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Steinkohlekraftwerk Datteln (e.on)

Foto/M: D. Jansen/BUND

E.on vergrößert das Steinkohlekraftwerk Datteln: durch den Neubau eines Kraftwerksblocks mit einer elektrischen Leistung von 1.050 MW (2.600 MW Feuerungswärmeleistung) verdreifacht der Energiekonzern die bisherigen Standortskapazitäten. Im Gegenzug sollen die ab 1964 gebauten Blöcke A bis C mit einer Leistung von insgesamt 300 MW stillgelegt werden. Trotz der BUND-Klagen schreitet der Kraftwerksneubau auf eigenes Risiko von e.on fort.

Der BUND hat den E.on-Genehmigungsantrag geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Das Vorgehen der e.on ist dabei besonders perfide: Die Gesamtplanung des Kraftwerks wurde in viele vermeintlich  'eigenständige' Verfahren aufgeteilt. Damit wird eine sachgerechte umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung vermieden und die Beteiligung der Öffentlichkeit wesentlich erschwert. Dennoch wurde die Ausbau-Genehmigung im April 2007 erteilt. Der BUND NRW hat daraufhin bereits im Mai 2007 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs im Rahmen des Ausbau des Kohlekraftwerk Datteln eingereicht.
Neben einer weiteren Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer neuen Hochspannungsleitung hat der BUND am  25. April 2008 Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim OVG Münster eingereicht.

AKTUELLES

Vorsätzliche Irreführung der Dattelner Bevölkerung“

BUND stellt Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Kohlekraftwerk

09.03.2010 - Als „vorsätzliche Irreführung der Dattelner Bevölkerung“ bezeichnete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die gestrige Stellungnahme der Stadt Datteln zu vermeintlichen Behauptungen über das geplante Kohlekraftwerk. Diese sei in Teilen schlichtweg falsch. Der BUND hat deshalb heute bei Bürgermeister Werner eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Mitarbeiter gestellt und eine offizielle Richtigstellung gefordert. mehr

"Schlechter Beigeschmack"

Start für Regionalplanänderung für Kraftwerksstandort Datteln

 

Essen, 02.03.2010 - Der Regionalverband Ruhr hat heute die Änderung des Regionalplans im Regierungsbezirk Münster für den geplanten Kraftwerksstandort in der Stadt Datteln eingeleitet. Mit dem so genannten Scoping-Termin wurde das Konsultationsverfahren der beteiligten Behörden und Stellen, u.a. auch der anerkannten Naturschutzverbände, eingeleitet. Ziel des Termins war die Festlegung von Inhalt und Umfang der vorgeschriebenen Strategischen Umweltprüfung sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Der Termin fand in konstruktiver Atmosphäre statt. mehr

BUND: Hängepartie um Kraftwerks-Schwarzbau endlich beenden!

Kraftwerk Datteln / Bezirksregierung entscheidet über 4. und 5. Teilgenehmigung / Weit reichender Baustopp bleibt

01.12.2009 -  Im Rechtsstreit um das geplante Kohlekraftwerk in Datteln hat die Bezirksregierung Münster jetzt eine weitere Entscheidung gefällt. Mit einem Bescheid vom 30.11.2009 gab die Behörde dem E.ON-Antrag auf sofortige Vollziehung der 4. und 5. Teilgenehmigung nur teilweise statt. Alle Arbeiten am Gleisanschluss, dem Kohlebunker sowie -lager, dem Ammoniaklager und weiteren wichtigen Einrichtungen bleiben nach der entsprechenden Klage des BUND weiter untersagt. Fortführen darf E.ON somit lediglich die Bauarbeiten u.a. am Hilfsdampferzeuger, dem Heizöltank und dem Denox-Katalysator. Die Bezirksregierung wies in ihrem Bescheid allerdings explizit darauf hin, dass die sofortige Vollziehung mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 03. September 2009 ihre Wirkung verliert. mehr

Schwarz-Gelb verabschiedet sich vom Klimaschutz

Kraftwerk Datteln morgen Thema im Landtag / Streichung von Klimaschutzzielen aus Gesetz geplant / Heftige Kritik des BUND

Anlässlich der morgigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags zu den geplanten gesetzlichen Änderungen zur nachträglichen Legalisierung des E.ON Kraftwerks in Datteln äußerte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heftige Kritik. „Mit der geplanten Streichung der Ziele wie Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energieträger und Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Gesetz zur Landesentwicklung verabschiedet sich der Gesetzgeber aus seiner Verantwortung für den Klimaschutz. Kurz vor Beginn des Kopenhagener Klimagipfels ist das der klimaschutzpolitische Offenbarungseid“, kritisiert Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, die schwarz-gelbe Regierungskoalition in seiner Stellungnahme zur Landtagsanhörung. mehr

BUND kritisiert "Lex E.ON"

 

Kraftwerk Datteln / Landesregierung startet LEP-Änderungsverfahren

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt das offizielle Verfahren zur vorgezogenen Änderung der energiepolitischen Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) gestartet. Das Vorgehen der Landesregierung stößt dabei auf heftige Kritik des BUND. Eine vorgezogene LEP-Änderung mit dem Ziel, die klimaschutzpolitischen und planerischen Standards abzuschwächen, sei nicht hinnehmbar. Die Absicht, mit einem solchen „Lex E.ON“ den Dattelner Kraftwerks-Schwarzbau nachträglich zu legalisieren, sei leicht zu durchschauen. mehr

Steinkohlekraftwerk Datteln - erneute Schlappe für E.ON

OVG lehnt Anträge auf Tatbestandsberichtigung ab

29.10.2009 - Mit zwei Beschlüssen hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute die Anträge der Stadt Datteln und der E.ON Kraftwerke GmbH auf Berichtigung des Tatbestandes des Normenkontrollurteils vom 3. September 2009 abgelehnt. Damit haben die Kraftwerksplaner eine weitere juristische Schlappe einstecken müssen. mehr

