Rheinwassertransportleitung

Der geplante Bau einer insgesamt etwa 45 Kilometer langen Rheinwassertransportleitung zur Befüllung der Braunkohlenrestlöcher nach Tagebauende und zur Stützung der von der tagebaubedingten Grundwasserabsenkung betroffenen Feuchtgebiete wirft viele Fragen auf. Die bisherigen Planungen sind ökologisch unverträglich und würden zu einem Ewigkeitsschaden für das Grundwasser einer ganzen Region führen.

Geplante Rheinwassertransportleitung. [Quelle: RWE] Geplante Rheinwassertransportleitung. [Quelle: RWE]

Was ist geplant?

Schon vor Jahrzehnten wurde die Entscheidung getroffen, die nach dem Ende der Braunkohlenförderung verbleibenden Restlöcher künstlich zu befüllen. Einen "Plan B" hat man damals erst gar nicht ergebnisoffen untersucht. Mit dem auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg wird die Umsetzung der Planung jetzt umso dringlicher.

Bereits 2020 war die Trasse für eine Rheinwassertransportleitung von Dormagen nach Frimmersdorf am Tagebau Garzweiler raumordnerisch festgelegt worden. Diese Leitung sollte dazu dienen, die grundwasserabhängigen Feuchtgebiete nördlich des Tagebaus Garzweiler für etliche weitere Jahrzehnte lang künstlich „am Tropf“ zu halten und nach dem Ende des Tagebaus den Grundwasserkörper und das Restloch zu befüllen. Denn mit dem absehbaren Ende der Sümpfungsmaßnahmen nach Tagebauende steht kein gehobenes Grundwasser mehr für die Stützung der Feuchtgebiete zur Verfügung und ein natürlicher Grundwasseranstieg würde Jahrhunderte benötigen, ehe die ursprünglichen Flurabstände wieder erreicht würden.

Im bereits genehmigten Braunkohlenplan wurde die Leitungstrasse zwischen einem Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bei Rheinstrom-km 712,6 und dem RWE-Betriebsgelände in Frimmersdorf raumordnerisch gesichert. Mit der Änderung des Braunkohlenplans soll nun auch der Verlauf einer Leitungstrasse für die Zuführung von Rheinwasser bis zum Tagebau Hambach raumordnerisch gesichert werden.

Denn mit der vorzeitigen Beendigung des Tagebaus Hambach Ende 2029 sieht die RWE Power AG die Notwendigkeit, das dortige Restloch bereits ab 2030 ebenfalls mit Rheinwasser zu befüllen. Deswegen wurde eine Erweiterung des geplanten Rohrleitungssystems vorgeschlagen: Die 22,4 Kilometer lange Bündelungsleitung von der Rheinwasser-Entnahmestelle bei Dormagen-Rheinfeld bis zu einem Verteilbauwerk bei Frimmersdorf soll statt zwei 1,4 m-Rohre nun drei 2,2 m-Rohre umfassen. Die daran anschließende 18,5 Kilometer lange Hambachleitung würde dann mit zwei Rohren bis zum Tagebau Hambach weitergeführt. Dabei war im Braunkohlenplan Hambach noch eine ganz andere Befüllung des Hambacher Grundwassers und Restsees vorgesehen.

Mit dem auf 2030 vorgezogenem Braunkohlenausstieg im gesamten Rheinischen Revier erhöht sich noch einmal die Dringlichkeit des Vorhabens. Alternativen dazu wurden bereits in der Vergangenheit verworfen.

Mit Datum vom 26.  Juni 2024 hat die RWE Power AG bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Genehmigung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme eingereicht. Insgesamt umfasst der Antrag über 500 Dateien. Den Naturschutzverbänden wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 25. Oktober 2024 eingeräumt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die Naturschutzverbände neben vielen Einzelheiten auch die "Salami-Taktik" bei den Genehmigungsverfahren: Erst wird der Bau und Betrieb der Pipeline genehmigt, über die Anforderungen an die Einleitung des Rheinwassers soll aber erst in etlichen Jahren entschieden werden. Der BUND fordert auch deshalb, eine mögliche Zulassung des Vorhabens von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

Entnahmebauwerk

Die Entnahme des Rheinwassers soll im Uferbereich auf der linken Rheinseite zwischen Dormagen-Rheinfeld und Monheim an der Entnahmestelle „Piwipp“ bei Rheinstrom-km 712,6 erfolgen. Hierzu muss eine etwa 60 m x 15 m großes Entnahmebauwerk errichtet werden.

