BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Neue Schlappe für E.ON-Kohlekraftwerk Datteln

16. März 2011 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Datteln

Bezirksregierung entzieht Kohlekraftwerk Datteln 4 weitere Genehmigung / Behörde folgt BUND-Antrag nur teilweise / „Missachtung geltenden Rechts

Auf Antrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bezirksregierung Münster heute der E.ON Kraftwerke GmbH eine weitere Genehmigung entzogen. Mit der heute verfügten partiellen Aufhebung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids folgte sie dem BUND-Antrag aber nur teilweise. Der Umweltverband kritisiert das Vorgehen der Behörde als halbherzig. Damit werde die Missachtung geltendes Rechts fortgesetzt.

Seit dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster vom 3. September 2009 und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht am 16. März 2010 zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes „E.ON Kraftwerk“ der Stadt Datteln ist es amtlich: Dem Kohlekraftwerk fehlt die planungsrechtliche Grundlage und damit sind auch sämtliche zu Gunsten von E.ON erlassene immissionsschutzrechtlichen Bescheide rechtswidrig. Diese Erkenntnis hat auch die Bezirksregierung Münster, die diese Feststellung in mehreren zwischenzeitlichen Bescheiden gegenüber E.ON und dem BUND bekräftigt hat. Der BUND kritisiert, dass die Behörde aber trotz dieser erkannten Rechtswidrigkeit noch immer nicht bereit sei, die Bescheide vollumfänglich zurückzunehmen. Diese „Vorzugsbehandlung von E.On am Rande der Rechtsbeugung“ müsse endlich gestoppt werden. Der BUND hatte die Rücknahme des Vorbescheids sowie aller Teilgenehmigungen wiederholt, zuletzt mit Schreiben vom 28. Februar 2011, beantragt. Daneben sind BUND-Klagen gegen diese immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen anhängig.

Nach Auffassung des BUND wird eine Kraftwerksplanung am Standort Datteln aufgrund der nicht zu bewältigenden tatsächlichen und rechtlichen Hindernisse auch zukünftig nicht genehmigungsfähig sein. Das deute auch die Bezirksregierung in ihrem heutigen Bescheid an, indem sie darauf hinweist, dass für den Fall, dass neue planungsrechtliche Grundlagen für das Kraftwerk nicht geschaffen werden könnten, alle immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide aufgehoben würden. Somit sehe sich die Behörde offenbar gezwungen, alle Bescheide sukzessive zurückzunehmen. Nach Recht und Gesetz müsse dies letztlich zu einer Anerkennung der Rechtsposition des BUND führen und zum Abriss des Planungstorsos „Datteln 4“ führen. Damit hätten sich dann letztendlich die BUND-Klagen erledigt.


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