BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Tagebau Garzweiler: Chronologie und Steckbrief

Tagebaustand Garzweiler 2021. [Quelle: MUNV] Tagebaustand Garzweiler 2021. [Quelle: MUNV]

Der Braunkohlentagebau Garzweiler entstand im Jahre 1983 durch den Zusammenschluss der bestehenden Abbaufelder Frimmersdorf-Süd und Frimmersdorf-West. Frimmersdorf-Süd war seinerseits um 1960 aus dem Zusammenschluss der Gruben Neurath und  Heck hervorgegangen, deren Ursprünge bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen.

Garzweiler I umfasst ein 66,0 Quadratkilometer großes Gebiet östlich der mittlerweile abgebaggerten Trasse der Autobahn A 44. Die Fortsetzung des Tagebaus, das Abbaugebiet Garzweiler II (ehemals "Frimmersdorf-West West") betrifft das westlich der A 44 gelegene Gebiet und war ursprünglich 48 Quadratkilometer groß. Im Juli 2016 und Oktober 2022 hat die Landesregierung beschlossen, den Tagebau zu verkleinern.

Chronologie Tagebau Garzweiler II

August 1987: Die Rheinbraun AG reicht beim Bergamt Köln einen Rahmenbetriebsplan für einen Braunkohlentagebau "Garzweiler II" im Feld Frimmersdorf-West-West zur Zulassung ein; nach den Planungen sollen 11.800 Menschen in 19 Ortschaften umgesiedelt werden; die beantragte Fläche umfasst ca. 65 qkm 

September 1987: Die Landesregierung legt das "Untersuchungsprogramm Braunkohle" vor, verkündet die "Leitendscheidungen zur künftigen Braunkohlepolitik" und beschließt weitere Untersuchungen; das Braunkohlenplangebiet wird erweitert 

Frühjahr 1988: Der Braunkohlenausschuss beschließt die Erarbeitung eines Braunkohlenplanvorentwurfs Garzweiler II 

Dezember 1988: Das Bergamt Köln leitet das Beteiligungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II (Zeitraum 1997 bis 2045) ein. 

Juni 1989: Der Braunkohlenausschuss fordert wegen des andauernden Braunkohlenplanverfahrens Garzweiler II eine Entkoppelung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II. 

Ende 1989: Mit Änderung des Landesplanungsgesetzes erhalten die Naturschutzverbände einen Sitz im Braunkohlenausschuss (allerdings nur mit beratender Stimme). 

Frühjahr 1990: Das Gutachten zur "Sozialverträglichkeit von Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier" von ZLONICKY et al. wird vorgelegt. Der BKA ignoriert die Ergebnisse und fasst den Grundsatzbeschluss, dass Umsiedlungen grundsätzlich sozialverträglich machbar seien 

August 1991: Die Studie "Energieszenarien Nordrhein-Westfalen" der PROGNOS AG, Basel, wird vorgelegt; darin bleiben wesentliche alternative Optionen unberücksichtigt. Die Landesregierung leitet daraus die energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus ab. 

September 1991: Das "Zweite Untersuchungsprogramm Braunkohle" der Landesregierung wird veröffentlicht.Die Landesregierung beschließt die "Leitentscheidungen zum Abbauvorhaben Garzweiler II": das geplante Abbaugebiet wird um ca. 1/3 auf 48 qkm reduziert; die Zahl der Umsiedlungsbetroffenen verringert sich auf 7.800. Mit der kreierten "wasserwirtschaftlich-ökologischen Schutzlinie" wird die ökologische Beherrschbarkeit des geplanten Tagebaus postuliert. 

April 1992: Die Rheinbraun AG beantragt die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I bis zu einem Tagebaustand 2001. 

Dezember 1992: Der AK Garzweiler II des Braunkohlenausschusses (BKA) empfiehlt mehrheitlich die Einleitung des Braunkohlenplanverfahrens 

Januar 1993: Der Unterausschuss Nord des BKA empfiehlt mehrheitlich die Einleitung des Verfahrens 

März 1993: Der Landtag ändert das Landesplanungsgesetz und integriert die bundesrechtlichen Vorgaben über die Umweltverträglichkeitsprüfung in das Braunkohlenplanverfahren.Der Braunkohlenausschuss empfiehlt mehrheitlich die Einleitung des Braunkohlenplanverfahrens Garzweiler II durch die Bezirksregierung Köln. 

Sommer 1993: Offenlegung der Planungen. 19.000 Einwendungen werden von gegen den Braunkohlenplan-Entwurf erhoben. Der BUND verfasst eine erste umfassende Stellungnahme. 

