BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

RWE bereitet Rodungen für Tagebau Hambach vor

11. November 2021 | Braunkohle

Offenbar soll bald der Bochheimer Wald gerodet werden.

RWE trifft offenbar Vorbereitungen zur Rodung des Bochheimer Waldes für den Tagebau Hambach. [Fotos: Dirk Jansen] RWE trifft offenbar Vorbereitungen zur Rodung des Bochheimer Waldes für den Tagebau Hambach. [Fotos: Dirk Jansen]

RWE trifft offenbar Vorbereitungen zur Rodung des Bochheimer Waldes für den Braunkohlentagebau Hambach. Etliche Baumhöhlen wurden verschlossen. Damit will RWE verhindern, dass Fledermäuse und andere geschützte Tiere in den Höhlen überwintern können. So soll formal das artenschutzrechtliche Tötungsverbot eingehalten werden. Dabei ist dieser Wald ein wertvoller ökologischer Trittstein zur Vernetzung des Hambacher Waldes mit dem FFH-Gebiet Steinheide. Wird der Wald vernichtet, fehlt ein wichtiges Element eines zukünftigen Biotopverbundsystems.

Die Rodungen sind Bestandteil des von der Bezirksregierung Arnsberg zugelassenen Hauptbetriebsplans 2021-2024 für den Tagebau. Gegen diese Zulassung hat der BUND Klage eingereicht. Denn mit diesem Hauptbetriebsplan werden bereits Fakten für die Schaffung der so genannten "Manheimer Bucht"geschaffen. Zudem macht der BUND Verstöße gegen das Artenschutzrecht geltend. RWE will zwischen dem Hambacher Wald und der Steinheide noch die oberste Tagebausohle abbaggern, um dort Materialien zur Anschüttung der Innenkippe zu gewinnen. Dabei stehen im Tagebau genug Massen zur Verfügung.

RWE will jetzt offenbar die Situation ausnutzen, dass die volle Aufmerksamkeit der Klimabewegung darauf liegt, Lützerath vor den Braunkohlenbaggern des Tagebaus Garzweiler zu retten. Dabei verbietet selbst die bergrechtliche Zulassung eine so frühzeitige Rodung. RWE wird sich jedenfalls auch hier auf Proteste einstellen müssen.

Nach unserer Auffassung ist eine Rodung dieses Wäldchens nicht mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie den Nebenbestimmungen zu den einschlägigen Betriebsplanzulassungen zu vereinbaren. Danach dürfen Rodungen (wie auch sonstige Eingriffe) erst dann durchgeführt werden, wenn dies im Hinblick auf ein Voranschreiten des Tagebaus und der in dessen Vorfeld anderweitig durchzuführenden Vorbereitungsmaßnahmen unbedingt erforderlich ist.

Auch ausweislich der  von der RWE Power AG vorgelegten Karten ist der Abstand des Tagebaus zu dem Wäldchen gegenwärtig ersichtlich noch so groß, dass eine Rodung frühestens im Winterhalbjahr 2022/2023 notwendig sein könnte. Wir haben deshalb die Bezirksregieruung Arnsberg schriftlich aufgefordert, zu bestätigen, dass eine Rodung des „Bochheimer Wäldchens“ in diesem Winter nicht ansteht bzw. auch aus der Bergbehörde nicht durchgeführt werden darf. Ferner haben wir gebeten, dies der RWE Power AG auch entsprechend mitzuteilen. 

Die lapidare Antwort der Bezirksregierung: "Die Rodung der Baumbestände im Bereich des Hauses Bochheim sind im Hinblick auf Nebenbestimmung 28 der Hauptbetriebsplanzulassung für den Tagebau Hambach vom 21.12.2020 zulässig, da die RWE Power AG plant, diesen Bereich bis Ende 2023 in Anspruch zu nehmen."

Dabei verkennt die Bergbehörde, dass die aktuelle Hauptbetriebsplanzulassung eine weitergehende Gültigkeit bis 2024 hat. Gemäß des bekannten Planungsstandes würde somit für das Jahr 2024 keine Oberflächeninanspruchnahme mehr übrig bleiben, wenn der Bereich, in welchem sich das Wäldchen befindet, bereits in 2023 in Anspruch genommen würde. Es ist also angesichts der derzeitigen und geplanten Abbaulinien nicht plausibel, dass eine Rodung des Wäldchens auf dieser Grundlage im kommenden Winterhalbjahr 2022/2023 erfolgen müsste. Offenkundig ist also, dass eine Rodung in diesem Winterhalbjahr verfrüht wäre. Damit verstieße sie aber mangels bestehender Notwendigkeit gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen sowie die diesbzgl. Nebenbestimmung der Hauptbetriebsplan-Zulassung.

Wir haben dies der Bezirksregierung mitgeteilt und warten auf Antwort.

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