Die eigentliche Wasserentnahme soll mittels sogenannter Passiv-Rechen erfolgen, die auch den Fischschutz gewährleisten sollen. Sie sollen in Massivbauweise vollständig eingehaust werden. Denn in unmittelbarer  Nähe zum geplanten Entnahmestandort am Rhein befindet sich ein Teilabschnitt des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" (DE-4405-301). Konkret befindet sich die Entnahmestelle zwischen den Teilgebieten „Rhein am NSG ‚Rheinaue Worringen-Langel‘“ (etwa 2 km rheinaufwärts) und „Rhein am NSG ‚Urdenbacher Kämpe‘ und ‚Zonser Grind‘” (etwa 4 km rheinabwärts).

An die Passivrechen schließen drei Leitungen DN 2200 an, die das entnommene Rheinwasser  unter dem Hochwasserschutzdeich hindurch in Richtung eines Pumpbauwerks im Deichhinterland befördern sollen.

Risiken und Nebenwirkungen

Wasserentnahme und Absenkung gem. Entnahmekonzept mit Begrenzung Entnahme auf 1cm Absenkung bis GlW +250 cm (entspricht Wasserstand 347 cm) gemäß Beschluss ZKR kumuliert für die Tagebaue Garzweiler und Hambach. [Quelle: RWE] Wasserentnahme und Absenkung gem. Entnahmekonzept mit Begrenzung Entnahme auf 1cm Absenkung bis GlW +250 cm (entspricht Wasserstand 347 cm) gemäß Beschluss ZKR kumuliert für die Tagebaue Garzweiler und Hambach. [Quelle: RWE]

Die Neuplanung sieht vor, die Wasserentnahme aus dem Rhein von 4,2 auf 18 Kubikmeter pro Sekunde zu erhöhen. Dabei musste schon die ursprüngliche Planung mit 4,2 m3/s nur zur Befüllung von Garzweiler zum Schutz des Ökosystem Rhein und der Binnenschifffahrt mit differenzierten Entnahmebedingungen je nach Rheinpegel abgesichert werden. Und jetzt soll die Entnahmemenge mehr als vervierfacht werden. Pro Jahr sollen etwa 340 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Rhein abgeleitet werden.

Ob in Zeiten fortschreitenden Klimawandels und zum Teil dauerhaft niedriger Rheinpegel trotz des geplanten gestaffelten Entnahmekonzepts damit eine Wasserentnahme in erforderlicher Höhe ohne ökologische Beeinträchtigungen gewährleistet ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Aussagefähige Prognosen fehlen. Sehr wahrscheinlich ist, dass sich die Region darauf einstellen muss, dass die Befüllung der Tagebaurestlöcher länger dauern wird, als gewünscht. Im Entscheidungssatz 10 der Braunkohle-Leitentscheidung von 2021 hatte die Landesregierung festgelegt, dass die Befüllung des Restsees Hambach innerhalb eines Zeitraum von 40 Jahren zu ermöglichen ist. RWE selbst geht hingegen davon aus, dass auf Basis der derzeitigen Entnahmemengen und einer Absenkung von rd. 1cm (bis GlW +250) aus dem Rhein, gemäß den Vorgaben der Zentralkommission Rhein (ZKR) eine Befüllung des Tagebausees Hambach in rd. 60 Jahren möglich wäre. Nach Befüllung der Restseen soll die Rheinwassertransportleitung weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen. Erst wenn die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserstrom gespeist werden, wird die RWTL überflüssig.

Eingriffe durch Trasse

Dazu sind mit der Planung weitere massive Eingriffe in die Landschaft geplant. Mit der Trassenbündelung ist eine Verbreiterung des Rohrgrabens von 15 auf 25 Meter vorgesehen. Insgesamt würde sich ein bis zu 70 Meter breiter Arbeitsstreifen durch die Landschaft fräsen. Dazu soll die erweiterte Rohrleitung das besonders sensible und europarechtlich geschützte FFH-Gebiet im Knechtstedener Wald queren. Für den BUND ist das eine "Salami-Taktik": Zuerst wird eine schmale Leitung für Garzweiler geplant und planungsrechtlich festgezurrt und jetzt soll die Verbreiterung kommen. Inwieweit das ohne erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen möglich sein soll, bleibt fraglich. Auch die beabsichtige Durchschneidung zahlreicher Altablagerungen erfordert eine gute ökologische Baubegleitung. Zur Minimierung des Eingriffs sollte unbedingt daran gedacht werden, die Trasse als Element des Biotopverbundes ökologisch aufzuwerten.

