BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Verbändeanhörung zum Fracking: Hilfsweise umfassende Länderöffnungsklausel durchsetzen

09. Februar 2015 | Fracking

BUND fordert generelles Fracking-Verbot / NRW-Landesregierung steht im Wort

Im Vorfeld der am 12. Februar 2015 in Berlin stattfindenden Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfe zur Regelung der Fracking-Technologie fordert der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erneut ein generelles Fracking-Verbot. Die vorgesehenen berg-, naturschutz- und wasserrechtlichen Regelungen seien völlig ungeeignet, die Gefährdung der Umwelt  durch die risikoreiche Erdgasförderung mittels Fracking zu verhindern. Träten die Gesetzesentwürfe in Kraft, werde dem Fracking zwischen Rhein und Weser der Weg geebnet.

„Wer meint, durch die Einführung einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung die Anwendung der Risikotechnologie verhindern zu können, irrt“, konstatierte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht mehr als ein Placebo, mit dem bisher noch jedes noch so umweltschädliche Vorhaben mit behördlichem Segen genehmigt werden konnte.“

Für „politisch pikant“ hält der BUND, dass die vom Niederrhein stammende Umweltministerin Barbara Hendricks mit der umstrittenen 3.000 Meter-Regelung ausgerechnet das Fracking in den Kohleflözgasformationen am südlichen Niederrhein und im zentralen Münsterland ermöglichen will. Zudem soll der Weg für Probebohrungen geebnet werden. Damit aber unterminiere Hendricks die Position der NRW-Landesregierung. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte mehrfach betont, dass in NRW nicht gefrackt würde und auch Probebohrungen nicht genehmigungsfähig seien.

„Die Ministerpräsidentin steht im Wort. Wir appellieren deshalb an die Landesregierung, sich ohne Wenn und Aber für ein generelles Fracking Verbot einzusetzen“, sagte der BUND-Energieexperte Dirk Jansen. „Hilfsweise muss eine umfassende Länderöffnungsklausel durchgesetzt werden, die den Ländern den Ausschluss aller Tätigkeiten erlaubt, die im Zusammenhang mit Fracking stehen könnten.“  Die Stellungnahme der Landesregierung vom 23. Januar 2015 zu den vorliegenden Referentenentwürfen gehe da in die richtige Richtung.

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