BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Garzweiler: Holzweiler soll zur Halbinsel werden

20. Oktober 2017 | Braunkohle, Braunkohle - Leitentscheidung

Braunkohlenausschuss will die Leitentscheidung umsetzen / RWE legt neue Planung vor

Geht es nach RWE, soll Holzweiler zur Halbinsel werden. (Quelle: RWE)

Mit der 2016 von der Landesregierung verabschiedeten neuen Leitentscheidung für das Braunkohlenrevier und der damit ebenfalls beschlossenen Verkleinerung des Braunkohlentagebaus Garzweiler wird eine Neuplanung notwendig. In einer Klausurtagung wurde jetzt der Braunkohlenausschuss über das weitere Vorgehen informiert. RWE Power und Experten aus den Landesbehörden steckten die Grenzen – aus ihrer jeweiligen Sicht – ab.

Die Politiker betonten, dass über Vieles noch im Detail diskutiert werden müsse und nur bestimmte Vorgaben festgeschrieben seien:

Der Braunkohlenplan soll nur für die Endphase (nach 2030) geändert werden. Das Credo, dass die anderen Tagebaue unverändert weiter gebraucht würden, bleibt von diesen Änderungen unangetastet. Auch die A 61 soll nach Abbauende aus verkehrstechnischer Notwendigkeit wiederhergestellt werden. Das Volumen des zukünftige Restsee entsteht durch die fehlenden Kohle- und Abraummengen. Seit den 50er Jahren bewegte sich das wandernde Loch von Bedburg aus erst nach Norden und dann nach Westen. Das Volumen ist entsprechend groß und muss zwischen die A 61neu und Holzweiler gequetscht werden. Denn es gibt dazu weitere Vorgaben für den Restsee: kompakte Form und große Tiefe, ohne Kontakt zu ungekalkten Kippenbereichen (damit möglichst wenig leicht lösliches Eisensulfat in den See gelangt), Abfluss in die Niers, Befüllung durch Rheinwasser (damit die Befüllung schneller geht).

Mit verschiedenen Auflagen (gute Verkehrsanbindung, keine Insellage) soll die Entwicklung von Holzweiler positiv unterstützt werden. Da weder das Landesplanungsgesetz mit der Braunkohlenplanung noch das Bundesberggesetz die Belange der betroffenen Menschen berücksichtigt, werden diese Interessen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für die geänderte Planung behandelt. Wegen der UVP muss es auch eine öffentlich Beteiligung und eine Anhörung geben.

Auch die RWE Power AG war aufgefordert worden, seine Planungen vorzustellen. Danach soll der Bandsammelpunkt in den Tagebau nördlich der heutigen Ortslage  Immerath verlegt werden, um in einem großen Halbkreis um Holzweiler herumbaggern zu können. Dabei soll der in der Leitentscheidung  ausgehandelte  400 Meter Mindestabstand eingehalten werden.

Die Vorstellungen von RWE wurden vom Braunkohlenausschuss und den anwesenden Holzweiler Bürger*innen besonders wegen der Straßenplanungen kritisch aufgenommen. Entgegen der Vorgaben der Landesregierung will RWE die wichtige Verbindung der L 19 wegbaggern. Auch würde Holzweiler nach den RWE-Plänen zu einer Halbinsel im Restsee werden. Insofern wurde RWE aufgefordert, eine neue Planung vorzulegen, die den besonderen Anforderungen Holzweilers Rechnung trägt.

Letztendlich muss die Neuplanung im Rahmen des anstehenden Braunkohlenplan-Änderungsverfahrens ergebnissoffen angegangen werden. Für den BUND ist dabei klar: Ein Fortführung des Tagebaus selbst in verkleinerten Abbaugrenzen ist klimaschutzpolitisch nicht verantwortbar. Tagebaustopp müsste danach an der A 61 sein. Auch ein Mindestabstand von 400 Meter zu Holzweiler führt zu gravierenden Beeinträchtigungen der dortigen Lebensqualität. Zudem ist nicht vermittelbar, dass für alle anderen Tagebaurand-Gemeinden weiterhin lediglich ein Sicherheitsabstand von 100 Meter gelten soll.

 

 

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