Steinkohlekraftwerk Datteln (e.on)
E.on vergrößert das Steinkohlekraftwerk Datteln: durch den Neubau eines Kraftwerksblocks mit einer elektrischen Leistung von 1.050 MW (2.600 MW Feuerungswärmeleistung) verdreifacht der Energiekonzern die bisherigen Standortskapazitäten. Im Gegenzug sollen die ab 1964 gebauten Blöcke A bis C mit einer Leistung von insgesamt 300 MW stillgelegt werden. Trotz der BUND-Klagen schreitet der Kraftwerksneubau auf eigenes Risiko von e.on fort.
Der BUND hat den E.on-Genehmigungsantrag geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Das Vorgehen der e.on ist dabei besonders perfide: Die Gesamtplanung des Kraftwerks wurde in viele vermeintlich 'eigenständige' Verfahren aufgeteilt. Damit wird eine sachgerechte umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung vermieden und die Beteiligung der Öffentlichkeit wesentlich erschwert. Dennoch wurde die Ausbau-Genehmigung im April 2007 erteilt. Der BUND NRW hat daraufhin bereits im Mai 2007 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs im Rahmen des Ausbau des Kohlekraftwerk Datteln eingereicht.
Neben einer weiteren Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer neuen Hochspannungsleitung hat der BUND am 25. April 2008 Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim OVG Münster eingereicht.
AKTUELLES
Vorsätzliche Irreführung der Dattelner Bevölkerung“
BUND stellt Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Kohlekraftwerk
09.03.2010 - Als „vorsätzliche Irreführung der Dattelner Bevölkerung“ bezeichnete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die gestrige Stellungnahme der Stadt Datteln zu vermeintlichen Behauptungen über das geplante Kohlekraftwerk. Diese sei in Teilen schlichtweg falsch. Der BUND hat deshalb heute bei Bürgermeister Werner eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Mitarbeiter gestellt und eine offizielle Richtigstellung gefordert. mehr
"Schlechter Beigeschmack"
Start für Regionalplanänderung für Kraftwerksstandort Datteln
Essen, 02.03.2010 - Der Regionalverband Ruhr hat heute die Änderung des Regionalplans im Regierungsbezirk Münster für den geplanten Kraftwerksstandort in der Stadt Datteln eingeleitet. Mit dem so genannten Scoping-Termin wurde das Konsultationsverfahren der beteiligten Behörden und Stellen, u.a. auch der anerkannten Naturschutzverbände, eingeleitet. Ziel des Termins war die Festlegung von Inhalt und Umfang der vorgeschriebenen Strategischen Umweltprüfung sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Der Termin fand in konstruktiver Atmosphäre statt. mehr
BUND: Hängepartie um Kraftwerks-Schwarzbau endlich beenden!
Kraftwerk Datteln / Bezirksregierung entscheidet über 4. und 5. Teilgenehmigung / Weit reichender Baustopp bleibt
01.12.2009 - Im Rechtsstreit um das geplante Kohlekraftwerk in Datteln hat die Bezirksregierung Münster jetzt eine weitere Entscheidung gefällt. Mit einem Bescheid vom 30.11.2009 gab die Behörde dem E.ON-Antrag auf sofortige Vollziehung der 4. und 5. Teilgenehmigung nur teilweise statt. Alle Arbeiten am Gleisanschluss, dem Kohlebunker sowie -lager, dem Ammoniaklager und weiteren wichtigen Einrichtungen bleiben nach der entsprechenden Klage des BUND weiter untersagt. Fortführen darf E.ON somit lediglich die Bauarbeiten u.a. am Hilfsdampferzeuger, dem Heizöltank und dem Denox-Katalysator. Die Bezirksregierung wies in ihrem Bescheid allerdings explizit darauf hin, dass die sofortige Vollziehung mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 03. September 2009 ihre Wirkung verliert. mehr
Schwarz-Gelb verabschiedet sich vom Klimaschutz
