BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Feinstaub - die unsichtbare Gefahr aus dem Tagebau

Wegen der vom BUND durchgesetzten Minimierungsmaßnahmen nimmnt die Feinstaubbelastung im Umfeld der Tagebaue ab.

Feinstaub gilt neben Stickstoffdioxid und Quecksilber als das größte Gesundheitsproblem der Luftreinhaltung. Die unsichtbaren Partikel stellen ein ernstes Gesundheitsrisiko dar, weshalb der Gesetzgeber strenge Grenzwerte vorschreibt. Doch nicht nur in den verkehrsreichen Städten leidet die Bevölkerung unter den gesundheitsschädlichen Partikeln.

Im September 2003 hatten der BUND und die Bürgergemeinschaft e.V. für die Gemeinde Niederzier (BG Niederzier) das bis dahin nicht beachtete Problem der Feinstaubbelastungen durch die Braunkohletagebaue publik gemacht und die Behörden alarmiert.

Nachdem sowohl das zuständige Energieministerium als auch das Bergamt und die RWE Power AG das offensichtliche Problem hartnäckig zu leugnen versuchten, veranlasste das Umweltministerium erstmals Feinstaub-Messungen an Tagebauen. Die schlimmsten Befürchtungen des BUND wurden dadurch bestätigt. Inzwischen wird endlich gehandelt: Die Feinstaubbelastung im Umfeld der Tagebaue Hambach und Garzweiler wird kontinuierlich gemessen, Aktionspläne wurden aufgestellt, Luftreinhaltepläne für die Bereiche für Garzweiler und Hambach verabschiedet.

Dazu drängte der BUND in den Projektgruppen bei den Bezirksregierung darauf, einen revierweiten Luftreinhalteplan aufzustellen. Dieser scheiterte an der Intervention des Wirtschaftsministers. Stattdessen wurde eine "Gebietsbezogene Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier" verabschiedet.

Luftreinhalteplan Hambach

Der Bandsammelpunkt im Tagebau Hambach ist eine der Feinstaubquellen. © D. Jansen

Der Luftreinhalteplan Hambach zur Senkung der Feinstaub-Immissionen im Umfeld des Tagebaus Hambach trat zum 31.12.2012 in Kraft. Dieser Plan wurde aufgrund der im Jahr 2010 wieder auftretenden Grenzwertüberschreitung notwendig, nachdem die Grenzwerte an der Station Niederzier von 2006 bis 2009 eingehalten wurden.

Vorgeschaltet wurde dem Luftreinhalteplan ein Aktionsplan, der ab dem 29. September 2005 verschiedene Maßnahmen zur Senkung der Feinstaub-Immissionen im Tagebau vorsah. Im Rahmen der Verursacheranalyse war festgestellt worden, dass der Tagebau Hambach mit einem Anteil von 25 Prozent der zweitgrößte Verursacher hinter der regionalen Hintergrundbelastung war.

Ob die im Luftreinhalteplan festgeschriebenen Minderungsmaßnahmen dauerhaft ausreichen, die vorgaben der EU-Richtlinie einzuhalten, bleibt abzuwarten. So hatte der BUND zum Beispiel gefordert, auch die Möglichkeit zur temporären Stilllegung des Tagebaus bei bestimmten Wetterlagen in das Maßnahmenpaket aufzunehmen. Die Bezirksregierung Köln hielt dies nicht für verhältnismäßig.

Nach wie vor im Dunkeln bleibt, wie viele Feinstaub-Emissionen der Tagebau in seiner Gesamtheit zu verantworten hat. Hierzu gibt es nach Aussagen der Bergbehörde und der RWE Power AG noch keine geeigneten Rechenmodelle. Sowohl das RWE als auch das Umweltbundesamt haben aber inzwischen entsprechende Studien vorgesehen.

Luftreinhalteplan Grevenbroich

Feinstaubquelle Nr.1: der Kohlebunker in Garzweiler. © D. Jansen

Am 15. Oktober 2006 trat der Aktionsplan Grevenbroich in Kraft, nachdem im Juni des gleichen Jahres in Gustorf-Gindorf bereits 40 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 registriert worden waren. Pro Kalenderjahr sind lediglich 35 solcher Überschreitungen zulässig. Insbesondere der Kohlebunker des Tagebaus Garzweiler wurde als Feinstaub-Einzelquelle identifiziert. Während der Aktionsplan kurzfristig wirkende Minimierungsmaßnahmen vorsah, wurden mit dem am 01. April 2009 folgenden Luftreinhalteplan Grevenbroich weiter gehende Maßnahmen festgelegt.

In beiden Luftreinhalteplänen wurden technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt. Zu ersteren gehören zum Beispiel die Einhausung von Übergabeanlagen, die Wasser-Bedüsung von Baggern und Bandanlagen und die Anspritzbegrünung auf längerlebigen Kohleböschungen. Dazu werden Spezialkehrmaschinen  und Fahrzeugreinigungsanlagen eingesetzt.

Da die Luftreinhaltepläne keine unmittelbare Wirkung gegenüber RWE entfalten, wurden die entsprechenden Feinstaub-Minimierungsmaßnahmen über bergrechtliche Sonderbetriebspläne verbindlich gemacht.

 

 

Beispiel Niederzier: Der Tagebau bleibt mit einem Anteil von 11 % die dominierende lokale Quelle der Feinstaubbelastung. Ursprünglich lag dessen Anteil sogar bei über 20 %. Die durchgesetzten Maßnahmen wirken also.
Gebietsbezogene Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualtät im Rheinischen Braunkohlerevier
Der Luftreinhalteplan Hambach als Download.
Der Luftreinhalteplan Grevenbroich (Garzweiler) als Download.

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