März 1994: Vom 07.03. bis 27.03. findet in Erkelenz der Erörterungstermin des Braunkohlenplan-Entwurfs mit den Einwendern statt. 

April-Aug. 1994: Der BUND ergänzt mehrfach seine Stellungnahme zum Braunkohlenplan-Entwurf. 

Juli 1994: Das Bergamt erteilt die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I bis zu einem Tagebaustand 2001. 

August 1994: Termin zum Ausgleich der Meinungen mit den Trägern Öffentlicher Belange in Sachen Braunkohlenplan-Entwurf Garzweiler II. 

September 1994: Der AK Garzweiler II des BKA empfiehlt einige marginale Änderungen des Braunkohlenplan-Entwurfs. 

Oktober 1994: Der AK Garzweiler II des BKA empfiehlt mehrheitlich, sich den Stellungnahmen der Bezirksplanungsbehörde Köln bezüglich der Einwendungen anzuschließen und den Plan aufzustellen. 

November 1994: Der UA Nord des BKA beschließt über die Einwendungen und empfiehlt mehrheitlich die Aufstellung des Planes.Der BUND erstattet Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln wegen Falschbeurkundung des Erörterungstermines. 

November/Dezember 1994: Der BUND reicht bei der Geschäftsstelle des BKA zahlreiche Sachverhaltsermittlungsanträge ein. Keiner dieser Anträge wird beschieden. 

Dezember 1994: Der Braunkohlenausschuss beschließt mehrheitlich die Aufstellung des Braunkohlenplanes Garzweiler II. Die 19.000 Einwendungen werden per Abstimmung für irrelevant erklärt. In einer Vereinbarung mit dem RWE koppelt die Landesregierung die Genehmigung des Vorhabens an die Umsetzung eines 20-Milliarden-Kraftwerks-Erneuerungsprogramms. 

März 1995: Mit Datum 31.03.1995 genehmigt das Umweltministerium den Braunkohlenplan Garzweiler II. Im Vorfeld war der Landtag lediglich unterrichtet worden. 

Mai 1995: Landtagswahlen 

Juni 1995: Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnisgrünen wird der Braunkohlenplan Garzweiler II nicht in Frage gestellt. Es wird die Erwartung ausgesprochen, dass der Bergbautreibende den Antrag auf bergrechtliche Zulassung (Rahmenbetriebsplan) auf das Gebiet bis zur A 61 beschränkt (sog. "Drittel-Lösung") 

1995/1996: Mehrere Kommunen und Gebietskörperschaften und die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erheben Verfassungsbeschwerden gegen die Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II. Die Stadt Erkelenz und der Kreis Heinsberg reichen zudem Feststellungsklagen ein. 

August 1995: Die Rheinbraun AG beantragt die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II; der Antrag bezieht sich auf das komplette Plangebiet 

Dezember 1995: Die Rheinbraun AG reicht einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserbenutzung für die Entwässerung des Tagebaus "Garzweiler II" ein 

Mai 1996: Der BUND legt seine Stellungnahme zum Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes vor und ergänzt diese mehrfach. Oktober 1996: Der BUND reicht seine Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung der Sümpfungs-Erlaubnis ein. 

April 1997: Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen weist die Organklage von Bündnis 90/Die Grünen zurück. 

Juni 1997: Die Verfassungsbeschwerden von Kreis und Kommunen werden für unzulässig erklärt bzw. als unbegründet zurück gewiesen. 

Dezember 1997: Das Bergamt Düren erteilt die Zulassung für den Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II für den Zeitraum 2001 bis 2045. 

Januar 1998: Der BUND legt Widerspruch gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II ein und beantragt deren Aufhebung. 

Juni 1998: Der BUND legt eine umfassende Widerspruchsbegründung vor. 

Oktober 1998: Das Landesoberbergamt erteilt im Einvernehmen mit dem Umweltministerium die wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung Tagebau Garzweiler II 

Dezember 1998: Der BUND legt Widerspruch gegen die wasserrechtliche Erlaubnis ein und beantragt deren Widerruf. Mai 2000: Mit Änderung des Landschaftsgesetzes NW wird die sog. "Verbandsklage" eingeführt. Der BUND erhält damit auch ein Klagerecht gegen Braunkohlentagebaue; die Auslegung der Überleitungsvorschriften bleibt umstritten. 

01.12.2000: Der BUND reicht beim Verwaltungsgericht Aachen Klage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II ein; daneben klagen verschiedene katholische Kirchengemeinden und Privatpersonen sowie die Stadt Erkelenz und der Kreis Heinsberg. 

01.01.2001: Das Landesoberbergamt wird aufgelöst und der Bezirksregierung Arnsberg als Abteilung angegliedert. 

