BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Rote Karte der EU: Umweltministerin Heinen-Esser muss Landesdüngeverordnung nachbessern

11. Februar 2019 | Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Wasser

BUND: „Die Verordnungen schützen eher die Intensiv-Landwirtschaft als die Gewässer"

Die gerade erst vom Kabinett beschlossene Landesdüngeverordnung kann nicht wie geplant in Kraft treten und muss nachgebessert werden. Grund dafür ist die Intervention der Europäischen Kommission. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert jetzt, die Chance zu nutzen, um die „Gülleverklappung als Folge überhöhter Tierbestände“  zu beenden. 

Ziel der Landesdüngeverordnung, die wiederum aus der novellierten bundesdeutschen Düngeverordnung abgeleitet wurde, ist es, die Nitrat- und Güllebelastung in NRW entsprechend der europäischen Vorgaben zu senken. Denn etwa 46 Prozent aller Grundwasserkörper in NRW sind übermäßig mit Nitrat belastet. Besondere Belastungsgebiete finden sich am Niederrhein und im Münsterland.

Wegen der jahrzehntelangen Versäumnisse bei der Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland am 21. Juni 2018  verurteilt und unter Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 900.000 Euro pro Tag wirksame gesetzliche Regelungen zum Schutz des Grundwassers eingefordert. Bund und Land wollten dem durch die Novellierung der entsprechenden Düngeverordnungen entgehen. Heftige Kritik daran war die Folge. „Die Verordnungen schützen eher die Intensiv-Landwirtschaft als die Gewässer“, so der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. So sei der geplante Kontrollwert von 50 Kilogramm Stickstoff pro Hektar viel zu hoch und der Verzicht auf weitergehende Maßnahmen in belasteten Gebieten seitens der Länder problematisch und unzureichend.

Jetzt lenkte die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ein und legte vor einigen Tagen eine Reihe von „grundlegenden Änderungen“ an der Düngeverordnung vor. So soll es jetzt konsequentere Aufzeichnungspflichten, niedrigere Kontrollwerte und mehr Maßnahmen, auch seitens der Länder geben.

„Noch ist offen, ob dies der EU-Kommission reicht, in jedem Fall ist es klar, dass auch die Landesdüngeverordnung in NRW betroffen ist und angepasst werden muss“, sagte BUND-Chef Sticht. „Ministerin Heinen-Esser wäre gut beraten, jetzt einen europarechtskonformen Entwurf vorzulegen, der gewährleistet, dass die Gülleverklappung als Form der Abfallentsorgung aus überhöhten Tierbeständen ein Ende hat.“  Der BUND fordert deshalb, unter anderem die  Ausnahmen für die Ausbringung von Gülle bei Schnee und Frost zu beenden - so wie das auch im EuGH-Urteil vorgegeben wurde.

 

Mehr Infos

 

 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb