BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kohlekraftwerk Lünen: Gerichtsmarathon wird fortgesetzt

29. November 2011 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Lünen

Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 1. Dezember

Die mündliche Verhandlung der Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für das umstrittene Trianel-Kohlekraftwerk Lünen geht in die nächste Runde. Am Donnerstag, den 1. Dezember 2011 geht es vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (10.00 Uhr, Sitzungssaal I) dann vor allem um die Frage der Unverträglichkeit der kraftwerksbedingten Schadstoffeinträge mit dem Schutz der europäischen FFH-Gebiete im Bereich der Cappenberger Wälder.

 

Im Mittelpunkt der kommenden Verhandlung stehen die Auswirkungen der Schadstoffeinträge über den Luftpfad. Hierbei geht es um die entscheidungserhebliche Frage, inwieweit die europarechtlich geschützten Bereiche der Cappenberger Wälder, so genannte FFH-Gebiete, durch die kraftwerksbedingten zusätzlichen Stickstoff- und Schwefeleinträge unzulässig belastet werden. Dabei kommt es auch darauf an, die Auswirkungen der Versauerung im Verbund mit anderen Kraftwerksvorhaben wie dem in Datteln zu bewerten.

 

Sowohl Trianel als auch der BUND nutzen die Verhandlungsunterbrechung zu weiteren Prüfungen. Nach Auffassung des BUND bestätigen diese die Rechtswidrigkeit des Kraftwerksvorhabens. Die FFH-Verträglichkeit des Projektes hätte nicht nachgewiesen werden können. Erhebliche negative Beeinträchtigungen der Schutzgebiete seien zu erwarten, die deren Erhaltungszustand weiter verschlechterten.

 

Dabei sind die Cappenberger Wälder bereits heute stark versauert. Die Zusatzbelastungen durch die neuen Kraftwerke liegen eindeutig über allen Irrelevanzschwellen und sind damit europarechtlich verboten. Damit aber verstößt nach Auffassung des BUND auch die Kraftwerksgenehmigung gegen europäisches Recht.

 

Bereits vor der am 15. November begonnenen mündlichen Verhandlung hatte die Bezirksregierung auf rechtlichen Hinweis des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts den Vorbescheid in Teilen aufgehoben. Die Bezirksregierung Arnsberg kann damit nicht mehr an der verbindlichen Feststellung der emissions- und immissionsschutzrechtlichen sowie der naturschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der Abwassereinleitung und der Schwermetalleinträge in die Lippe festhalten. In der Verhandlung erzielte der BUND zudem weitere Verbesserungen.

 

Aktenzeichen: 8 D 58/08.AK

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