Geplante Rheinwassertransportleitung. [Quelle: RWE]
Was ist geplant?
Schon vor Jahrzehnten wurde die Entscheidung getroffen, die nach dem Ende der Braunkohlenförderung verbleibenden Restlöcher künstlich zu befüllen. Alternativen zur Befüllung der Restlöcher mit Rheinwasser wurden in der Vergangenheit nie ergebnisoffen geprüft, da sich die Region schon vor Jahrzehnten auf die Restseelösung festgelegt hat. Mit dem auf 2030 vorgezogenem Braunkohlenausstieg im gesamten Rheinischen Revier erhöht sich noch einmal die Dringlichkeit, eine Lösung für die Nachbergbauzeit zu finden.
- mehr zu den Restseen: bund-nrw.de/braunkohle-restseen
Bereits 2020 war die Trasse für eine Rheinwassertransportleitung von Rheinkilometer 712,6 bei Dormagen nach Frimmersdorf am Tagebau Garzweiler mit einem Braunkohlenplan raumordnerisch festgelegt worden. Diese Leitung soll dazu dienen, die grundwasserabhängigen Feuchtgebiete nördlich des Tagebaus Garzweiler für etliche weitere Jahrzehnte lang künstlich „am Tropf“ zu halten und nach dem Ende des Tagebaus den Grundwasserkörper und das Restloch zu befüllen. Denn mit dem absehbaren Ende der Sümpfungsmaßnahmen nach Tagebauende steht kein gehobenes Grundwasser mehr für die Stützung der Feuchtgebiete zur Verfügung und ein natürlicher Grundwasseranstieg würde Jahrhunderte benötigen, ehe die ursprünglichen Flurabstände wieder erreicht würden.
Mit der vorzeitigen Beendigung des Tagebaus Hambach Ende 2029 ergab sich dann später die Notwendigkeit, das dortige Restloch bereits ab 2030 ebenfalls mit Rheinwasser zu befüllen. Deswegen wurde eine Erweiterung des geplanten Rohrleitungssystems vorgeschlagen: Die 22,4 Kilometer lange Bündelungsleitung von der Rheinwasser-Entnahmestelle bei Dormagen-Rheinfeld bis zu einem Verteilbauwerk bei Frimmersdorf soll statt zwei 1,4 m-Rohre nun drei 2,2 m-Rohre umfassen. Die daran anschließende 18,5 Kilometer lange Hambachleitung würde dann mit zwei Rohren bis zum Tagebau Hambach weitergeführt. Mit der Änderung des ursprünglichen Braunkohlenplans für die Rheinwassertransportleitung wurde diese gebündelte Trasse schließlich raumordnerisch gesichert.
Mit Datum vom 26. Juni 2024 hat die RWE Power AG dann bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Genehmigung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme eingereicht. Insgesamt umfasst der Antrag über 500 Dateien. Den Naturschutzverbänden wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 25. Oktober 2024 eingeräumt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die Naturschutzverbände neben vielen Einzelheiten auch die "Salami-Taktik" bei den Genehmigungsverfahren: Erst wird der Bau und Betrieb der Pipeline genehmigt, über die Anforderungen an die Einleitung des Rheinwassers soll aber erst in etlichen Jahren entschieden werden. Der BUND fordert auch deshalb, eine mögliche Zulassung des Vorhabens von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
Am 29. Januar 2026 hat die Bezirksregierung Arnsberg per Planfestsstellungsbeschluss den „Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme" der RWE Power AG vom 26.06.2024 einschließlich zahlreicher Inhalts- und Nebenbestimmungen und Zusagen der Antragstellerin gemäß den §§ 52 Abs. 2a, 57a, 48 Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) zugelassen. Der 1255 Seiten umfassende bergrechtliche Planfeststellungsbeschluss beinhaltet auch die Entscheidung über die Errichtung des Entnahmebauwerks/den Gewässerausbau und zahlreiche wasserrechtliche und sonstige Genehmigungen. Der Beschluss wurde für sofort vollziehbar erklärt; auf eine Sicherheitsleistung des Vorhabenträgers wurde verzichtet.
Die Einwendungen der Naturschutzverbände wurden im Wesentlichen zurückgewiesen.
