BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Hambach: Raubbau am Grundwasser

29. Oktober 2020 | Braunkohle, Hambach

Ende der Online-Konsultation zur wasserrechtlichen Genehmigung für den Tagebau Hambach

Sümpfungsbrunnen vor dem Hambacher Wald. [Foto: Dirk Jansen] Sümpfungsbrunnen vor dem Hambacher Wald. [Foto: Dirk Jansen]

Am 26. Oktober endete die von der Bezirksregierung Arnsberg wiederholte Online-Konsultation zum Antrag der RWE Power AG für eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach von 2021 bis 2030. Der BUND hält weiterhin alle in seiner Stellungnahme zum RWE-Antrag vorgebrachten Kritikpunkte aufrecht.

Nach dem Motto "Augen zu und durch" will die Bezirksregierung Arnsberg offenbar entgegen der vom BUND vorgebrachten Kritik auf Basis veralteter und faktisch hinfälliger Grundlagen die jährliche Entnahme von bis zu 450 Millionen Kubikmeter Wasser erlauben. Die im Rahmen der Online-Konsultation von der Bergbehörde getätigten Aussagen lassen erkennen, dass nach wie vor beabsichtigt zu sein scheint, den Braunkohleplan von 1977 und die derzeitigen Rahmenbetriebspläne als Beurteilungsgrundlage für den Sümpfungsantrag zu verwenden. Dagegen bestehen unsererseits schwerste Bedenken, denn spätestens nach der Kohleausstiegs-Gesetzgebung haben die alten Planwerke ihren Sinn verloren. Ebenso ist es unverantwortlich, einen Sümpfungsantrag, der noch von der Fortführung des Tagebaus Hambach ausging, zugrunde zulegen. Auch der Bergbautreibende hat mehrfach öffentlich erklärt, den Kohleabbau im Tagebau Hambach nicht weiter nach Süden fortführen zu wollen. Die gerade in Erarbeitung befindliche neue Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik trägt dem bereits Rechnung.

Aus Sicht des BUND und der übrigen anerkannten NRW-Naturschutzverbände darf es eine Entscheidung auf ersichtlich veralteten Grundlagen nicht geben. Daher sollte der vom Bergbautreibenden vorgelegte Antrag abgelehnt werden. Zudem sollte dem Bergbautreibenden eine Ausstiegsplanung aufgegeben werden, die eine Minimierung der Grundwasserentnahmen und eine Optimierung der Wasserversorgung der ökologisch wertvollen Flächen im Umkreis des Tagebaus Hambach zum Ziel hat. Bis zu dessen Vorliegen sind nur minimale Grundwasserentnahmen möglich.

 

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