Landesregierung verschleppt Gewässerschutz

15. Januar 2025 | Wasser, Naturschutz, Naturschutz

BUND kritisiert Beteiligungsverfahren

Foto: Hermann Hirsch

  • Bilanz der bisherigen Pläne der Wasserbewirtschaftung sind ernüchternd
  • Informationen der Beteiligungsdokumente sind unvollständig
  • Umweltministerium muss Transparenz herstellen

Düsseldorf | Das Landesumweltministerium (MUNV) hat die ersten Beteiligungsdokumente für den vierten Bewirtschaftungsplan sowie das Maßnahmenprogramm zur Gewässerbewirtschaftung auf der Plattform beteiligung.nrw.de veröffentlicht. Ziel ist es, gemäß der EU-Vorgaben Bäche, Flüsse, Seen und Grundwasser ökologisch gesund und chemisch unbelastet zu gestalten. Aus Sicht des NRW-Landesverbands des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) ist deren bisherige Bilanz ernüchternd.

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND: „Nur ein Bruchteil der geplanten Maßnahmen wurde bislang umgesetzt. Es braucht endlich entschlossene Maßnahmen, um Hochwasserschutz, Artenschutz und die Wiederherstellung von Gewässerstrukturen stärker zu verknüpfen. Die Klimakrise und die damit einhergehenden Extremwetterereignisse machen ein Umdenken und beschleunigtes Handeln notwendig.“

Für den großen Anteil der Flussgebiete Weser, Ems, Rhein und Maas enthält das Dokument keine Informationen über den aktuellen Zustand der Gewässer. Sticht sieht hierin ein gravierendes Problem: „Wie sollen Bürger*innen die vorgeschlagenen Maßnahmen beurteilen, wenn sie weder wissen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, noch den aktuellen Gewässerzustand kennen?“

Der BUND fordert daher umfassenden Zugang zu allen relevanten Daten und eine echte Beteiligung der Öffentlichkeit, um den Schutz der Gewässer voranzutreiben. Die Verbesserung des Wasserhaushalts sowie die Renaturierung von Auen und Mooren müssen stärker priorisiert werden. Denn diese fördern aktiv Arten- Hochwasser- und Klimaschutz.

„Nach 25 Jahren Zeitverlust dürfen wir keine weiteren Verzögerungen hinnehmen. Die Lebensgrundlage Wasser ist unverzichtbar für Mensch und Natur,“ so Sticht abschließend.


Hintergrund:
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat am 22.12.2000 in Kraft. Für alle EU-Mitgliedstaaten gibt es seitdem klare Vorgaben:  Durch konkrete Maßnahmenprogramme sollten Bäche, Flüsse und Grundwasser eigentlich bis 2015 einen guten ökologischen bzw. chemischen Zustand erreichen. Eine zeitliche Streckung bis 2027 sieht die Richtlinie nur in gut begründeten Ausnahmefällen vor. Trotzdem erfüllen bis heute nur knapp 9 Prozent der NRW-Gewässer die Vorgaben, mindestens ein Viertel der Grundwasserkörper ist zu stark mit Nitrat belastet und zum Teil auch mengenmäßig gefährdet. Alle bisherigen Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der EU-Richtlinie sind nach BUND-Analyse mangelhaft. Der BUND sah sich deshalb Ende des Jahres 2022 gezwungen, beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen das Land NRW einzureichen. Diese Klage richtet sich gegen den 3. Bewirtschaftungsplan; sie ist noch nicht entschieden

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