Bei Rheinkilometer 712,6 wurde im Hinterland mit dem Bau des gigantischen Pumpwerks begonnen. [Foto: Dirk Jansen]
Entnahmebauwerk und Pumpwerk
Die Entnahme des Rheinwassers soll im Uferbereich auf der linken Rheinseite zwischen Dormagen-Rheinfeld und Monheim an der Entnahmestelle „Piwipp“ bei Rheinstrom-km 712,6 erfolgen. Hierzu muss eine etwa 60 m x 15 m großes Entnahmebauwerk errichtet werden.
Die eigentliche Wasserentnahme soll mittels sogenannter Passiv-Rechen erfolgen, die auch den Fischschutz gewährleisten sollen. Sie sollen in Massivbauweise vollständig eingehaust werden. Denn in unmittelbarer Nähe zum geplanten Entnahmestandort am Rhein befindet sich ein Teilabschnitt des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" (DE-4405-301). Konkret befindet sich die Entnahmestelle zwischen den Teilgebieten „Rhein am NSG ‚Rheinaue Worringen-Langel‘“ (etwa 2 km rheinaufwärts) und „Rhein am NSG ‚Urdenbacher Kämpe‘ und ‚Zonser Grind‘” (etwa 4 km rheinabwärts).
An die sechs Passivrechen schließen sich drei Freigefälledruckrohrleitungen an, durch die das entnommene Rheinwasser unter dem Hochwasserschutzdeich hindurch in Richtung des Pumpbauwerks im Deichhinterland fließen soll.
Das Pumpbauwerk besitzt eine Gesamtabmessung von ca. 100 m x 36 m und soll zu zwei Dritteln (15 m) unter Flur liegen. Die Pumpstation speist das Rheinwasser dann in die drei Transportleitungen. Diese Druckrohrleitungen werden mit je sechs Pumpen mit einer Förderleistung von rd. 1 Kubikmeter pro Sekunde bedient. Die Motorleistung jeder einzelnen Pumpe liegt bei 1.650 kW.
Im Verteilerbauwerk bei Grevenbroich-Allrath soll schließlich die Aufteilung der Wassermengen aus den drei Leitungen der Bündelungsleitung auf je zwei Leitungen Richtung Hambach und Garzweler erfolgen. Das Verteilerbauwerk wird in L-Form mit einer breite von 25 m und einer jeweiligen Seitenlänge von 51 bzw. 62 m errichtet. [RWE: Rheinwassertransportleitung. Rahmenbetriebsplan für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme, 26.06.2024]
Risiken und Nebenwirkungen
Wasserentnahme und Absenkung gem. Entnahmekonzept mit Begrenzung Entnahme auf 1cm Absenkung bis GlW +250 cm (entspricht Wasserstand 347 cm) gemäß Beschluss ZKR kumuliert für die Tagebaue Garzweiler und Hambach. [Quelle: RWE]
Die wasserrechtliche Genehmigung erlaubt der RWE Power AG, pro Jahr bis zu 340 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Rhein abzuleiten. Die Genehmigung sieht ein gestaffeltes Entnahmekonzept vor. Fließt viel Wasser den Rhein herunter, dürfen bis zu 18 m3/s entnommen werden, bei Niedrigwasser maximal 1,8 m3/s. Bezugsgröße dafür ist die 100 Jahre-Dauerlinie der Jahre 1918 bis 2017 am Pegel Düsseldorf. Bei Niedrigwasser soll dadurch der Wasserspiegel um maximal 1 cm sinken. Ob die 100a-Dauerlinie die passende Grundlage ist, ist fraglich. Nach RWE-Erläuterungen ergibt sich auf deren Grundlage “im langjährigen Mittel statistisch eine durchschnittliche Entnahmemenge von rd. 345 Mio. m³/a." Aber: "Die Spannweite der theoretisch resultierenden Entnahmemengen in den vergangenen Jahren (Betrachtungszeitraum 2000-2023) schwankt in etwa zwischen rd. 240 Mio. m³/a und rd. 480 Mio. m³/a.” [RWE: Erläuterungsbericht Wasser, S. 59, 2024]
Das heißt: Schon dier Bedingungen der letzten Jahre hätten mitunter maximale jährliche Entnahmemengen von 240 Mio. m³/a erlaubt. Aus Sicht des BUND ist damit offen, ob die optimistischen Prognosen einer Seenbefüllung innerhalb von 40 Jahren die tatsächliche Entwicklung der Wasserverfügbarkeit ausreichend abbilden. Die Klimaveränderungen führen zu häufigeren und längeren sommerlichen Trockenperioden. Langfristig wird zudem das Schmelzwasser aus den Schneegebieten und Gletschern im Einzugsgebiet des Rheins als stabilisierender Faktor gerade im Frühsommer und Sommer wegfallen. Zwar wurden den Zukunftsprognosen für die RWTL die aktuellen Worst-Case-Klimaberechnungen zugrunde gelegt, diese müssen aber fortlaufend angepasst werden und können die tatsächliche Situation vor Ort nicht genau abbilden.
