BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kohlekraftwerk Lünen: BUND-Nachlese zur Trianel-Verhandlung: „Was nicht passt, wird passend gemacht“

17. November 2011 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Lünen

Am 1. Dezember wird die Verhandlung fortgesetzt

Mit zwiespältigen Gefühlen blickt der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die zweitägige mündliche Gerichtsverhandlung der Klage gegen das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen zurück. „Die vom BUND erzwungene Teil-Aufhebung des Genehmigungsbescheides für das umstrittene Kohlekraftwerk ist zweifellos ein wichtiger Etappen-Sieg, denn damit ist klar, dass dieses Kraftwerk so nicht genehmigungsfähig ist“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND. „Allerdings war die Sache gestern auch insgesamt entscheidungsreif. Im Verlauf der Verhandlung hat sich gezeigt, dass Trianel die Einhaltung der Umweltschutzvorgaben nicht nachweisen kann. Die Richter hätten gestern voll zugunsten des BUND entscheiden können. Insofern sind wir enttäuscht, dass die Verhandlung vertagt und Trianel damit de facto erneut eine weitere Nachbesserungsfrist eingeräumt wurde. Dabei hatte der Vorhabensträger bereits mehr als zweieinhalb Jahre Zeit, die Genehmigungsfähigkeit des Kraftwerks nachzuweisen.“

 

Der BUND hält den Ablauf von Gerichtsverfahren in Deutschland für bedenklich und sieht generell den Bedarf für mehr Chancengleichheit vor Gericht. Während die Klägerseite alle denkbaren Argumente bereits im Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren im Vorfeld einer Genehmigung vorbringen muss, könne der Beklagte jederzeit nachbessern. Im vorliegenden Fall war noch im unmittelbaren Vorfeld der Gerichtsverhandlung eine komplett neue Verträglichkeitsprüfung vorgelegt worden, ohne dass Öffentlichkeit und BUND hierzu den Anforderungen entsprechend hätten Stellung nehmen können. „Nach dem Motto «was nicht passt wird passend gemacht» versucht Trianel weiterhin, der drohenden Niederlage vor Gericht zu entgehen“, kritisiert Jansen. „Dabei hat der Auftritt der Trianel-Gutachter vor Gericht alles andere als einen Eindruck von Glaubwürdigkeit und Seriosität erweckt“. Insofern seien auch die jetzt erfolgenden Neuberechnungen der Schadstoffeinträge in die geschützten Gebiete des Cappenberger Waldes und der Lippe ein untauglicher Versuch zur Heilung der gravierenden Defizite.

 

Der BUND wird die Zeit bis zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 1. Dezember nutzen, seinen bisherigen Vortrag vor Gericht zu untermauern. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens sind die Umweltschützer zuversichtlich, Mensch und Natur vor den Auswirkungen des Kohlekraftwerks zu bewahren, denn auch gegen die wasserrechtliche Genehmigung ist eine BUND-Klage anhängig. 

 

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