Der BUND fordert
- Sofortige Aufhebung der Transportgenehmigung.
- Verbleib des Atommülls an den Standorten, bis ein Endlager gefunden ist.
- Errichtung von sicheren und modernen Zwischenlagern vor Ort, anstatt hochriskanter Transporte.
Was ist geplant?
Die radioaktiven kugelförmigen Brennelemente sind in etwa so groß wie ein Tennisball.
Nach den Vorstellungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sollen bald etwa
300 000 radioaktive kugelförmige Brennelemente allein aus dem Forschungsreaktor AVR Jülich mit LKW transportiert werden. Das BASE beruft sich dabei auf eine Anordnung des damaligen Ministeriums für Wirtschaft. Nachdem die befristete Genehmigung für das dortige Zwischenlager 2013 ausgelaufen war, hatte das Ministerium in seiner Funktion als atomrechtliche Aufsichtsbehörde beschlossen, das Lager zu räumen. Ziel ist nun das Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus. Aus Jülich führen die LKW bis dahin über rund 170 Kilometer quer durch Nordrhein-Westfalen: durch dicht besiedelte Gebiete, über marode Straßen und Brücken, begleitet von Hundertschaften der Polizei – und das mit einer hochgefährlichen Ladung. Denn die Brennelemente enthalten angereichertes Uran mit einem ursprünglichen maximalen Anreicherungsgrad an Uran-235 von 93 % und Plutonium in Form einer kugelförmigen Matrix aus Graphit. Ursprünglich summierte sich der strahlende Inhalt insgesamt auf maximal 720,7 Kilogramm Uran und maximal 1850 Kilogramm Thorium. Dazu kommen 9,7 Kilogramm Plutonium.
Was geschieht also, wenn eine Brücke absackt oder ein Unfall auftritt? Hinzu kommt das Risiko gezielter Angriffe. Eine Gefahr, die in der heutigen politischen Situation nicht länger nur theoretisch ist. Neben diesen Risiken bringt der Transport gleichzeitig auch keinen Sicherheitsgewinn, im Gegenteil: Das Zwischenlager Ahaus hat die niedrigsten Sicherheitsstandards in Deutschland. Es wurde 1990 fertiggestellt, ist technisch überholt und darf nur bis 2036 betrieben werden. Eine langfristige Lösung? Fehlanzeige. Deshalb kritisieren nicht nur der BUND und zahlreiche Initiativen, Verbände sowie Parteigruppierungen die geplanten Transporte als überflüssig. Auch die Gewerkschaft der Polizei bezeichnete den Aufwand, der mit der enormen Anzahl der Transporte und ihrer hochgefährlichen Fracht verbunden ist, als "unverhältnismäßig".
Auf der Suche nach Alternativen zum geplanten Abtransport der Brennelemente hatte der BUND deshalb bereits im Juli 2025 Bundesumweltminister Carsten Schneider zu einem Vor-Ort-Termin nach NRW eingeladen. Noch vor der Entscheidung über diese Transporte wollte der Verband ihm mögliche Wege aufzeigen, wie eine sichere Lagerung in Jülich ermöglicht werden kann. Zu einem solchen Treffen ist es jedoch nie gekommen. Stattdessen erteilte das BASE am 25. August die Beförderungsgenehmigung – mit Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Der BUND reicht Klage ein
Woher diese Eile kommt, nachdem der angeblich so dringlich zu beseitigende Rechtszustand seit zwölf Jahren untätig hingenommen wurde, ist für den BUND allerdings nicht ersichtlich. Der Verband legte direkt am 26. August Widerspruch gegen die Transportgenehmigung ein. Mit dem Widerspruch wurde auch Akteneinsicht in die vom Transportunternehmen Orano NCS GmbH eingereichten sicherheitstechnischen Unterlagen und die der Genehmigung zugrunde liegenden Verwaltungsvorgänge verlangt. Dazu beantragte der BUND, die Vollziehung der Beförderungsgenehmigung auszusetzen. Doch die Bemühungen blieben ohne Erfolg: Das BASE lehnte den Antrag ab.
