Atommüll: BUND legt Widerspruch gegen Transportgenehmigung ein

27. August 2025 | Atomkraft, Atompolitik, AVR Jülich, Klima & Energie

Auch Aussetzung der Castortransporte beantragt

Protestaktion vor den Werkstoren der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen. [Foto: Dario Deilmann] Protestaktion vor den Werkstoren der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen. [Foto: Dario Deilmann]

  • Transporte mit erheblichen Risiken für Mensch und Umwelt
  • Bundesamt will rechtliche Prüfung blockieren
  • absurde Gründe für sofortige Vollziehung

Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Widerspruch gegen die am 25. August 2025 erteilte Beförderungsgenehmigung zum Transport von 152 CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus eingelegt. Mit dem Widerspruch wurde auch Akteneinsicht in die vom Transportunternehmen Orano NCS GmbH eingereichten sicherheitstechnischen Unterlagen und die der Genehmigung zugrunde liegenden Verwaltungsvorgänge verlangt. Dazu beantragte der BUND, die Vollziehung der Beförderungsgenehmigung auszusetzen.

Mit der Genehmigung soll der Weg frei gemacht werden, um 288 161 bestrahlte Brennelemente aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) in Jülich in das Transportbehälterlager Ahaus zu transportieren. Die Brennelemente enthalten angereichertes Uran mit einem ursprünglichen maximalen Anreicherungsgrad an Uran-235 von 93% und Plutonium in Form einer kugelförmigen Matrix aus Graphit. Ursprünglich summierte sich der strahlende Inhalt insgesamt auf maximal 720,7 Kilogramm Uran und max. 1 850 kg Thorium. Dazu kommen 9,7 kg Plutonium.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Von den überflüssigen Transporten geht ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt aus. Umso skandalöser ist, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eine sorgfältige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Transporte verhindern will. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung soll der Rechtsweg abgeschnitten werden. Dabei sind die für den Sofortvollzug angeführten Gründe an den Haaren herbeigezogen.“

Für den BUND ist nicht ersichtlich, aus welchem Grunde der Transport nunmehr sehr schnell vollzogen werden soll. Letztlich habe sich an der Situation seit Juni 2013 nicht geändert, ein besonderes Vollzugsinteresse der erst jetzt erlassenen Transportgenehmigung sei nicht ersichtlich. Der BUND hält eine Aussetzung der Vollziehbarkeit der Beförderungsgenehmigung für geboten, weil die von den Transporten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt gewichtiger sind als die vom BASE angeführten Gründe. Eine vorherige vollständige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Atommülltransporte wird aber durch den Sofortvollzug blockiert.

Im Genehmigungsbescheid hatte das BASE die sofortige Vollziehung unter anderem mit den notwendigen erheblichen polizeilichen Schutzmaßnahmen begründet. Angesichts der massiven Kritik seitens der Gewerkschaft der Polizei an den beabsichtigten Castortransporten erscheint dieses Argument geradezu absurd. Auch die Behauptung, die Rechtsgüter Leben und Gesundheit potenziell betroffener Dritter würden von der Beförderungsgenehmigung nicht berührt, ist für den BUND nicht nachvollziehbar.

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