Mit Schreiben vom 09.10.2024 beantragte die RWE Power AG bei der Bezirksregierung Arnsberg die Änderung des Abschlussbetriebsplans für den Tagebau Hambach. Dieser soll die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für die Restfläche des Abbaugebiets auf Grundlage des geänderten Braunkohlenplanes Teilplan 12/1 Hambach und weiterer unter Bergaufsicht stehender Flächen im Umfeld regeln. Bis zum 2. Dezember 2024 bestand die Möglichkeit für Kommunen, Behörden und Verbände, dazu Stellung zu nehmen.
Der Abschlussbetriebsplan umfasst den Zeitraum bis zur abgeschlossenen Seebefüllung sowie finalen Wiedernutzbarmachung und soll den Endzustand der Landschaft einschließlich vorgesehener Nutzungen darstellen. Für die Herstellung des Sees bedarf es dann eines zusätzlichen Planfeststellungsverfahrens. Dieser Abschlussbetriebsplan dient auch für dieses Verfahren als Grundlage. Er wird, falls dies als Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich ist, in Bezug auf die Ausgestaltung des Sees angepasst werden.
Manheimer Bucht kontra Biotopverbund und Artenschutz
Zentraler Kritikpunkt der NRW-Naturschutzverbände an dem Abschlussbetriebsplan bleibt das geplante Festhalten an der weitgehenden Ausbaggerung der so genannten Manheimer Bucht.
Nach wie vor beherbergt der Hambacher Wald zwei Wochenstubenkolonien der streng geschützten Bechsteinfledermaus. Diese waren auch der Grund für den aufgrund einer BUND-Klage im Oktober 2018 verhängten Rodungsstopp und die folgende Umplanung des Tagebaus.
Unserer Rechtsauffassung nach hätte der „Hambi“ auch deshalb zwingend als FFH-Gebiet gemeldet werden müssen. Zusammen mit den drei östlich davon gelegenen - und als FFH-Gebiet ausgewiesenen - Waldgebieten Steinheide, Lörsfelder Busch und Dickbusch stellt der Hambacher Wald ein wichtiges Element im europäischen Netzwerk NATURA 2000 dar. Damit sind aber auch die Biotopverbindungen zwischen diesen Waldgebieten im Sinne von Art. 10 der FFH-Richtlinie bedeutsam und schutzwürdig.
BUND fordert Landbrücke
Das von der RWE Power AG durchgeführte Fledermaus-Monitoring zeigt, wie wichtig der Austausch zwischen den vereinzelten Waldgebieten ist. Die Flugbewegungen der Bechsteinfledermäuse zwischen dem Hambacher Wald und der Steinheide sind langjährig dokumentiert. Die Telemetrieergebnisse belegen auch die hohe Bedeutung der bestehenden Biotopverbundstrukturen und insbesondere des Wäldchens am ehemaligen Manheimer Sportplatz („Sündenwäldchen“). Zum Schutz der Bechsteinfledermaus-Populationen, insbesondere auch zur Wiederausbreitung der Bechsteinfledermaus in Richtung auf Dickbusch, Lörsfelder Busch und nachfolgend zur Erftaue müssen die heute vorhandenen Biotopverbundstrukturen deshalb zwingend erhalten bleiben.
Der BUND und die übrigen Naturschutzverbände schlagen daher den Verbleib einer Landbrücke zwischen dem Hambacher Wald und der Steinheide vor. Diese Landbrücke würde den Erhalt der für Bechsteinfledermäuse wertvollen Biotopverbundstrukturen sichern und böte auch die Basis der von der Landesregierung geplanten großflächigen Wiedervernetzung der Wälder im Süden des Tagebaus Hambach.
Die NRW-Naturschutzverbände haben deshalb mit Schreiben vom 02.12.2024 die Bezirksregierung Arnsberg aufgefordert, den Abschlussbetriebsplan entsprechend zu ändern.