Steinkohlekraftwerk Datteln: E.On ignoriert Rechtslage

BUND erwartet kompletten Baustopp für Kraftwerk

Düsseldorf, 25.09.2009 - Als „völlige Ignoranz gegenüber den Klägern und dem OVG“ kritisiert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Reaktion der E.On Kraftwerke GmbH auf die gestrigen Gerichtsentscheidungen zum Steinkohlekraftwerk in Datteln. mehr

Weitgehender Baustopp für Kraftwerk

Foto: D. Jansen

E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln / Oberverwaltungsgericht bestätigt BUND

Düsseldorf/Münster, 24.09.2009 - Mit „großer Befriedigung“ hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die heutigen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum E.On-Kraftwerk Datteln reagiert. Damit sei erwartungsgemäß der BUND-Forderung nach einem umfassenden Baustopp für das Kraftwerk nachgekommen worden. Die Umweltschützer erwarten, dass E.On nicht weiter versucht, sich mit „juristischen Winkelzügen“ den Konsequenzen aus dem Urteil vom 3. September zu entziehen. Mit diesem Urteil hatte das OVG den Bebauungsplan für das Kraftwerk wegen zahlreicher Rechtsverstöße aufgehoben. mehr

Juristisches Tauziehen um Kraftwerks-Schwarzbau geht weiter

E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln

Im juristischen Tauziehen um den erst teilweise vollzogenen Baustopp für das E.On-Steinkohlekraftwerk in Datteln hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht in Münster seine Stellungnahmen eingereicht. Der BUND geht davon aus, dass über die verschiedenen Anträge kurzfristig entschieden wird. mehr

Warum das Kraftwerk kein Beitrag zum Klimaschutz ist

Das OVG-Urteil hat bestätigt: Das Kraftwerk liefert keine Beitrag zum Klimaschutz. (O-Ton OVG: «Tatsächlich ist jedoch nicht ansatzweise sichergestellt, dass das Kraftwerk, das selbst einen erheblichen Ausstoß von Treibhausgasen verursachen wird, insgesamt zu einer Reduzierung beiträgt.»)

Fakt ist, dass das Kraftwerk jährlich - je nach Auslastung - etwa 6,2 Millionen Tonnen CO2 emittieren wird. Die verbindlich abzuschaltenden Kraftwerke Datteln 1 bis 3 bringen es insgesamt auf 1,6 Mio. t CO2. Damit verbleibt ein Mehrausstoß an Kohlendioxid von 4,6 Mio. t/a.

Darüber hinaus hatten E.On-Vertreter anlässlich eines Vor-Ort-Termins des OVG am 13.08.2009 erklärt, zusätzlich das Kraftwerk Shamrock in Herne abzuschalten (- 0,8 Mio. t/a CO2). Über weitere Abschaltungen entscheide der Markt, andere Annahmen seien ein "Missverständnis" (vgl. Rn. 118 der Urteilsbegründung vo, 3.9.2009).

Unterm Strrich bliebe also ein zusätzlicher CO2-Ausstoß von jährlich 3,8 Mio. t - und das 40 bis 50 Jahre lang.

 

Auszüge aus dem OVG-Urteil vom 3.9.2009

Zum Klimaschutz (Urteil S. 37 ff.)

Das Kraftwerk hat, «... mit einer Inspruchnahme von 0,73 % des bundesweit zur Verfügung stehenden CO2-Kontingents einen hohen Anteil an den "anthropogenen Treibhausgasemissionen" (...). Deren Reduzierung ist ... ein maßgebliches Anliegen der Landesentwicklungsplanung. Auch mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Kosten können Kraftwerksplanungen nur realisiert werden, wenn damit in der CO2-Bilanz und bei anderen klimarelevanten Stoffen ein Fortschritt erreicht wird. ... Wie die Beigeladene im Ortstermin dargelegt hat, ist jedoch dieses Ziel allenfalls über die Abschaltung oder Reduzierung bestehender Kraftwerkskapazitäten an noch nicht abzusehenden Orten zu realisieren. Damit wirkt die hier streitige Planung letztlich unmittelbar auf die energiepolitische Entwicklung des gesamten Landes ein ...»

...

«Die Planung sieht keinen Ersatz oder eine Erweiterung des bisherigen Kraftwerks vor. Vielmehr ermöglicht sie eine Erhöhung der Energieproduktion um mehr als 350 % und schafft damit eine neue Kraftwerksdimension.»

...

«Die "Ziele " nach D.II.2 LEP und die Vorgaben des § 26 LEPro NRW werden von dem geplanten Vorhaben in mehreren Punkten nicht erfüllt. NAch § 26 Abs. 2 LEPro ist es "anzustreben dass insbesondere einheimische und regenerative Energieträger eingesetzt werden". ... Zudem folgt aus dem "Ziel" D.II.2.4 LEP und den Vorbemerkungen und Erläuterungen, dass bei der künftigen Energieversorgung der CO2-Problematik in herausgehobener Weise Rechnung zu tragen ist ... Die Vorgaben der Landesplanung zielen angesichts dessen zumindest auf eine Reduktion von Treibhausgasen. Eine solche ist mit dem angefochtenen Bebauungsplan jedoch nicht sichergestellt. Wie die Beigeladene angegeben hat, lässt sich nicht absehen, welche weiteren Kraftwerkskapazitäten - abgesehen vom Altstandort Datteln - aufgrund der Inbetriebnahme des Kraftwerkes vom Markt genommen werden. Andere Annahmen seien ein "Missverständnis". Diesem Missverständnis ist allerdings der Rat der Antragsgegnerin beim Satzungsbeschluss erlegen. Er ist davon ausgegangen, durch den Neubau des Kohlekraftwerks Datteln würden ausschließlich bereits bestehende oder veraltete Kraftwerke ersetzt. ... Tatsächlich ist jedoch nicht ansatzweise sichergestellt, dass das Kraftwerk, das selbst einen erheblichen Ausstoß von Treibhausgasen verursachen wird, insgesamt zu einer Reduzierung beiträgt.»

...

«Der Bebaungsplan verfehlt das Ziel D.II.2.5. des LEP, "die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potentiale der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung ... zum Zwecke einer möglichst rationellen Energienutzung ausszuschöpfen". Die offenbar auch von der Antragsgenerin gewünschte Auskopplung von Fernwärme hängt überwiegend "in der Luft".»