Ob in Zeiten fortschreitenden Klimawandels und zum Teil dauerhaft niedriger Rheinpegel trotz des geplanten gestaffelten Entnahmekonzepts damit eine Wasserentnahme in erforderlicher Höhe ohne ökologische Beeinträchtigungen gewährleistet ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Sehr wahrscheinlich ist, dass sich die Region darauf einstellen muss, dass die Befüllung der Tagebaurestlöcher länger dauern wird, als gewünscht. Im Entscheidungssatz 10 der Braunkohle-Leitentscheidung von 2021 hatte die Landesregierung festgelegt, dass die Befüllung des Restsees Hambach innerhalb eines Zeitraum von 40 Jahren zu ermöglichen ist.
RWE selbst geht hingegen davon aus, dass auf Basis der derzeitigen Entnahmemengen und einer Absenkung von rd. 1cm (bis GlW +250) aus dem Rhein, gemäß den Vorgaben der Zentralkommission Rhein (ZKR) eine Befüllung des Tagebausees Hambach in rd. 60 Jahren möglich wäre.
Nach Befüllung der Restseen soll die Rheinwassertransportleitung weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen. Erst wenn die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserstrom gespeist werden, wird die RWTL überflüssig.
Eingriffe durch Trasse
Dazu sind mit der Planung weitere massive Eingriffe in die Landschaft geplant. Mit der Trassenbündelung ist eine Verbreiterung des Rohrgrabens von 15 auf 25 Meter vorgesehen. Insgesamt würde sich ein bis zu 70 Meter breiter Arbeitsstreifen durch die Landschaft fräsen. Dazu soll die erweiterte Rohrleitung das besonders sensible und europarechtlich geschützte FFH-Gebiet im Knechtstedener Wald queren. Für den BUND ist das eine "Salami-Taktik": Zuerst wird eine schmale Leitung für Garzweiler geplant und planungsrechtlich festgezurrt und jetzt soll die Verbreiterung kommen. Inwieweit das ohne erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen möglich sein soll, bleibt fraglich. Auch die beabsichtige Durchschneidung zahlreicher Altablagerungen erfordert eine gute ökologische Baubegleitung. Zur Minimierung des Eingriffs sollte unbedingt daran gedacht werden, die Trasse als Element des Biotopverbundes ökologisch aufzuwerten.
Die Leitungsverlegung soll überwiegend in offener Bauweise in Rohrleitungsgräben mit einer Mindestüberdeckung von im Regelfall 1,25 m erfolgen. Nur an bestimmten "Zwangspunkten" wie bei der Querung von Verkehrswegen, Bächen oder besonderen Schutzgebieten sollen die Leitungen in geschlossener Bauweise und per untertägigem Vortrieb in Schutzrohren verlegt werden. Das FFH-Gebiet "Knechtstedener Wald" soll so zum Beispiel über eine Streckenläne von 290 m und mit einer Mindestüberdeckung der Schutzrohre von 4 m bis zur Geländeoberkante unterquert werden.