Die Leitungsverlegung soll überwiegend in offener Bauweise in Rohrleitungsgräben mit einer Mindestüberdeckung von im Regelfall 1,25 m erfolgen. Nur an bestimmten "Zwangspunkten" wie bei der Querung von Verkehrswegen, Bächen oder besonderen Schutzgebieten sollen die Leitungen in geschlossener Bauweise und per untertägigem Vortrieb in Schutzrohren verlegt werden. Das FFH-Gebiet "Knechtstedener Wald" soll so zum Beispiel über eine Streckenläne von 290 m und mit einer Mindestüberdeckung der Schutzrohre von 4 m bis zur Geländeoberkante unterquert werden.

Reinigung des Rheinwassers erforderlich

Letztendlich eignet sich das Rheinwasser aufgrund seiner volatilen Qualität auch überhaupt nicht uneingeschränkt zur Füllung der Restlöcher, zur Befüllung der Grundwasserkörper und zur Versorgung der Feuchtgebiete. Den bisherigen Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Rheinwasser lediglich mechanisch gesäubert und dann in Richtung der Restseen gepumpt wird. Eine Überprüfung der Rheinwasserqualität vor Einleitung in die Rohrleitungen ist offenbar ebenso wenig vorgesehen wie der Einbau einer Reinigungsstufe. Somit würde das mit einer Reihe problematischer Schadstoffe belastete Rheinwasser sowohl durch direkte Infiltration als auch durch Verbindung mit dem Grundwasserkörper über viele Jahre in verschiedene Erdschichten bzw. Grundwasserleiter gelangen. Mit Beginn der Einleitung von Rheinwasser bis zum endgültigen Füllstand werden so etwa 5 Mrd. m3 in die angrenzen Grundwasserleiter zufließen; das sind rund 54 % der Gesamtmenge.

Als ein Beispiel seien hier die Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) genannt, die auch als Ewigkeitschemikalien bekannt sind. Sie fallen als Abfallprodukte unter anderem im Chemiepark Leverkusen an und werden in die Oberflächengewässer Wupper und Rhein abgeleitet. Damit steht zu befürchten, dass bei einer Rheinwasserentnahme unterhalb der Chemieparks eine deutlich schlechtere Wasserqualität vorherrscht, als im Rheinwassergütebericht der Landesregierung unterstellt. Nicht alle dieser persistenten Stoffe werden auch überhaupt von der Grundwasser-Verordnung erfasst. Ein Verweis darauf, alle Parameter der Verordnung würden eingehalten, führt damit ins Leere.

Der Rheinwassergütebericht erfasst zudem nur die Daten zur Wasserqualität bei Düsseldorf-Flehe und Stürzelbach. Beide Messstellen liegen deutlich flussabwärts, Düsseldorf auf der anderen Rheinseite. Deshalb ist es zwingend erforderlich, eine neue Messstelle direkt flussaufwärts vor der Entnahmestelle für die RWTL einzurichten und deren Daten zur Grundlage für eine mögliche Entnahmegenhemigung zu machen.  

Auch die Frage, wass aus einem Störfall des unmittelbar oberhalb der Entnahmestelle liegenden Chemparks folgen würde, ist bislang ungeklärt. Ob die Entnahmepumpen rechtzeitig abgestellt werden könnten ist fraglich.

Zudem muss RWE das Rheinwasser aufbereiten und reinigen, so die BUND-Forderung. Der BUND hält ein flankierendes Ziel im Braunkohleplan für dringend geboten, dass eine ausreichende Klärung der oben genannten und sonstigen bedenklichen Schadstoffe absichert, bevor Rheinwasser in den Tagebaurestsee Hambach, den Tagebaurestsee Garzweiler oder in die Feuchtgebiete nördlich des Tagebaus Garzweiler eingeleitet wird. Hierfür sollte sichergestellt werden, dass eine oder mehrere ausreichend dimensionierte Reinigungsanlagenanlagen standörtlich vorgesehen und errichtet werden. Ferner muss die spätere Versorgung der Feuchtgebiete mit Ersatzwasser unbedingten Vorrang vor der Befüllung der Restlöcher bekommen. Entsprechende Vorgaben müssen im Braunkohlenplan als textliches Ziel verankert werden.

RWE will nicht für Wasserentnahme zahlen

Der BUND hatte schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass die RWE Power AG verpflichtet werden muss, für die Entnahme und Ableitung des Rheinwassers zu zahlen. Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) erhebt das Land für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt in Höhe von 5 cent/m3. Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wie etwa der Renaturierung von Fließgewässern.

Bei einer jährlichen Rheinwasserentnahme in Höhe von 340 Mio. Kubikmetern summiert sich das auf jährlich 17 Mio. Euro, also insgesamt etwa 680 Mio. Euro. Da nach Befüllung der Restlöcher laut RWE noch mindestens weitere 30 Jahre wegen der Abflussverluste in die Grundwasserkörper nachgesteuert werden muss, könnte da schnell ein Milliardenbetrag zusammenkommen.

