BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kostenloser ÖPNV statt Fahrverbote?

14. Februar 2018 | Mobilität, Saubere Luft

Vorschläge der Bundesregierung sind Placebo

Dicke Luft in der Düsseldorfer Corneliusstraße. (D. Jansen)

Die gestern bekannt gewordenen Vorschläge der Bundesregierung zur Abwendung einer EU-Klage wegen der fortgesetzten Nicht-Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte sind nach BUND-Auffassung ein Placebo. Damit soll offenbar vom eigentlichen eigentlichen Verursacher der Misere, dem individuellen Diesel-Verkehr, abgelenkt werden, um Fahrverbote zu vermeiden. Gleichzeitig würden die finanzielle Verantwortung in Richtung des Steuerzahlers verschoben und die Automobilhersteller entpflichtet, eine Hardware-Nachrüstung zu bezahlen.

Ein kostenloser ÖPNV ist zwar prinzipiell wünschenswert – und wurde vom BUND auch als Maßnahme zur Fortschreibung des Luftreinhaltepläne vorgeschlagen. Um damit aber eine nennenswerte NO2-Reduktion zu erzielen, müsste aber auch das entsprechende Fahrplatz- und Verbindungs-Angebot existieren. Und da hapert es in allen NRW-Städten, zumal in der Rush-Hour.

Zudem werden damit zunächst nur die innerstädtischen Verkehre adressiert, weniger die Pendler*innen. Für die müsste entweder ein gutes außerstädtisches ÖPNV-Angebot geschaffen werden, oder aber eine ausreichende Anzahl von Park an Ride-Plätzen am Stadtrand. Bei letzterem spielen aber auch die Nachbar-Kommunen in der Regel nicht mit.

Es bleibt vor allem auch das grundsätzliche Problem, dass mit solchen grundsätzlich guten Maßnahmen keine schnelle Emissionsminderung erzielt werden kann. Genau das aber fordern die deutschen Gerichte und die EU-Kommission. Auch die NRW-Landesregierung scheint das Problem weiter aussitzen zu wollen, indem sie eine Grenzwerterreichung erst für das Jahr 2020 anstrebt. Damit aber würden fahrlässig weitere NO2-Tote in Kauf genommen.

Die Bundesregierung hat dem EU-Umweltkommissar allerdings auch mitgeteilt, dass sie „wenn nötig“ die Städte dabei unterstützen würde, „wirksame Verkehrsbeschränkungen in ausgewiesenen Straßen einzuführen“.Auch solche Insellösungen sieht der BUND als nicht geeignet an, da damit Ausweichverkehre provoziert werden und die Schadstoff-Belastung nur verlagert wird.

Mitte März will die Kommission entscheiden, ob sie Deutschland (und andere) vor den Europäischen Gerichtshof bringt.

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