BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Energetische Gebäudesanierung

Die Sanierungsquote im Gebäudebestand muss deutlich gesteigert werden. [Foto: Dirk Jansen]

von Joachim Plate

Die energetische Sanierung eines Gebäudes dient der Minimierung des Energieverbrauchs für Heizung, Lüftung und Warmwasser. Dies wird durch eine deutliche Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle (nachträgliche Wärmedämmung) und der Verringerung des Lüftungswärmebedarfes (Verbesserung der Dichtigkeit des Gebäudes, Einbau von mechanischer Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung) erreicht. Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung ist im Wesentlichen vom jeweiligen, individuellen Nutzerverhalten abhängig. Die detaillierte Beschreibung des aktuellen energetischen Zustandes des Gebäudes bildet die Basis eines qualifizierten Sanierungsplanes. Unabhängige, zertifizierte Energieberater können diese wichtige Vorarbeit leisten. Der Energieausweis, der mittels des gemessenen Energieverbrauches erzeugt wird, beschreibt den spezifischen Endenergieverbrauch und den spezifischen Primärenergieverbrauch in kWh/m2a. Die visuelle Einordnung des Verbrauches auf einer Skala von A+ (0 bis 25 kWh/m2a) bis H (> 250 kWh/m2a) gestattet die unmittelbare Bestimmung des energetischen Zustandes des Gebäudes. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht.

Die Beheizung und Warmwasserbereitung heutiger Gebäude erfolgt überwiegend durch die Nutzung fossiler Brennstoffe. Im Sanierungskonzept muss nach der deutlichen Reduzierung des Heizwärmeverbrauches eine weitgehende Dekarbonisierung folgen. Hierzu werden die dezentralen, erdgas- und heizölbefeuerten Wärmeerzeuger durch CO2 -freie Heiz- und Warmwassersysteme ersetzt. Solarthermie und Photovoltaik in Kombination mit geeigneten Speichersystemen, sowie vorzugsweise erdgekoppelten Wärmepumpen dienen der notwendigen Minimierung der gebäudeseitigen CO2 -Emission. Die zentrale Versorgung in den verdichteten Siedlungsräumen, z.B. des Ruhrgebietes, erfolgt häufig mittels Nah-/ oder Fernwärme. Für die notwendigen Dekarbonisierungsschritte stehen hier folgende Möglichkeiten zur Verfügung:  Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien und Abwärme; Maximierung der durch Kraft-Wärme-Kopplung ermöglichten Brennstoffeinsparung; Steigerung der energetischen Effizienz der Wärmeverteilung; Einsatz kohlenstoffärmerer Brennstoffe.  

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom 18.12.2019 zielt auf die Erfüllung der nationalen, sowie der europäischen Klimaschutzziele. Für den Gebäudebereich ist die Reduzierung der CO2-Emissionen von 120 Mio. t auf 70 Mio. t bis 2030 geplant.

Anreize für die notwendigen energetischen Sanierungen soll der seit Januar 2021 geltende CO2-Preis auf Brennstoffe schaffen. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil des Klimaschutzpaktes, dass die Bundesregierung 2019 erlassen hat. Das BEHG bepreist die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger (Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel). Aktuell liegt der Preis bei 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Danach steigt der Preis schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro pro Tonne CO2 gelten.

Prinzipiell muss zwischen Eigenheimen und Eigentumswohnungen (Nutzer ist der Eigentümer) sowie Mietwohnungen (Nutzer ist nicht der Eigentümer) unterschieden werden. Der finanzielle Aufwand für die Sanierung wird sich voraussichtlich aufgrund der stetig steigenden CO2-Preise innerhalb der Nutzungsdauer amortisieren. Zusätzlich müssen jedoch neue Finanzierungsmodelle und staatliche Hilfen wirksam werden. Im Mietwohnungsbereich läuft aktuell eine Diskussion über die zielführende Verteilung der Mehrkosten durch den neuen CO2-Preis auf Brennstoffe. Ohne eine Anpassung des BEHG werden die höheren Heizkosten, ohne Berücksichtigung des energetischen Standards der Wohnungen, zukünftig durch die Mieter getragen. Falls das Regelwerk hier nicht angepasst wird, ist nicht zu erwarten, dass die gewünschte Hebung des Modernisierungspotenzials durch die energetische Sanierung im vermieteten Geschosswohnungsbau erfolgt. Die Einführung der sogenannten „Warmmiete“ könnte die politisch gewünschte Lenkungswirkung erzeugen. Der BUND hat hierzu bereits einen Lösungsvorschlag erarbeitet: Kern des BUND-Ansatzes ist ein Maßnahmendreieck aus: einem langfristigen Stufenplan zur Modernisierung aller Gebäude, einer Gebäude-Werterhaltungsversicherung zur Finanzierung der Sanierung sowie einer in vermieteten Gebäuden gleichermaßen verteilten Finanzierung auf Vermieter, Mieter und Staat (Drittelmodell).

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll das Modernisierungspotential erschließen und der Erreichung der CO2- Einsparziele dienen. Die BEG dient der Zusammenführung bestehender Förderprogramme vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ist seit 1.1.2021 wirksam. Der „Förderdschungel“ soll beseitigt werden und das Programm ist zusammen mit dem Klimaschutzgesetz verabschiedet worden.  Die BEG ersetzt die bestehenden Programme CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt, Anreizprogramm Energieeffizienz und Heizungsoptimierungsprogramm. Die Anreizwirkung für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien soll spürbar verstärkt werden.

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