In aller Lungen: Feinstaub und Stickstoffdioxid
Einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge sterben allein in Europa 100.000 Menschen pro Jahr durch Feinstaub in der Atemluft. Die EU rechnet sogar mit jährlich 65.000 Feinstaub-Toten allein in der Bundesrepublik. Die ultrafeinen Partikel verursachen Lungenfunktionsstörungen, Atemwegserkrankungen, Allergien und Krebs. Hauptursache ist die hohe Belastung aus dem Verkehr, der Industrie, Kraftwerken und diffusen Quellen wie den Braunkohle-Tagebauen. Den gesundheitlichen Risiken durch Feinstaub hat die Europäische Union 1999 mit der Luftqualitätsrahmenrichtlinie Rechnung getragen. Seit dem 1. Januar 2005 sind die strengen Grenzwerte in Kraft. Luftreinhaltepläne und Aktionspläne sind notwendig, um die strikten Grenzwerte einzuhalten; Betroffene haben ein einklagbares Recht auf Einhaltung dieser Grenzwerte.
Als neueres Problem kam die Stickstoffdioxid-Belastung hinzu. Nach der 1. Tochterrichtlinie zur Luftqualität darf der 1-Stundenwert von 200 µg/m3 Luft nicht öfter als 18 mal im Kalenderjahr überschritten werden. Der Jahresgrenzwert liegt bei 40 µg/m3 Luft. Die von NO2 hervorgerufenen Gesundheitsschäden sind ähnlich gravierend, wie die durch Feinstaub ausgelösten. Der Großteil des Stickstoffdioxids in unseren Städten ist verkehrsbedingt. Trotz unbestrittener Erfolge bei der Feinstaub-Bekämpfung ist bei NO2 noch kein durchgreifend positiver Trend erkennbar; in vielen NRW-Städten können die Grenzwerte nicht eingehalten werden [mehr].
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