Kraftwerk Datteln morgen Thema im Landtag / Streichung von Klimaschutzzielen aus Gesetz geplant / Heftige Kritik des BUND
Anlässlich der morgigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags zu den geplanten gesetzlichen Änderungen zur nachträglichen Legalisierung des E.ON Kraftwerks in Datteln äußerte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heftige Kritik. „Mit der geplanten Streichung der Ziele wie Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energieträger und Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Gesetz zur Landesentwicklung verabschiedet sich der Gesetzgeber aus seiner Verantwortung für den Klimaschutz. Kurz vor Beginn des Kopenhagener Klimagipfels ist das der klimaschutzpolitische Offenbarungseid“, kritisiert Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, die schwarz-gelbe Regierungskoalition in seiner Stellungnahme zur Landtagsanhörung. mehr
BUND kritisiert "Lex E.ON"
Kraftwerk Datteln / Landesregierung startet LEP-Änderungsverfahren
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt das offizielle Verfahren zur vorgezogenen Änderung der energiepolitischen Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) gestartet. Das Vorgehen der Landesregierung stößt dabei auf heftige Kritik des BUND. Eine vorgezogene LEP-Änderung mit dem Ziel, die klimaschutzpolitischen und planerischen Standards abzuschwächen, sei nicht hinnehmbar. Die Absicht, mit einem solchen „Lex E.ON“ den Dattelner Kraftwerks-Schwarzbau nachträglich zu legalisieren, sei leicht zu durchschauen. mehr
Steinkohlekraftwerk Datteln - erneute Schlappe für E.ON
OVG lehnt Anträge auf Tatbestandsberichtigung ab
29.10.2009 - Mit zwei Beschlüssen hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute die Anträge der Stadt Datteln und der E.ON Kraftwerke GmbH auf Berichtigung des Tatbestandes des Normenkontrollurteils vom 3. September 2009 abgelehnt. Damit haben die Kraftwerksplaner eine weitere juristische Schlappe einstecken müssen. mehr
Steinkohlekraftwerk Datteln: E.On ignoriert Rechtslage
BUND erwartet kompletten Baustopp für Kraftwerk
Düsseldorf, 25.09.2009 - Als „völlige Ignoranz gegenüber den Klägern und dem OVG“ kritisiert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Reaktion der E.On Kraftwerke GmbH auf die gestrigen Gerichtsentscheidungen zum Steinkohlekraftwerk in Datteln. mehr
Weitgehender Baustopp für Kraftwerk
E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln / Oberverwaltungsgericht bestätigt BUND
Düsseldorf/Münster, 24.09.2009 - Mit „großer Befriedigung“ hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die heutigen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum E.On-Kraftwerk Datteln reagiert. Damit sei erwartungsgemäß der BUND-Forderung nach einem umfassenden Baustopp für das Kraftwerk nachgekommen worden. Die Umweltschützer erwarten, dass E.On nicht weiter versucht, sich mit „juristischen Winkelzügen“ den Konsequenzen aus dem Urteil vom 3. September zu entziehen. Mit diesem Urteil hatte das OVG den Bebauungsplan für das Kraftwerk wegen zahlreicher Rechtsverstöße aufgehoben. mehr
Juristisches Tauziehen um Kraftwerks-Schwarzbau geht weiter
E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln
Im juristischen Tauziehen um den erst teilweise vollzogenen Baustopp für das E.On-Steinkohlekraftwerk in Datteln hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht in Münster seine Stellungnahmen eingereicht. Der BUND geht davon aus, dass über die verschiedenen Anträge kurzfristig entschieden wird. mehr
Auszüge aus dem OVG-Urteil vom 3.9.2009
Zum Klimaschutz (Urteil S. 37 ff.)
