Ziel ist die Renaturierung von Lebensräumen, wie hier geschehen durch den BUND an der Laurentiuswiese.
(Dirk Jansen)
- Entwurf der Bundesregierung bleibt hinter EU-Vorgaben zurück
- Online-Beteiligung ab Ende April
- Renaturierung von Flüssen stärkt Biodiversität, Hochwasserschutz und Klimaresilienz
Berlin/Düsseldorf | Ab Ende April dürfen Bürger*innen mitreden, wie Deutschlands Natur künftig wiederhergestellt werden soll – von frei fließenden Flüssen über gesunde Wälder bis zu städtischen Ökosystemen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ruft dazu auf, sich aktiv an der Beteiligung zum nationalen Wiederherstellungsplan im Rahmen der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) einzubringen. Denn: Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung bleibt weit hinter dem europäischen Anspruch zurück. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren schaltet das Bundesumweltministerium in den nächsten Tagen ein Online-Tool frei, mit dem Bürger*innen, Verbände sowie weitere Interessierte sich aktiv im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen können..
Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW: „Mit der öffentlichen Beteiligung wird die Wiederherstellung der Natur zum Zukunftsprojekt. Je mehr Menschen ihre Ideen einbringen, desto besser können wir unsere Ökosysteme schützen und erneuern! Wir wollen uns in NRW zum Beispiel für die weitere Renaturierung der Lippe einsetzen, wo sich schon eine breite Allianz von Stakeholdern zusammen mit dem BUND gefunden hat.“
Die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, bis 2030 naturnahe Lebensräume zu fördern. Für Gewässer heißt das beispielsweise: Bis 2030 müssen mindestens 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse geschaffen werden. Dafür müssen nicht mehr gebrauchte Staudämme oder Barrieren abgebaut werden. In Deutschland sieht der BUND beim Lebensraum Wasser großes Potenzial: bis 2030 könnten hierzulande 500 Kilometer, bis 2050 weitere 1.500 Kilometer frei fließende Flüsse wiederhergestellt werden. Bislang gibt es in Deutschland davon nur knapp 200 Kilometer.
Frei fließende Flüsse sind wichtig, denn sie bieten unter anderem durch ihre Auen mehr Sicherheit beim Hochwasserschutz. Zusätzlich können Auen große Wassermengen wie ein Schwamm aufnehmen und wieder langsam in die Landschaft abgeben oder zur Grundwasserneubildung beitragen. Zudem sind sie ein bedeutender Kohlenstoffspeicher und Hotspot der biologischen Vielfalt. Neben den Flüssen und Auen stehen auch Wälder, Moore und Agrarlandschaften im Fokus der Verordnung.
„Wir wollen als Landesverband zusammen mit unseren vielen Aktiven hier ganz konkrete Flächenvorschläge einbringen für die Verbesserung und Neuentwicklung von Lebensraumtypen sowie für einige in NRW bedeutsame Arten“, sagt Sticht. „Die Ortskenntnis unserer Mitglieder über wiederherstellungsbedürftige Flächen ist für das Gelingen des Plans von grundlegender Bedeutung. Sie geht oft weit über die Datenbestände der Behörden hinaus.“
Zum Hintergrund:
Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO, englisch: Nature Restoration Law) legt die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume zum ersten Mal rechtlich verbindlich fest. Über 70 Prozent aller geschützten Lebensräume in Deutschland und 80 Prozent in Europa sind in einem schlechten Zustand. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bildet die gesetzliche Grundlage, um konkrete Maßnahmen zu ergreifen und natürliche Lebensräume und Bestände wildlebender Arten in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Sie trat im August 2024 in Kraft und ist ein Meilenstein in der europäischen Umweltpolitik.
Bis September 2026 muss die Bundesregierung der EU-Kommission in ihrem Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans für die Natur in Deutschland melden, mit welchen Maßnahmen und Programmen wieder naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften und gesunde Meere geschaffen werden können. Ende April beginnt die Beteiligung der Öffentlichkeit.
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