 

Baustopp für E.On Kraftwerk

Nach BUND-Antrag: Bezirksregierung handelt

Düsseldorf, 17.09.2009 - Kurz vor Ablauf des vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gestellten Ultimatums um 14.00 Uhr hat die Bezirksregierung Münster heute gegenüber der E.On-Kraftwerke GmbH einen Baustopp verhängt. Dieser bezieht sich zunächst auf das Ammoniak-Lager, das Kohle- und Aschelager, den Hilfsdampferzeuger sowie weitere wichtige Anlagenteile. Der BUND geht davon aus, das in kürze die gesamte Baustelle stillgelegt wird. Damit kommt die Bezirksregierung entsprechenden Anträgen des BUND nach. Für den Fall, dass kein vollständiger Baustopp durchgesetzt wird, kündigte der BUND noch für heute gerichtliche Schritte an.

BUND stellt E.On Ultimatum – Kritik an Landesregierung

Quelle: E.On

Nach OVG-Urteil zum Dattelner Kohlekraftwerk

Düsseldorf, 16.09.2009 - Nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung zum geplanten E.On-Kraftwerk in Datteln hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bezirksregierung Münster und die E.On-Kraftwerke GmbH aufgefordert, bis heute, 14.00 Uhr, die Bauarbeiten einzustellen. Das Ultimatum bezieht sich auf die am Montag beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Klageerweiterung. Dieser kommt unmittelbar eine aufschiebende Wirkung im Hinblick auf den Weiterbau wichtiger Kraftwerkskomponenten zu. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, will der BUND noch heute den Baustopp gerichtlich erzwingen. Darüber hinaus kritisierte der BUND massiv die Landesregierung. Umweltminister Uhlenberg und Energieministerin Thoben würden den Kraftwerks-Schwarzbau trotz des eindeutigen Urteils noch immer verteidigen.  mehr

E.On Datteln: BUND und Privatkläger erweitern Kraftwerksklagen

„Teilgenehmigungen fehlt Rechtsgrundlage“

 

Düsseldorf, 14.09.2009:  Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute seine Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des E.On-Steinkohlekraftwerks in Datteln auf weitere seitens der Bezirksregierung Münster erlassene Teilgenehmigungen erweitert. Diese beziehen sich u.a. auf die Errichtung des Ammoniak- und des Kohlelagers sowie weitere unter den Aspekten der Sicherheitsrisiken und der Staubbelastung der Nachbarschaft relevante Anlagenteile. Mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes sind nach Ansicht des BUND auch die immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigungen unwirksam. Die Klageerweiterung hat in Bezug auf diese Teilgenehmigungen unmittelbar aufschiebende Wirkung, so dass deren Vollzug nach Ansicht des BUND außer Kraft gesetzt werden muss. Bereits am vergangenen Freitag hatte auch ein Privatkläger seine Klage entsprechend erweitert. mehr

Bezirksregierung bestätigt Rechtsauffassung von BUND und Privatklägern

Bezirksregierung reagiert auf Baustopp-Antrag für E.On-Kraftwerk Datteln

Düsseldorf, 10.09.2009 - Die Bezirksregierung Münster hat dem nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und den Privatklägern heute per Zwischennachricht schriftlich bestätigt, dass mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes auch den immissionsschutzrechtlichen Kraftwerksgenehmigungen die Grundlage entzogen wird. mehr

BUND beantragt Baustopp für E.On-Kraftwerk Datteln

Auch immissionsschutzrechtliche Kraftwerksgenehmigung hinfällig

Düsseldorf, 07.09.2009 -  Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute bei der Bezirksregierung Münster einen Baustopp für das E.On-Kraftwerk in Datteln beantragt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am vergangenen Donnerstag den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Kraftwerk für unwirksam erklärt hatte, ergibt sich nach Ansicht der Umweltschützer daraus „unmittelbar und offensichtlich die Rechtswidrigkeit des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides“ für das Kraftwerk. Der BUND hatte am 25. April 2008 beim OVG Münster Klage gegen den Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung zum Neubau des geplanten 1.050 Megawatt-Steinkohlekraftwerks eingelegt. mehr

Oberverwaltungsgericht kippt Bebauungsplan für E.On Kraftwerk in Datteln

BUND: „Herbe Schlappe für Kraftwerkslobby" 

Düsseldorf, 03.09.2009 - Als „wegweisende Entscheidung für den Klimaschutz und herbe Schlappe für die Kraftwerkslobby“ wertete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan für das E.On-Steinkohlenkraftwerk in Datteln. In dem von einem Privatkläger angestrengten Normenkontrollverfahren hatte der 10. Senat des OVG Münster heute den Bebauungsplans für unwirksam erklärt (Az. 10 D 121/07.NE). Dieser sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bereits in Bau befindliche größte Steinkohle Monoblock-Kraftwerk Europas mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.050 MW und einem CO2-Ausstoß von jährlich bis zu 6,5 Millionen Tonnen schaffen. Der BUND kündigte an, jetzt einen gerichtlichen Baustopp erwirken zu wollen. mehr

Stellten die BUND-Klage gegen das Steinkohlekraftwerk in Datteln vor (v.l.n.r.): BUND-Landesvorsitzender Paul Kröfges, BUND-Kreissprecherin Claudia Baitinger, Rechtsanwalt Dirk Teßmer und BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen

29.08.2008

BUND begründet Klage gegen e.on-Kraftwerk in Datteln

Heute stellte der BUND seine 167-seitige Begründung gegen den Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung zum Neubau des Steinkohlekraftwerks der e.on Kraftwerke GmbH in Datteln vor. Mit dieser Klage greift der BUND diese Kraftwerksplanung in seinem „Herzstück“ an: Insbesondere der so genannte „Vorbescheid“ soll der e.on Kraftwerke GmbH die für die weiteren Investitionen nötige Rechtssicherheit in Bezug auf die Genehmigungsfähigkeit des Steinkohlekraftwerks verschaffen.

Auch wenn die e.on Kraftwerke GmbH bereits mit dem Bau begonnen hat, hat der BUND diese Rechtssicherheit mit seiner Klage verhindert. Die vorzeitige Bauausführung erfolgt damit im ausschließlichen unternehmerischen Risiko. E.on hat sich im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht über die gesetzlichen Anforderungen zum Rückbau der Anlage hinaus explizit dazu verpflichten müssen, für den Fall der Rechtswidrigkeit der Vorhabensplanung den vormaligen Zustand der Flächen wieder herzustellen. mehr

 

 

 

16.05.2008

Der BUND beantragt bei der Bezirksregierung Münster, den Planfeststellungsbeschluß für die neue Hochspannungsfreileitung zum geplanten EON Kraftwerk Datteln zurückzuziehen und die Bauarbeiten sofort stoppen zu lassen.

Die Bezirksregierung Münster hatte erst im Februar die neue Hochspannungsleitung des Netzbetreibers RWE Transportnetz Strom genehmigt. Eine entscheidende Grundlage für die Genehmigung waren die Angaben der RWE Transportnetz Strom im Genehmigungsverfahren, dass ein Anschluß über die bereits bestehenden Leitungstrassen mangels freier Kapazität technisch nicht möglich sei.

In der Zwischenzeit ist ein weiterer Antrag zum Anschluß der beiden in Lünen geplanten Kraftwerke gestellt worden. Durch den Antrag wurde jetzt bekannt, dass RWE Transportnetz Strom eine Netzanschlußzusage für die beiden in Lünen geplanten Kraftwerke gegeben hat. Pikanterweise soll diese nun genau auf dem Weg erfolgen, der für das EON Kraftwerk angeblich aus Kapazitätsgründen nicht möglich war. Von den beiden geplanten Kraftwerken in Lünen wird dabei eine noch weitaus größere Anschlußkapazität benötigt, als vom EON Kraftwerk in Datteln (ca. 1.500 MW in Lünen gegenüber ca. 1.000 MW in Datteln).

Die vom BUND und anderen Einwendern, darunter auch der Stadt Waltrop, schon lange vermutete und jetzt auch von RWE Transportnetz Strom offiziell eingeräumte Sachlage lässt einen Anschluß des neuen Kraftwerks Datteln über die bereits bestehende Freileitung problemlos zu. Der Bau der neuen Freileitungstrasse mit schweren Eingriffen in die Waldbereiche in Waltrop und Castrop-Rauxel ist damit unnötig und unzulässig.

Der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde ist diese Information offenbar gezielt vorenthalten worden, um die Genehmigung der neuen Leitungstrasse für EON trotz des großen Konflikts mit dem Naturschutz zu erhalten. Die Bezirksregierung Münster muß die erteilte Genehmigung aufgrund der klaren Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens jetzt zurückziehen.

 

 

04.09.2007

BUND reicht Begründung der Kraftwerksklage ein

E.on-Kraftwerk in Datteln unnötig und klimaschädlich Bau des Parallelhafens und die Verlegung des Ölmühlenbachs rechtswidrig

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND NRW) hat für seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs für das geplante EON Kraftwerk Datteln eine 76 Seiten umfassende Begründung eingereicht. Das geplante Kraftwerk würde mit einem Ausstoß von über 6 Mio. t CO2 pro Jahr einen der größten Einzelbeiträge zur weltweiten Klimakatastrophe darstellen. Der geplante Bau auf der sprichwörtlich grünen Wiese verschwendet eine riesige Freifläche, wobei zudem auch noch in erheblichem Umfang Arbeitsplätze abgebaut werden.


Nach Überzeugung des BUND NRW ist das Gesamtprojekt rechtswidrig, da es in unzulässiger Weise in unterschiedliche Planungsverfahren aufgespalten worden ist und die Belange des Klimaschutzes nicht ausreichend betrachtet werden. Zum anderen missachten die im wasserrechtlichen Bescheid behandelten Hafenanlagen und die Ölmühlenbach-Verlegung nach Auffassung des BUND die Vorgaben des Naturschutzrechts und die Belange des Biotop- und des Artenschutzes.>

Die Klagebegründung zielt auf die folgenden Mängel des Planfeststellungsbeschlusses:

1. Die vorliegende Kraftwerksplanung ist nicht nachvollziehbar begründet. EON plant in Datteln ein Kraftwerk mit wesentlich größerer Leistung als diejenigen Anlagen, die angeblich abgeschaltet werden sollen. Eine verbindliche Abschaltvereinbarung existiert darüber hinaus nur für das alte Kraftwerk Datteln. Durch das neue Kraftwerk würden jährlich 2 – 4,6 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich in die Atmosphäre abgegeben. Dadurch würden die CO2-Emissionen Deutschlands insgesamt um bis zu 0,5% erhöht. Das Kraftwerk konterkariert damit das deutsche Verringerungsziel von 40% der CO2-Emissionen bis 2050. Die globalen Auswirkungen durch diese immense CO2-Produktion hat in den Verfahren bisher fast keine Rolle gespielt. Im Gegenteil wurde mehrfach wider besseres Wissen behauptet, dass das neue Kraftwerk die CO2-Emissionen mindere.

2. Mittels einer verfahrenstechnischen Salamitaktik wird die Gesamtplanung des Kraftwerks unzulässig in zahlreiche angeblich eigenständige Verfahren aufgeteilt. Offensichtlich sind diese jedoch zwingend miteinander verbunden, z.B. gibt es ohne den Hafen, die Bahnanlagen und die 380-KV-Trasse kein Kraftwerk. Eine sachgerechte Umweltverträglichkeitsprüfung wird dadurch umgangen, indem die Umweltauswirkungen des Kraftwerks nur scheibchenweise bewertet und nicht in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

3. Die Anlagen und damit die Umweltauswirkungen sind überdimensioniert, da immer noch auf zwei Kraftwerksblöcke ausgelegt: sowohl die Hafenkapazität, als auch die Bahnhofskapazität, als auch die Stromtrassenkapazität, als auch die Flächenkapazität sind auf zwei Blöcke ausgerichtet. Dies ist mit dem Eingriffsminimierungsgebot des Naturschutzgesetzes nicht vereinbar.

4. Für das in unzulässiger Weise nachgelagerte Verfahren des Hafenbaus und der Ölmühlenbachverlegung wurden die vorgeschriebene unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung und damit die zwingend einhergehende ökologische Optimierung der Planung nicht durchgeführt. Stattdessen wurde die Planung exakt nach den privatwirtschaftlichen Wünschen von EON durchgewunken, ohne die Auswirkungen auf die Allgemeinheit auch nur ansatzweise zu berücksichtigen.

5. Demgegenüber bleiben geschützte und schützenswerte Biotope vollkommen unberücksichtigt und werden trotz alternativer Planungen, die selbst mit Kraftwerk möglich wären, sinnlos und widerrechtlich zerstört.

 

 

29. Mai 2007

BUND kämpft weiter gegen geplantes EON Kraftwerk in Datteln

Klage gegen Parallelhafen und Gewässerausbau eingereicht


Der BUND geht weiter gegen das geplante EON Kraftwerk in Datteln vor. Nach der Rücknahme der Klage im so genannten Eilverfahren hat der BUND jetzt eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs auf dem geplanten Kraftwerksgelände eingereicht.

Das Kraftwerk würde mit einem Ausstoß von bis zu 8,5 Mio. t CO2 pro Jahr einen der größten Einzelbeiträge zur weltweiten Klimakatastrophe darstellen. Das Kraftwerk soll allein deshalb gebaut werden, weil der Bau zu mehr als 100% durch kostenfreie CO2- Emissionszertifikate subventioniert wird. Der geplante Bau auf der sprichwörtlich grünen Wiese verschwendet eine riesige Freifläche, wobei zudem auch noch in erheblichem Umfang Arbeitsplätze abgebaut werden.


Der BUND hatte einen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz gegen den positiven Vorbescheid der Bezirksregierung gestellt. Mit diesem so genannten Eilverfahren sollte der Baubeginn bis zu den Gerichtsentscheidungen in den Hauptsacheverfahren gestoppt werden, um die über 100jährigen Wälder und die Feuchtbiotope auf der Fläche zu schützen. Das Oberverwaltungsgericht hatte zu diesem im Februar gestellten Eilantrag bis Anfang Mai noch keine Entscheidung getroffen. Der BUND hat diesen Antrag daher inzwischen zurückgezogen, da der vorzeitige Baubeginn und die Entwicklung auf der Baustelle den Eilantrag wertlos machen und die Natur bereits vollständig zerstört wurde. Der laufende Eilantrag verhinderte aus Sicht des BUND zudem noch die Aufnahme und Konzentration auf das Hauptsacheverfahren.


Der Eilantrag hat dennoch interessante Ergebnisse gebracht. Es zeigte sich während des Verfahrens, dass die Bezirksregierung die Tonbandprotokolle des Erörterungstermins in der Dattelner Stadthalle und damit Beweise vernichtet hat. Zudem war der Vorbescheid der Bezirksregierung aus Sicht des Umweltverbandes offenbar so fehlerhaft, dass sich EON aufgrund der Kritik der Richter gezwungen sah, sofort ihrerseits Widerspruch gegen die Genehmigung der Bezirksregierung einzureichen, damit diese die weitreichende Genehmigung nachträglich pro forma beschränken konnte.


Das Gericht zwang EON auch eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ zur Schaffung von Ersatz für den angerichteten Schaden auf, falls sie im Hauptverfahren endgültig unterliegen sollte. EON musste ebenfalls die Möglichkeit einräumen, dass die Kühlturmabwässer technisch nicht in das Naturschutzgebiet Lippeaue eingeleitet werden müssen, sondern durchaus andere Möglichkeiten denkbar sind.


Der BUND hat parallel bereits eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs auf dem geplanten Kraftwerksgelände eingereicht. In diesem Verfahren wäre ein Eilantrag von vorneherein sinnlos gewesen, da die Biotope am Ölmühlenbach von EON quasi in einer Nacht- und Nebelaktion bereits zerstört wurden. Die dafür erforderlichen Genehmigungen wurden EON von der Bezirksregierung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erteilt, um Klägern jede Möglichkeit zu nehmen, die Biotope durch einen schnellen Gerichtsbeschluss zu schützen.


Eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verlegung des Ölmühlenbachs hat faktisch nicht stattgefunden, sondern wurde nur zum Schein inszeniert. Die gesamte Planung von EON zielt nach wie vor darauf ab, auch noch einen zweiten Kraftwerksblock zu ermöglichen. Dafür wird der Bach so verändert, dass er dauerhaft stark beeinträchtigt wird und in einem sehr nachteiligen Bett zwischen Hafen und Kraftwerk gequetscht verlaufen
soll. Die Gewässer auf dem Gelände und in dessen Umfeld werden schon durch die laufenden Baumaßnahmen erheblich beeinträchtigt.


Eine ausführliche Begründung zur Klage gegen den umfangreichen Planfeststellungsbeschluss wird zur Zeit noch ausgearbeitet.


Nähere Informationen: Claudia Baitinger, Sprecherin der BUND Kreisgruppe Recklinghausen, claudia.baitinger@bund.net

 

 

 

 

21.02.2007  

Baustopp für E.ON-Kraftwerk in Datteln vorerst aufgehoben

Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Klimaschutz

Im Streitfall um den geplanten Bau des 1.100 Megawatt-Steinkohlekraftwerks der E.ON AG in Datteln verkündete das Oberverwaltungsgericht Münster heute nach sechsstündiger mündlicher Verhandlung in nicht-öffentlicher Sitzung seine Entscheidung: Der Baustopp für das Kraftwerk wird vorerst aufgehoben.

