Tagebau Hambach: Neue Hauptbetriebsplanzulassung schafft Fakten

19. Februar 2021 | Braunkohle, Braunkohle - Leitentscheidung, Hambach

Bezirksregierung verweigert genaue Auskunft

Im Südosten des Tagebaus Hambach geht die Landschaftszerstörung weiter. [Foto: Dirk Jansen] Im Südosten des Tagebaus Hambach geht die Landschaftszerstörung weiter. [Foto: Dirk Jansen]

Mit Datum vom 21. Dezember 2020 hat die Bezirksregierung Arnsberg auf Antrag der RWE Power AG einen neuen Hauptbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach von 2021 bis 2024 zugelassen. Die Bergbehörde behauptet, die Zulassung stehe im Einklang mit dem Entwurf der neuen Leitentscheidung der Landesregierung und enthalte keine anderweitigen Vorfestlegungen. Doch stimmt das auch?

Der BUND hat seine Zweifel und beantragte deshalb auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes die Herausgabe der Antragsunterlagen inklusive einer kartografischen Darstellung. Doch bislang verweigert die Bezirksregierung Arnsberg die Übermittelung der Unterlagen, eine Überprüfung der Aussagen ist so nicht möglich.

Gemäß Zulassungsbescheid findet nur noch ein begrenzter Tagebaufortschritt in Richtung Südosten (Abbau und Vorfeldberäumung) statt (rd. 263 ha, davon rd. 156 ha Vorfeldberäumung). Auch wenn das BUND-Schutzgrundstück östlich des Hambacher Waldes dem Vernehmen nach nicht im Abbaubereich liegt, erfolgt damit der erste Schritt zur Schaffung der umstrittenen "Manheimer Bucht".

Die im Bereich des Hambacher Waldes gegebene Rodungsgrenze wird zwar nicht verändert, allerdings sind Rodungsmaßnahmen im Bereich des ehemaligen Hauses Bochheim vorgesehen. Das ist ein Rückschlag in Bezug auf die erforderliche Vernetzung und ökologische Stärkung der Restwälder.

Auch behauptet die Bezirksregierung, es würden keine wasserstauenden Schichten angeschnitten, was Auswirkungen auf die Wasserversorgung der Vegetation der angrenzenden Flächen haben könnte. Eine Schädigung des Hambacher Waldes könne sicher ausgeschlossen werden. Auch potenziell schädigende, auf den Tagebau zurückzuführende Temperaturunterschiede können bereits in tatsächlicher Hinsicht ausgeschlossen werden.

Konkrete Belege für diese Behauptungen scheint es nicht zu geben. Der BUND erwartet, dass die Bergbehörde jetzt schnell die für eine - auch juristische - Bewertung notwendigen Unterlagen herausrückt.

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