Einsperrung wilder Wisente im Rothaargebirge:Oberverwaltungsgericht soll über sofortige Freilassung entscheiden

01. Oktober 2024 | Wisent, Naturschutz, Lebensräume

  • Beschwerde des BUND gegen Ablehnung des Eilantrags durch Verwaltungsgericht Arnsberg

  • Verantwortlichkeit des Kreis Siegen-Wittgenstein als Betreiber der Gatteranlage

  • Verstoß gegen den strengen Schutzstatus der einzigen wilden Wisentherden Westeuropas

Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im Rahmen seines Antrags auf sofortige Freilassung der wilden Wisentherde im Rothaargebirge das Oberverwaltungsgericht angerufen. Dieses hat nun über die Ablehnung des Eilantrages seitens des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu entscheiden.

Das Verwaltungsgericht hatte seine Ablehnung des Erlasses der beantragten einstweiligen Anordnung zur Freilassung der Wisente ausschließlich damit begründet, dass der BUND sich – nach Einschätzung der Richter zu Unrecht – gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein als Betreiber des Gatters gewandt hatte. Da die Zuständigkeit für die Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange bei der der Bezirksregierung Arnsberg liege, wäre nach Auffassung des Gerichts BUND-seitig gegen diese vorzugehen.

Dass die Bezirksregierung bei – vorliegend allerdings nicht bestehendem – Vorliegen der Voraussetzung zuständig wäre, eine Einsperrung der Wisente per artenschutzrechtlichen Ausnahmebescheid verfügen zu können, ist zwischen allen Beteiligten unstreitig. Einen solchen Bescheid gibt es indessen nicht – und auch keinen behördlichen Feststellungsbescheid, wonach die Wisente nicht unter die Vorgaben des europäischen Artenschutzes fielen.

Dirk Teßmer, Rechtsanwalt, der den BUND im Verfahren vertritt: „Daher besteht eine originäre Verantwortlichkeit des Kreises Siegen-Wittgenstein, die vom ihm eigenständig praktizierte und zu verantwortende Einsperrung der vor über 10 Jahren ausgewilderten Wisente zu beenden.“

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND: „Unsere Klage zielte nie darauf ab, dass die Bezirksregierung zu einem Einschreiten bewegt werden soll, sondern darauf, dass der Kreis, der die wilden Wisente eingefangen hat, diese wieder frei lässt, weil keine Genehmigung für das Fangen vorliegt und auch keine Genehmigung begründbar wäre.

„Die erfolgreiche Wiederansiedlung des Wisents ist in Zeiten der sich zuspitzenden Biodiversitätskrise ein Meilenstein für die Wiederherstellung unserer Ökosysteme. Deswegen sind die wild lebenden Tiere unverzüglich wieder freizulassen.“

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