Keine Deponie auf Halde Lohmannsheide – BUND klagt gegen Planfeststellungsbeschluss

19. September 2024 | Abfallpolitik, Umweltgifte, Wasser, Technischer Umweltschutz

"Genehmigung ist offensichtlich rechtswidrig"

Das gelände der Halde Lohmannsheide in Duisburg [Foto: Dario Deilmann]

  • Grundwassergefährdung durch Altlasten aus der Vornutzung
  • Fehlende Alternativenprüfung für Deponierung und Missachtung der Umweltschäden
  • Sanierungsgebot, statt Augen zu und Giftbrühe abpumpen

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW fristgerecht Klage gegen den von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur Deponie auf der Halde Lohmannsheide eingereicht. Diese Halde befindet sich im Nordwesten Duisburgs in unmittelbarer Nähe zum Moerser Stadtgebiet.

Bei der Planung der neuen Deponie handelt es sich um einen handfesten Umweltskandal. Die Halde Lohmannsheide war zunächst eine Nass-Auskiesungsfläche und wurde dann als Deponie unter anderem für wassergefährdende Abfälle aus Industrie und Haushalten genutzt. Ohne eine Abdichtung dieser Deponie wurde in den 80er Jahren darauf eine Bergehalde errichtet, die jedoch nie komplett verfüllt wurde. Auf dieser nicht sanierten Altlast soll jetzt eine neue Deponie gebaut werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Anwohner*innen.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND aus Duisburg erklärt: „Wir jammern nicht, wir klagen. Durch das geplante Gewicht der Deponie besteht die Gefahr der Verpressung und Verschiebung von umweltgefährlichen und wasserschädlichen Stoffen ins Grundwasser. Gesundheitsschutz für die Bevölkerung muss unseres Erachtens nach bedeuten, dass die Fläche zunächst saniert wird, statt eine Deponie zu genehmigen und wie im letzten Jahrhundert auf das Abpumpen von Schadstoffen zu setzen“.

Philipp Schulte, Rechtsanwalt des BUND im Verfahren ergänzt: "Dieses Vorhaben, bei dem auf eine riesige Altlastenfläche gleich neben dem Rhein einfach immer mehr Abfälle geschichtet werden sollen, ist offensichtlich rechtswidrig. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die vielen berechtigten Einwände im bisherigen Verfahren nicht ernst genommen, so dass wir uns nun an das Oberverwaltungsgericht wenden müssen."

Naphthalin und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) waschen bis heute in das Grundwasser aus und sind als breite Schadstofffahnen in den Unterlagen dokumentiert. Gesundheitsschutz sieht nach Ansicht des BUND anders aus.

Der BUND hat eine große Bevölkerungsgruppe aus Duisburg und Moers hinter sich, die sich den Gefahren des zusätzlichen Lärms und der Luftschadstoffe durch die Anlieferung und Deponierung bewusst sind und das Risiko für das Grundwasser kritisch betrachten.

Hintergrund zur Klage:

Mit der Klage beantragt der BUND beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster, den Planfeststellungsbeschluss (PFB) der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.6.2024 betreffend Errichtung und Betrieb der Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl einschließlich der darin enthaltenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Nie- derschlagswasser in das Grundwasser aufzuheben, hilfsweise diese für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären.

Der PFB hat die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie auf dem ca. 20 Meter hohen Plateau der in den 1980er Jahren errichteten Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl, in unmittelbarer Nähe zum Rhein, zum Gegenstand.

Unterhalb der Bergehalde Lohmannsheide befindet sich eine ehemalige Kiesgrube, die in der Zeit zwischen 1950 und 1980 mit unterschiedlichen, teils hochbelasteten Abfällen und Rückständen aus Industrie, Bergbau und Haushalten angefüllt worden ist. Diese ehemalige Kiesgrube wird vom Grundwasser in nordwestlicher Richtung durchströmt, was zur Ausschwem-mung von diversen Schad- und Giftstoffen führt. Mit dem Grundwasserabstrom geht daher von dem Vorhabengelände eine erhebliche Schadstofffahne (u.a. Naphthalin) aus.

Die auf der ehemaligen, verfüllten Kiesgrube errichtete Bergehalde ist von dieser nur durch eine wenige Zentimeter dicke Schicht Oberboden getrennt. Durch den gegenständlichen PFB soll nun die Errichtung einer weiteren Deponie (jetzt für DK I-Abfälle) auf der Bergehalde zugelassen werden. Durch das zusätzliche Gewicht werden absehbar zusätzliche Schadstoffe und Alt-lasten aus der darunter liegenden Kiesgrube mobilisiert, indem diese durch die Auflast und Setzungen ausgepresst und zudem weitere Schichten in den Bereich des Grundwasserstroms gebracht werden. Die angesichts der massiven Schadstoffausträge gebotene Sanierung der Altlasten unter der Bergehalde würde auf diese Weise ebenfalls dauerhaft unmöglich gemacht.

Daneben verursacht das Vorhaben zahlreiche weitere umweltbezogene Konflikte (Lärm- und Staubimmissionen) und leidet an weiteren Rechtsmängeln, auf die in einer gesonderten Klagebegründung eingegangen wird.

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