BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Hambacher Wald: Zerstörung durch die Hintertür?

Trotz Rodungsstopp und Kohle-Kompromiss haben sich die Braunkohlenbagger bis auf 50 Meter an den Hambacher Wald heran gefräst. Die Bergbehörde lässt das zu, obwohl damit der Wald indirekt geschädigt zu werden droht. Jetzt will RWE auch noch östlich am Wald vorbei baggern, um dort Material für die Gestaltung der Innenkippe des Tagebaus zu gewinnen.

Der "Hambi" ist vor direkter Zerstörung gerettet

Ende Juni haben sich die Bagger dem Hambacher Wald bis auf 50 Meter genähert. Ende Juni 2019 haben sich die Bagger dem Hambacher Wald bis auf 50 Meter genähert.[Foto: BUND]

Der BUND hatte am 5. Oktober 2018 einen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 11 B 1129/18) erwirkt, wonach eine Inanspruchnahme des Hambacher Waldes solange unzulässig ist, bis abschließend über die vom BUND erhobene Klage gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 des Tagebaus entschieden wurde. Mit den Empfehlungen der so genannten Kohlekommission, dem Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes und der neuen Leitentscheidung der Landesregierung wurde dieser rechtliche Status umgesetzt. Ende Dezember 2020 lief der Hauptbetriebsplans aus. Die neue bergrechtliche Genehmigung schließt Rodungen für den Tagebau aus, womit die 650 Hektar Restflächen der im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Hambach liegenden Wälder endgültig vor dem Abholzen gerettet sind.

Doch der Wald wird auch indirekt durch den Tagebau geschädigt. Und das Land NRW lässt es zu, dass die Bagger bis auf 50 Meter an den Waldrand heran rücken dürfen.

Gräbt RWE dem Wald das Wasser ab?

Sümpfungsbrunnen vor dem Hambacher Wald. Sümpfungsbrunnen vor dem Hambacher Wald. [Foto: Dirk Jansen]

Seit Jahrzehnten pumpt RWE das Grundwasser in der Erftscholle, auf der der Tagebau Hambach liegt, ab. Im Wasserwirtschaftsjahr 2017/2018 betrug die gehobene Menge Grundwasser etwa 320 Mio. m3/a. Aktuell befindet sich der Antrag der RWE Power AG auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Tagebauentwässerung bis 2030 im Genehmigungsverfahren. Dieser sieht ein Sümpfungsmaximum von 450 Mio. m3/a vor.

Die Sümpfungs-Brunnen sind in den unterschiedlichen Grundwasserstockwerken verfiltert; sie reichen bis ins Liegende der Kohle und erreichen damit Teufen von etwa 550 Meter. Im Ergebnis ist die Erftscholle im weiteren Umfeld des eigentlichen Tagebaus frei von Grundwasser bzw. der Flurabstand des Grundwassers ist in den bewaldeten Bereichen so groß (15-30 m), dass das Grundwasser weder von den Wurzeln noch durch den kapillaren Aufstieg erreicht werden kann. Gäbe es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Tagebau-Sümpfung und der Vegetation an der Oberfläche, wäre der Wald schon lange verschwunden.

Dass dies nicht der Fall ist, liegt daran, dass der Wald sich sein Wasser über die Niederschläge aus dem obersten Grundwasserleiter holt. Begünstigend kommt hinzu, dass oberflächennahe Tonschichten als Wasserstauer dafür sorgen, dass die Waldböden (hier: Pseudogleye) hinreichend Niederschlagswasser speichern können. Allerdings fehlen bislang kleinräumige Untersuchungen. Es ist letztendlich nicht auszuschließen, dass dort, wo wasserstauende Schichten eventuell nicht flächendeckend ausgeprägt sind, aufgrund des Druckgefälles das Niederschlagswasser im Untergrund verschwindet und die Vegetation damit unter zusätzlichen  Dürrestress kommt. Auch die Verbreitung der ebenfalls vorhandenen Parabraunerden  - die sich ebenfalls durch ein gutes Wasserhaltevermögen auszeichnen - ist nicht kleinräumig genug dokumentiert.

Für denkbar hält der BUND auch folgendes Szenario: Rücken die Bagger unmittelbar auf der obersten Sohle an den Wald heran, könnten gerade die oberflächennahen wasserstauenden Schichten randlich zerstört werden. Wegen des Druckgefälles in Richtung Tagebau bestünde damit die Gefahr, dass Niederschlagswasser direkt Richtung Grube abläuft.

