaus ist die Gewinnung von Materialien, die dann zur Böschungsgestaltung im Restloch verwendet werden sollen. Dafür soll eine uralte Kulturlandschaft zerstört werden.

Die im Bereich des Hambacher Waldes gegebene Rodungsgrenze wird zwar nicht verändert, allerdings sind Rodungsmaßnahmen im Bereich des ehemaligen Hauses Bochheim vorgesehen. Der dortige Wald ist etwa 4 Hektar groß und stellt einen wichtigen "ökologischen Trittstein" zum Beispiel für Fledermäuse dar. Verschwindet die Landschaft, ist das ein Rückschlag in Bezug auf die erforderliche Vernetzung und ökologische Stärkung der Restwälder.

Das zur Zerstörung vorgesehene Offenland zwischen den Restwäldern ist zudem ein wichtiger Lebensraum von mehr 50 Brutvogelarten, darunter etliche der "Roten Liste". Gemäß einer durch den BUND beauftragten Brutvogelkartierung kommt dem Gebiet eine sehr hohe (für alle Arten) bzw. sogar überragende Bedeutung zu (für die Arten der Roten Liste). Beispiele für hier brütende Rote Liste-Vogelarten sind Bluthänfling, Gelbspötter, Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn, Steinschmätzer und Wiesenpieper. Im gesamten Untersuchungsgebiet konnten 119 Vogelarten nachgewiesen werden.

Durch das geplante Heranbaggern an die Waldränder bis auf eine Entfernung von 50 Metern wird der Hambacher Wald zudem zusätzlich gestresst. Zwar behauptet die Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde, es würden keine wasserstauenden Schichten angeschnitten, was Auswirkungen auf die Wasserversorgung der Vegetation der angrenzenden Flächen haben könnte. Eine Schädigung des Hambacher Waldes könne somit "sicher" ausgeschlossen werden. Auch potenziell schädigende, auf den Tagebau zurückzuführende Temperaturunterschiede können bereits in tatsächlicher Hinsicht ausgeschlossen werden. Dies widerspricht aber in jeglicher Hinsicht dem aktuellen Wissenstand.

 

Aktuelles

Noch sind die Bagger etwa 500 m vom Bochheimer Wald entfernt. [Foto: Dirk Jansen] Noch sind die Bagger etwa 500 m vom Bochheimer Wald entfernt. [Foto: Dirk Jansen]

RWE bereitet Rodungen für Tagebau Hambach vor

11.11.2021 | RWE trifft offenbar Vorbereitungen zur Rodung des Bochheimer Waldes für den Braunkohlentagebau Hambach. Etliche Baumhöhlen wurden verschlossen. Damit will RWE verhindern, dass Fledermäuse und andere geschützte Tiere in den Höhlen überwintern können. So soll formal das artenschutzrechtliche Tötungsverbot eingehalten werden. Dabei ist dieser Wald ein wertvoller ökologischer Trittstein zur Vernetzung des Hambacher Waldes mit dem FFH-Gebiet Steinheide. Wird der Wald vernichtet, fehlt ein wichtiges Element eines zukünftigen Biotopverbundsystems. mehr

Wertvoller Wald und der Offenland-Lebensraum seltener Vogelarten drohen zerstört zu werden. [Foto: Dirk Jansen]

BUND klagt gegen bergrechtliche Zulassung

12.03.2021 | Die erneute Erweiterung des Braunkohlentagebaus Hambach kommt auf den Prüfstand. Der BUND hat heute beim Verwaltungsgericht in Köln Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus von 2021 bis 2024 eingelegt. Da die Bergbehörde den BUND-Anträgen auf Übermittlung der für die Prüfungen maßgeblichen Unterlagen bislang nur unvollständig entsprochen hat, erfolgt die Klage zunächst zur Fristwahrung. mehr

Im Südosten des Tagebaus Hambach dringen die Bagger in Richtung Kerpen-Manheim vor. [Foto: Dirk Jansen] Im Südosten des Tagebaus Hambach dringen die Bagger in Richtung Kerpen-Manheim vor. [Foto: Dirk Jansen]

Tagebau Hambach: Neue Hauptbetriebsplanzulassung schafft Fakten

19.02.2021 | Mit Datum vom 21. Dezember 2020 hat die Bezirksregierung Arnsberg auf Antrag der RWE Power AG einen neuen Hauptbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach von 2021 bis 2024 zugelassen. Die Bergbehörde behauptet, die Zulassung stehe im Einklang mit dem Entwurf der neuen Leitentscheidung der Landesregierung und enthalte keine anderweitigen Vorfestlegungen. Doch stimmt das auch? mehr

Das Land NRW behauptet, die Hauptbetriebsplanzulassung greife der neuen Leitentscheidung nicht vor. Doch stimmt das?

Bagger stoppen!

[Foto: Dirk Jansen]

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Hauptbetriebsplan Tagebau Hambach 2021-2024 - Luftbild

Hauptbetriebsplan Tagebau Hambach 2021-2024 - Luftbild

Hauptbetriebsplan Tagebau Hambach 2021-2024

Hauptbetriebsplan Tagebau Hambach 2021-2024

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Was muss getan werden, um den "Hambi" dauerhaft zu schützen? Der BUNDhintergrund gibt Antworten.

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