Klaus Brunsmeier, Landesvorsitzender des BUND: „Damit hat sich das Gericht gegen die Menschen, gegen die Natur und gegen mehr Klimaschutz entschieden. Die privaten Interessen von E.ON haben sich vorerst gegen das Allgemeinwohl durchgesetzt.“

Allerdings wurde noch keine Entscheidung im Eilverfahren selbst getroffen; eine solche wird erst in etwa einem Monat erwartet. E.ON verpflichtete sich des Weiteren, für den Fall einer künftigen juristischen Niederlage zu einer vollständigen Kompensation und Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen. Ein schwacher Trost für den BUND, denn dann sei die Baufläche weitgehend entwertet und verwüstet.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) war zunächst dem Eilantrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gefolgt und stoppte am 16. Februar die Bauarbeiten. Am Wochenende war es auf der Baustelle zu tätlichen Angriffen von E.ON-Sicherheitsleuten auf Umweltschützer gekommen, weshalb der BUND dem Energiekonzern „Wildwest-Methoden“ vorgeworfen hatte.

Mit dem Eilantrag hatte sich der BUND gegen die drohende unwiederbringliche Zerstörung von mehr als 60 ha Natur-, Landschaft und Boden, einer Waldfläche sowie eines geschützten Biotops gewandt. Die Rodung der Fläche, die weitaus größer ist als für das eine Kraftwerk notwendig wäre, hatte bereits begonnen. Würde das Kraftwerk gebaut, wäre damit ein jährlicher Ausstoß von 8,5 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid verbunden. Die Bevölkerung hätte zudem unter zusätzlichen Immissionen von gesundheitsschädlichen Feinstäuben, Quecksilber und anderen Schwermetallen zu leiden. Der geplante Kühlturm wäre mit 180 m deutlich höher als der Kölner Dom (157m).

 

 

17.02.2007  

Oberverwaltungsgericht stoppt Kraftwerksbau / E.ON-Mitarbeiter attackieren Umweltschützer

E.ON mit Wildwest-Methoden gegen BUND

Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW auf Antrag des BUND den Baubeginn für das E.ON-Kraftwerk in Datteln gestoppt hatte, kam es am Samstag zu einem Zwischenfall. Als sich BUND-Aktivisten über offenbar widerrechtlich wieder aufgenommene Baumaßnahmen informieren wollten, wurden sie tätlich angegriffen.

Gegen Samstagmittag erhielten BUND-AktivistInnen von Anwohnern die Mitteilung, dass auf der per Gerichtsbeschluss stillgelegten Baustelle Bauaktivitäten im Gange seien. Vor Ort kam es dann zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem offenbar im E.ON-Auftrag tätigen Mitarbeiter von Kötter Security. Dieser sagte zu einem BUND-Aktivisten wörtlich und unter sechs Zeugen: “Du Arschloch, du hast mir gar nichts zu sagen, ich hau dir ein in die Fresse, ich schlag dich zusammen.“ Daraufhin wurde der BUND-Mann von ihm geschlagen, ihm wurde die Kapuze vom Anorak gerissen. Die BUND-AktivistInnen dokumentierten den Zwischenfall fotografisch, riefen die Polizei und erstatteten Strafanzeige.

 

 

16.02.2007

BUND-Eilantrag gegen E.ON-Kraftwerk erfolgreich

Oberverwaltungsgericht verfügt Baustopp

Der Baubeginn für das E.ON-Kraftwerk in Datteln ist vorerst gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster folgte dem Eilantrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und setzte die aufschiebende Wirkung des BUND-Widerspruchs gegen die 1. Teilgenehmigung für das 1.100 MW-Steinkohlekraftwerk wieder in Kraft. Für Mittwoch, den 21. Februar 2007, setzte das Gericht zur Erörterung der Streitsache einen nicht-öffentlichen Erörterungstermin an.

Mit dem Eilantrag hatte sich der BUND gegen die drohende unwiederbringliche Zerstörung von mehr als 60 ha Natur-, Landschaft und Boden, einer Waldfläche sowie eines geschützten Biotops gewandt. Die Rodung der Fläche, die weitaus größer ist als für das eine Kraftwerk notwendig wäre, hatte bereits begonnen.

 

 

 

15.02.2007

Oberverwaltungsgericht muss entscheiden / Umweltschützer sprechen von Intransparenz und juristischen Tricks

BUND mit Eilantrag gegen E.ON-Klimakiller-Kraftwerk

 

Mit einem Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht NRW will der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Baubeginn für das E.ON-Kraftwerk in Datteln stoppen. Die Umweltschützer beantragten, die bauvorbereitenden Arbeiten sofort zu stoppen und die aufschiebende Wirkung des eingelegten Widerspruchs gegen die erste Teilgenehmigung des Kraftwerks wiederherzustellen. Das Steinkohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 1.100 MW würde jährlich bis zu 8,5 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 emittieren und damit zu den größten Klimakillern Nordrhein-Westfalens gehören.

Bereits am 9. Februar 2007 hatte der BUND Widerspruch gegen den von der Bezirksregierung Münster erteilten Vorbescheid und die Teilgenehmigung eingelegt. Auf Antrag der Firma E.ON hatte die Bezirksregierung bereits im Vorfeld den Sofortvollzug dieser Teilgenehmigung angeordnet. Mit dem Eilantrag wendet sich der BUND gegen die drohende unwiederbringliche Zerstörung von mehr als 60 ha Natur-, Landschaft und Boden, einer Waldfläche sowie eines geschützten Biotops. Die Rodung der Fläche, die weitaus größer ist als für das eine Kraftwerk notwendig wäre, hat bereits begonnen. Daher ist ein so genannter „Hängebeschluss“ erforderlich, der die weiteren Arbeiten bis zur Entscheidung über den Antrag stoppt.

„Das Verfahren ist an Intransparenz und juristischen Tricks nicht mehr zu überbieten“, konstatiert der BUND-Landesvorsitzende Klaus Brunsmeier. Die Teilgenehmigung für die "Baufeldvorbereitung" war von der Bezirksregierung Münster am 7. Februar an E.ON übergeben worden. Auf Antrag von E.ON geschah dies heimlich und ohne öffentliche Bekanntmachung. Die Bauarbeiten begannen am 8. Februar und wurden auch über das Wochenende fortgeführt. Der BUND hat dagegen am 9. Februar Widerspruch eingelegt. Die Umweltschützer hofften dabei auf die aufschiebende Wirkung eines solchen Einspruchs - allerdings vergeblich: E.ON hatte bereits am 26. Januar – also quasi prophylaktisch - die sofortige Vollziehung des Vorbescheids und der Teilgenehmigung beantragt hatte. Diesem wurde ebenfalls am 7. Februar von der Bezirksregierung mit in einem gesonderten Bescheid entsprochen. Der BUND erfuhr erst auf gezielte Nachfrage von diesem Vorgang.

