BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Planungsmurks Datteln 4: Regionalverband Ruhr nicht lernfähig

24. Januar 2013 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Datteln

Kritik anlässlich Informationsveranstaltung des Regionalverbands Ruhr in Datteln / RVR ignoriert Kritik / Verbände und Bürgerinitiativen fordern Ende des Planungsdesasters / Zielabweichungsverfahren nicht rechtmäßig

Anlässlich der heutigen Informationsveranstaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum Verfahrensstand der Regionalplanänderung für den umstrittenen E.on-Kohlekraftwerksbau in Datteln bestärken Anwohner und Umweltverbände ihre Kritik an dem Vorgehen der Planungsbehörde, einseitig im Interesse des Energiekonzerns E.on den Kraftwerksstandort im Nachhinein rechtlich sichern zu wollen.

„Der Regionalverband Ruhr setzt sein nachträgliches Zurechtschustern der Planung auf Kosten der betroffenen Bevölkerung und des Klimaschutzes unvermindert fort. Die von uns im Verfahren aufgezeigten gravierenden und planungs- und umweltrechtlichen K.o.-Kriterien einer nachträglichen Legalisierung von Datteln 4 werden vom RVR rundweg ignoriert.“ kritisiert Dirk Jansen, Geschäftsleiter des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Dies sei umso unverständlicher, da das Oberverwaltungsgericht Münster nach der erfolgreichen BUND-Klage mit der Aufhebung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für den Kraftwerksbau die Rechtswidrigkeit des Vorhabens bestätigt hat. Auch vor dem Hintergrund des gestern vom Landesparlament verabschiedeten Klimaschutzgesetzes sei es höchste Zeit, das Vorhaben zu beerdigen.

Bereits im Oktober 2011 hatten der BUND, die Deutsche Umwelthilfe und Bürgerinitiativen in einer umfangreichen Stellungnahme zahlreiche Kritikpunkte an der Regionalplanänderung sowie am Skandalkraftwerk Datteln 4 aufgezeigt, die durch Rechts- und Fachgutachten untermauert sind. Darunter sind Verstöße gegen landesplanerische Festsetzungen, die fehlende Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Vorgaben des Habitatschutzes sowie unzulässige Gesundheitsbelastungen der Anwohner. Das neue Kraftwerk sei zudem weder zur Bahnstrom- oder Fernwärmeversorgung nötig noch mit den Klimaschutzzielen vereinbar. 

„Wir erleben hier ein Déjà-vu! Wieder werden unsere Bedenken und Kritikpunkte, die  inzwischen mehrfach höchstrichterlich bestätigt wurden, vom Tisch gewischt, um einseitig im Interesse von E.on weiterplanen zu können“, erklärt Rainer Köster von der Interessensgemeinschaft Meistersiedlung aus Datteln. „Die Regionalpolitiker müssen endlich aufhören, die Rechte der Bürger mit Füßen zu treten. Der im Landesentwicklungsplan festgelegte Schutz der Bevölkerung, der über den NRW-Abstandserlass einen Mindestabstand von 1.500 Metern für emittierenden Großanlagen zur Wohnbebauung fordert, wird bei der Regionalplanänderung gravierend vernachlässigt“, kritisiert Köster.

 „Die inzwischen drei Jahre dauernden Versuche einer nachträglichen Legalisierung von Datteln 4 sind längst zur eigentlichen Dauer-Großbaustelle geworden. Ein Weiterbau ist nur mit immer weiteren Fehlkonstruktionen und Tricksereien möglich. Der mehrfach richterlich gerügte Planungsmurks rund um den E.on-Kohlekraftwerksbau wird so auch vom RVR leider mit noch mehr Planungsmurks beantwortet.“ kritisiert Daniela Setton, Referentin Energiepolitik des Bündnisses klima-allianz deutschland. Eine solche Politik führe nur weiter in die Glaubwürdigkeitsfalle und könne ein endgültiges Scheitern des klimaschädlichen und energiepolitisch anachronistischen Kohlekraftwerksbaus in Datteln künstlich hinausschieben, nicht aber aufhalten. 

Jürgen Quentin, Rechtsexperte der Deutschen Umwelthilfe, erteilt jeglichen Versuchen eine klare Absage, das gerichtlich gestoppte E.on-Steinkohlekraftwerk mittels eines so genannten Zielabweichungsverfahrens nachträglich zu legalisieren. Dessen Rechtmäßigkeit hatte der RVR in einem von E.on beauftragten Gutachten prüfen lassen. „Das Landesplanungsgesetz in NRW sieht zwar vor, dass im Einzelfall mittels eines Zielabweichungsverfahrens ausnahmsweise von den Vorgaben der Landesplanung abgewichen werden könne, sofern dadurch nicht von den Grundzügen der Landesplanung abgewichen werde. Letztere werden jedoch vom Kraftwerksvorhaben eklatant verletzt. Eine Abweichung von den Zielvorgaben der Landesplanung für den von E.on gewählten Kraftwerksstandort ist nicht vertretbar“, erläutert Quentin. Falls auf Basis einer rechtswidrig zugelassenen Zielabweichung ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden sollte, werde auch dieser vor Gericht scheitern. Die Deutsche Umwelthilfe hatte bereits Anfang 2012 ein Rechtsgutachten[1] beauftragt, das eine rechtskonforme Abweichung von Landesplanungszielen für das Dattelner Kraftwerk nicht für möglich hält.

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