27.11. 2001: Die Klagen werden in öffentlicher Sitzung der 9. Kammer des VG Aachen mündlich erörtert. 

10.12.2001: Das Verwaltungsgericht verkündet die Urteile: Die BUND-Klage wird für zulässig erklärt, aber als inhaltlich unbegründet zurück gewiesen. Alle anderen Klagen werden für unzulässig erklärt. 

27.02.2002: Wirtschaftministerium und Bergamt verweigern die von den Privatklägern und den Kirchen angestrebte Sprungrevision. 

08.03.2002: Der BUND, zwei Privatkläger und die kommunalen Gebietskörperschaften beantragen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Zulassung der Berufung. 

18.07.2002: Der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts entscheidet über die Zulassung der Berufungen: Der Antrag von BUND und Privatklägern wird zugelassen, derjenige der Stadt Erkelenz und des Kreises Heinsberg abgelehnt. 

Februar/Mai 2003: Die RWE Power AG beantragt die Zwangsenteignung des BUND. Eine erste Erörterung findet auf der BUND-Obstwiese am geplanten Übergang von Garzweiler I zu Garzweiler II statt. 

31.03.2004: Das Öko-Institut bestätigt durch ein im Rahmen des Zwangsenteignungsverfahrens vom BUND beauftragten Gutachtens: "Garzweiler II ist energiewirtschaftlich überflüssig" 

07.06.2005: Das Oberverwaltungsgericht verhandelt in 2. Instanz die BUND-Klage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II. Die Klage wird ebenso wie eine Privatklage abgewiesen, wobei allerdings in beiden Fällen die Revision zugelassen wird. 

08.06.2005: Die RWE Power AG gibt eine Änderung der Abbauplanung bekannt. Die bergbauliche Inanspruchnahme der BUND-Obstwiese verschiebe sich nunmehr auf den Januar 2008. 

09.07.2005: Der BUND legt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Zwangsenteignung seiner Obstwiese im Tagebau Garzweiler ein. Es ist die erste Grundabtretungsklage im Rheinland. 

05.08.2005: Mit Unterstützung des BUND legt der Privatkläger beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision gegen das Urteil vom 7.6.2005 ein. 

06.06.2006: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt die BUND-Klage gegen die drohende Zwangsenteignung und weist diese ab. 

29.06.2006: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt der Privatklage gegen die Rahmenbetriebsplanzulassung Garzweiler I/II statt und hebt das Urteil des OVG Münster vom 07.06.2005 auf. Weil das OVG die Rahmenbetriebsplan-Zulassung nicht in der Sache auf Rechtsfehler geprüft hat, verweist das BVerwG die Sache an das OVG zurück. 

06.08.2006: Der BUND legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 2006 ein. 

22.05.2007: Die RWE Power AG beantragt die so genannte vorzeitige Besitzeinweisung der BUND-Obstwiese zum 2. Januar 2008. 

20.09.2007: Der BUND legt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die "vorzeitige Besitzeinweisung" (Zwangsräumung) ein. 

21.12.2007: Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt über die Berufung des BUND wegen der Grundabtretung. Die Berufung wird abgewiesen, eine Revision nicht zugelassen. 

01. bis 10. Januar 2008: Der BUND widersetzt sich der Zwangsräumung seiner Obstwiese, ehe der Widerstand durch ein Großaufgebot der Polizei beendet wird. 

15.02.2008: Der BUND legt fristgerecht Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG Münster vom 21.12.2007 ein. 

20.10.2008: Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des BUND ab. Am 29.09.2008 war bereits eine entsprechende Beschwerde des Privatklägers abgewiesen worden. 

05.12.2008: Der BUND und eine Privatperson aus Immerath reichen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde ein. 

2010/2012: Das Bundesverfassungsgericht bittet verschiedene Stellen und Institutionen, z.B. den Bundesrat und den Bundestag sowie die Landesregierungen, um Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden. 

04.06.2013: Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt die Verfassungsbeschwerden des privaten Beschwerdeführers und des BUND. 

17.12.2013: Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärt die Zwangsenteignung des BUND für verfassungswidrig. Die Beschwerde des Privatklägers wird hingegen abgewiesen. 

28.03.2014: Die NRW-Landesregierung kündigt eine Verkleinerung des Abbaufeldes an. Holzweiler soll verschont werden.

05.07.2016: Die Landesregierung beschließt mit der 3. Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik die angekündigte Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II.

Januar 2018: RWE zerstört den "Immerather Dom".

Januar 2019: Die so gen. Kohlekommission empfiehlt den stetigen Kohleausstieg bis spätestens 2038. Nach den Abschaltszenarien können sowohl der Hambacher Wald als auch die Garzweiler-Dörfer im 3. Umsiedlungsabschnitt erhalten bleiben.