Hinzu kommt, dass die RWE-Power AG im Eiltempo die oberste Abbausohle vorangetrieben hat und damit in Waldnähe eine etwa 60 Meter hohe „Steilwand“ schafft. Auch wenn die Standsicherheit des gesamten Böschungssystems des Tagebaus entgegen vorheriger Aussagen der RWE Power AG nicht gefährdet ist, bestünde bei einem weiteren Vordringen der obersten Sohle die Gefahr des Abrutschens dieser obersten Böschung, die kaum auf den Bereich außerhalb des Waldes begrenzt werden könnte.

Durch das Näherrücken des Tagebaus entsteht zudem wegen der Thermik und der höheren Temperaturen der kahlen, aufgeheizten Flächen ein Mikroklima, dass vor allem in Trockenzeiten für zusätzlichen Stress für die Bäume sorgt. Die stärkeren Winde erhöhen zudem die Windwurfgefahr am Waldrand. Diese vom BUND postulierten Wirkmechanismen wurden 2019 durch eine "Studie zur Beurteilung der mikro- und mesoklimatischen Situation sowie Randeffekten" der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde sowie des Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) bestätigt.
 

BUND fordert Bergbehörde zum Handeln auf

Die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde hat es dennoch unterlassen, klare Vorgaben zum Schutz des Waldes zu definieren. Die Hauptbetriebsplan-Zulassung enthält lediglich Vorgaben zur Räumung des Abbau-Vorfeldes. Vorgaben, wie nahe an den Wald herangebaggert werden darf, fehlen aber vollständig.

Der BUND hat deshalb mit einem anwaltlichen Schreiben vom 7.5.2019 die Bezirksregierung Arnsberg um Mitteilung gebeten, bis zu welchem Abstand zur Waldgrenze die oberste Tagebausohle herangeführt werden darf, ohne die Standsicherheit der obersten Böschung oder den Hambacher Wald in seinem gegenwärtigem Zustand anderweitig zu gefährden. Ferner wurde um Übermittelung der entsprechenden Planunterlagen der RWE Power AG gebeten.

Erst nach mehrmaligen Mahnschreiben (16.05., 19.06.) und telefonischen Aufforderungen hat die Bergbehörde am 26.06.2019 ihre Antwort übermittelt.

Bergbehörde: Keine Vorgaben für RWE Power

Nimmt die Bergbehörde die Zerstörung des Hambacher Waldes mutwillig in Kauf? [Foto: Dirk Jansen]

Mit größter Verwunderung musste der BUND zur Kenntnis nehmen, dass sich in dem Schreiben keine Antwort auf die Fragen findet, wie nah an den Waldrand die Oberkante des Tagebaus bzw. die nachfolgenden einzelnen Tagebausohlen herangeführt werden sollen bzw. herangeführt werden können, ohne die Vorgabe einer dauerhaften Standsicherheit der obersten Böschung zu gefährden oder eine Teilzerstörung des Waldes zu bedingen. Die Bergbehörde teilt lediglich mit, dass „die Schaufelradbagger […] so weit vom Hambacher Forst entfernt bleiben [müssen], dass eine Beeinträchtigung von Baumkronen und Wurzeln sicher nicht stattfindet. Dies wird bei regelmäßigen Kontrollen im Rahmen der Bergaufsicht geprüft“.

Sehr befremdlich ist, dass die Bergbehörde keine eigenen Untersuchungen zur Frage der Standsicherheit der obersten Böschung oder mögliches Waldbeeinträchtigungen vorlegt. Im Hinblick auf mögliche Gefährdungen von Waldlebensräumen verweist die Behörde auf eine von RWE Power AG in Auftrag gegebene Stellungnahme des Kölner Büros für Faunistik (s.u.). Zur Standsicherheit der obersten Böschung schweigt die Bergaufsicht. Auch die Bitte des BUND um Übermittelung diesbezüglicher genauer Berechnungen und Planungsunterlagen der RWE Power AG blieb unbeantwortet.

Der BUND hat deshalb heute die Bergbehörde über seinen Anwalt aufgefordert, verbindliche Erklärungen nebst nachvollziehbarer Berechnungen und Karten vorzulegen, aus denen sich zweifelfrei entnehmen lässt, bis zu welcher Entfernung die Tagebauoberkante und die nachfolgenden Sohlen an den Waldrand herangeführt werden können, ohne dass eine dauerhafte Gewährleistung der Standsicherheit der obersten Böschung und des Waldrandes gefährdet wird.