Offenbar, so der BUND, versuchen Genehmigungsbehörden und Kraftwerksbetreiber mit diesem „äußerst dubiosen Verfahren“ den Widerstand gegen das Klimakiller-Kraftwerk auszuhebeln. Bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren 875 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern gegen das Vorhaben erhoben und in einem 6-tägigen Erörterungsmarathon vorgebracht worden. Auch wenn der BUND bereits verhindern konnte, dass das Kraftwerk durch die Mitverbrennung von so genanntem „Kronocarb“ zu einer getarnten Müllverbrennungsanlage wird, wären mit der Realisierung des Vorhabens weit reichende Umweltauswirkungen verbunden.

 

 

 

 

22. Mai 2006

 

Kraftwerk oder Müllverbrennungsanlage? - BUND zieht Zwischenbilanz im

Genehmigungsverfahren EON Datteln:

Das Kraftwerk ist nicht genehmigungsfähig!

 

"Eigentlich sollte ein Erörterungstermin dazu dienen, Fragen der Einwender zu klären. Stattdessen hat der Sitzungsmarathon des letzten Wochenanfangs mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet", konstatiert Claudia Baitinger, Sprecherin des BUND-Landesarbeitskreises Abfall. Zudem sei in erschreckender Weise deutlich geworden, dass die die Bezirksregierung unterstützenden Behörden und Fachgutachter nach Auffassung nur in den seltensten Fällen zur Aufklärung von Sachverhalten beitragen konnten. „Es kann nicht angehen“, so Baitinger, „dass wir auf Nachfragen nach Umwelt relevanten Daten entweder auf den St. Nimmerleinstag vertröstet wurden oder klammheimlich Unterlagen der Antragstellerin EON als Antworten aufgetischt bekamen. Wofür haben wir Umweltbehörden, wenn sie sich als derart inkompetent herausstellen und sich mit falschen Federn schmücken müssen?"

Am Beispiel der vom BUND besonders kritisierten beantragten Mitverbrennung von Kronocarb-Abfall und der „Entsorgung“ der Abgasstäube in Form von wassergebundenen Feinstpartikeln durch das geplante Kühlturm-Monster zeigte sich deutlich, dass die gesamte Problematik bei den Behörden und ihren Gutachtern noch nicht „angekommen“ ist. Jetzt will man mitten im Genehmigungsverfahren anfangen, über die Toxizität zu recherchieren, obwohl im alten Kraftwerk mit diesem hoch Schwermetall angereicherten Abfall bereits umgegangen wird – genehmigt in 2003 – ohne  Umweltverträglichkeitsprüfung – in unmittelbarer Nachbarschaft einer großen Kinderklinik!

"Wir halten es für ein sträfliches Unterfangen, offensichtlich weit mehr als die gesamten in der erweiterten EU verfügbaren Titandioxid-Abfälle in Datteln in die Umwelt zu entlassen", kritisiert die BUND-Expertin Baitinger. "Unseren Nachforschungen nach wird die deutschlandweite Jahresproduktion in etwas mehr als sechs Wochen im neuen Kraftwerkskessel verbrannt werden“. Durch den geplanten Hafenneubau könnte sich somit das neue Kraftwerk in  Datteln leicht zu einem weltweit begehrten Beseitigungszentrum für solch schwermetallhaltige Abfälle mausern.

Die Umweltschützer erwarten von der Genehmigungsbehörde eine wirklich kritische Auseinandersetzung mit der beantragten Menge an Kronocarb, selbst wenn die dafür zuständigen Kölner Kollegen diesem gefährlichen Abfall einen Persilschein in Form der (Um-) Deklaration als „Wirtschaftsgut“ ausstellen sollten. In den beiden Hertener Genehmigungsverfahren zur Müllverschwelung „Blauer Turm“ und „Thermoselect“ hat sich die Bezirksregierung Münster erfreulicherweise deutlich auf die Seite der Umwelt und gegen die Genehmigung kritischer Anlagen bzw. Brennstoffe gestellt. „Das erwarten wir hier auch“, so Baitinger.

 

 

16.3.2006

e.on-Kraftwerk Datteln

BUND gibt 80-seitige Stellungnahme zum Kraftwerksneubau ab

Pünktlich zum Ende der Einwendungsfrist hat die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Kreis Recklinghausen, unterstützt vom Landesarbeitskreis Abfall des BUND NRW, ihre umfangreiche Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren des von ihr in der geplanten Form abgelehnten Kraftwerkneubaus abgegeben. Es werden sowohl grundlegende verfahrensrechtliche als auch mannigfache fachliche Mängel der Antragsunterlagen aufgezeigt, die nach Meinung der Umweltschützer die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Anlagen massiv in Frage stellen.

Wichtige Forderungen sind in Bezug auf den Fortgang des Genehmigungsverfahrens insbesondere:

  1. Die Durchführung eines einheitlichen förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG anstelle der Zulassung des Gesamtvorhabens mit Hilfe von Teilgenehmigungen; jedenfalls die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit an allen Teilgenehmigungsverfahren.
  2. Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens, das dem tatsächlich geplanten Vorhaben entspricht (insbesondere der Antrag für die Errichtung und den Betrieb einer Abfall(-mit)verbrennungsanlage).
    Es ist unerlässlich, dass der Vorhabensträger ggf. nach vorherigem Hinweis den Antrag entsprechend des tatsächlich beabsichtigten Vorhabens fasst und die vorgelegten Unterlagen zur Prüfung des Vorhabens vervollständigt.
  3. Die Bekanntmachung der noch zu ergänzenden Antragsunterlagen und die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit mit erneuter korrekter Bekanntgabe.
  4. Die Koordinierung aller anderweitigen den Kraftwerksneubau betreffenden Zulassungsverfahren. Es bestehen erhebliche Bedenken, dass es andernfalls insbesondere zu Belastungsverschiebungen vom Umweltmedium Luft in das Umweltmedium Wasser geben wird.
  5. Die Überarbeitung und Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Umfang und Untersuchungstiefe müssen insbesondere die Auswirkungen der Mitverbrennung des Industrieabfalls „Kronocarb“ korrekt berücksichtigen
  6. Die korrekte Begutachtung der Immissionsbelastungen (Vorbelastungen und Zusatzbelastungen) und Einhaltung der vorgeschriebenen Immissionswerte durch neutrale Gutachter.

