Gewerbegebiete auf der "grünen Wiese" zerstören wertvollen Freiraum. [Foto: Dirk Jansen]
- Planung ignoriert sinkende Bevölkerungszahlen
- Geplanter LEP fördert Inanspruchnahme von Freiraum
- Europäische und nationale Vorgaben zum Biodiversitätsschutz werden missachtet
Düsseldorf | Die geplante Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) lässt aus Sicht des nordrhein-westfälischen Landesverbands des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) auch in der zweiten Entwurfsfassung einen wirksamen Ansatz einer „nachhaltigeren Flächenentwicklung“ – so der Titel der Änderung – vermissen. Das Gegenteil ist der Fall: Der neue Entwurf nimmt nun im Gegenteil noch weitere Erleichterungen zur Inanspruchnahme von Freiraum durch Siedlungsplanung und Infrastrukturprojekte für Straßen- und Leitungsbau auf, die zu erheblichen Belastungen des Freiraums und des Naturschutzes führen werden. Ebenfalls wird die nationale Anpassungsstrategie an den Klimawandel, die einen Netto-Null beim Flächenverbrauch innerhalb der nächsten 25 Jahre als Ziel formuliert, in dem Entwurf mit keinen wirksamen Maßnahmen hinterlegt.
Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND: „Der Plan weicht die Schutzregeln, die dem Natur und Umweltschutz bei der Planung von Baugebieten und Verkehrsprojekten dienen sollen, einseitig auf. Angesichts der Bevölkerungsprognosen für NRW, die kein Wachstum mehr, sondern einen deutlichen Rückgang bis 2060 um 4,8 % voraussagen, ist diese Planung realitätsfern. Noch mehr Bauflächen trotz sinkender Bevölkerung ist Politik ohne Vernunft. Was wir stattdessen brauchen, ist eine rationale Strategie zum Umgang mit Schrumpfung und Leerstand sowie gegen weitere Zersiedlung.“
Damit wendet sich der Entwurf von seiner zentralen Aufgabe einer nachhaltigen Raumplanung ab und lässt die zunehmenden und dringlichen ökologischen Herausforderungen im Rahmen der Klima- und Biodiversitätskrise weitgehend außer Acht. Dabei besteht aufgrund der nationalen und europäischen Ziele und Verpflichtungen ein zwingender Handlungsbedarf. Zu diesen zählt auch die EU-Wiederherstellungsverordnung, die verbindlich vorschreibt, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen.
Simone von Kampen, politische Geschäftsführerin des BUND NRW: „Statt den Freiraumschutz zum Erhalt der Biodiversität und zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Klimawandels konsequent in den Vordergrund zu stellen und die planerischen Möglichkeiten eines LEP dafür auszuschöpfen, gefährdet der Plan schon den Erhalt des Status quo im Naturschutz massiv. Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung wird in keiner Weise adressiert, obwohl die Raumplanung hier entscheidenden Einfluss hat und damit große Verantwortung dafür trägt.“
Der BUND fordert die Regierung deshalb auf, die Siedlungsplanung der Realität anzupassen. Aus Sicht des Verbands braucht es eine konsequente Begrenzung des Flächenverbrauchs und eine Stärkung des Freiraumschutzes für die Erhaltung der Lebensgrundlagen.
Zum Hintergrund:
Der LEP legt die räumliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens für Jahrzehnte fest. Schon zur ersten Offenlage hatten die Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU die geplanten Abschwächungen des Freiraumschutzes und die Förderung von Flächenverbrauch und Flächenversiegelung im Zuge von neuen Deregulierungs- und Flexibilisierungsmöglichkeiten scharf kritisiert und in ihrer Stellungnahme umfassende Nachbesserungen gefordert. Dem ist die Landesregierung bislang nicht nachgekommen
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