RWE-Gutachter schließen Beeinträchtigung des Waldes nicht aus

Je näher die Bagger an den Wald heran rücken, desto größer wird die Gefahr indirekter Schäden. [Foto: Dirk Jansen]

Die besagte Stellungnahme des Kölner Büros für Faunistik hatte die RWE der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 14.5.2019 vorgelegt. Anlass war die bereits frühzeitig geäußerte Kritik des BUND. Die RWE-Gutachter kommen zu dem Fazit, dass der weitere Abbau auf der ersten Sohle des Tagebaus „aus fachlicher Sicht keine relevanten Auswirkungen auf die Waldlebensräume und Lebensgemeinschaften des Hambacher Forstes“ habe. Dies setze aber voraus, dass die Bagger mit dem Abtrag der ersten Sohle „mindestens so weit vom heutigen Waldrand entfernt bleiben, dass der Baumkronenbereich und auch die Wurzeln der Bäume sicher nicht beeinträchtigt werden.“ Konkrete Ausführungen zu einem notwendigen Sicherheitsabstand finden sich in dem 7-seitigen Gutachten nicht.

Im Übrigen bestätigen die Gutachter, dass es durchaus möglich ist, dass es durch den Anschnitt der oberbodennahen Tonschichten der herannahenden Tagebaurandbereiche zu einer Beeinträchtigung des Stauvermögens des Bodens (v.a. sind das Pseudogleye) kommen könnte. Laut Gutachter wäre ein solcher Wirkmechanismus dadurch erkennbar, dass Adsorptions- oder Kapillarwasser aus dem Bereich der Tonschichten  in die Anschnitts- und damit Böschungsbereiche des Tagebaus eindringt. Die Böschungsbereiche zeigten aber bislang keinerlei Hinweise auf einen Austritt aus Bereichen der staunässetragenden Bodenschicht des Hambacher Waldes. Auch in den Bereichen in denen Pseudogleyschichten zusammen mit Parabraunerden vorkommen, finde bislang kein Austritt von Böschungswasser statt. Überprüfen lassen sich diese Aussagen wegen fehlender Zutrittsmöglichkeiten nicht.

Warum das Ganze?

[Quelle: RWE Power AG]

Doch warum setzt die RWE Power AG alles daran, möglichst nahe an den Wald heranzubaggern? Die Verantwortlichen werden ja nicht müde, zu betonen, sie würden zum Kohle-Kompromiss stehen und eine neue Tagebauplanung exklusive weiterer Rodungen und unter Erhalt des Hambacher Waldes erarbeiten. Zur weiteren Gewinnung von Braunkohle ist die Erweiterung der obersten Tagebausohle nicht notwendig. Wegen eines schlechten Innenkippenmanagements und zum Sparen von Kosten will RWE im Bereich der Gewinnungsböschung allerdings noch 700 Millionen Kubikmeter Material gewinnen, um damit die Randböschungen der Innenkippe abzuflachen und die überhöhte Innenkippe zu rekultivieren.

Deshalb sieht die RWE-Planung auch die Inanspruchnahme von weiteren 600 Hektar Agrar- und Siedlungslandes östlich des so genannten Hambacher Forstes vor - inklusive des vollständigen Abbaggerns der Ortschaft Kerpen-Manheim. In der so genannten "Manheimer Bucht" sollen aus der obersten Sohle weitere 250 Millionen Kubikmeter Material gewonnen werden. [mehr zur "Manheimer Bucht"]

Wertvoller Boden, der eine 12.000 Jahre lange Entstehungsgeschichte hat, soll dort also mitsamt seiner intakten Mikroorganismen zerstört werden, um ihn zur Stabilisierung der Innenkippen ins Tagebauloch zu schütten und um ihn auf der Sophienhöhe für eine vergleichsweise minderwertige Rekultivierung zu nutzen. Absurder geht es kaum noch.

Und was sagt die Landesregierung?

Die Landesregierung bezieht sich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen auf die im Auftrag von  RWE Power durch das Kölner Büro für Faunistik angefertigte Stellungnahme und macht sich dessen Aussage, wonach der Abtrag der ersten Sohle mindestens so weit vom heutigen Waldrand entfernt bleibe, dass der Baumkronenbereich und die Wurzeln der Bäume sicher nicht beeinträchtigt würden, zu eigen.  Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie den Geologischen Dienst NRW um eine fachliche Einschätzung zu dem Thema gebeten. Demnach wird die Wasserversorgung der Wurzeln der Bäume des Hambacher Forstes durch die aktuelle Abraumgewinnung auf der ersten Sohle nicht beeinträchtigt. Allerdings schließt der Geologische Dienst nicht aus, dass die Bagger noch näher an den Wald heranrücken könnten. Bei einer Annäherung (Abstand zwischen Böschungskante und Baumstamm) auf weniger als 50 Meter sei dann eine gutachtliche Bewertung erforderlich, ob eine Beeinträchtigung der Wasserversorgung eintreten könnte.

