BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Erörterungstermin FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Kohlekraftwerk Datteln 4

05. Juli 2012 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Datteln

BUND begründet Ausstieg – Schwere Vorwürfe gegen Bezirksregierung Münster

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bezirksregierung Münster.  Der Termin zur  Erörterung der von der E.on Kraftwerke GmbH beantragten Änderung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für das Kohlekraftwerk Datteln 4 sei ein Paradebeispiel für  voreingenommenes Behördenhandeln. Die Grundsätze einer ergebnisoffenen und neutralen Verhandlungsführung seien eklatant verletzt worden. Der BUND war deshalb am gestrigen Abend nach etwa achtstündiger Diskussion unter Protest aus dem Termin ausgestiegen.

„Die von uns kritisierten formalen und  inhaltlichen Mängel konnten nicht einmal ansatzweise ausgeräumt werden“, kritisiert BUND-Landesvorstandsmitglied Dr. Thomas Krämerkämper. „Es entstand der Eindruck, als hätte die Bezirksregierung unsere 200-seitige Stellungnahme in weiten Teilen gar nicht gelesen.“ Der BUND-Experte führt das auf den unnötigen Zeitdruck zurück, dem sich die Bezirksregierung selbst unterworfen hätte, um E.on zu begünstigen.

Für den BUND ist die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Umweltverbände und Bürger ein hohes Gut.  Deshalb hatten sich die Umweltschützer entschieden, an der Erörterung trotz der fehlenden formalen Grundlage konstruktiv mitzuwirken. Zuvor hatte die Bezirksregierung eine BUND-Antrag, den Erörterungstermin auszusetzen, abgelehnt. Da das Oberverwaltungsgericht am 12. Juni aufgrund der BUND-Klage den Vorbescheid für das Kraftwerk aufgehoben hatte, war die Grundlage dafür entfallen. Eine Abänderung eines aufgehobenen Bescheids sei schlichtweg unmöglich. Dieser Argumentation wollte die Bezirksregierung indes nicht folgen.

Den heute ohne den BUND und die ebenfalls ausgestiegene Bürgerinitiative fortgesetzten Erörterungstermin hält BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen für eine „Verschwendung von Steuergeldern“. Es sei schon jetzt absehbar, dass sowohl im immissionsschutzrechtlichen als auch baurechtlichen Genehmigungsverfahren neue FFH-Verträglichkeitsprüfungen vorgenommen würden müssten. „Einerseits beklagt sich die Bezirksregierung Münster über die hohe Arbeitsbelastung durch das Kraftwerks-Genehmigungsverfahren, andererseits mutet sie sich selbst, den zugezogenen Fachbehörden und den Einwendern überflüssige Arbeit zu“, so Jansen.

Auch inhaltlich lässt der BUND kein gutes Haar an den Unterlagen zur FFH-Verträglichkeit. Die Immissionsprognose sei grob fehlerhaft und weise unerklärliche Datenlücken und Mängel auf. Dadurch werde eine objektive Prüfung der Auswirkungen des Kraftwerks auf die geschützten FFH-Gebiete verhindert. Ins Bild passe es, dass der Hauptgutachter der Bezirksregierung Münster langjährig auch als E.on-Gutachter tätig gewesen sei. Entsprechende Befangenheitsanträge wies die Bezirksregierung Münster zurück. Schließlich sei der Gutachter ja „gut im Thema drin“. Eine Diskussion der FFH-Verträglichkeit auf Basis einer grob mangelhaften Immissionsprognose ist nach BUND-Auffassung sinnlos. Aussagekräftige Bewertungen der Auswirkungen würden dadurch unmöglich.

Da auch der BUND-Antrag nach Aussetzung des Verfahrens bis zur Vorlage einer unabhängigen Immissionsprognose abgelehnt wurde, zogen die Umweltschützer die Reißleine und erklärten den Ausstieg aus dem Erörterungstermin.

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