Mit Spannung erwartet die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände die Antwort des Staatlichen Umweltamtes Herten auf ihre nach Umweltinformationsgesetz gestellten Fragen zu den Umweltauswirkungen in Folge der Mitverbrennung der bereits seit 3 ½ Jahren im jetzigen Kraftwerk eingesetzten Kronocarb-Abfälle.

Es wird dann der ab 15. Mai beginnende Erörterungstermin zeigen, welche Gefahren und Risiken von solch einer neuen riesigen Müllmitverbrennungsanlage ausgehen werden.

 

 

06.02.2006

Geplantes Steinkohle-Kraftwerk Datteln 4

 

Riesenmüllverbrennungsanlage oder Kohlekraftwerk?

Beim Studium der Antragsunterlagen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens stellt der BUND fest: In Datteln plant E.ON seiner Überzeugung nach eine Müllverbrennungsanlage, Politik und Bevölkerung werden über die wirklichen Absichten des Konzerns im Unklaren gelassen!

Ist aus Sicht der Umweltschützer das jetzige Kraftwerk schon eine Dreckschleuder par Excellence, wird es – was die Brennstoffzusammensetzung und die damit verbundenen Schadstoffausstöße angeht – mit dem Neubau nur noch schlimmer kommen. "Man sagt „Kohlekraftwerk“ - und schafft sich in der Zechenregion damit Sympathien und Akzeptanz-, beantragt wird jedoch eine Megaabfallverbrennung, in dessen Ofen hoch gesundheitsgefährliche Abfälle beseitigt werden sollen", ist Claudia Baitinger, Sprecherin des BUND Landesarbeitskreises Abfall überzeugt.

„Genehmigungsrechtlich müsste es sich schon aufgrund der Heizwertangaben des Brennmaterials um eine Abfallbeseitigungsanlage handeln“, so Baitinger. Die chemische und physikalische Zusammensetzung des beantragen „Kronocarbs“ und des ebenfalls Kronocarb enthaltenden „Petrolkoks“ – insgesamt fast 700 000 t pro Jahr - zeigen zudem die wahre Intention des Konzerns noch deutlicher: Was eigentlich auf Grund seiner brisanten Inhaltsstoffe (ca. 50 % Nichtkohleanteil) in einer Sondermüllverbrennung beseitigt werden müsste - nachdem es nicht mehr vor Helgoland als Dünnsäure verklappt werden darf, soll hier gewinnbringend verstromt und über den gigantischen Kühlturm als wassergebundene Aerosole großzügig in der Umgebung verteilt werden.

Kronocarb enthält hohe Konzentrationen schwermetallhaltiger Nanopartikel undefinierbarer Kleinheit und Zusammensetzung, die nicht nur lungengängig sind, sondern vielmehr auch durch die gesamte Körperoberfläche von Mensch, Tier und Pflanze aufgenommen und von dort im Organismus verteilt werden mit noch nicht hinreichend erforschten toxischen Wirkungsweisen. „Quasi das halbe Periodensystem der Elemente ist dort vertreten - neben Titan- und Siliciumverbindungen allem voran die gesundheitsgefährlichen Schwermetalle wie Vanadium, Nickel, Mangan, Kobalt, Zinn, Chrom, Blei, Arsen, Antimon, Quecksilber und Cadmium in bestürzend großen Mengen!“, warnt der BUND. Kein Mensch kann sich gegen solche Immissionen vorbeugend schützen. Von daher verlangt der BUND die im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebene Vorsorgeregelung und fordert: Keine (verkappte) Müllmitverbrennung in Datteln, so wie es landauf landab bereits in E.ON-Kohlekraftwerken üblich ist – gegen den erbitterten Widerstand der Bevölkerung!

Die bis zum 28.2.2006 bei der Stadt für jedermann einsehbaren Antragsunterlagen mit der Möglichkeit der Einwendungen lassen aus Sicht des BUND zudem viele wichtige Fragen ungeklärt und enthalten eine Reihe gravierender Fehler, Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten. Sie scheinen „mit der heißen Nadel“ gestrickt zu sein, um in Datteln im Wettlauf mit den anderen bundesweit 23 Großkraftwerksplanungen „die Nase vorn“ zu haben. „Was die Sorgfältigkeit der Planungen angeht, sähen wir gerne einen Wettbewerb, aber nicht, was die Schnelligkeit und Oberflächlichkeit anbetrifft – das kann ins Auge gehen“, sind sich die Umweltschützer im Hinblick auf das eingeleitete Genehmigungsverfahren sicher, in dem sie sich zum Wohle von Mensch und Umwelt weiter einbringen werden!

 

 



Kontakt vor Ort

Ansprechpartner: Dr. Thomas Krämerkämper
Ortsgruppe Castrop-Rauxel
E-Mail: thomas@kraemerkaemper.de

Ansprechpartnerin: Claudia Baitinger
Kreisgruppe Recklingshausen  
Tel. 02369/24 296  
E-Mail: Claudia.Baitinger@bund.net

Das Vorhaben im Überblick

Standort: Datteln

Investor: E.on

Genehmigung: 2. April 2007

Baubeginn: 2007

Investitionssumme: ca. 1,2 Mrd. Euro

Typ: Steinkohleverbrennung mit KWK (380 KW)

Leistung: 1.050 MW elektrisch

Feuerungswärmeleistung: 2.600 MW th. (inkl. Hilfsdampferzeuger)

CO2-Ausstoß: 5,0 bis 6,5 Mio. Tonnen pro Jahr

geplante Fertigstellung: 2011

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