Das Kraftwerk hat, «... mit einer Inspruchnahme von 0,73 % des bundesweit zur Verfügung stehenden CO2-Kontingents einen hohen Anteil an den "anthropogenen Treibhausgasemissionen" (...). Deren Reduzierung ist ... ein maßgebliches Anliegen der Landesentwicklungsplanung. Auch mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Kosten können Kraftwerksplanungen nur realisiert werden, wenn damit in der CO2-Bilanz und bei anderen klimarelevanten Stoffen ein Fortschritt erreicht wird. ... Wie die Beigeladene im Ortstermin dargelegt hat, ist jedoch dieses Ziel allenfalls über die Abschaltung oder Reduzierung bestehender Kraftwerkskapazitäten an noch nicht abzusehenden Orten zu realisieren. Damit wirkt die hier streitige Planung letztlich unmittelbar auf die energiepolitische Entwicklung des gesamten Landes ein ...»
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«Die Planung sieht keinen Ersatz oder eine Erweiterung des bisherigen Kraftwerks vor. Vielmehr ermöglicht sie eine Erhöhung der Energieproduktion um mehr als 350 % und schafft damit eine neue Kraftwerksdimension.»
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«Die "Ziele " nach D.II.2 LEP und die Vorgaben des § 26 LEPro NRW werden von dem geplanten Vorhaben in mehreren Punkten nicht erfüllt. NAch § 26 Abs. 2 LEPro ist es "anzustreben dass insbesondere einheimische und regenerative Energieträger eingesetzt werden". ... Zudem folgt aus dem "Ziel" D.II.2.4 LEP und den Vorbemerkungen und Erläuterungen, dass bei der künftigen Energieversorgung der CO2-Problematik in herausgehobener Weise Rechnung zu tragen ist ... Die Vorgaben der Landesplanung zielen angesichts dessen zumindest auf eine Reduktion von Treibhausgasen. Eine solche ist mit dem angefochtenen Bebauungsplan jedoch nicht sichergestellt. Wie die Beigeladene angegeben hat, lässt sich nicht absehen, welche weiteren Kraftwerkskapazitäten - abgesehen vom Altstandort Datteln - aufgrund der Inbetriebnahme des Kraftwerkes vom Markt genommen werden. Andere Annahmen seien ein "Missverständnis". Diesem Missverständnis ist allerdings der Rat der Antragsgegnerin beim Satzungsbeschluss erlegen. Er ist davon ausgegangen, durch den Neubau des Kohlekraftwerks Datteln würden ausschließlich bereits bestehende oder veraltete Kraftwerke ersetzt. ... Tatsächlich ist jedoch nicht ansatzweise sichergestellt, dass das Kraftwerk, das selbst einen erheblichen Ausstoß von Treibhausgasen verursachen wird, insgesamt zu einer Reduzierung beiträgt.»
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«Der Bebaungsplan verfehlt das Ziel D.II.2.5. des LEP, "die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potentiale der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung ... zum Zwecke einer möglichst rationellen Energienutzung ausszuschöpfen". Die offenbar auch von der Antragsgenerin gewünschte Auskopplung von Fernwärme hängt überwiegend "in der Luft".»
Baustopp für E.On Kraftwerk
Nach BUND-Antrag: Bezirksregierung handelt
Düsseldorf, 17.09.2009 - Kurz vor Ablauf des vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gestellten Ultimatums um 14.00 Uhr hat die Bezirksregierung Münster heute gegenüber der E.On-Kraftwerke GmbH einen Baustopp verhängt. Dieser bezieht sich zunächst auf das Ammoniak-Lager, das Kohle- und Aschelager, den Hilfsdampferzeuger sowie weitere wichtige Anlagenteile. Der BUND geht davon aus, das in kürze die gesamte Baustelle stillgelegt wird. Damit kommt die Bezirksregierung entsprechenden Anträgen des BUND nach. Für den Fall, dass kein vollständiger Baustopp durchgesetzt wird, kündigte der BUND noch für heute gerichtliche Schritte an.