Im Entwurf der neuen Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik  macht die Landesregierung die Vorgabe, „die Gewinnungs- sowie Verkippungs-planung und -ausführung […] derart zu optimieren [sind], dass die zur Abraumgewinnung erforderliche Flächeninanspruchnahme auf ein zwingend erforderliches Mindestmaß beschränkt bleibt“. Im Übrigen bestätigt sie noch einmal, dass ein Mindestabstand zum Wald von 50 Meter ausreichend sei.

Gutachter gegen Hambi-Verinselung

Damit aber verstößt die Landesregierung gegen ihren eigenen Anspruch, den Hambacher Wald nicht zu schädigen. In einer aktuelle Beurteilung des Entwurfs der neuen Leitentscheidung kommen auch Ibisch und Blumröder zu dem Ergebnis, dass „die Erhaltung des schützenswerten Hambacher Forsts […] nicht gewährleistet werden [kann], wenn die Restwaldfläche inselgleich zwischen Tagebau und bestehenden sowie potenziell neu anzulegenden Kiesgruben sowie landwirtschaftlichen Flächen verbleibt. Noch weitaus problematischer wäre eine bergbauliche Massengewinnung östlich vom Hambacher Forst (z.B. im Bereich von Manheim-Alt).“

Sie fordern, unbedingt eine bergbauliche Massegewinnung in der Umgebung des Hambacher Forsts zu unterlassen. Stattdessen schlagen sie vor, umgehend ein Maßnahmenbündel umzusetzen, das zur Kühlung der Landschaft um den Hambacher Forst führt. „Hierzu gehören die Rekultivierung und Wiederbewaldung von (ehemaligen) Straßen, und der Kiestagebaue südlich des Hambacher Forsts sowie der an den Wald angrenzenden Agrarflächen. Die Landesregierung ist aufgerufen, ihre Entscheidung bezüglich der kurzfristigen Rekultivierung und Wiederherstellung von flächigen Gehölzen und neuen Wäldern zu präzisieren und insbesondere festzulegen, dass die bestehenden (Kies-)Abbauflächen in der Nachbarschaft des Hambacher Forsts auf keinen Fall erweitert und vegetationslose Flächen so schnell wie möglich durch Bepflanzung rekultiviert werden.“ Im Übrigen bekräftigen sie die Forderung nach einem 500 m-Mindstabstand des Tagebaus vom Wald.

BUND-Forderung: „Keinen Meter weiter“

"Keinen Meter weiter" fordert der BUND. "Keinen Meter weiter" fordert der BUND. [Foto: Dirk Jansen]

Um den dauerhaften Erhalt des so genannten Hambacher Forsts und anderer Wälder sicherstellen, muss die Landesregierung die Wälder gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung zur Meldung vorschlagen. Die fachlichen Kriterien zur Ausweisung als FFH-Gebiet liegen zweifellos vor. Bei den Waldflächen handelt es sich hauptsächlich um Eichen-Hainbuchen- und Buchenbestände, die den FFH-Lebensraumtypen 9160 und 9110 zugeordnet werden können. Auch für den Artenschutz sind sie nach wie vor von herausragender Bedeutung, was zum Beispiel durch die zwei Wochenstubenkolonien der Bechsteinfledermaus mit zusammen mehr als 80 Weibchen belegt wird. Kurzfristig sollte der Wald als "Wildnisentwicklungsgebiet" ausgewiesen und damit vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur dauerhaften Sicherung wäre die Rücküberführung in öffentliche Hand z.B. durch einen Rückkauf durch das Land NRW und/oder die Überführung in eine Stiftung.

Dazu müssen alle Maßnahmen unterbleiben, die die Bürgewälder direkt oder indirekt schädigen können. Dazu sind die Massengewinnung östlich des Hambacher Waldes zu untersagen und die Voraussetzungen für die notwendige Einrichtung einer thermischen Pufferzone von 500 m zu schaffen. Um die Waldfunktionen dauerhaft zu sichern und zu entwickeln, muss zudem eine Vernetzung mit den übrigen Wäldern in der Region ermöglicht werden. Dafür lediglich „ökologische Trittsteine“ vorzusehen, wird dem Anspruch nicht gerecht. Wegen der zahlreichen ökologischen Austauschbeziehungen des Hambacher Waldes mit den übrigen Bürgewäldern und darüber hinaus müssen die verbindenden Elemente groß genug für eine natürliche Entwicklung sein.  Zudem muss dieses eher kleinräumige System in ein zu schaffendes revierweites Biotopverbundsystem integriert werden. 

BUNDhintergrund 3/2021

BUNDhintergrund: Zukunft für den Hambacher Wald

Zukunft für den Hambacher Wald

Was muss getan werden, um den "Hambi" dauerhaft zu schützen? Der BUNDhintergrund gibt Antworten.

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