Infrastruktur-Zukunftsgesetz: BUND fordert Ablehnung im Bundesrat

29. Januar 2026 | Naturschutz, BUND

IZG würde gerichtliche Kontrolle und Verbandsklagerecht bei zahlreichen Verkehrsvorhaben wie Autobahnneubauten schwächen

Nahezu alle Projekte der Verkehrsinfrastruktur sollen künftig ins "überragende öffentliche Interesse" gesetzt werden.

  • Gesetz schwächt Beteiligungsrechte und Rechtsschutz
  • Umwelt- und Naturschutzbelange werden systematisch zurückgestellt
  • Klagen der Umweltverbände sind nicht verantwortlich für Sanierungsstau

Berlin/Düsseldorf | Mit Verweis auf die morgen im Bundesrat angesetzte Aussprache zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes plädiert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) für eine deutliche Überarbeitung. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur beschleunigen, indem sie Umwelt- und Naturschutzstandards systematisch zurückstellt. Geplant sind hierfür auch Eingriffe in zentrale Beteiligungs- und Kontrollrechte der Zivilgesellschaft, mit weitreichenden Folgen für Natur, Umwelt und Bürgerbeteiligung in NRW. 

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW: „Der vorliegende Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ist aus unserer Sicht nicht tragfähig und muss überarbeitet werden. Es greift massiv in die Beteiligungsrechte der Bürger*innen sowie Verbände ein. Außerdem beschneidet es die gerichtliche Kontrolle sowie das Verbandsklagerecht, etwa beim Autobahnausbau. In dieser Form darf das Gesetz nicht verabschiedet werden – wir fordern Ministerpräsidenten Hendrik Wüst auf, im Bundesrat klar dagegen Stellung zu beziehen.“ 

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zielt darauf ab, die gesellschaftliche Kontrollfunktion massiv zu schwächen. Vorgesehen sind unter anderem der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Verbandsklagen. 

Sticht macht deutlich: „Der Zustand vieler Schienen, Straßen und Brücken ist das Ergebnis politischer Versäumnisse – nicht von Klagen der Umweltverbände. Wir verstehen uns als ‘Anwalt der Natur’: Wenn wir klagen, tun wir das nicht aus Eigennutz, sondern im Interesse der Allgemeinheit, gegen Verstöße im Umwelt- und Naturschutzrecht. Wer das Klagerecht von Umweltverbänden beschneidet, löst keine Probleme – er kaschiert Fehlplanungen.“ 

Dort wo Kontrolle stattfindet, deckt sie falsche Planungen oder Gesetzesverstöße auf. Dadurch werden Projekte meist nicht verhindert, sondern vor allem Planungsfehler behoben und Eingriffe in die Natur vor Ort minimiert. Das Verbandsklagerecht wirkt damit als Korrektiv im Rechtsstaat und nicht als Blockadeinstrument.

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