Die BUND-Vermutung, wonach RWE versucht, sich vor dem Wasserentnahmeentgelt zu drücken, wurde durch einen WDR-Bericht bestätigt. Danach erklärte eine RWE-Sprecher auf Anfrage, das Entnehmen des Wassers aus dem Rhein sei "nach den landesplanerischen Vorgaben konkret darauf ausgelegt, dem Anliegen einer frühzeitigen und schnellstmöglichen Befüllung der Tagebauseen nachzukommen. Insofern würde eine Kostenbelegung dieser Wasserentnahme nicht der Lenkungsintention des WasEG entsprechen, eine Reduzierung von Wasserentnahmen herbeizuführen."

Im Klartext: RWE vertritt die Auffassung, für "behördlich angeordnete Benutzungen" müsse die Gebühr nicht gezahlt werden. Und die Rheinwasserentnahme sei eine solche im Braunkohlenplan vorgesehene Maßnahme zur Befüllung der Tagebaulöcher und des Grundwassers sowie zur Stützung der Feuchtgebiete. Die Argumentation ist rechtlich fragwürdig und einigermaßen dreist. Denn diese Maßnahmen sind die Grundbedingung dafür gewesen, dass RWE überhaupt bergrechtliche und wasserrechtliche Zulassungen bzw. Genehmigungen für die Tagebau erteilt bekommen hat.

Inzwischen hat NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) in einem Bericht an den Landtag bestätigt, dass RWE für die Wasserentnahme zahlen soll. "Nach derzeitigen Sachstand ist nicht festzustellen, dass für Entnahmen zum Zwecke der Tagebaurestseebefüllung einer der gesetzlichen Entgeltbefreiungstatbestände erfüllt ist", heißt es darin. Die Versuche des Kohlekonzerns, sich der Braunkohlefolgekosten auf Kosten der Allgemeinheit zu entledigen, sind zumindest in diesem Punkt erst einmal gescheitert.

Ausblick

Schlussendlich muss gewährleistet werden, dass die vorgesehenen Maßnahmen für viele Jahrzehnte nach Bergbauende aufrechterhalten werden, ohne dass dafür bislang ausreichende Sicherheiten des Bergbaukonzerns vorliegen. Es steht zu befürchten, dass letztendlich die Steuerzahlenden für die Langzeitfolgen aufkommen werden. Nach dem Verursacherprinzip muss die RWE Power AG deshalb für die Begleichung der Folgekosten herangezogen werden, sei es durch die Einzahlung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds oder in eine zu gründende Stiftung.

Ob die Restseebefüllung tatsächlich funktioniert, ob die Standsicherheit der Böschungssysteme gewährleistet ist, welche ökologischen Funktionen ein Restsee überhaupt erfüllen kann, welche Folgen für die Grundwasserkörper zu besorgen sind – alle diese Fragen werden sich erst in vielen Jahren beantworten lassen.


 

Medientipp

WDR "Das Feature": Stille Wasser, tiefe Löcher - Was wird aus den Braunkohletagebauen?

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Gigantische Restseen

[Quelle: RWE Power AG]

Nach der Neuplanung soll der Garzweiler Restsee noch eine Größe von 2.260 ha und ein Volumen von rd. 1,5 Milliarden Kubikmetern haben - mehr als die Hälfte des Starnberger Sees. Die Befüllung soll 2036 starten und - so die optimistische Hoffnung der Landesregierung - nach 40 Jahren beendet sein. Der Hambacher Restsee soll sogar noch deutlich größer werden.

Mehr

Das Vorhaben

[Quelle: RWE]

Rheinwasser-Entnahmemenge: bis zu 18 Kubikmeter pro Sekunde

Lage Entnahmebauwerk: Rheinufer im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bei Rheinstrom-km 712,6

Abmessungen des Entnahmebauwerks: ca. 60 m x 15 m

Gesamtlänge der RWTL: ca. 45 Kilometer

Abschnitt Dormagen-Frimmersdorf: Leitung aus drei Rohren à 2,20 Meter Durchmesser

Verteilbauwerk Allrath-Betriebsgelände Garzweiler und Allrath-Hambach: je zwei Rohre (Durchmesser 1,40 bzw. 2,20 Meter)

sonst. Bauwerke: Belüftungs­, Entlüftungs­ und Entleerungseinrichtungen, Einstiegsbauwerke, Schilderpfähle

Trassenbreite: 25 Meter

Arbeitsstreifen: etwa 70 Meter Breite

geplante Bauzeit: 5 Jahre

Rheinwassertransportleitung

Stellungnahme der Naturschutzverbände im Rahmen des Scoping-Verfahrens

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RWE-Vorschlag zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

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