Reinigung des Rheinwassers erforderlich
Letztendlich eignet sich das Rheinwasser aufgrund seiner volatilen Qualität auch überhaupt nicht uneingeschränkt zur Füllung der Restlöcher, zur Befüllung der Grundwasserkörper und zur Versorgung der Feuchtgebiete. Den bisherigen Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Rheinwasser lediglich mechanisch gesäubert und dann in Richtung der Restseen gepumpt wird. Eine Überprüfung der Rheinwasserqualität vor Einleitung in die Rohrleitungen ist offenbar ebenso wenig vorgesehen wie der Einbau einer Reinigungsstufe. Somit würde das mit einer Reihe problematischer Schadstoffe belastete Rheinwasser sowohl durch direkte Infiltration als auch durch Verbindung mit dem Grundwasserkörper über viele Jahre in verschiedene Erdschichten bzw. Grundwasserleiter gelangen. Mit Beginn der Einleitung von Rheinwasser bis zum endgültigen Füllstand werden so etwa 5 Mrd. m3 in die angrenzen Grundwasserleiter zufließen; das sind rund 54 % der Gesamtmenge.
Als ein Beispiel seien hier die Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) genannt, die auch als Ewigkeitschemikalien bekannt sind. Sie fallen als Abfallprodukte unter anderem im Chemiepark Leverkusen an und werden in die Oberflächengewässer Wupper und Rhein abgeleitet. Der BUND hatte zudem aufgedeckt, dass erhebliche mengen PFAS aus dem Sickerwasser der Leverkusener Sonderabfalldeponie Bürrig in den Rhein gelangen - und das wenige Kilometer oberhalb der geplanten Entnahmestelle. Damit steht zu befürchten, dass bei einer Rheinwasserentnahme unterhalb der Chemieparks eine deutlich schlechtere Wasserqualität vorherrscht, als im Rheinwassergütebericht der Landesregierung unterstellt. Nicht alle dieser persistenten Stoffe werden auch überhaupt von der Grundwasser-Verordnung erfasst. Ein Verweis darauf, alle Parameter der Verordnung würden eingehalten, führt damit ins Leere.
Der Rheinwassergütebericht erfasst zudem nur die Daten zur Wasserqualität bei Düsseldorf-Flehe und Stürzelbach. Beide Messstellen liegen deutlich flussabwärts, Düsseldorf auf der anderen Rheinseite. Deshalb ist es zwingend erforderlich, eine neue Messstelle direkt flussaufwärts vor der Entnahmestelle für die RWTL einzurichten und deren Daten zur Grundlage für eine mögliche Entnahmegenhemigung zu machen.
Auch die Frage, wass aus einem Störfall des unmittelbar oberhalb der Entnahmestelle liegenden Chemparks folgen würde, ist bislang ungeklärt. Ob die Entnahmepumpen rechtzeitig abgestellt werden könnten ist fraglich.
Zudem muss RWE das Rheinwasser aufbereiten und reinigen, so die BUND-Forderung. Der BUND hält ein flankierendes Ziel im Braunkohleplan für dringend geboten, dass eine ausreichende Klärung der oben genannten und sonstigen bedenklichen Schadstoffe absichert, bevor Rheinwasser in den Tagebaurestsee Hambach, den Tagebaurestsee Garzweiler oder in die Feuchtgebiete nördlich des Tagebaus Garzweiler eingeleitet wird. Hierfür sollte sichergestellt werden, dass eine oder mehrere ausreichend dimensionierte Reinigungsanlagenanlagen standörtlich vorgesehen und errichtet werden. Ferner muss die spätere Versorgung der Feuchtgebiete mit Ersatzwasser unbedingten Vorrang vor der Befüllung der Restlöcher bekommen. Entsprechende Vorgaben müssen im Braunkohlenplan als textliches Ziel verankert werden.
Eine solche generelle (chemische) Reinigung des Rheinwassers wird aber von RWE und Behörden bislang abgelehnt. Die zum Schutz der Gewässer sonst allgemein geltenden strikten Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sollen für die Restseen erst nach Erreichen des so genannten "stationären Endzustandes" gelten - also etwa um das Jahr 2100.
RWE will nicht für Wasserentnahme zahlen
Der BUND hatte schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass die RWE Power AG verpflichtet werden muss, für die Entnahme und Ableitung des Rheinwassers zu zahlen. Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) erhebt das Land für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt in Höhe von 5 cent/m3. Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wie etwa der Renaturierung von Fließgewässern.
