CASTOR-Transporte: Gericht lehnt BUND-Eilantrag ab

09. Januar 2026 | Atomkraft, AVR Jülich, Atompolitik, Klima & Energie

Beschluss stößt bei Umweltverband auf völliges Unverständnis

Proteste gegen Castor-Transporte vor dem Zwischenlager in Ahaus.  (Julia Stratmann)

  • Gericht lehnt Antrag aus formalen Gründen ab
  • Erfolgsaussichten eines Hauptsacheverfahrens laut Gericht offen
  • BUND entscheidet über weitere Schritte

Berlin/Düsseldorf | Im juristischen Streit um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung der CASTOR-Transporte von Jülich nach Ahaus hat das Verwaltungsgericht Berlin den Antrag des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) angeordnete sofortige Vollziehung der Transportgenehmigung auszusetzen, abgelehnt. Die 10. Kammer des VG Berlin erklärte den Antrag am 8. Januar für unzulässig. Offen ließ das Gericht die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptsacheverfahrens. Beim BUND stößt das Urteil auf völliges Unverständnis. Der Umweltverband kündigt an, den Beschluss eingehend juristisch zu prüfen und innerhalb der vom Gericht gesetzten Zweiwochenfrist über eine mögliche Beschwerde beim VG zu entscheiden.
 
Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Für uns ist der Gerichtsbeschluss in keiner Weise nachvollziehbar. Trotz der unbestreitbaren Risiken für die Umwelt im Falle einer Havarie verneinen die Richterinnen und Richter eine mögliche Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften. Gleichzeitig hält das Gericht die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptsacheverfahrens für offen. Im Klartext: Es kann zwar sein, dass der BUND Recht hat, der Zugang zu einer umfangreichen Prüfung der Transportgenehmigung soll uns aber nicht gewährt werden.“ 

Das Gericht kommt in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass der Antrag des BUND auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Beförderungsgenehmigung zwar statthaft sei, aber unzulässig. Begründet wird dies damit, dass die Beförderungsgenehmigung nach der im Eilverfahren erfolgten summarischen Prüfung keine verbandsklagefähige Entscheidung darstelle. Darüber hinaus erfülle diese Beförderung als vorübergehender Vorgang auch nicht den Tatbestand eines sonstigen Eingriffs in die Natur.
Allerdings führt das Gericht auch aus, die Erfolgsaussichten des auf die Aufhebung der Beförderungsgenehmigung gerichteten Widerspruchs des BUND seien – eine Widerspruchsbefugnis unterstellt – zum gegenwärtigen Zeitpunkt als offen zu beurteilen. Die Beförderungsgenehmigung entziehe sich insoweit einer vollen rechtlichen Überprüfung, als diese teilweise und auch Teile des übermittelten Verwaltungsvorgangs lediglich geschwärzt vorgelegt wurden. 

„Angesichts der möglichen Risiken des Transports von nahezu 300 000 radioaktiven Brennelementen durch halb Nordrhein-Westfalen halten wir es für unabdingbar, dass die Rechtmäßigkeit der Transportgenehmigung vollständig geprüft wird. Darauf haben Menschen und die Umwelt einen Anspruch“, sagt Ciesla.
 
Gegen den Beschluss des VG Berlin kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.

Beschluss der 10. Kammer vom 8. Januar 2026 (VG 10 L 474/25)
 

Hintergrund: 
Der BUND hatte gegen die am 25. August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Beförderungsgenehmigung für 152 Castor-Behälter Widerspruch eingelegt. Dieser richtete sich auch dagegen, dass die Behörde den Sofortvollzug der Genehmigung angeordnet hatte. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, stellte der Verband beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag. Ziel war es, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu erreichen, um die Transportgenehmigung bis zur Klärung der zahlreichen offenen Sicherheits- und Rechtsfragen auszusetzen. Denn der BUND ist davon überzeugt, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt.

 

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