BUND stellt E.On Ultimatum – Kritik an Landesregierung
Nach OVG-Urteil zum Dattelner Kohlekraftwerk
Düsseldorf, 16.09.2009 - Nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung zum geplanten E.On-Kraftwerk in Datteln hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bezirksregierung Münster und die E.On-Kraftwerke GmbH aufgefordert, bis heute, 14.00 Uhr, die Bauarbeiten einzustellen. Das Ultimatum bezieht sich auf die am Montag beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Klageerweiterung. Dieser kommt unmittelbar eine aufschiebende Wirkung im Hinblick auf den Weiterbau wichtiger Kraftwerkskomponenten zu. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, will der BUND noch heute den Baustopp gerichtlich erzwingen. Darüber hinaus kritisierte der BUND massiv die Landesregierung. Umweltminister Uhlenberg und Energieministerin Thoben würden den Kraftwerks-Schwarzbau trotz des eindeutigen Urteils noch immer verteidigen. mehr
E.On Datteln: BUND und Privatkläger erweitern Kraftwerksklagen
„Teilgenehmigungen fehlt Rechtsgrundlage“
Düsseldorf, 14.09.2009: Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute seine Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des E.On-Steinkohlekraftwerks in Datteln auf weitere seitens der Bezirksregierung Münster erlassene Teilgenehmigungen erweitert. Diese beziehen sich u.a. auf die Errichtung des Ammoniak- und des Kohlelagers sowie weitere unter den Aspekten der Sicherheitsrisiken und der Staubbelastung der Nachbarschaft relevante Anlagenteile. Mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes sind nach Ansicht des BUND auch die immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigungen unwirksam. Die Klageerweiterung hat in Bezug auf diese Teilgenehmigungen unmittelbar aufschiebende Wirkung, so dass deren Vollzug nach Ansicht des BUND außer Kraft gesetzt werden muss. Bereits am vergangenen Freitag hatte auch ein Privatkläger seine Klage entsprechend erweitert. mehr
Bezirksregierung bestätigt Rechtsauffassung von BUND und Privatklägern
Bezirksregierung reagiert auf Baustopp-Antrag für E.On-Kraftwerk Datteln
Düsseldorf, 10.09.2009 - Die Bezirksregierung Münster hat dem nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und den Privatklägern heute per Zwischennachricht schriftlich bestätigt, dass mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes auch den immissionsschutzrechtlichen Kraftwerksgenehmigungen die Grundlage entzogen wird. mehr
BUND beantragt Baustopp für E.On-Kraftwerk Datteln
Auch immissionsschutzrechtliche Kraftwerksgenehmigung hinfällig
Düsseldorf, 07.09.2009 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute bei der Bezirksregierung Münster einen Baustopp für das E.On-Kraftwerk in Datteln beantragt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am vergangenen Donnerstag den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Kraftwerk für unwirksam erklärt hatte, ergibt sich nach Ansicht der Umweltschützer daraus „unmittelbar und offensichtlich die Rechtswidrigkeit des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides“ für das Kraftwerk. Der BUND hatte am 25. April 2008 beim OVG Münster Klage gegen den Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung zum Neubau des geplanten 1.050 Megawatt-Steinkohlekraftwerks eingelegt. mehr
Oberverwaltungsgericht kippt Bebauungsplan für E.On Kraftwerk in Datteln
BUND: „Herbe Schlappe für Kraftwerkslobby"
Düsseldorf, 03.09.2009 - Als „wegweisende Entscheidung für den Klimaschutz und herbe Schlappe für die Kraftwerkslobby“ wertete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan für das E.On-Steinkohlenkraftwerk in Datteln. In dem von einem Privatkläger angestrengten Normenkontrollverfahren hatte der 10. Senat des OVG Münster heute den Bebauungsplans für unwirksam erklärt (Az. 10 D 121/07.NE). Dieser sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bereits in Bau befindliche größte Steinkohle Monoblock-Kraftwerk Europas mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.050 MW und einem CO2-Ausstoß von jährlich bis zu 6,5 Millionen Tonnen schaffen. Der BUND kündigte an, jetzt einen gerichtlichen Baustopp erwirken zu wollen. mehr