Bei einer jährlichen Rheinwasserentnahme in Höhe von 340 Mio. Kubikmetern summiert sich das auf jährlich 17 Mio. Euro, also insgesamt etwa 680 Mio. Euro. Da nach Befüllung der Restlöcher laut RWE noch mindestens weitere 30 Jahre wegen der Abflussverluste in die Grundwasserkörper nachgesteuert werden muss, könnte da schnell ein Milliardenbetrag zusammenkommen.
Die BUND-Vermutung, wonach RWE versucht, sich vor dem Wasserentnahmeentgelt zu drücken, wurde durch einen WDR-Bericht bestätigt. Danach erklärte eine RWE-Sprecher auf Anfrage, das Entnehmen des Wassers aus dem Rhein sei "nach den landesplanerischen Vorgaben konkret darauf ausgelegt, dem Anliegen einer frühzeitigen und schnellstmöglichen Befüllung der Tagebauseen nachzukommen. Insofern würde eine Kostenbelegung dieser Wasserentnahme nicht der Lenkungsintention des WasEG entsprechen, eine Reduzierung von Wasserentnahmen herbeizuführen."
Im Klartext: RWE vertritt die Auffassung, für "behördlich angeordnete Benutzungen" müsse die Gebühr nicht gezahlt werden. Und die Rheinwasserentnahme sei eine solche im Braunkohlenplan vorgesehene Maßnahme zur Befüllung der Tagebaulöcher und des Grundwassers sowie zur Stützung der Feuchtgebiete. Die Argumentation ist rechtlich fragwürdig und einigermaßen dreist. Denn diese Maßnahmen sind die Grundbedingung dafür gewesen, dass RWE überhaupt bergrechtliche und wasserrechtliche Zulassungen bzw. Genehmigungen für die Tagebau erteilt bekommen hat.
Inzwischen hat NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) in einem Bericht an den Landtag bestätigt, dass RWE für die Wasserentnahme zahlen soll. "Nach derzeitigen Sachstand ist nicht festzustellen, dass für Entnahmen zum Zwecke der Tagebaurestseebefüllung einer der gesetzlichen Entgeltbefreiungstatbestände erfüllt ist", heißt es darin. Die Versuche des Kohlekonzerns, sich der Braunkohlefolgekosten auf Kosten der Allgemeinheit zu entledigen, sind zumindest in diesem Punkt erst einmal gescheitert.
Ausblick
Der BUND fordert vor diesem Hintergrund der zahlreichen Unwägbarkeiten eine fortlaufende Überprüfung der wasserwirtschaftlichen Planungen. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels und damit verbundener Trockenheitsphasen wird eine regelmäßige Aktualisierung der Bewertung der Genehmigungen für die Rheinwassertransportleitung notwendig. Dabei müssen die Entwicklung der Niedrigwasserstände, die tatsächliche Verfügbarkeit von Rheinwasser, die Verdunstungsverluste in den Tagebaulöchern sowie die ökologischen Auswirkungen der Wasserentnahme und die Qualität des einzuleitenden Wassers berücksichtigt werden. Erforderlich ist auch ein „Plan B“ für den Fall, dass für längere Zeit kein Rheinwasser entnommen werden kann.
Schlussendlich muss gewährleistet werden, dass die vorgesehenen Maßnahmen für viele Jahrzehnte nach Bergbauende aufrechterhalten werden, ohne dass dafür bislang ausreichende Sicherheiten des Bergbaukonzerns vorliegen. Es steht zu befürchten, dass letztendlich die Steuerzahlenden für die Langzeitfolgen aufkommen werden. Nach dem Verursacherprinzip muss die RWE Power AG deshalb für die Begleichung der Folgekosten herangezogen werden, sei es durch die Einzahlung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds oder in eine zu gründende Stiftung.
Ob die Restseebefüllung tatsächlich funktioniert, ob die Standsicherheit der Böschungssysteme gewährleistet ist, welche ökologischen Funktionen ein Restsee überhaupt erfüllen kann, welche Folgen für die Grundwasserkörper zu besorgen sind – alle diese Fragen werden sich erst in vielen Jahren beantworten lassen.
Aktuelles
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