03.07.2020: Der Bundestag verabschiedet das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und bestätigt in § 48 entgegen der Faktenlage die energiepolitische Notwendigkeit von Garzweiler II.

08.10.2020: Die Landesregierung beschließt den Entwurf einer neuen Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik. Sie will weiter an der Zerstörung der Garzweiler-Dörfer festhalten - wenn auch mit zeitlicher Verzögerung.

14.12.2020: Das lange vom Bundeswirtschaftsminister unter Verschluss gehaltene BET-Gutachten wird veröffentlicht. Es bestätigt, dass es keine energiepolitische Notwendigkeit für weitere Umsiedlungen gibt. Peter Altmaier hatte den Parlamentariern das Gutachten bei der Abstimmung über das KVBG vorenthalten.

23.03.2021: Das Landeskabinett beschließt die neue "Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier – Kohleausstieg entschlossen vorantreiben, Tagebaue verkleinern, CO2 noch stärker reduzieren".  Die Landesregierung bekräftigt ihre generelle Absicht, bis 2038 noch 900 Millionen Tonnen Braunkohle fördern zu wollen. Immerath und Lützerath sollen endgültig für den Tagebau Garzweiler zerstört werden, die übrigen Garzweiler-Dörfer bekommen einen Aufschub bis Ende 2026.

23.06.2022: Nach der Landtagswahl einigen sich CDU und Bündnis 90/Die Grünen  in ihrer Koalitionsvereinbarung auf einen Kohleausstieg 2030 und der Ehalt aller Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnitts.

04.10.2022: Das Land NRW, vertreten durch die Energieministerin Mona Neubaur, das Bundeswirtschaftsministerium und die RWE AG einigen sich auf einen Kohleausstieg bis zum Jahr 2030. Die Vereinbarung sieht die weitere Förderung von bis zu 280 Millionen Tonnen Braunkohle vor. Dafür sollen die fünf Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnitts und die "Holzweiler Höfe" erhalten bleiben.

08.12.2022: Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt den RWE-Antrag auf Zulassung eines Hauptbetriebsplans von 2023 bis 2025. Dieser sieht die Zerstörung der Siedlung Lützerath vor.

11.-15.01.2023: Lützerath wird geräumt und die Ortslage devastiert.

Steckbrief Garzweiler

https://de.statista.com/infografik/29139/braunkohletagebau-garzweiler-im-ueberblick/ https://de.statista.com/infografik/29139/braunkohletagebau-garzweiler-im-ueberblick/

Planungsstand Oktober 2022:

  • weitere Verkleinerung des Abbaufeldes Garzweiler II; Verzicht auf insges. 2.270 ha gegenüber ursprüngl. Planung
  • geplante neue Landinanspruchnahme 2023-2030: 900 ha
  • Restseefläche gem. RWE-Planung: 2.260 ha
  • die Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath sowie die drei Holzweiler Höfe (Eggeratherhof, Roitzerhof, Weyerhof) bleiben erhalten
  • Restkohleinhalt : 280 Millionen Tonnen

Ursprüngl. geplante Gesamtfläche Garzweiler I und II: 11.400 ha

bis Ende 2022 in Anspruch genommen: 7.850 ha

Betriebsfläche: 3.500 ha

Rekultivierte Fläche: 4.450 ha, davon

  • Landwirtschaft: 3.590 ha
  • Forst: 880 ha
  • Sonstiges: 219 ha

(Stand: 31.12.2022)

 

Garzweiler II

gepl. Abbauzeitraum: 2006 bis 2045 (neues Enddatum: spätestens 2030/2033)

ursprüngl. geplante Flächeninanspruchnahme: 4.800 ha

Kohleinhalt: 1,3 Mrd. t

gepl. Förderung: 35-45 Mio. t pro Jahr; 2021: 23,4 Mio. Tonnen

Flöztiefe: bis ca. 210 m

Abraum: 6,5 Mrd. m3

Sümpfungswassermenge: max. 150 Mio.m3

Sümpfungstrichter: Feuchtgebiet Schwalm-Nette bis Nationalpark Meinweg (NL)

Beeinflussungsdauer: mehrere hundert Jahre

Restsee: 185 m tief, 2.300 ha Fläche, 2 Mrd. m3 Inhalt (Volumen des Chiemsees), künstl. Befüllung (max. 60 Mio. m3/a bis ca. 2085)

Umsiedlung: 6.300 Menschen in 17 Ortschaften und Weilern (1.300 Menschen in Holzweiler blieb dieses Schicksal erspart)

BUND-Bestellkorb