Deshalb folgte kurzerhand ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Genehmigung für die Castor-Transporte. Damit wollte der BUND erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seines ersten Widerspruchs gegen den Beförderungsgenehmigungsbescheid wiederhergestellt wird. Und tatsächlich konnte der Verband so verhindern, dass die Castor-Transporte schon im November rollen. Entgegen der Argumentation des BASE, welches auf das überwiegende öffentliche Interesse sowie das private Interesse der Genehmigungsinhaberin, auf einen komplexen Planungsprozess der Transporte und die erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand verweist, beharrt der BUND darauf, dass entscheidende Sicherheitsaspekte fehlen. Und damit ist der Verband nicht allein: Denn auch die Gewerkschaften der Polizei in NRW fordern ein ganzheitlich abgestimmtes Strahlenschutzkonzept. Bis zur Klärung der Sicherheitsfrage im Hauptsacheverfahren müsse deshalb die Genehmigung außer Vollzug gesetzt werden.
Gericht lehnt Eilantrag ab - doch wir kämpfen weiter
Mit der Entscheidung des Gerichts spitzte sich der Streit um die geplanten Castor-Transporte jedoch noch weiter zu: Mit Beschluss vom 8. Januar lehnte das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag gegen den Sofortvollzug der Transportgenehmigung als unzulässig ab. Dabei hat es sich auf das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berufen, wonach der BUND als Verband nur gegen ein sogenanntes anlagebezogenes Vorhaben vorgehen dürfe. Den Richter*innen zufolge handelt es sich bei den vorübergehenden Transporten aber weder um eine Anlage, noch um einen Eingriff, die den Zustand der Natur verändern. Gleichzeitig ließ das VG Berlin die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptsacheverfahrens offen. Deshalb kündigte der Umweltverband an, den Beschluss eingehend juristisch zu prüfen und innerhalb der vom Gericht gesetzten Zweiwochenfrist über weitere Schritte zu entscheiden.
Gesagt, getan. Am 14. Januar hat der Verband Beschwerde gegen den Beschluss des VG Berlin eingelegt. Darüber hinaus beantragte der BUND auch eine Zwischenverfügung, um sicherzustellen, dass mit den Atomtransporten nicht während des laufenden Eilverfahrens begonnen wird. In seiner Beschwerde macht der BUND geltend, dass das VG den Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes viel zu eng ausgelegt hat. Der dort geregelte Auffangtatbestand solle gerade sicherstellen, dass Umweltverbände Zugang zu Gerichten haben, wenn umweltbezogene Rechtsvorschriften betroffen sind. Und damit nicht genug. Die Entscheidung ist aus Sicht des BUND auch unionsrechtswidrig, da sie im klaren Widerspruch zur Aarhus-Konvention und zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht. Der Verband hält eine umfassende gerichtliche Klärung der offenen Rechts- und Sicherheitsfragen für unverzichtbar und dringt auf eine entsprechende Entscheidung der Beschwerdeinstanz. Das Verfahren liegt nun beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
Für den BUND steht weiterhin fest: Es gibt keinen Grund für den Sofortvollzug. Stattdessen braucht es sichere, moderne Zwischenlager vor Ort. Eine Forderung, die der BUND auch im Rahmen von Demonstrationen deutlich macht. Allein im Oktober mobilisierte der Verband mit 40 weiteren Initiativen, Verbänden und Parteigruppierungen über 500 Menschen. Gemeinsam zogen sie unter lautem Trommeln und Pfeifen in Ahaus vom Rathaus bis zur möglichen Transport-Route für die Castoren.
Und auch im Januar wird wieder protestiert: Der BUND ruft zusammen mit Anti-Atom-Initiativen zur Demo am 24. Januar am Autobahn-Rasthof Bottrop-Süd auf. Sie beginnt um 11 Uhr an der Kreuzung Oberhausener Str. / Hanielstr. / Im Fuhlenbrock unmittelbar an der Autobahn A2.
Auf der Demonstration in Ahaus setzte der BUND ein deutliches Zeichen gegen die Castortransporte.